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Gerade der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt ist bei der Bearbeitung der Mandate häufig mit hohen Vermögenswerten konfrontiert. Im Bereich hoher Schäden kann es schnell vorkommen, dass die Pflichtversicherung den Vermögensschaden nicht in vollem Umfang abdeckt, weil die Mindestversicherungssumme überschritten wird. Die Pflichtversicherer bieten daher die Möglichkeit des Abschlusses einer über die Deckung hinausgehenden erweiterten Versicherung. Man spricht hier von einer sog. Exzedentenversicherung, die inzwischen zahlreiche große Berufsschadenhaftpflichtversicherer anbieten.

Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, eine über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme hinausgehende Anschlussversicherung abzuschließen. Diese höheren Deckungssummen sind gerade bei erbrechtlichen Mandanten die Regel und in Anbetracht der hohen Haftpflichtsummen auch dringend anzuraten.

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