Rz. 73

Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen.

 

Rz. 74

Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, anhand des Schreibens den Sachverhalt nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Mandant und Anwalt von denselben tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen. Darüber hinaus hat eine umfassende Darstellung den Vorteil, dass der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag schriftlich niedergelegt wird, wodurch spätere Streitigkeiten über Art und Umfang des Mandats sowie auch Honorarstreitigkeiten vermieden werden können. In den meisten Fällen bietet es sich an, nach dem folgenden Gliederungsschema vorzugehen.

 

Rz. 75

 

Formulierungsbeispiel: Gliederung für ein Mandantenschreiben

A. Ausgangslage

1. Personen

Stammbaum

Personen

Güterstände

Staat des gewöhnlichen Aufenthalts

Staatsangehörigkeit

2. Vermögen und Vorempfänge

Auflistung

Auslandsgrundbesitz

Hof-/Landgutrecht

Anteil an Personengesellschaft

Unternehmen

Steuerstatus des Vermögens

Betriebsvermögen
Privatvermögen
Betriebsaufspaltungen
Begünstigungszeiträume

Vorempfänge

Ausstattung – Schenkung
Ausgleichung – Anrechnung

3. Erbrechtliche Verfügungen + erbrechtliche "Legitimation"

Einzeltestament

Gemeinschaftliches Testament

Erbvertrag

Wesentlicher Inhalt:

Erbeinsetzung
Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis
Vermächtnisse
Bindungswirkung
Schlusserbeneinsetzung

Erbverzicht

Pflichtteilsverzicht

Ausschlagung § 1942 BGB

Ausschlagung § 1948 BGB

"Taktische Ausschlagung" § 1371 Abs. 3 BGB

"Taktische Ausschlagung" § 2306 BGB

4. Besonderheiten

(…) Personen und Güterständen

Harmonische Familie
Kind mit Behinderung
"Vermögensunwürdiges" Kind
Eheprobleme der Eltern
Eheprobleme des Kindes

(…) Vermögen und Vorempfänge

Werterhöhungen
Wertermäßigungen
Vermögensumschichtung
Belastungen auf Grundvermögen

(…) Erbrechtliche Verfügungen und erbrechtliche "Legitimationen"

auch frühere Verfügungen
Einzelumstände, Hintergründe
(…) Eigene Erfahrungen in Erbstreitigkeiten

B. Aktuelle Rechtsposition

Nachteile: rechtliche und wirtschaftliche

C. Interessen und Wünsche der Mandanten

eigene Absicherung im Alter
Absicherung des überlebenden Ehegatten

Schutz der Kinder:

bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten
bei Eingehung einer neuen Lebensgemeinschaft
Familienbindung des Vermögens
Verwaltung des Vermögens minderjähriger Erben durch Familienangehörige
Erbschaftsteuerersparnis
Übertragung von Einkunftsquellen
Vermögensumschichtung
Rechtsformänderungen

D. Die ersten Lösungsgedanken

Wiedergabe und Ergänzung der Lösungsansätze aus dem Mandantengespräch

E. Gegenstand und Umfang des Auftrages, Honorargestaltung

Beratung
Bearbeitung
Testament
Übergabevertrag
Gutachten
Honorar
Erstberatung
Stundenhonorar
Pauschalhonorar
RVG

F. Weiteres Vorgehen

Überprüfung der Ausgangslage auf Richtigkeit und Vollständigkeit
Umsetzung der Interessen und Wünsche des Mandanten
 

Rz. 76

Die "Ausgangslage" des Mandantenschreibens ist nicht nur für die erbrechtliche Gestaltung, sondern auch für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach dem Erbfall maßgebend. Eine entsprechend sorgfältige Ausarbeitung bildet den wirksamsten Schutz vor Fehlern, die aus einer unzureichenden Sachverhaltserfassung resultieren können. Die zur Bearbeitung von Mandaten nach dem Erbfall zusätzlich benötigten Informationen lassen sich checklistenartig wie folgt darstellen.

 

Rz. 77

Für die Bearbeitung nach dem Erbfall sind zusätzlich zu erfragen:

Datum des Erbfalls
Letzter Wohnsitz des Erblassers
Kenntniserlangung vom Erbfall
Letztwillige Verfügung vom (...)
durch das Nachlassgericht eröffnet am (...)
Kenntnis hiervon erlangt am (...)
Aufenthaltsort des Erben bei Beginn der Ausschlagungsfrist (In- oder Ausland)

Inhalt der maßgeblichen letztwilligen Verfügung

Testierfreiheit

Erbeinsetzung

Teilungsanordnung

Vorausvermächtnis

Vermächtnis

Bindungswirkung

Annahme der Erbschaft ausdrücklich oder konkludent am (...)
Anfechtung der Annahme der Erbschaft am (...)
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs am (...)
Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten am (...)

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