Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / IV. Pflichtteilsanspruch

Rz. 35 Der Pflichtteilsanspruch ist kein Noterbrecht, wie im Bereich des romanischen Rechtskreises, sondern ein reiner Geldanspruch. Er entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB). Er ist ab dann vererblich und übertragbar und nach vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit auch pfändbar (§ 852 ZPO). Allerdings hat der BGH die Vollstreckungsmöglichkeit insoweit erleichtert, a...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Rechtsfolgen und Verfahren der Stundung

Rz. 365 Liegen die Voraussetzungen des § 2331a BGB ganz oder teilweise vor, so führt dies dazu, dass die Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs hinausgeschoben wird. Fraglich ist, ob die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Vorliegen der Stundungsvoraussetzungen nach § 2331a BGB durch § 205 BGB gehemmt ist, da dem reinen Wortlaut nach eine Vereinbarung zwischen Schuldner u...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / II. Regelungen zur Tragung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis

Rz. 12 Wie im Innenverhältnis die Miterben untereinander und auch der Vermächtnisnehmer und der Auflagenbegünstigte im Verhältnis zum Erben die Pflichtteilslast zu tragen haben, kann nach Maßgabe des § 2324 BGB der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bestimmen. Fehlt es an einer solchen Regelung – was sehr häufig der Fall ist –, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / A. Das Pflichtteilsrecht

Rz. 1 Das gesetzliche Pflichtteilsrecht soll den nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen Mindestwert am Nachlass sichern, den der Erblasser grundsätzlich einseitig nicht beseitigen kann, soweit nicht ausnahmsweise Gründe für eine Pflichtteilsentziehung oder Pflichtteilsunwürdigkeit vorliegen (§§ 2333 ff., 2345 Abs. 2 BGB). Dies geschieht nach dem BGB aber nur durch einen...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Nach der bisherigen Rechtslage sind Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Neuregelung (§ 11 Abs. 5 AÜG) wird das bestehende Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab un...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Leistungsverweigerungsrechte (§ 309 Nr. 2 BGB)

Rz. 38 Nach § 309 Nr. 2 BGB ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, durch die entweder das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (§ 309 Nr. 2 lit. a BGB) oder ein diesem zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen ode...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers

Rz. 329 Der Versicherer erhält mit § 16 Nr. 5 AFB 87 zwei und in A § 9 Nr. 5 a–c AFB 2010 drei Leistungsverweigerungsrechte. Diese Einreden betreffen sowohl die Gesamtleistung als auch die Abschlagszahlungen.[474] Das Leistungsverweigerungsrecht besteht, solange Unklarheiten über die Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen, z.B. bei Zweifeln über die ­Wirksamk...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Geltung des VVG und das Verschuldensprinzip

Rz. 67 Gemäß § 16 Ziff. 2 AVB findet ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Anwendung. Die §§ 19–58 VVG sind die Grundnormen für die vertraglichen Obliegenheiten, die sich praktisch in Verpflichtungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles aufteilen lassen. Rz. 68 Die Kreditversicherer hatten in ihren alten Versicherungsbedi...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 5. Verzug, §§ 37, 38 VVG

Rz. 84 Der Verzug bei fälliger Prämie ist in den AVB nicht geregelt. Bei der Erstprämie ist § 37 VVG, bei der Folgeprämie § 38 VVG zu beachten. Rz. 85 Die Erstprämie ist grundsätzlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, den ersten Deckungszusagen und der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung fällig. Alle nachfolgenden Prämienpflichten unterliegen den Rechtsfolgen des § 38 ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 440 Anzeigeobliegenheiten [989] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko s...mehr

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§ 21 Vertragspflichten / B. Vertragspflichten des Leasingnehmers

Rz. 4 Die Hauptpflicht für den Leasingnehmer besteht in der Zahlung des vereinbarten Leasingentgeltes. In der Regel setzt sich dies zusammen aus einer Sonderzahlung i.H.v. ca. 20–30 % des Fahrzeugpreises und monatlichen Leasingraten. Wird die Zahlung einer Kaution durch den Leasingnehmer vorgesehen, ist diese nur zu verzinsen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.[6] Preis...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / C. Zurückbehaltung der Leasingraten

Rz. 7 Praxisrelevant ist die Frage, ob bzw. ab wann der Leasingnehmer im Falle von Sachmängeln die Zahlung der Leasingraten einstellen kann. Allein das Bestehen eines Sachmangels berechtigt nicht zur Einbehaltung der Leasingraten,[12] auch nicht im Fall der Insolvenz des Lieferanten.[13] Die Weiterzahlung von Leasingraten darf der private Leasingnehmer bei einem Verbundgesch...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / I. Nacherfüllung

Rz. 68 Mit der Einführung eines Nacherfüllungsanspruchs (§ 439 BGB) hat der Gesetzgeber dem allgemeinen Rechtsempfinden der deutschen und internationalen Rechtsgemeinschaft Rechnung getragen, wonach ein Nacherfüllungsanspruch bei Mängeln gewissermaßen der "erste Gedanke" ist ("Umtausch") und in der Rechtspraxis auch aufgrund zulässiger AGB schon ständig umgesetzt wird.[131] ...mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / C. Hemmung

Rz. 8 Bestimmte Ereignisse oder Umstände hemmen den Lauf der Verjährungsfrist, d.h. der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Für den Neuwagenkauf sind die Hemmungstatbestände der §§ 203–206 BGB von Bedeutung, durch die sichergestellt werden soll, dass ein Anspruch nicht verjährt, während der Käufer über ihn verh...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 2. Weigerung des Verkäufers

Rz. 88 Die dem Verkäufer auferlegte Pflicht, den Kaufvertrag auf eigene Kosten aber nach Wahl des Käufers nachzuerfüllen, wird gemildert durch das in § 439 Abs. 3 BGB vorgesehene Korrektiv der Unverhältnismäßigkeit, dass der Verkäufer einredeweise geltend machen muss.[157] Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Variante der Nacherfüllung unter Berufung auf die damit verbu...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung: Verjährung

Leitsatz In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss genehmigt war. Normenkette WEG § 22; BGB § 203 Das Problem Wohnungseigentümer B verglast seine Terrasse – es entsteht eine Art Wintergarten. Die anderen Wohnungseig...mehr

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zfs 4/2017, Zurückbehaltung... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… Die geltend gemachten Ansprüche stehen der Kl. weder unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzuges (§ 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 BGB) noch – bezüglich der Transportkosten und des “Standgeldes' – des Annahmeverzuges (§ 304 BGB) zu. Der Bekl. ist mit der Zahlung des Kaufpreises nicht in Verzug geraten, denn die Kl. hat dem Bekl. das Fahrzeug zunächst nicht frei von Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 1. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit

Von Teilen des Schrifttums wurde zumindest dem Drittgläubiger des verjährten Anspruchs jegliche Schutzwürdigkeit abgesprochen; dieser habe es versäumt, seine Forderung rechtzeitig geltend zu machen.[33] Diese Wertung allein wäre aber noch nicht ausreichend, um damit auch das Entscheidungsrecht des Schuldners zu beschränken, dessen Rechtsposition schließlich durch den Verjähr...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / A. Grundlagen

Der Eintritt der Verjährung lässt einen Anspruch nicht erlöschen, sondern verschafft dem Schuldner die Möglichkeit zur Nutzung einer Einrede. Wird diese erhoben, bewirkt sie ein peremptorisches Leistungsverweigerungsrecht.[10] Der Anspruch selbst und damit auch die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung bestehen aber dem Grund nach als Naturalverbindlichkeit[11] fort.[12]...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 2. Sachverhaltskenntnis und Rechtsfrieden

Ein Hauptziel des Verjährungsrechts ist der Schutz des Schuldners vor der Inanspruchnahme aus einer möglicherweise unbegründeten Forderung, bei der ihm die Erinnerung des zugrundeliegenden Sachverhalts und damit die Führung eines etwaigen Gegenbeweises aufgrund der lange zurückliegenden Anspruchsentstehung erheblich erschwert sind.[42] Für dieses Ziel wird notfalls auch eine...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners des Verwenders

Rz. 15 Die Bestimmung muss das Leistungsverweigerungsrecht vom Vertragspartner des Verwenders (Kunden/Verwendergegenseite) regeln; eine formularmäßige Erweiterung des Leistungsverweigerungsrechts des Verwenders unterliegt nicht der Kontrolle des § 309 Nr. 2a BGB, sondern der des § 307 BGB. Die Erweiterung des Leistungsverweigerungsrechts des Verwenders auf bedingte oder befr...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB

Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorliegen; der Vertragspartner muss also gegen den Verwender das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB erfolgreich einwenden können und nur verpflichtet sein, seine Leistung Zug-um-Zug gegen die vom Verwender geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Der Übe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Ausschluss oder Einschränkung

Rz. 16 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB ist, dass die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners ausschließt oder einschränkt. Ein Ausschluss bedeutet, dass der Vertragspartner das Leistungsverweigerungsrecht gar nicht mehr geltend machen kann; eine Beschränkung des Leistungsverweigerungsre...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 11 Die Gegenforderung, auf die das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, muss auf einem gegenseitigen Vertrag beruhen. Gegenseitige Verträge sind Verträge, bei denen jede Partei zu Hauptleistungspflichten verpflichtet ist; jede Leistung wird um der anderen willen geschuldet (do ut des). Dies sind in der Regel Austauschverträge (Kauf, Miete, Werkvertrag etc.). § 320 ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 3. Einrede des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2328 BGB

Rz. 275 Der pflichtteilsberechtigte Erbe hat neben der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB auch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 2328 BGB. Die Einrede des § 2328 BGB steht dem Pflichtteilsberechtigten aber nur wegen eines Ergänzungsanspruchs, nicht auch wegen der Geltendmachung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu. Der pflichtteilsberechtigte Erbe kann danach die ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. § 309 Nr. 8b dd BGB

Rz. 8 Werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders aufgestellt, werden diese ebenfalls nicht von § 309 Nr. 2 BGB erfasst. § 309 Nr. 8b dd BGB ist in diesem Zusammenhang anzuwenden, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Verwender dahingehend ein Leistungsverweigerungsrecht gestatten, dass dieser die Nacherfüllung von der vorherigen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Das Klauselverbot des § 309 Nr. 2a BGB

Rz. 9 Gemäß § 309 Nr. 2a BGB ist eine Bestimmung unwirksam, wenn durch sie das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorl...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Vollwirksame und fällige Gegenforderung

Rz. 13 Die Gegenforderung muss des Weiteren vollwirksam und fällig sein. Bei einer Vorleistungspflicht des Schuldners besteht daher kein Zurückbehaltungsrecht. Vorleistungspflichten können in einem bestimmten Maße durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden (vgl. hierzu Rdn 17 ff.).mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsausschlusses nach der Vorschrift des § 309 Nr. 3 BGB kann schon die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluss gegen das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen. Dies gilt auch bei individualvertraglicher Vereinbarung des Aufrechnungsausschlusses. Nach der Rechtsprechung kann dies de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Unternehmer

Rz. 28 § 309 Nr. 2 BGB gilt wegen § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. Daher ist der formularmäßige Ausschluss der in §§ 273, 320 BGB geregelten Leistungsverweigerungsrechte im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern grundsätzlich zulässig.[47] Derartige Klauseln unterliegen jedoch der Angemessenheitskontrolle des § 307 BGB. Nachdem der...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / a) Allgemeines

Rz. 273 Die Vorschrift des § 2319 BGB gewährt dem pflichtteilsberechtigten Miterben nach der Erbauseinandersetzung ein Leistungsverweigerungsrecht insoweit, als ihm sein eigener Pflichtteil verbleiben muss. Für den Ausfall haften die übrigen Erben, die nicht pflichtteilsberechtigt sind. § 2319 BGB ist nur auf die Miterben anwendbar, er entfaltet für den Alleinerben keine Wir...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Gegenseitigkeitsverhältnis

Rz. 12 Die Gegenforderung muss zudem mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, also in einem synallagmatischen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Hierzu zählen in der Regel nur Hauptleistungspflichten sowie alle Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind.[9] Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 320 BGB sind in der Regel Ne...mehr

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§ 3 Der Miterbe / gg) Hemmung bei Stundung

Rz. 61 Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB . Die Vorschrift des § 205 BGB sieht eine Hemmung der Verjährung nur vor, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen Stundung nach § 2331a BGB analog angewandt werden kann. Jedenfalls könnt...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Eigene Vertragstreue

Rz. 14 Ungeschriebene Voraussetzung für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts ist die eigene Vertragstreue. Der Schuldner kann sich nur dann auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn er selbst am Vertrag festhält. Lehnt er dagegen die Erfüllung des Vertrags vor Erhebung der Einrede grundlos und endgültig ab, so ist ihm die Berufung auf § 320 BGB versagt.[10]mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Aufrechnung mit einer Nachlassforderung als Verfügungshandlung

Rz. 246 Eine Aufrechnung mit einer zum Nachlass gehörenden Forderung stellt sich als eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand dar, die nach § 2040 S. 1 BGB grundsätzlich nur von allen Miterben gemeinsam getroffen werden kann. Deshalb kann ein Miterbe nicht mit einer Forderung des Erblassers gegen einen nur gegen ihn persönlich gerichteten Anspruch aufrechnen.[261] Dem Mi...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. B2B-Dauerschuldverhältnisse

Rz. 10 Im kaufmännischen Verkehr können Laufzeitbeschränkungen gegen § 307 BGB verstoßen. § 309 Nr. 9 BGB hat insoweit keine Ausstrahlungswirkung[12] mit der Folge, dass auch im kaufmännischen Verkehr i.d.R. derartige Klauseln unwirksam sind. Die neuere Rechtsprechung des BGH,[13] dass die Wertungen unter Verbrauchern auch auf Kaufleute zu übertragen sind, schließt jedoch ei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB

Rz. 24 § 309 Nr. 2b BGB erfasst dabei nur eine Regelung des Verwenders über ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB; andere Zurückbehaltungsrechte unterliegen nicht der Kontrolle des Verbotstatbestands. § 309 Nr. 2b BGB erfasst nicht sämtliche sich aus § 273 BGB ergebenden Leistungsverweigerungsrechte. § 273 BGB erfordert grundsätzlich eine Konnexität zwischen Anspruch und ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. § 309 Nr. 3 BGB

Rz. 5 § 309 Nr. 2 BGB bezieht sich auf die formularmäßige Regelung des Leistungsverweigerungsrechtes des Vertragspartners (Kunden). § 309 Nr. 3 BGB ist hingegen anzuwenden, wenn der Verwender formularmäßig ein Aufrechnungsverbot regelt. Rz. 6 Die Anwendungsbereiche von §§ 309 Nr. 2 und 3 BGB können sich überschneiden, etwa wenn zwischen Verwender und Vertragspartner gleichart...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Übersicht

Rz. 1 Die in §§ 273, 320 BGB gesetzlich geregelten Leistungsverweigerungsrechte dienen der Sicherung des Vertragspartners. Er soll davor bewahrt werden, seine vertragliche Leistung erbringen zu müssen, ohne seinerseits die vereinbarte Leistung des Vertragspartners zu erhalten. Diese Vorschriften entsprechen damit dem Gebot der vertraglichen Abwicklungsgerechtigkeit.[1] Rz. 2...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / hh) Wirkungen des Aufgebotsverfahrens

Rz. 128 Wird das Aufgebotsverfahren innerhalb eines Jahres ab Bestellung des Nachlasspflegers beantragt, kann der Nachlasspfleger die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten sogar bis zur Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses verweigern (§§ 2015, 2017 BGB – Einrede des Aufgebotsverfahrens). Rz. 129 Die Einrede des Aufgebotsverfahrens wirkt allerdings nicht als materiel...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Räumung der Wohnung, Kaution und Vermieterpfandrecht

Rz. 445 Sind dem Nachlasspfleger Angehörige des Erblassers bekannt (die die Erbschaft ausgeschlagen haben), sollte er diesen vor einer Räumung der Wohnung Gelegenheit geben, nicht werthaltige Nachlassgegenstände (Erinnerungsgegenstände, Fotos etc.) aus der Wohnung zu entfernen bzw. verwertbare Nachlassgegenstände zum Schätzpreis erwerben zu können. Rz. 446 Der Nachlasspfleger...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / II. Schonungseinreden

Rz. 81 Damit der Nachlasspfleger sich zunächst einen Überblick über die Aktiva und Passiva verschaffen kann, gesteht ihm das Gesetz sog. Schonungseinreden zu, mit denen er die Gläubiger zunächst "vertrösten" kann Rz. 82 Der Nachlasspfleger ist zunächst berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit zu verweigern, sofern von dem Zeitpunkt seiner Bestellung (Bekannt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Die Verjährung von Masseverbindlichkeiten

Rn 18 Verbindlichkeiten gegenüber der Insolvenzmasse sind bei zulänglicher Insolvenzmasse grundsätzlich[31] ohne Einschränkung gegen die Insolvenzmasse durchsetzbar und verjähren daher nach den allgemeinen Regeln.[32] Mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 208 treten die Verteilungsreihenfolge des § 209 Abs. 1 und das Vollstreckungsverbot des § 210 ein; dadurch können ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / d) Leistungsverweigerungsrecht

Nach § 1381 Abs. 1 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalles grob unbillig wäre. Entscheidend ist, ob der ermittelte Zugewinnausgleich den Sinn und den Gerechtigkeitsgehalt der Vermögensteilhabe unter Ehegatten grob verfehlt, dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Wei...mehr

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ZAP 2/2016, Gewährleistungsansprüche: Leistungsverweigerungsrecht u.U. auch nach Eintritt der Verjährung

(BGH, Urt. v. 5.11.2015 – VII ZR 144/14) • Der Besteller kann der Werklohnforderung des Auftragnehmers die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln trotz des Eintritts der Verjährung entgegenhalten, wenn das Leistungsweigerungsrecht in nichtverjährter Zeit bestanden hat. In einem solchen Fall ist die tatsächliche Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrech...mehr