Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufklärungspflicht

Rz. 41 Gerade bei erbrechtlichen Mandaten trifft den Anwalt hinsichtlich des Sachverhalts eine umfangreiche Aufklärungsverpflichtung.[47] So hat er unbedingt sämtliche relevanten Informationen über die Familienverhältnisse, über das derzeitige Vermögen, die bisherigen Verfügungen von Todes wegen und hinsichtlich aller zu Lebzeiten getätigten Schenkungen bzw. erhaltenen Vorem...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Beratungs- und Belehrungspflicht

Rz. 51 Häufig ergeben sich Haftpflichtansprüche gegen den Rechtsanwalt aus einem Verstoß gegen die ihm obliegenden Belehrungspflichten. Nach Ansicht des BGH[59] ist der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Auskunftserteilung einschließlich der Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Im Einzelnen führt der BGH hierzu aus...mehr

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§ 9 Die Werte im außergerichtlichen Mandat – Streiterledigung, § 23 Abs. 1 RVG

A. Einleitung Rz. 1 Grundsätzlich sind die für das entsprechende gerichtliche Verfahren geltenden Vorschriften anzuwenden (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Angesprochen sind alle Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren über den betreffenden Gegenstand möglich wäre. Es kommt nicht darauf an, ob das Verfahren durchgeführt werden soll, nur in Betracht gezogen wird, oder ob es vermiede...mehr

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§ 10 Die Werte im außergerichtlichen Mandat – Streitverhütung (vorsorgende Rechtspflege), § 23 Abs. 3 RVG

A. Einleitung Rz. 1 Seit Eheverträge/LPartverträge durch die Rechtsprechung mehr in das allgemeine Bewusstsein gerückt wurden, gehört zum Tätigkeitsbereich der Anwälte nicht nur die Bewertung schon vorliegender Eheverträge im Krisenfall (§ 23 Abs. 1 RVG), sondern mitunter auch die Beratung zum Ob und Wie eines Ehevertrages vor der notariellen Beurkundung. B. Abgrenzung § 23 Ab...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / b) Weiter zu der Frage der Zahl der Angelegenheiten im außergerichtlichen Mandat

Rz. 20 Das obige Zwischenergebnis (s. Rdn 15 ff.) ist sehr umstritten. Es werden zunächst zwei gegensätzliche Meinungen vertreten, zum einen, dass die mehreren Gegenstände im familienrechtlichen Mandat immer als mehrere Angelegenheiten abzurechnen sind.[12] Andererseits wird angenommen, dass immer nur eine Angelegenheit abzurechnen ist[13] und schließlich einerseits, dass di...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / c) Ausnahmen: Mandat, einen Vertrag über mehrere bestimmte Gegenstände zu erarbeiten

Rz. 23 Ein solcher Auftrag zur Erarbeitung einer Gesamtvereinbarung über eine Mehrzahl von Gegenständen ist im familienrechtlichen Alltag die Ausnahme und nicht die Regel. Ein typisches Beispiel, das manchmal vorkommt, ist der Auftrag, einen vorsorgenden Ehevertrag mit bestimmten Inhalten zu erarbeiten. Denkbar wäre auch ein von vornherein erteilter Auftrag, über Trennungs- ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Das auswärtige Mandat, Nrn. 3400, 3401, 3402, 3405 VV RVG

Rz. 45 Wenn Wohnsitz und Gerichtsort verschieden sind – angesichts der besonders hohen Mobilität der Betroffenen in Trennungs- und Scheidungsfällen eine häufige Situation – wird in der Regel zunächst der Anwalt am Wohnort aufgesucht. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, steht der Anwalt, der heute ohne die Schranken der Postulationsfähigkeit vor jedem Familiengericht auftret...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / ee) Nicht alle Auftraggeber gelangen in das nachfolgende Mandat

Rz. 28 Streitig ist auch die Anrechnung, wenn von mehreren Auftraggebern nicht alle in das nachfolgende Verfahren gelangen. Hierzu wird vertreten, dass nach Kopfteilen abgerechnet wird.[24]mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / I. Mandat für die 2. Instanz

Rz. 4 Der Anwalt war in 1. Instanz in dieser Sache noch nicht tätig. In diesem Fall gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt auf den Zeitpunkt des unbedingten Auftrags an.mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / II. Die Maßgeblichkeit des Mandats

Rz. 5 Ob ein Verfahrensauftrag oder ein Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung vorliegt, hängt vom Auftrag ab, den der Mandant erteilt hat. Es kommt nur darauf an, ob die Sache in der beschriebenen Art und Weise zu Gericht gehen sollte oder nicht. Selbstverständlich gibt es Fälle, in denen sofort ein unbedingter Verfahrensauftrag erteilt wird. Wenn die Gegenseite bereits ...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Rat und Auskunft: eigenständiges Mandat

Rz. 3 Unter Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG versteht man einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft des Rechtsanwalts. "Rat" ist die Empfehlung für das Verhalten in einer konkreten Angelegenheit.[3] "Auskunft" ist die Darlegung rechtlicher Gegebenheiten, die nicht im Hinblick auf einen ersichtlich bestimmten Zweck erfolgt.[4] Rz. 4 Rat und Auskunft zu erteile...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / I. Rückstände im Unterhalt

Rz. 4 Von erheblichem Interesse ist die Behandlung der Rückstände im Unterhalt. § 51 Abs. 2 FamGKG knüpft an die Einreichung des Antrags/des Verfahrenskostenhilfegesuchs an. Bis dahin – den Monat der Einreichung eingeschlossen – laufen Rückstände auf, vom nächstfolgenden Monatsersten an nicht mehr. Wie soll man bewerten, wenn ein Antrag gar nicht eingereicht wird? Sollen die...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / C. Im Einzelnen

I. Nachehelicher Ehegattenunterhalt/Unterhalt des Lebenspartners, § 23 Abs. 3 RVG, § 52 GNotKG Rz. 6 § 52 GNotKG ist die Bestimmung, die in Betracht kommt; da aber nicht feststeht, ob es jemals zur Leistung von nachehelichem Unterhalt kommt (ob also die Ehe geschieden wird und ein Unterhaltsanspruch besteht), weil es auch, wenn nachehelicher Unterhaltsanspruch entsteht, nicht...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / C. Probleme der Wertberechnung

I. Rückstände im Unterhalt Rz. 4 Von erheblichem Interesse ist die Behandlung der Rückstände im Unterhalt. § 51 Abs. 2 FamGKG knüpft an die Einreichung des Antrags/des Verfahrenskostenhilfegesuchs an. Bis dahin – den Monat der Einreichung eingeschlossen – laufen Rückstände auf, vom nächstfolgenden Monatsersten an nicht mehr. Wie soll man bewerten, wenn ein Antrag gar nicht ei...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / II. Umfang der Verweisung

Rz. 5 § 23 Abs. 3 RVG verweist auf eine Reihe ausdrücklich genannter Bestimmungen und auf "die Bewertungsvorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes". Das GNotKG unterscheidet zwischen allgemeinen Wertvorschriften, besonderen Geschäftswertvorschriften und Bewertungsvorschriften. Die Bewertungsvorschriften sind die §§ 46 bis 54 GNotKG.mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / II. Güterrecht, § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 100 GNotKG

1. Rechenwerk Rz. 7 Beispiel 1 Es soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden: Der gesetzliche Güterstand wird ausgeschlossen, Gütertrennung vereinbart. Der künftige Ehemann hat ein Auto im Wert von 3.000,00 EUR und Schulden von 7.000,00 EUR; die künftige Ehefrau hat kein Aktivvermögen, aber Schulden von 1.000,00 EUR. Die Schulden des Ehemannes werden bis zur Hälfte des Aktivverm...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / A. Einleitung

Rz. 1 Grundsätzlich sind die für das entsprechende gerichtliche Verfahren geltenden Vorschriften anzuwenden (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Angesprochen sind alle Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren über den betreffenden Gegenstand möglich wäre. Es kommt nicht darauf an, ob das Verfahren durchgeführt werden soll, nur in Betracht gezogen wird, oder ob es vermieden werden soll.mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / A. Einleitung

Rz. 1 Seit Eheverträge/LPartverträge durch die Rechtsprechung mehr in das allgemeine Bewusstsein gerückt wurden, gehört zum Tätigkeitsbereich der Anwälte nicht nur die Bewertung schon vorliegender Eheverträge im Krisenfall (§ 23 Abs. 1 RVG), sondern mitunter auch die Beratung zum Ob und Wie eines Ehevertrages vor der notariellen Beurkundung.mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / B. Unbezifferte Forderungen: Unterhalt und Zugewinn, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, §§ 51, 35 FamGKG

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 RVG verweist auf die Regelung für das gerichtliche Verfahren. In den Fällen von Unterhalt und Zugewinn hat der Mandant i.d.R. keine Vorstellung, wie seine Ansprüche zu berechnen sind. Er kann aus seinem Tatsachenwissen nicht die nötigen rechtlichen Schlüsse ziehen. Er erwartet vom Anwalt nicht nur, dass er die Rechte durchsetzt, sondern zunächst, dass ...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Mehrere Aufträge nacheinander – eine oder mehrere Angelegenheiten im Vertretungsmandat: § 15 Abs. 5 RVG

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§ 10 Die Werte im außergeri... / B. Abgrenzung § 23 Abs. 1 von Abs. 3 RVG

Rz. 2 § 23 Abs. 3 RVG betrifft Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren nicht nur nicht stattfindet und nicht gewünscht ist, sondern nicht möglich ist. Beispiel Der Mandant möchte sich verheiraten und will einen Ehevertrag abschließen, in welchem der nacheheliche Unterhalt, das Güterrecht und der Versorgungsausgleich behandelt werden sollen. Dabei stellen sich folgende Frag...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / I. Nachehelicher Ehegattenunterhalt/Unterhalt des Lebenspartners, § 23 Abs. 3 RVG, § 52 GNotKG

Rz. 6 § 52 GNotKG ist die Bestimmung, die in Betracht kommt; da aber nicht feststeht, ob es jemals zur Leistung von nachehelichem Unterhalt kommt (ob also die Ehe geschieden wird und ein Unterhaltsanspruch besteht), weil es auch, wenn nachehelicher Unterhaltsanspruch entsteht, nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen wird und wie lange der Unterhalt geschuldet wi...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / 2. Geltungsbereich des § 100 GNotKG

Rz. 8 Nach früher h.M. sollte die Anwendung des damaligen § 39 Abs. 3 KostO auf "erhebliche Änderungen des gesetzlichen Güterstandes", auf die Vereinbarung anderer Güterstände sowie auf Änderungen, die den bestehenden Güterstand so einschneidend ändern, dass es praktisch ein anderer Güterstand ist, beschränkt sein. In allen anderen Fällen – unerhebliche Änderungen des gesetz...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / I. Zweck der Regelung

Rz. 3 Der Gesetzgeber will die Gegenstandswerte der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit für Fälle harmonisieren, in denen die außergerichtliche Tätigkeit möglicherweise in eine gerichtliche Tätigkeit übergehen kann. Es sollen für solche Fälle keine unterschiedlichen Regeln gelten.[1] Die in § 23 Abs. 3 RVG angesprochene Rechtspflege betrifft demgemäß Fälle, in den...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / 1. Rechenwerk

Rz. 7 Beispiel 1 Es soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden: Der gesetzliche Güterstand wird ausgeschlossen, Gütertrennung vereinbart. Der künftige Ehemann hat ein Auto im Wert von 3.000,00 EUR und Schulden von 7.000,00 EUR; die künftige Ehefrau hat kein Aktivvermögen, aber Schulden von 1.000,00 EUR. Die Schulden des Ehemannes werden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezog...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / III. Versorgungsausgleich, § 23 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 3 S. 2 RVG

Rz. 9 Die etwas komplizierte Regelung in § 100 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG beruht auf der Bezugnahme auf § 1408 BGB, der nicht nur das Güterrecht, sondern auch den Versorgungsausgleich umfasst. Wenn nur Versorgungsausgleich im Ehevertrag und nichts zum Güterrecht geregelt wird: Dafür ist keine Regelung ausdrücklich vorgesehen. Auch für den Fall, dass neben dem Güterrecht auch noch d...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / II. Mehrere Vorschriften für gerichtliche Verfahren

Rz. 6 § 23 Abs. 1 S. 1, 3 RVG verweist für die außergerichtliche Tätigkeit auf die Vorschriften, die für das gerichtliche Verfahren den Wert bestimmen. Was aber, wenn es für das gerichtliche Verfahren mehrere Werte gibt? Das Kindschaftsverfahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FamGKG hat im selbstständigen Verfahren einen anderen Wert als die gleichen Verfahren im Verbund (§ 44...mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / I. Allgemeines

Rz. 6 Die kostenrechtlichen Unterschiede bei Vorliegen eines unbedingten Verfahrensauftrags bzw. eines außergerichtlichen Auftrags verbunden mit aufschiebend bedingtem Verfahrensauftrag sind beträchtlich. Schon aus diesem Grund muss auf eine klare Auftragserteilung geachtet werden. Zur Berechnung der Fälle gem. Rdn 1: Fall (1) Im außergerichtlichen Mandat werden bei lauter dur...mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / II. Ablehnung der Theorie vom "unbedingten" Verfahrensauftrag auf Antragsteller- und auf Antragsgegnerseite

Rz. 12 Es ist unstreitig, dass die im Teil 3 des VV RVG genannten Gebühren nur dann anfallen, wenn der Anwalt einen unbedingten Verfahrensauftrag hat. Es wird darüber gestritten, wann nur ein solcher unbedingter Verfahrensauftrag vorliegt und wann zunächst ein außergerichtlicher Auftrag und dann erst ein Verfahrensauftrag (sei es zur Einreichung der Klage oder zur Protokollie...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Abgrenzung zu Nrn. 2300, 3100 VV RVG

Rz. 7 Ob ein Mandat nach § 34 RVG oder ein Mandat nach Nr. 2300 oder Nr. 3100 VV RVG vorliegt, hängt von dem Auftrag des Mandanten ab. Rz. 8 Die Abgrenzung zum Prozessmandat (Nrn. 3100 f. VV RVG) dürfte keine Probleme bereiten. Erteilt jemand z.B. den Auftrag, Scheidungsantrag einzureichen, wird ihm die Auskunft gegeben, dass er noch nicht lange genug getrennt gelebt hat, und...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Beiordnung gem. § 138 FamFG

Rz. 45 Der Anwalt, der gem. § 138 FamFG durch das Gericht beigeordnet wurde, weil der Antragsgegner in der Scheidungssache und Kindschaftssache als Folgesache zwar keinen Anwalt beauftragt, aber nach Ansicht des Gerichts einen Anwalt haben müsste, hat (nur) bei Zahlungsverzug seiner Partei den Vergütungsanspruch an die Staatskasse (§ 45 Abs. 2 RVG), und zwar im Umfang der Be...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / 1. Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit Festbetrag

Rz. 8 Der Anwalt kann für seine Tätigkeit in einem konkreten Mandat, das möglichst genau zu bezeichnen ist, mit dem Mandanten einen Festbetrag als Vergütung vereinbaren. Dabei muss er jedoch darauf achten, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden und dass er den Festbetrag im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand der konkreten Mandatsbearbeitung nicht zu niedr...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / D. Rechenbeispiele

Rz. 73 Beispiel 1 Eine Ehesache oder ein Unterhaltsverfahren oder ein Zugewinnausgleichsverfahren sind rechtshängig. Der Anwalt vertritt den Mandanten im Gerichtstermin. Es sind angefallen: Die gleichen Gebühren fallen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an; im selbstständigen Beweisverfa...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / a) Beratungen im Familienrecht

Rz. 17 Die Frage ist nun, welche Vereinbarungsart sich für die Beratung im Familienrecht eignet. Hierzu muss man sich verdeutlichen, wie Beratungen im Familienrecht aussehen. Es handelt sich um die Vorgänge, die oben im "Anwendungsbereich" (s. Rdn 1) dargestellt wurden. Die an erster Stelle genannte Beratung (1), was "im Falle einer Trennung oder Scheidung auf den Mandanten z...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / C. Der Gegenstandswert

Rz. 50 (Zum Gegenstandswert allgemein und im außergerichtlichen Mandat vgl. §§ 8–10 in diesem Werk.)mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Am 3.1.2018 veröffentlichte der Anwaltsverein ein Interview mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Becker, dass bezeichnenderweise den Titel "Mehr Geld verdienen im Familienrecht" trägt.[1] Wesentlicher Inhalt dieses Interviews ist die – grundsätzlich bekannte – Tatsache, dass es in bestimmten Bereichen des Familienrechts, z.B. elterliche Sorge, ...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / D. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 6 § 60 RVG gilt auch für die Verfahrenskostenhilfe, vgl. S. 1: "… vor diesem Zeitpunkt … beigeordnet worden ist". Beispiel 8 Der Auftrag (unbedingt erteilt für Verfahrenskostenhilfe und Hauptsacheverfahren) wurde vor dem Stichtag erteilt, die Beiordnung erfolgte nach dem Stichtag. Lösung Es kommt auf den unbedingt erteilten Auftrag an. Dieser liegt vor dem Stichtag, also au...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Kosten des Mehraufwands

a) Mehraufwand Rz. 49 Es fallen entweder Abwesenheitsgelder und Reisekosten des Anwalts an, der am Wohnsitzort ist, oder es fallen Kosten für den zweiten Anwalt an. Außerhalb der Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der kostenerstattungspflichtige Gegner diese Kosten erstatten muss. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe stellt sich d...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / B. Beauftragung des Anwalts zur außergerichtlichen Tätigkeit oder zur Tätigkeit im Gerichtsverfahren 1. Instanz

Rz. 2 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG kommt es auf den "unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15" an. Dies gilt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 auch dann, wenn Vorschriften geändert werden, auf die das RVG verweist. Rz. 3 Beispiel 1 Der Anwalt schreibt auftragsgemäß am 20.7.2013 an den Schuldner seines Mandanten, dieser solle bis längstens 10.8.2013 bezahlen. We...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 33 Fall (1): [31] Der Mandant ist "wegen Beratungshilfe" (§ 6 Abs. 2 S. 1 BerHG) zum Anwalt gekommen; weil er von Anfang an in Beratungshilfe beraten oder vertreten werden wollte, ist er der typische Fall der "nachträglichen Antragstellung". Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nrn. 2300, 1000 ff. VV RVG. Bekommt der Mandant die Beratungshilfe bewilligt, darf d...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühren und Werte im Verfahren gem. § 118 ZPO

Rz. 101 Für das Verfahren wird die 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3335 VV RVG) und die 1,2 Terminsgebühr (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 2 VV RVG) i.V.m. Vorb. 3.3.6 VV RVG, jeweils begrenzt auf den entsprechenden Gebührensatz im Hauptsacheverfahren, sowie die 1,0 Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) vergütet. Die Wertvorschriften stehen in § 23a RVG. Dieser Vergütungsanspruch richte...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 6. Der Anwaltsvergleich, §§ 796a f. ZPO

Rz. 30 Der Anwaltsvergleich wurde vor langer Zeit eingeführt. Er hat sich in der familienrechtlichen Praxis bisher kaum durchsetzen können. Der Anwalt erhält für die außergerichtliche Erarbeitung eines solchen Vergleichs im außergerichtlichen Mandat die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG); wird eine Einigung erarbeitet, nachdem Verfahrensauftrag erteilt war, sind Gebühren gem....mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Der Mandant als Verbraucher

Rz. 44 Das familienrechtliche Mandat ist Verbrauchermandat.[28] § 13 BGB, der den Verbraucher definiert, ist in diesem Punkt eindeutig.[29] Wenn der Mandant neben seiner Familiensache auch noch in einer anderen Sache beraten werden will, die mit dem geschäftlichen Leben zu tun hat, handelt es sich (mangels innerem Zusammenhang) um zwei Angelegenheiten. Im ersten Fall liegt e...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Unterbevollmächtigter ist grundsätzlich "notwendig"

Rz. 50 Der BGH hat eine grundlegende Entscheidung vor einigen Jahren getroffen (zur Entscheidung für die VKH-Fälle vgl. § 14 Rdn 96 ff.).[52] Der BGH hält die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Anwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz ZPO (an...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / B. Der Verfahrensauftrag im Gegensatz zum außergerichtlichen Auftrag

Rz. 2 Der außergerichtliche Auftrag – Teil 2 des VV RVG – ist das Mandat, außergerichtlich tätig zu werden, entweder beratend oder nach außen vertretend. Für das Entstehen der Verfahrens- und der Terminsgebühr (sowie der Zusatzgebühr für umfangreiche Beweisaufnahmen) ist Voraussetzung, dass Teil 3 des VV RVG anwendbar ist. Es muss also ein Verfahrensauftrag vorliegen und zwa...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Gegenstandswert

Rz. 101 Im selbstständigen Verfahren gilt § 45 FamGKG. Wenn ein Kindschaftsverfahren im Verbund ist, ist der Wert – nur – der Betrag, um den der Ehescheidungswert erhöht wird (vgl. § 8 Rdn 90). Auch im Zusammenhang von Einigungen ist der Wert nicht zu ermäßigen, wenn "nur" das Aufenthaltsbestimmungsrecht vereinbart wird.[118] (Zum Wert der Einigung, wenn das Verfahren oder d...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Das Vermittlungsverfahren, § 165 FamFG

Rz. 66 Für das Verfahren gem. § 165 FamFG fallen die regelmäßigen Gebühren gem. Nrn. 3100 f., Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG an. Gem. § 17 Nr. 8 RVG sind das Vermittlungsverfahren und das sich anschließende gerichtliche Verfahren zwei Angelegenheiten. Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV RVG bestimmt die Anrechnung der Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahren...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / I. Die Tätigkeitsmerkmale, Abgrenzung zu § 34 RVG und zu Nrn. 3100 ff. VV RVG

Rz. 2 Die Bestimmungen § 34 RVG und Nr. 2300 VV RVG decken zusammen den gesamten außergerichtlichen Tätigkeitsbereich des Anwalts im Familienrecht ab. Der Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ist ebenso erfasst wie die anwaltliche Tätigkeit zur Beilegung konkreter Konflikte. Die obige Aufzählung zeigt die Vielfalt der Tätigkeiten, die nach Nr. 2300 VV RVG abgegolten werden....mehr