Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Beratung

Rz. 40 Es ist umstritten, ob bei einer Beratung von mehreren Mandanten eine Erhöhung der Erstberatungsgebühr in Betracht kommt. Dass eine solche nicht in Betracht kommt, wird auch damit begründet, dass bei einer beratenden Tätigkeit ein die Erhöhung rechtfertigender Mehraufwand nicht vorliege.[79] Im Übrigen wird eine Erhöhung seitens der Rechtsprechung deshalb verneint, weil...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Gegenstandswert

Rz. 42 Die Höhe des Gebührenanspruches des Anwaltes ist abhängig vom Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit, vom sog. Gegenstandswert, § 2 RVG. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Anwalts nach dem Auftrag des Mandanten bezieht. Gleichgültig ist, ob es sich um ein bestehendes oder künftiges, ein n...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Rahmengebühren

Rz. 71 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um Satzrahmengebühren gemäß § 14 RVG. Diese berechnen sich ebenfalls nach Gegenstandswert. Für die Bestimmung der konkreten Gebühr wird dem Rechtsanwalt ein Spielraum eingeräumt. Lediglich die obere und untere Grenze wird vorgegeben. Bei der Geschäftsgebühr besteht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Zur Ermit...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 94 Die Differenzverfahrensgebühr ist geregelt in Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, so entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenzverfahrensgebühr. Diese ist jedoch gedeckelt durch § 15 Abs. 3 RVG. Insgesamt dürfen die Verfahrensgebühr und die Differenzverfahrensgebühr nicht h...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Dienstleistungs-Informations-Verordnung

Rz. 22 Seit 17.5.2010 bestehen seitens des Rechtsanwalts zudem Hinweispflichten nach der Dienstleistungs-Informations-Verordnung (DL-InfoV). Danach hat der Rechtsanwalt gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV stets diverse Informationen zur Verfügung zu stellen.[35] Daneben sind weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.[36] Bezüglich der Zurverfügungstellung der erforderl...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Vergütung bei Erbauseinandersetzungen

Rz. 101 Nach Abschaffung der BRAGO rückte bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft die Einigungsgebühr in den Vordergrund. Gemäß Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG fällt die Einigungsgebühr auch dann an, wenn der mandatierte Rechtsanwalt bei den Vertragsverhandlungen lediglich mitgewirkt hat und diese Mitwirkungshandlung für den erfolgreichen Abschluss der Streitigkeit ursächl...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / gg) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 17 In diesem Zusammenhang ist auf § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO hinzuweisen. Wurde seitens des Rechtsanwalts, der gleichzeitig Notar ist, ein Testament beurkundet und bildet diese Urkunde den Gegenstand eines Rechtsstreits, darf der Rechtsanwalt insoweit nicht tätig werden. Es ist weiter zu beachten, dass der Notar, der jetzt als Anwalt tätig ist, auch Eigeninteressen vertreten...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Form der Vereinbarung

Rz. 113 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 RVG muss die Vergütungsvereinbarung in Textform geschlossen werden. § 3a Abs. 1 lautet wie folgt: Zitat "(1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nic...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / cc) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 10 Interessenkonflikte können hier entstehen, wenn die Pflichtteilsberechtigten sich bei Bewertungsfragen nicht einig sind. Darüber hinaus könnten anrechenbare Vorempfänge zu berücksichtigen sein oder aber auch Ausgleichungspflichten bestehen. Rz. 11 Eine Vertretung widerstreitender Interessen kann auch dann vorliegen, wenn mehrere Pflichtteilsberechtigte vertreten werden...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Gleicher Rahmen

Rz. 32 Ein einheitlicher Rahmen liegt dann vor, wenn sich die Aufträge nach Inhalt, Ziel und Zweck entsprechen und wenn ein gleichgerichtetes Vorgehen für alle Auftraggeber bejaht werden kann. Wird der Rechtsanwalt damit beauftragt, unterschiedliche Forderungen (z.B. Mietzins, Ansprüche aus Darlehen) gegen denselben Schuldner geltend zu machen, ist von einem gleichen Rahmen a...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 41 Gemäß § 7 Abs. 2 RVG haften mehrere Auftraggeber dem Rechtsanwalt gegenüber nicht als Gesamtschuldner für die gesamten Gebühren einschließlich der Erhöhungsgebühr. Vielmehr haftet jeder nur für die Gebühren, die durch eine alleinige Beauftragung angefallen wären. Demgemäß ist anzuraten, dass sich der Rechtsanwalt von seinen Mandanten schriftlich bestätigen lässt, dass ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Terminsgebühr

Rz. 95 Die Terminsgebühr ist geregelt in Nr. 3104 VV RVG und liegt bei einem Satz von 1,2. Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob streitige oder nichtstreitige Anträge gestellt werden. Die Terminsgebühr reduziert sich auf 0,5, wenn lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird, Nr. 3105 VV RVG. Erkennt der Beklagte hingegen die Forderung an, erfolgt ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Hilfe in Steuersachen

Rz. 92 Des Öfteren ist der Rechtsanwalt, gerade auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge, auch mit steuerlichen Fragen befasst. Beispielsweise wird er gesondert beauftragt, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben. In diesem Falle richten sich seine Gebühren nach § 35 RVG i.V.m. §§ 23 bis 39 Steuerberatervergütungsverordnung i...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rz. 2 Gemäß § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Dieser Grundsatz wird durch die Vorschriften der §§ 45, 46, 59b Abs. 2 Nr. 1e BRAO, die Standesregeln in der Berufsordnung der Rechtsanwälte und die Berufsregeln des Rates der Anwaltschaften in der Europäischen Union (Commission de Conseil des Barreaux européens, abgekürzt CCBE) ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 93 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Der Rechtsanwalt erhält eine Gebühr in Höhe von 1,3. Diese Gebühr erhält er für die Einreichung einer Klage bei Gericht, die Einreichung eines Schriftsatzes, der Sachanträge erhält bzw. auch für die Einreichung eines Schriftsatzes, der eine Klagerücknahme enthält. Die Gebühr ermäßigt sich auf 0,8, wenn...mehr

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Vorwort

Der Begriff Mandat leitet sich aus der lateinischen Redewendung "ex manu datum" ("aus der Hand geben") ab und charakterisiert das zwischen Auftraggeber und Anwalt bestehende Vertrauensverhältnis. Für das in seinen Berater gesetzte Vertrauen verlangt der Mandant eine hochwertige Leistung, die der Anwalt bestmöglich zu erbringen hat. Dabei darf es dem im Erbrecht tätigen Anwal...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Interessenkonflikt bei der Beratung hinsichtlich eines Ehegattentestaments

Rz. 27 Im Rahmen der Beratung von Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments werden in der Regel übereinstimmende Vorstellungen der Beteiligten vorliegen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass dies zumeist auch dann der Fall ist, wenn es beispielsweise um Fragen einer Wiederverheiratungsklausel geht, da vielfach keinem der Ehegatten daran gelegen ist, da...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 4. Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Rechtsbereich

Rz. 97 Haftungsminderungen oder Haftungsausschlüsse, die über die Vorgaben des § 52 BRAO hinausgehen, sind grundsätzlich unzulässig und daher unwirksam. Innerhalb der Mindestbeträge des § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO kann die Haftung daher nicht noch weiter begrenzt werden, etwa durch inhaltliche Haftungseinschränkungen oder den Ausschluss der Haftung bei der Übernahme eines M...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Vertragsabschluss

Rz. 16 Wie auch im übrigen Vertragsrecht, kommt der Anwaltsvertrag durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) zustande. In der Regel erteilt dabei der Mandant den Auftrag, welchen der Anwalt annehmen oder ablehnen kann. Der umgekehrte Fall ist aber auch denkbar, obwohl dem Rechtsanwalt gemäß § 43b BRAO die Werbung um das konkrete Mandat untersagt ist. Wenn beispielsweise der ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 1 Bei Annahme eines Mandates wird der Anwalt klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und bejahendenfalls, ob für das konkrete Mandat Deckung erreicht werden kann.[1] Um die Frage beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / I. Allgemeines

Rz. 6 Jede Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats, ob im gestalterischen, außergerichtlichen oder im prozessualen Bereich, setzt eine genaue Kenntnis des Sachverhalts voraus. Je umfangreicher und genauer die Informationen sind, desto größer sind die Chancen einer erfolgreichen Mandatsführung. Der Anwalt kann seine Rechtskenntnisse und die in der Praxis erworbenen Kunstgrif...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / Literaturtipps

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Kündigung

Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsan...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Sonstige Beteiligte

Rz. 26 Neben auftragerteilendem Mandant und beratendem Rechtsanwalt sind häufig auch dritte Personen am Anwaltsvertrag beteiligt. So korrespondiert der mandatierte Rechtsanwalt meist mit einem gegnerischen Anwalt bzw. der gegnerischen Partei selbst oder der Mandant nimmt die Dienste des Rechtsanwalts im Interesse eines Dritten in Anspruch. Häufig ist auch eine Rechtsschutzve...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 102 Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage (Auskunft und Leistungsklage) wird in gebührenrechtlicher Hinsicht als eine Angelegenheit betrachtet. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche (§ 44 GKG), in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen v...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. § 15 RVG

Rz. 24 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist geregelt in § 15 RVG. Bei den Gebühren nach RVG handelt es sich um Pauschgebühren. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzes. Dies führt dazu, dass nicht an jede Handlung des Rechtsanwalts eine Gebührenfolge geknüpft ist. Vielmehr werden bestimmte Handlungen zu einem Gebührentatbestand zusammengefasst.[38] Die Gebühren g...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 97 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in das Verfahren eingegangenen Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Erreichen des Vertragszwecks

Rz. 30 Das Ende des Mandatsverhältnisses hat Auswirkungen sowohl haftungs- als auch verjährungsrechtlicher Natur: Die vertraglich übernommenen Pflichten erlöschen und die Verjährung des anwaltlichen Anspruchs auf Vergütung beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen. Rz. 31 Beendet wird das Mandatsverhältnis in der Regel mit Auftragserledigung. Zu welchem Zeitpunkt genau der Auf...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / A. Allgemeines

Rz. 1 Selten, aber von erheblicher Bedeutung ist das Mandat, bei dem sich vor Eintritt des Nacherbfalls der Vor- bzw. Nacherbe Rat einholt. Oftmals weiß der Nacherbe gar nicht, welche Rechte ihm zustehen und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, dass er einmal unbeschränkter Erbe werden wird. Die Probleme zwischen Vor- und Nacherben sind in der Praxis mannigfaltig. Das begin...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Rechtsanwalt

Rz. 25 Ein Einzelmandat kommt zustande, wenn auf Beraterseite ein Einzelanwalt tätig ist. Dieser muss nicht zwingend räumlich alleine tätig sein, sondern kann auch in Bürogemeinschaft (§ 59a Abs. 4 BRAO) mit anderen Rechtsanwälten stehen. Beauftragt der Mandant dagegen einen in einer Sozietät, Partnerschaft, Rechtsanwalts-GmbH oder Rechtsanwalts-AG tätigen Rechtsanwalt, ist d...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 8. Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 70 Ist der Erbfall bereits eingetreten, muss im Rahmen der ersten Besprechung mit dem Mandanten der geschilderte Sachverhalt stets auch auf die Notwendigkeit der Ergreifung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen hin überprüft werden. Das Gesetz ist hier leider wenig übersichtlich, so dass es für den mit dem Mandat betrauten Rechtsanwalt mitunter nicht unproblematisch ist, de...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Beratung von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 31 Im Rahmen der Vertretung mehrerer quotengleicher Pflichtteilsberechtigter besteht in der Praxis grundsätzlich keine Interessenkollision. Vielmehr sind sich die Pflichtteilsberechtigten, da alle enterbt sind, weitestgehend einig und vertreten insoweit die gleichen Interessen gegenüber dem oder den Erben. Um aber sicherzugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine une...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / V. Widerstreitende Interessen

Rz. 14 Handelt es sich um dieselbe Rechtssache, ist weiter zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in widerstreitenden Interessen tätig ist. Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil des einen Mandanten zugleich der Nachteil des anderen ist. Gemäß § 3 Abs. 2 BORA gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte, die in der Sozietät bzw. Berufsausüb...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Berufsrechtliches Tätigkeitsverbot

Rz. 4 Berufsrechtlich darf der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 4 BRAO keine widerstreitenden Interessen vertreten. In § 3 Abs. 1 S. 1 BORA ist überdies geregelt, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sin...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten des Anwalts oder Notars

Rz. 13 Gelegentlich übernimmt der Rechtsanwalt auch Tätigkeiten, die außerhalb der eigentlichen anwaltlichen Berufstätigkeit liegen. Beispielsweise tritt er als Makler auf oder übernimmt (auch) die betriebswirtschaftliche Beratung des Mandanten. Im Bereich des erbrechtlichen Mandats sind insbesondere die nachfolgenden Tätigkeiten von Bedeutung: Rz. 14 & Der Rechtsanwalt als S...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Haftungsbeschränkung aufgrund vertraglicher Vereinbarung

Rz. 86 Obwohl die berufsrechtlichen Regelungen zur vertraglichen Haftungsbeschränkung nicht neu sind, hat laut einer Umfrage des Soldan Instituts nahezu die Hälfte der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen noch nie von der Möglichkeit des § 52 BRAO Gebrauch gemacht.[97] Dabei kann die Haftung vertraglich in dreifacher Hinsicht beschränkt werden, nämlichmehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Allgemeines

Rz. 69 Eine gewisse Verpflichtung zur "Basisvorsorge" gegen das gerade im Erbrecht nicht unerhebliche Haftungsrisiko wurde den Rechtsanwälten durch die Einführung der Pflichtversicherung gegen Haftpflichtrisiken gemäß § 51 BRAO auferlegt. Neben der Erhöhung der Mindestversicherungssumme können Anwälte das Risiko persönlicher Haftung auch gesellschaftsrechtlich durch die Wahl...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Dieselbe Rechtssache

Rz. 11 § 43a Abs. 4 BRAO regelt recht apodiktisch, dass der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf. Maßgeblich hierfür ist, ob der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache gleichzeitig oder nacheinander im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat oder eben gemäß §§ 45, 46 BRAO vorbefasst war. Schädlich ist aber nur, wenn der Rechtsanwalt beru...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Erweiterter Versicherungsschutz

Rz. 74 Gerade der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt ist bei der Bearbeitung der Mandate häufig mit hohen Vermögenswerten konfrontiert. Im Bereich hoher Schäden kann es schnell vorkommen, dass die Pflichtversicherung den Vermögensschaden nicht in vollem Umfang abdeckt, weil die Mindestversicherungssumme überschritten wird. Die Pflichtversicherer bieten daher die Möglichkeit des...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Pflicht zur Prüfung der Rechtslage

Rz. 44 Damit der Anwalt in der Lage ist, die Rechtslage zu überprüfen und dem Mandanten das richtige rechtliche Vorgehen zu ermöglichen, hat er sich alle hierzu notwendigen Rechtskenntnisse anzueignen. Dabei stellt die Rechtsprechung ziemlich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Rechtsanwalts; die in den letzten Jahren zur Anwaltshaftung veröffentlichten Urteile zeigen, d...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / II. Personen und Güterstände

Rz. 8 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers anfertigen. Anhand eines solchen Stammbaums lassen sich schnell die einzelnen Erbenordnungen und somit auch die quote...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen

Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts auch die spezielle Regelung des § 2332 BGB beach...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr