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Nach Eintritt des Erbfalls ist der Mandant in Pflichtteilssachen hinsichtlich der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu beraten. Vor Eintritt des Erbfalls besteht Beratungsbedarf regelmäßig dahingehend, das Entstehen von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erbfall zu vermeiden. In beiden Beratungssituationen benötigt der Rechtsanwalt eine genaue Kenntnis der pflichtteilsrechtlichen Vorschriften und des aktuellen Stands der Rspr.

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