Fehlzeiten reduzieren

Arbeit trotz Krankheit – Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung


Arbeit trotz Krankheit: Teilkrankschreibung und Schonarbeit

Zur Reduzierung von Fehlzeiten hat die Regierungskommission erneut vorgeschlagen, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Ziel ist es, Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeit schrittweise und an die Krankheit angepasst wiederaufzunehmen. Wir zeigen Vor- und Nachteile des Modells und weitere Möglichkeiten zur Arbeit trotz Krankheit.  

In der Debatte um Krankheitsausfälle hat die Finanzkommission Gesundheit erneut die Idee einer Teilkrankschreibung aufgegriffen und die Einführung einer stufenweisen Arbeitsunfähigkeit empfohlen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (DPA). Dieses Modell sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig in enger Abstimmung mit den Betroffenen eine Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 100 Prozent, 75 Prozent, 50 Prozent oder 25 Prozent bescheinigen können. Ziel ist es, sowohl eine teilweise Weiterarbeit während einer Erkrankung als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen – vorausgesetzt, die Arbeitsstelle ist dafür geeignet.

Vorteile und Risiken einer Teilkrankschreibung

Die Kommission argumentiert, dass eine solche Regelung nicht nur die Wiedereingliederung erleichtern, sondern auch langfristig die Ausgaben für Krankengeld stabilisieren könnte. Aktuell kennt das deutsche Sozialrecht lediglich die Optionen "voll arbeitsfähig" oder "voll arbeitsunfähig". Die Idee einer Teilkrankschreibung könnte nach Auffassung der Kommission insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen von Vorteil sein. Beschäftigte könnten mit reduziertem Stundenanteil weiterarbeiten, was einer sozialen Isolation entgegenwirke und eine flexiblere Rückkehr in den Beruf ermögliche. Gleichzeitig könnten längere Fehlzeiten und eine mögliche "Dequalifizierung" vermieden werden. Allerdings gibt es auch Bedenken. Gewerkschaften und Sozialverbände warnen davor, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, Beschäftigte trotz Krankheit teilweise arbeiten zu lassen. Dies könnte zu einer Verschleppung von Krankheiten und einer Chronifizierung führen.

Wirtschaftliche Auswirkungen einer Teilkrankschreibung

Doch würde eine Teilkrankschreibung auch helfen, die hohen Lohnfortzahlungskosten in Deutschland zu senken? Ja, meint Nicolas Ziebarth vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung: "Die Einführung von graduellen Krankschreibungen, die auf die Restarbeitsfähigkeit abzielen, wäre ein guter Ansatzpunkt, um die deutsche Lohnfortzahlung nach skandinavischem Vorbild zu modernisieren. Dort ist die Teilzeitkrankschreibung inzwischen absolute Normalität und nicht kontrovers." Wichtig sei allerdings, dass die Ärzte entsprechend geschult seien und sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) immer am Verhältnis von Krankheit zu Berufseinsatz orientiere. Er rechnet vor: "Gelänge es, nur zehn Prozent der gut 900 Millionen AU-Tage in Halbtagskrankschreibungen umzuwandeln, entstünde der deutschen Wirtschaft ein Plus von etwa 45 Millionen Arbeitstagen, ungefähr so viel wie bei der Streichung eines nationalen Feiertages."

Positive ökonomische Auswirkungen sieht auch Jeremias Lauterbach, der als Partner bei Mercer die Bereiche Mercer Marsh Benefits und Multinational Advisory verantwortet: "Die von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagene Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit basiert vornehmlich auf den erwarteten Einsparungen durch die gleichzeitige Einführung eines anteiligen – und dadurch gegenüber dem Status quo geringeren – Teilkrankengeldes. Die deutlich größeren wirtschaftlichen, aber auch administrativen Auswirkungen dürften sich bei Umsetzung einer Teilarbeitsunfähigkeit jedoch auf der Arbeitgeberseite ergeben, da die Regelung auch während der gesetzlich vorgeschriebenen hundertprozentigen Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zur Geltung käme. Entgegen der aktuellen Situation würde der Arbeitgeber als Gegenleistung für die Lohnfortzahlung dann zumindest eine anteilige Arbeitsleistung erhalten und so wirtschaftlich entlastet werden."

Teilkrankschreibung könnte administrativen Aufwand erhöhen

Damit entfalle, so Lauterbach, der bisher herrschende "Entweder-oder-Zwang" in Bezug auf Arbeitsunfähigkeit, Fehlzeiten könnten in Summe reduziert und Produktivitätsverluste minimiert werden, was insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels von großer Bedeutung sei. Doch der Health-Experte verweist auch auf den erhöhten administrativen Aufwand, die eine solche Regelung mit sich bringen würde: "Gleichzeitig erfordert dieses Modell jedoch eine erhöhte organisatorische Flexibilität, disziplinierte und digitale Abläufe und klare Abstimmungsprozesse zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und medizinischen Fachkräften, um Überlastungen und Fehlanreize zu vermeiden. Insbesondere bei kurzen Abwesenheiten könnte der zusätzliche administrative Aufwand einer qualifizierten ärztlichen Einschätzung zum "richtigen" Grad der Arbeitsunfähigkeit die gesamtwirtschaftlichen Vorteile sogar negativ überwiegen – vor allem wenn ein Schutz der Arbeitnehmer vor möglichem Druck, trotz Krankheit zu arbeiten, entsprechend berücksichtigt werden soll."    

Schonarbeit: reduzierte Arbeit trotz Krankheit 

Während Politik, Verbände und Ökonomen noch über die Vorteile einer Teilarbeitsunfähigkeit nachdenken, ist die betriebliche Praxis häufig schon lange weiter. Volker Stück, CRO HR Legal Labour Law und Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung bei einem IT Unternehmen weist darauf hin, dass neben der bekannten und bereits oft praktizierten stufenweisen Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, beispielsweise Hamburger Modell) auch in vielen Unternehmen die sogenannte Schonarbeit praktiziert werde, damit Beschäftigte bei vorübergehender krankheitsbedingter Leistungseinschränkung angepasst weiterarbeiten können. Stück erklärt: "Die Anerkennung von Teilarbeitsfähigkeit wurde von der Rechtsprechung bislang abgelehnt und es gilt das "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Bei der freiwillig vereinbarten Schonarbeit wird dagegen klar zwischen vollkommener Arbeitsunfähigkeit und einer Krankheit, die nicht zwangsläufig die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten verhindert, unterschieden."

Als Beispiel nennt Stück den Fall eines Mitarbeiters, der wegen einer Knieverletzung seiner üblicherweise stehend aufgeführten Tätigkeit (beispielsweise an einer Maschine) nicht nachkommen kann, sehr wohl aber ganztägig oder stundenweise im Sitzen arbeiten könnte, etwa in der Materialausgabe. In solchen Fällen ermögliche eine freiwillig vereinbarte Schonarbeit, vorübergehend angepasste Tätigkeiten auszuführen. Dabei werde der betroffene Mitarbeiter unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend leidensgerecht eingesetzt, etwa durch eine reduzierte Arbeitszeit oder durch die Übernahme alternativer, weniger belastender Tätigkeiten, ohne dass er als arbeitsunfähig gelte.

Aus rechtlicher Perspektive, erklärt Stück, seien einige Mindestanforderungen zu beachten. Eine wesentliche Grundlage ist die Freiwilligkeit – weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer können zur Schonarbeit gezwungen werden. Zudem sei eine enge Abstimmung mit dem Betriebsarzt sowie dem Betriebsrat ratsam, um gesundheitliche und rechtliche Aspekte, wie etwa die Frage einer Versetzung, abzusichern.


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