Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Ausschluss oder Einschränkung

Rz. 16 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB ist, dass die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners ausschließt oder einschränkt. Ein Ausschluss bedeutet, dass der Vertragspartner das Leistungsverweigerungsrecht gar nicht mehr geltend machen kann; eine Beschränkung des Leistungsverweigerungsre...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 11 Die Gegenforderung, auf die das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, muss auf einem gegenseitigen Vertrag beruhen. Gegenseitige Verträge sind Verträge, bei denen jede Partei zu Hauptleistungspflichten verpflichtet ist; jede Leistung wird um der anderen willen geschuldet (do ut des). Dies sind in der Regel Austauschverträge (Kauf, Miete, Werkvertrag etc.). § 320 ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. § 309 Nr. 8b dd BGB

Rz. 8 Werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders aufgestellt, werden diese ebenfalls nicht von § 309 Nr. 2 BGB erfasst. § 309 Nr. 8b dd BGB ist in diesem Zusammenhang anzuwenden, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Verwender dahingehend ein Leistungsverweigerungsrecht gestatten, dass dieser die Nacherfüllung von der vorherigen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Das Klauselverbot des § 309 Nr. 2a BGB

Rz. 9 Gemäß § 309 Nr. 2a BGB ist eine Bestimmung unwirksam, wenn durch sie das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorl...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Vollwirksame und fällige Gegenforderung

Rz. 13 Die Gegenforderung muss des Weiteren vollwirksam und fällig sein. Bei einer Vorleistungspflicht des Schuldners besteht daher kein Zurückbehaltungsrecht. Vorleistungspflichten können in einem bestimmten Maße durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden (vgl. hierzu Rdn 17 ff.).mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsausschlusses nach der Vorschrift des § 309 Nr. 3 BGB kann schon die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluss gegen das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen. Dies gilt auch bei individualvertraglicher Vereinbarung des Aufrechnungsausschlusses. Nach der Rechtsprechung kann dies de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Unternehmer

Rz. 28 § 309 Nr. 2 BGB gilt wegen § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. Daher ist der formularmäßige Ausschluss der in §§ 273, 320 BGB geregelten Leistungsverweigerungsrechte im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern grundsätzlich zulässig.[47] Derartige Klauseln unterliegen jedoch der Angemessenheitskontrolle des § 307 BGB. Nachdem der...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Gegenseitigkeitsverhältnis

Rz. 12 Die Gegenforderung muss zudem mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, also in einem synallagmatischen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Hierzu zählen in der Regel nur Hauptleistungspflichten sowie alle Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind.[9] Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 320 BGB sind in der Regel Ne...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Eigene Vertragstreue

Rz. 14 Ungeschriebene Voraussetzung für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts ist die eigene Vertragstreue. Der Schuldner kann sich nur dann auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn er selbst am Vertrag festhält. Lehnt er dagegen die Erfüllung des Vertrags vor Erhebung der Einrede grundlos und endgültig ab, so ist ihm die Berufung auf § 320 BGB versagt.[10]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. B2B-Dauerschuldverhältnisse

Rz. 10 Im kaufmännischen Verkehr können Laufzeitbeschränkungen gegen § 307 BGB verstoßen. § 309 Nr. 9 BGB hat insoweit keine Ausstrahlungswirkung[12] mit der Folge, dass auch im kaufmännischen Verkehr i.d.R. derartige Klauseln unwirksam sind. Die neuere Rechtsprechung des BGH,[13] dass die Wertungen unter Verbrauchern auch auf Kaufleute zu übertragen sind, schließt jedoch ei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB

Rz. 24 § 309 Nr. 2b BGB erfasst dabei nur eine Regelung des Verwenders über ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB; andere Zurückbehaltungsrechte unterliegen nicht der Kontrolle des Verbotstatbestands. § 309 Nr. 2b BGB erfasst nicht sämtliche sich aus § 273 BGB ergebenden Leistungsverweigerungsrechte. § 273 BGB erfordert grundsätzlich eine Konnexität zwischen Anspruch und ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Übersicht

Rz. 1 Die in §§ 273, 320 BGB gesetzlich geregelten Leistungsverweigerungsrechte dienen der Sicherung des Vertragspartners. Er soll davor bewahrt werden, seine vertragliche Leistung erbringen zu müssen, ohne seinerseits die vereinbarte Leistung des Vertragspartners zu erhalten. Diese Vorschriften entsprechen damit dem Gebot der vertraglichen Abwicklungsgerechtigkeit.[1] Rz. 2...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. § 309 Nr. 3 BGB

Rz. 5 § 309 Nr. 2 BGB bezieht sich auf die formularmäßige Regelung des Leistungsverweigerungsrechtes des Vertragspartners (Kunden). § 309 Nr. 3 BGB ist hingegen anzuwenden, wenn der Verwender formularmäßig ein Aufrechnungsverbot regelt. Rz. 6 Die Anwendungsbereiche von §§ 309 Nr. 2 und 3 BGB können sich überschneiden, etwa wenn zwischen Verwender und Vertragspartner gleichart...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Die Verjährung von Masseverbindlichkeiten

Rn 18 Verbindlichkeiten gegenüber der Insolvenzmasse sind bei zulänglicher Insolvenzmasse grundsätzlich[31] ohne Einschränkung gegen die Insolvenzmasse durchsetzbar und verjähren daher nach den allgemeinen Regeln.[32] Mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 208 treten die Verteilungsreihenfolge des § 209 Abs. 1 und das Vollstreckungsverbot des § 210 ein; dadurch können ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / d) Leistungsverweigerungsrecht

Nach § 1381 Abs. 1 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalles grob unbillig wäre. Entscheidend ist, ob der ermittelte Zugewinnausgleich den Sinn und den Gerechtigkeitsgehalt der Vermögensteilhabe unter Ehegatten grob verfehlt, dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Wei...mehr

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ZAP 2/2016, Gewährleistungsansprüche: Leistungsverweigerungsrecht u.U. auch nach Eintritt der Verjährung

(BGH, Urt. v. 5.11.2015 – VII ZR 144/14) • Der Besteller kann der Werklohnforderung des Auftragnehmers die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln trotz des Eintritts der Verjährung entgegenhalten, wenn das Leistungsweigerungsrecht in nichtverjährter Zeit bestanden hat. In einem solchen Fall ist die tatsächliche Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrech...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / b) Weitere Kündigung im Prozess

Nach Ansicht des BGH (MietPrax-AK § 543 BGB Nr. 38 m. Anm. Börstinghaus) stellt jede weitere Kündigung auch während des Prozesses einen neuen Streitgegenstand dar. Eine auf weitere Zahlungsrückstände gestützte weitere Kündigung während des Berufungsverfahrens ist im Wege einer Klageänderung dann zulässig und – unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO – zu berü...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Lob und Kritik an der geplanten Reform der Insolvenzanfechtung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwie...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 3. Zurückbehaltungsrecht

Ist die Mietsache mangelhaft, steht dem Mieter ein Erfüllungsanspruch gegen den Vermieter auf Mangelbeseitigung zu. In diesem Fall mindert sich die Miete gem. § 536 BGB. Außerdem kann der Mieter die Mietzahlungen bis zur Mangelbeseitigung zurückbehalten. Bisher wurde immer sehr pauschal vertreten, der Mieter könne das drei- bis fünffache zurückbehalten, wobei die eine Auffas...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… II. Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1 nach § 535 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Leasingvertrag und gegen den Beklagen zu 2 nach § 765 Abs. 1 BGB Anspruch auf Zahlung der rückständigen Leasingraten i.H.v. 44.321,42 EUR nebst Verzugszinsen. Rechtsfehlerhaft ist das BG zu der Auffassung gelangt, die Ansprüche der Kl., deren Umfang nicht im Streit ist, seien verjährt (§ 214 Abs. 1...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / Leitsatz

1. Die Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten ist gem. § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem – leasingtypisch – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im Rahmen des Leasingvertrages kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und -rechte gegen den Lieferanten übertragen word...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2014, 205 mit Anm. Diehl. 1) Nachdem der BGH die für die Verklammerung der Rechtsverhältnisse des Leasinggebers zu seinem Lieferanten und für das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer von ihm angenommene Abtretungskonstruktion auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts aufrecht erhalten hatte (vgl. BGH NJW 2010, 2798; Tavakoll, NJW 2010, 2768...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.5 Gesamtkündigung

Rn 15 § 5 Abs. 5 beinhaltet eine Sonderregelung für Mehrheitserfordernisse beim Ausschluss der Individualkündigung. Dies beruht darauf, dass Klauseln in Anleihebedingungen zulässig und international auch verbreitet sind, die das Kündigungsrecht nicht jedem einzelnen Gläubiger, sondern nur mehreren Gläubigern gemeinsam zugestehen.[21] In einem solchen Falle darf der Anteil de...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Häufig kommt es vor, dass Ehegatten längere Zeit über eine einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs verhandeln, und zu befürchten ist, dass über die Zeit die Ausgleichsforderung verjährt. Um hier die Verhandlungen nicht unter zeitlichen Druck zu bringen, bietet sich ein – zeitlich befristeter – Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung an: Der ausgleichspfl...mehr

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FoVo 2/2016, Wenn das Kredi... / II. Die Lösung

Drittschuldner offenbar ohne Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht Der Drittschuldner offenbart, über keine Kenntnisse im Rechtsdienstleistungsrecht zu verfügen. Nach § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darf ein registriertes Inkassounternehmen Inkassodienstleistungen erbringen, die nach § 2 Abs. 2 RDG als spezielle Form der Rechtsdienstleistung legal definiert s...mehr

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zfs 2/2016, Verspätungsrech... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… Die Beurteilung des BG hält rechtlicher Nachprüfung in wesentlichen Punkten nicht stand. Das BG hat rechtsfehlerhaft einen Anspruch des Kl. auf Rückgewähr der erbrachten Leistungen nach § 437 Nr. 2, § 346, § 347 Abs. 1 BGB und auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten (§ 280 Abs. 1, § 249 BGB) bejaht. Dabei hat es zum einen verfahrensfehlerhaft das Vorbringen des Bek...mehr

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Dienstwohnung / 2.5 Verpflichtung zum Bezug

Die arbeitsrechtliche Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung kann nicht eigenständig gekündigt werden. Dies wäre eine unzulässige Teilkündigung des einheitlichen Vertrags.[1] Ein derartiges Teilkündigungsverlangen von Beschäftigten kann regelmäßig als Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Bezug bzw. der Zuweisung einer Dienstwohnung ausgelegt werden, wie es in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsfolge

Rn 15 In allen zuvor abgehandelten Fallkonstellationen erklärt das Gesetz eine gleichwohl erklärte Aufrechnung für unzulässig. Damit soll jedoch nicht in die allgemeinen zivilrechtlichen Aufrechnungsvoraussetzungen oder Forderungszuständigkeiten eingegriffen werden, vielmehr soll lediglich der Aufrechnungserklärung die Tilgungswirkung genommen werden.[67] Es geht wie auch be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte; Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 13 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Eink aus KapV ergeben sich bis zum VZ 2008 aus den Einnahmen abz der tats WK oder des Sparer-Freibetrags. Ab dem VZ 2009 ist gem § 20 Abs 9 EStG bei der Ermittlung der Eink aus KapV als WK ein Betrag von 801EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten: von 1602EUR) abzuziehen (sog Sparer-Pauschbetrag). Der Abzug der tats WK ist ab 2009 ausgesc...mehr

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Zerb 8/2015, Zur Anwendbark... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die von der Klägerin geltend gemachte Darlehensforderung sei verjährt. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF finde keine Anwendung, weil es sich nicht um erbrechtliche Ansprüche handele, sondern um solche aus Darlehensverträgen. Es lägen auch keine rechtsk...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 4. Auskunft

Die Auskunftsverpflichtung des § 1379 BGB ist seit dem 1.9.2009 deutlich erweitert. Sie erstreckt sich nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB auf alle Umstände, die für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens bedeutsam sein können. Auskunft ist auch zu erteilen über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Für die Geltendmachung dieses Anspruchs besteht ein Rechtsschutzbedürfnis b...mehr

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zfs 6/2015, Kreis der mögli... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Bekl. ist verpflichtet, dem Kl. eine Entschädigung i.H.v. 71.694,04 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.11.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.759,53 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.3.2013 zu zahlen." 1. Der Anspruch des Kl. auf die Entschädigung folgt aus der Landwir...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12 (OLG München v. 17.10.2012)Grundstücke an einem bayerischen See

Alleine eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurteil vom 6.2.2012 – XII ZR 213/00, FamRZ 2002, 606).mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / I. Straftatbestände

Verschiedene Straftaten kommen regelmäßig in Betracht Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen in der Praxis unterschiedliche Straftatbestände in Betracht:mehr

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zfs 12/2014, Anrechnung der... / 3 Anmerkung:

Das RVG regelt in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG a.F. = Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG n.F. lediglich den Fall, dass mehrere Geschäftsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr maßgebend. Die hier verfahrensgegenständliche Fallgestaltung, dass eine Geschäftsgebühr auf mehrere Verfahrensgebühren anzurechnen ist, ist im ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Abgrenzung des Abs. 2 vom Abs. 1

Rn 21 Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Anfechtungsanspruch nach § 146 Abs. 2 nur einredeweise geltend gemacht werden. Für die Anwendbarkeit der Vorschrift kommt es also darauf an, ob der Insolvenzverwalter angriffsweise, d.h. mit dem Ziel vorgeht, eine aufgrund einer anfechtbaren Handlung erfolgte Leistung wieder der Masse zuzuführen (dann Abs. 1) oder aber ob er ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Verjährung

Rn 51 Die Verjährung von Insolvenzforderungen und damit auch von nachrangigen Insolvenzforderungen wird nur dann gehemmt, wenn die Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden (§ 204 Abs. 1 Nr. 10 Var. 1 BGB). Eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ist für nachrangige Insolvenzforderungen jedoch erst dann zulässig, wenn das Insolvenzgericht die Gläubiger zur Anme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Überblick

Rn 18 Hat der spätere Insolvenzschuldner im Zusammenhang mit einer anfechtbaren Handlung eine Leistungspflicht begründet, so steht dem Insolvenzverwalter insoweit ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anfechtungsanspruch nach Abs. 1 bereits verjährt ist. Grund hierfür ist, dass sich der Dritte, der unter Umständen etwas in anfechtbarer Weise aus d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Vollstreckungsverbot für oktroyierte Masseverbindlichkeiten (Abs. 1)

Rn 4 Das in § 90 geregelte Vollstreckungsverbot erfasst nicht alle Masseverbindlichkeiten, sondern ist beschränkt auf solche, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind. Damit fallen unter Abs. 1 nur die Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Fallgruppe, die in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.2 Arbeitsverträge

Rn 43 Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 bestehen auch Dienstverträge und insbesondere Arbeitsverträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort und begründen daher Masseverbindlichkeiten.[92] Der Insolvenzverwalter kann auch hier die Erfüllung nicht ablehnen nach § 103 und damit das Entstehen von Masseverbindlichkeiten nicht verhindern. Der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Anfechtung

Rn 10 Die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen gemäß §§ 129 bis 147 wird mit Satz 2 dem Sachwalter übertragen. Ihm stehen insoweit die gleichen Rechte zu wie im Standardinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter. Rn 11 Da nach der Intention des Gesetzgebers mit der Stärkung der Eigenverwaltung Anreize zur frühzeitigen Stellung von Insolvenzanträgen gesetzt wurden, dürften ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Beiderseitige Nichterfüllung

Rn 58 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 103 ist desWeiteren, dass der gegenseitige Vertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von beiden Vertragsparteien noch nicht oder nicht vollständig erfüllt ist. Die Beurteilung richtet sich nach § 362 BGB. Rn 59 Entscheidend ist somit der Eintritt des Leistungserfolges, eine Anwendung des § 103 kommt daher auch da...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist nicht begründet. I. [6] Das Kammergericht hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, zur Begründung seiner – in FamRZ 2012, 1642 veröffentlichten – Entscheidung ausgeführt: Die vom Amtsgericht der Ausgleichsberechnung zugrunde gelegte stichtagsbezogene Bewertung sei mit Ausnahme von zwei Positionen des aktiven Endvermögens des Antragsgegne...mehr

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Bauträgervertrag: Zurückbehaltungsrecht und Vorschuss

Leitsatz Haben die Erwerber gegenüber dem Bauträger wegen Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums Entgelte zurückbehalten, können diese nicht als Vorschuss zusätzlich verlangt werden. Normenkette § 637 Abs. 3 BGB; § 10 Abs. 6 WEG Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Bauträger B vor. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt wegen 58 behaupte...mehr

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zfs 4/2014, Haftung für Män... / 3 Anmerkung:

In dem Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasingvertrag sind Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant zu unterscheiden. Partner des Liefervertrags sind Leasinggeber und Lieferant, wobei in diesem Verhältnis dem Leasinggeber aufgrund Werk- oder Kaufvertrag das Eigentum an der Leasingsache verschafft wird. Partner des Leasingvertrags sind Leasinggeber und Leasingnehmer, wo...mehr

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FF 3/14, Berücksichtigung e... / 2 Anmerkung

Zum Sachverhalt: Im Streit der zwischenzeitlich rechtskräftig geschiedenen Beteiligten war die Einbeziehung eines von einem Ehegatten während der Trennungszeit erzielten Lottogewinns. Im Juli 1971 heirateten die Beteiligten. Der Ehe entstammen drei mittlerweile erwachsene Kinder. Die Trennung vollzogen sie im August 2000. Der Ehemann nahm in der Folge eine partnerschaftliche ...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. Literatur

Nach Wortlaut und Zweck dient die Vorschrift aber nicht der Korrektur systemimmanenter Unbilligkeiten, die durch die Anwendung des schematischen Zugewinnausgleichs entstehen können, sondern allein der Einzelfallgerechtigkeit.[39] Grundsätzlich ist die Vorschrift eng auszulegen. Grobe Unbilligkeit wird nicht definiert. Die Kriterien des § 1381 Abs. 2 dienen nur als Typologisie...mehr