So punkten Sie bei Gesprächen mit dem Betriebsrat
Wenn Sie die folgenden acht Tipps der beiden Arbeitsrechtsfachanwälte Dr. Christopher Jordan und Dr. Alexander Bissels von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln beherzigen, dann erhöhen Sie deutlich die Chance, dass Sie Ihre Verhandlungsziele bei Gesprächen mit dem Betriebsrat auch erreichen.
1.Tipp: Führen Sie nur notwendige Gespräche! Prüfen Sie, ob die Arbeitnehmervertretung beim fraglichen Thema ein Mitbestimmungsrecht hat, und verhandeln Sie nur, falls dies zutrifft. Wer hiervon abweicht, etwa aus Goodwill, schießt oft ein Eigentor.
2. Tipp: Führen Sie nur Gespräche, die sich lohnen! Überlegen Sie, ob das von Ihnen angestrebte, mitbestimmungspflichte Ziel nicht auch auf anderem Wege erreichbar ist, vielleicht etwas abgespeckt – aber dafür ohne Mitbestimmung. Falls es eine solche gute Alternative gibt und ansonsten wenig aussichtsreiche Verhandlungen zu erwarten wären, verzichten Sie auf die Konsultation des Betriebsrats.
3. Tipp: Klären Sie, was Sie erreichen wollen! Gehen Sie nie in eine Verhandlung, ohne eine konkrete Vorstellung davon zu haben, was dabei herauskommen sollte.
4. Tipp: Legen Sie vorab die Höhe der Einstiegsforderung fest! Hier gilt zwar oft: Wer hoch zielt, schießt weit. Doch übertriebene Forderungen können auch eine Blockadehaltung hervorrufen. Schrecken Sie Ihre Gesprächspartner also nicht ab, aber schaffen Sie Verhandlungsspielraum.
5. Tipps: Klären Sie, wer der Verhandlungsführer ist! Übertragen Sie einem Mitglied Ihres Verhandlungsteams die Aufgabe, das Gespräch zu eröffnen und den Faden wiederaufzunehmen, wenn es zu Stockungen oder Pausen kommt.
6. Tipp: Verhandeln Sie strukturiert! Geben Sie sich selbst und Ihrem Verhandlungspartner Zeit fürs Warmwerden, für die Darlegung der Ausgangslage und das Vorbringen der Argumente. Schneiden Sie dabei Ihrem Gegenüber nicht das Wort ab und achten Sie selbst darauf, die Sach- und die Beziehungsebene zu trennen. Behalten Sie immer Ihr eigentliches Ziel im Auge.
7. Tipp: Halten Sie einen Entwurf der erwünschten Vereinbarung bereit! So können Sie gegebenenfalls gleich Nägel mit Köpfen machen und das Dokument unterzeichnen.
8. Tipp: Seien Sie parat für das „Windhundrennen“! Ist eine Einigung mit dem Betriebsrat nicht möglich, wird meist die Einigungsstelle angerufen. Dabei kommt deren Vorsitzendem eine entscheidende Rolle zu. Gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Besetzung dieses Postens, setzt sich oftmals die Seite durch, die schneller den entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht stellt. Sprechen Sie vorab auch schon eine Ersatzperson als ihren „zweiten Favoriten“ für diese Aufgabe an – manchmal weichen Gerichte darauf aus.
Eine ausführliche Darstellung dieser Verhandlungstipps lesen Sie im Personalmagazin (07/12).
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