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Ist der Mandant rechtsschutzversichert, stellt sich auch bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten die Frage, ob die Vergütung der Tätigkeit des Rechtsanwalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Standardbedingungen für den Rechtsschutz (ARB) sehen für erbrechtliche Streitigkeiten nur einen sog. Beratungsrechtsschutz vor. In erbrechtlichen Angelegenheiten kann der Mandant Rechtsschutz demnach für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts um eine versicherbare Leistung handelt und ein Versicherungsfall eingetreten ist.

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