Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Entscheidungsübersicht

Rz. 22 Die letzten Entscheidungen in thematischer Gliederung lauten:mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / a) § 1671 Abs. 1 BGB

Rz. 111 Leben Eltern nicht nur vorübergehend voneinander getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist dem Wortlaut nach nicht, dass die Eltern mite...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Allgemeines

Rz. 64 Die Problemstellungen bei Annahme und Führung eines Mandates mit – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielschichtig. Zunächst ist zu differenzieren zwischen dem möglichen Fall nicht abzuwendender Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. bei Alkoholfahrt und gegebener absoluter Fahruntüchtigkeit. Hiervon zu unterscheiden ist die Fallgestaltung, bei der eine Chance...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / V. Kosten/Gebühren für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Rz. 31 In verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten trägt die Rechtsschutzversicherung, wie ausgeführt, die gesetzlichen Gebühren des Anwaltes sowie die Verwaltungskosten, jedoch nur im verwaltungsrechtlichen sowie verwaltungsgerichtlichen Führerscheinverfahren. Nicht jedoch werden die gesetzliche Vergütung des Anwaltes sowie die Kosten für die Begutachtung, soweit nich...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Zweiter Rechtsanwalt

Rz. 30 Ein weiteres Problem stellt der Rechtsanwaltswechsel während des laufenden Mandates dar. Nicht nur sind dann berufsrechtliche Pflichten zu beachten, sondern es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung – oder im Erstattungsfalle der Gegner – die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts trägt: Praxistipp Achtung: BGH vom 22.8.2012 – XII ZB 183/1...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / B. Allgemeiner Grundsatz

Rz. 2 Das Übergangsrecht ergibt sich für die Anwaltsvergütung aus § 60 RVG. Wie in allen Übergangsfällen gilt auch hier, dass es grundsätzlich auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ankommt, bzw. auf den Tag der Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Vereinfacht ausgedrückt:mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Weitergehende Vergütung

Rz. 8 Ist dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt seine Vergütung aus der Landeskasse (§ 44 RVG) nach den Vorschriften der Nrn. 2501 ff. VV (§ 8 Abs. 1 S. 1 BerHG). Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Rechtsuchenden ist – mit Ausnahme der Gebühr nach Nr. 2500 VV (siehe Rdn 3) – grundsätzlich nicht möglich (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 9 Nach der N...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / IV. Verständigung im Strafverfahren seit 1.9.2009 – hier BVerfG vom 19.3.2013 – BvR 2628/10 und 2155/10

Rz. 8 Sehr häufig bewegen sich Rechtsanwälte bei der Behandlung eines verkehrsrechtlichen Mandates im Ordnungswidrigkeitenbereich oder aber im Strafrecht im Bereich einer Absprache. Es ist daher bereits im Vorfeld unerlässlich, sich damit zu befassen, was das Bundesverfassungsgericht seit seiner maßgeblichen Entscheidung aus dem März 2013[6] zu verfahrensbeenden Absprachen v...mehr

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Vorwort

Gut zwei Jahre sind vergangen, seit die 5. Auflage dieses Handbuches erschienen ist. Deshalb war es an der Zeit, wieder eine Neuauflage zu erstellen. Mittlerweile hat sich nicht nur die Rechtslage rund um die Fahrerlaubnis in vielerlei Hinsicht verändert. Auch die für die ersten vier Auflagen verantwortlichen Gründungsautoren dieses Buches haben sich entschlossen, die Bearbe...mehr

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FF 1/2018, Das Bild des Rechtsanwalts in der Öffentlichkeit

Dr. Undine Krebs Anwälte haben kein gutes Image in der Bevölkerung. So haben das Meinungsforschungsinstitut Forsa und der Beamtenbund bei einer Bürgerbefragung im Jahr 2012 herausgefunden, dass das höchste Ansehen in der Bevölkerung die Feuerwehrleute genießen. 95 % der Befragten hielten diesen Beruf für angesehen. Der Beruf des Richters wurde von 79 % für angesehen bewertet....mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VII. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei vorgeworfener Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 30 Schon bei der Übernahme des Mandats muss an die Bindungswirkung von Strafurteilen im verwaltungsbehördlichen Verfahren gedacht werden. Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist anzunehmen, dass der Strafrichter einen besseren Kenntnisstand als die Behörden haben soll, ist bei der Verteidigung zu beachten, dass jedenfalls andere Maßstäbe im Verwaltungsverfahren anzul...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

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AGS 12/2017, Anwaltsvertrag... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Berechtigung einer Rechtsanwalts-Gebührenrechnung des Klägers gegenüber dem Beklagten. Der Kläger – welcher in H als Rechtsanwalt tätig ist und auch schon zum 29.2.2016 dort tätig war – begehrt von dem Beklagten die Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung gem. dem RVG. Die Ehefrau des Beklagten – die Zeugin M. P. – hatte mit dem Fahrzeug des Beklagten a...mehr

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AGS 12/2017, Anwaltsvertrag... / 2 Aus den Gründen

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des angerufenen AG ergibt sich aus § 12 und § 13 ZPO i.V.m. § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist nicht begründet, da zwischen den hiesigen Prozessparteien ein wirksames Anwaltsvertragsverhältnis nicht zustande gekommen ist (§ 312c, § 312d, § 312g, § 346 Abs. 1, § 355, § 356, § 357, § 611 ff. BGB sowie § 675 BGB unter Beachtung der §...mehr

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AGS 12/2017, Mayer/Kroiß, RVG – Handkommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit Streitwertkommentar und Tabellen

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer und Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 7. Aufl., 2018. Verlag Nomos, Baden Baden. 2010 S., 109,00 EUR Die Jahre vergehen, Gutes bleibt bestehen! So in etwa könnte man die Neuauflage der 7. Aufl. des Mayer/Kroiß beschreiben – ein Werk, das zwischenzeitlich einen festen Platz in der gebührenrechtlichen Literatur gefunden hat. E...mehr

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AGS 12/2017, Fortdauer der ... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig. Sie wurde insbesondere innerhalb der Monatsfrist nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO eingelegt. Ausgehend vom Vortrag des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist eine wirksame Zustellung des Beschl. v. 29.9.2014 vor dem 4.12.2014 nicht erfolgt. Die an die Antragstellerin erfolgte persönliche Zustellu...mehr

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FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 3 Der Praxistipp

Höchstrichterliche Klärung steht aus Das LG hat die Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Da der Schuldner sich aber – wie so häufig – gar nicht zur Wehr gesetzt hatte und auch nicht an dem Verfahren beteiligt wurde, gab es niemanden, der die Rechtsbeschwerde hätte einlegen können. Mit einem Landgericht hat damit zwar ein zweitinstanzliche...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / A. Die Annahme und Bearbeitung des Mandats

I. Beratung des Mandanten in Pflichtteilssachen Rz. 1 Nach Eintritt des Erbfalls ist der Mandant in Pflichtteilssachen hinsichtlich der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu beraten. Vor Eintritt des Erbfalls besteht Beratungsbedarf regelmäßig dahingehend, das Entstehen von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erbfall zu vermeiden. In beiden Beratungssituationen...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat in Pflichtteilssachen

A. Die Annahme und Bearbeitung des Mandats I. Beratung des Mandanten in Pflichtteilssachen Rz. 1 Nach Eintritt des Erbfalls ist der Mandant in Pflichtteilssachen hinsichtlich der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu beraten. Vor Eintritt des Erbfalls besteht Beratungsbedarf regelmäßig dahingehend, das Entstehen von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erbfall zu...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / IV. Rechtsschutzversicherung und Kosten

1. Allgemeines Rz. 7 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Ang...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 2. Die versicherbare Leistung

a) Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers Rz. 8 Nach der Vorschrift des § 1 ARB erbringt der Versicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Allerdings sind nur die in § 2 ARB genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistu...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / VIII. Die Haftung des Rechtsanwalts

1. Allgemeines Rz. 36 Nicht zu unterschätzen sind beim pflichtteilsrechtlichen Mandat die anwaltlichen Haftungsrisiken. Diese können gerade aufgrund der hohen Streitwerte die wirtschaftliche Existenz eines Rechtsanwalts gefährden. Die Anspruchsgrundlage anwaltlicher Haftung ergibt sich aus dem zwischen Rechtsanwalt und Mandant bestehenden Vertragsverhältnis. Der Anwaltsvertra...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 6. Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

a) Verjährungsfristen Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[52] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjä...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / III. Der Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und die Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung ode...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / V. Mehrere Auftraggeber im Pflichtteilsrecht

1. Allgemeines Rz. 20 Bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten stellt sich oftmals die Frage, wie sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, wenn entweder mehrere Auftraggeber oder mehrere anwaltlich vertretene Gegner vorhanden sind. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben, ist zu prüfen, ob es sich hierbei um mehrere Auftraggeber i.S.d. § 7 R...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 2. Haftung des Rechtsanwalts/Anspruchsgrundlage

a) Haftungsgrundlage Rz. 37 Zentrale Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch betreffend die Haftung des Rechtsanwalts ist § 280 Abs. 1 S. 1 BGB. Im Falle des Vorliegens einer c.i.c. regelt sich die Haftung des Rechtsanwalts nach § 311 Abs. 2 und 3 i.V.m § 280 BGB.[24] Die vorvertragliche Haftung des Rechtsanwalts für den Fall der Nichtannahme eines Mandats ist in § ...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 3. Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

a) Allgemeines Rz. 42 Den Rechtsanwalt treffen im Rahmen seiner Tätigkeit diejenigen Pflichten, die sich typischerweise aus seinem Berufsbild ergeben. Hierzu zählen die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und insbesondere die Sorgfalts- und Informationspflichten, die dem Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der Inte...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 4. Rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverletzung

Rz. 50 Die Rechtswidrigkeit einer Pflichtverletzung wird grundsätzlich gegeben sein. Wegen des Verschuldens ist auf die umfangreiche Literatur insbesondere zur Fristversäumung hinzuweisen.mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / IX. Interessenkollision bei der Annahme pflichtteilsrechtlicher Mandate

Rz. 65 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Konkretisiert wird die Verbotsnorm durch § 3 Abs. 1 BORA. Danach darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder wenn er mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise i...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / a) Haftungsgrundlage

Rz. 37 Zentrale Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch betreffend die Haftung des Rechtsanwalts ist § 280 Abs. 1 S. 1 BGB. Im Falle des Vorliegens einer c.i.c. regelt sich die Haftung des Rechtsanwalts nach § 311 Abs. 2 und 3 i.V.m § 280 BGB.[24] Die vorvertragliche Haftung des Rechtsanwalts für den Fall der Nichtannahme eines Mandats ist in § 44 S. 2 BRAO spezial...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / II. Die Annahme des Mandats

Rz. 2 Bei der Annahme eines pflichtteilsrechtlichen Mandats muss bereits zu Beginn der Bearbeitung eine genaue Sachverhaltserforschung erfolgen, bei der alle pflichtteilsrelevanten Daten erfasst werden. Für die Geltendmachung und die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs werden neben den Angaben zu den Personenstandsdaten (Verwandtschaftsverhältnisse, Güterstand) auch Informa...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / b) Abschluss eines Anwaltsvertrags

Rz. 38 Eine Haftung des Rechtsanwalts setzt voraus, dass zwischen Rechtsanwalt und Mandant ein Anwaltsvertrag zustande gekommen ist und der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu einem Schaden beim Mandanten geführt hat.[25] Der Vertrag kommt entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der §§ 145 ff. BGB zustande, wobei darauf zu achten ist, dass nach der Vors...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / B. Die außergerichtliche Geltendmachung und Abwehr des Pflichtteilsanspruchs

I. Auskunft und Wertermittlung Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / a) Gegenstandsgleichheit

Rz. 22 Gegenstandsgleichheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird. Ob dies der Fall ist, hängt allein von der wirklichen Rechtslage ab, nicht jedoch vom erteilten Auftrag. Im Falle der Gegenstandsgleichheit findet eine Erhöhung gem. Nr. 1008 VV RVG statt.mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 3. Gebührenberechnung, wenn der Pflichtteilsanspruch gegenüber mehreren Erben geltend gemacht wird (Fallbeispiel)

Rz. 26 Beispiel Ein Pflichtteilsberechtigter macht seinen Pflichtteilsanspruch i.H.v. 5.000 EUR gegen drei Erben geltend. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein Urteil. a) Vertretung des Pflichtteilsberechtigten Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte obsiegt. Hieraus folgt, dass er einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber den drei Erben hat. Diese haften als Gesamtsch...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / I. Beratung des Mandanten in Pflichtteilssachen

Rz. 1 Nach Eintritt des Erbfalls ist der Mandant in Pflichtteilssachen hinsichtlich der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu beraten. Vor Eintritt des Erbfalls besteht Beratungsbedarf regelmäßig dahingehend, das Entstehen von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erbfall zu vermeiden. In beiden Beratungssituationen benötigt der Rechtsanwalt eine genaue Kenntnis...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / b) Voreilige Erhöhung der Zahlungsklage

Rz. 57 Grundsätzlich trifft den Rechtsanwalt, der den Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, die Verpflichtung, keine unnötigen Prozesskosten für den Mandanten auszulösen. Erhöht der Rechtsanwalt im Rahmen einer Pflichtteilsklage den Zahlungsanspruch des Mandanten, ohne die Erfüllung des Auskunftsanspruchs abzuwarten, muss er ihn vorher über das Risiko der Mehrkosten des ...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 36 Nicht zu unterschätzen sind beim pflichtteilsrechtlichen Mandat die anwaltlichen Haftungsrisiken. Diese können gerade aufgrund der hohen Streitwerte die wirtschaftliche Existenz eines Rechtsanwalts gefährden. Die Anspruchsgrundlage anwaltlicher Haftung ergibt sich aus dem zwischen Rechtsanwalt und Mandant bestehenden Vertragsverhältnis. Der Anwaltsvertrag ist ein Gesc...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / a) Allgemeines

Rz. 42 Den Rechtsanwalt treffen im Rahmen seiner Tätigkeit diejenigen Pflichten, die sich typischerweise aus seinem Berufsbild ergeben. Hierzu zählen die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und insbesondere die Sorgfalts- und Informationspflichten, die dem Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der Interessenswahrneh...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / b) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

Rz. 43 Gerade zu Beginn des Mandats obliegt dem Rechtsanwalt eine besondere Aufklärungspflicht. Er muss den für seine Bearbeitung notwendigen Sachverhalt aufklären. Dabei trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, den Sachverhalt so zu hinterfragen, dass er sich hiervon ein umfassendes Bild machen kann.[30] Hierbei muss der Rechtsanwalt selbst aktiv werden und zwar so weit, dass e...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten stellt sich oftmals die Frage, wie sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, wenn entweder mehrere Auftraggeber oder mehrere anwaltlich vertretene Gegner vorhanden sind. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben, ist zu prüfen, ob es sich hierbei um mehrere Auftraggeber i.S.d. § 7 RVG handelt. Ge...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / c) Ermittlungspflicht

Rz. 46 Die Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts führt jedoch nicht dazu, dass er die vom Mandanten erhaltenen Informationen überprüfen muss. Ihn trifft insoweit keine Ermittlungspflicht. Bestehen allerdings Zweifel an den Angaben des Mandanten, so ist der Rechtsanwalt verpflichtet, sich selbst von der Richtigkeit der Informationen zu überzeugen.[35] Der Rechtsanwalt ist nur ...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Angelegenheiten k...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / VI. Mehrere Angelegenheiten im Pflichtteilsrecht

Rz. 34 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wird grundsätzlich zunächst Auskunft und Wertermittlung nach § 2314 BGB verlangt und anschließend der Anspruch beziffert. Erfolgt die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Wege der Stufenklage, handelt es sich im gebührenrechtlichen Sinne um eine Angelegenheit. Wird der Anspruch nach § 2314 BGB auf Auskunft oder W...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / VII. Streit- und Gegenstandswerte im Pflichtteilsrecht

Rz. 35 In der Regel macht der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Schuldner einen konkreten Betrag geltend, wenn er den Pflichtteilsanspruch beziffert. Dieser Betrag ist dann als Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren zugrunde zu legen. Bei der Stufenklage bestimmen sich die Gebühren nach dem höchsten Streitwert der miteinander zur Stufenklage verbundenen Anträge.[19] Für...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / c) Ausschluss des Beratungs-Rechtsschutzes

Rz. 12 Ein Beratungsrechtsschutz entfällt grundsätzlich, wenn der Rat oder die Auskunft mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenfällt (§§ 25 Abs. 2e, 26 Abs. 3g und 27 Abs. 3g ARB). Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist der Rechtsanwalt daher bei entsprechendem Auftrag gehalten, keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auszulö...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / a) Vertretung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte obsiegt. Hieraus folgt, dass er einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber den drei Erben hat. Diese haften als Gesamtschuldner. Obsiegt der Pflichtteilsberechtigte nur teilweise, erfolgt eine Kostenquotelung. Er trägt die Kosten in Höhe seines Unterliegens. Bei Verlust des Prozesses trägt er seine Kosten selbst. Die Gebühren sei...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / c) Konkludent geschlossener Anwaltsvertrag

Rz. 39 Der Anwaltsvertrag kann auch konkludent dadurch zustande kommen, dass der Rechtsanwalt auf Fragen des Mandanten Auskunft zu den ihm angetragenen rechtlichen Problemen erteilt oder den Schriftwechsel mit dem Mandanten aufnimmt.[26] Hierbei hat der BGH jedoch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen für das Vorliegen eines konkludenten Vertragsschlusses gesetzt.[27]...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / e) Pflicht zur Belehrung und zu Hinweisen auf Risiken

Rz. 49 Den Rechtsanwalt trifft gegenüber dem Mandanten grundsätzlich eine umfassende Belehrungspflicht.[44] So muss der Rechtsanwalt den Mandanten auf die Zweifelhaftigkeit einer mit erheblichen Risiken verbundenen Rechtslage hinweisen.[45] Damit der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung genügt, muss er den Mandanten so weit wie möglich und umfassend belehren. Hier gilt es insbe...mehr