Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsverweigerungsrecht

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Vom Leistungsverweigerungsrecht zum (zusätzlichen) Einsatzverbot

Rz. 278 Der Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks ist in § 11 Abs. 5 AÜG geregelt. Diese Vorschrift wurde mit der Reform des AÜG zum 1.4.2017 neugefasst und ein Einsatzverbot von Leiharbeitnehmern während eines Streiks beim Entleiher aufgenommen. Die Regelung enthält zusätzlich das nach der Vorläuferbestimmung bereits nicht unumstrittene Leistungsverweigerungsr...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 308 Die Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts haben sich gegenüber der Vorläuferregelung nicht geändert. Inhaltlich erstreckt sich das Leistungsverweigerungsrecht auf den bestreikten Entleiher insgesamt, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist.[706] aa) Entleiher vom Arbeitskampf unmittelbar betroffen Rz. 309 Ähnlich wie bei dem Einsatzv...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Rechtsfolgen des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 315 Macht der Leiharbeitnehmer sein Leistungsverweigerungsrecht geltend, ist er von der Pflicht zur Arbeitsleistung gegenüber dem Verleiher für die Dauer des Arbeitskampfes beim Entleiher befreit. Der Verleiher kann ihn dann gegebenenfalls bei einem anderen Entleiher einsetzen.[718] Aus dem Überlassungsvertrag kann folgen, dass der Verleiher verpflichtet ist, dem Entleih...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 319 Die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts durch einen Leiharbeitnehmer wird sich in der Praxis regelmäßig allenfalls im Rahmen von Klagen auf Vergütung, Klagen gegen Abmahnungen und möglicherweise anlässlich von Kündigungsschutzklagen stellen. Dabei ergeben sich keine Besonderheiten. Das Gericht hat dann inzident zu prüfen, ob die Vor...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Vergütung des Leiharbeitnehmers

Rz. 316 Macht der Leiharbeitnehmer von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch, so verliert er nach vorzugswürdiger Ansicht seinen Anspruch auf die Vergütung. Zwar geht die bislang herrschende Meinung zur Vorläuferregelung davon aus, dass der Verleiher nach § 615 S. 3 BGB (Betriebsrisikolehre) zur Zahlung der Vergütung verpflichtet bleibt.[720] Nachdem das Leistungsverwe...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Entleiher vom Arbeitskampf unmittelbar betroffen

Rz. 309 Ähnlich wie bei dem Einsatzverbot muss, damit das Leistungsverweigerungsrecht besteht, der Entleiher durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen sein. Der Gesetzgeber knüpft, anders als beim Einsatzverbot, nicht an den Betrieb, sondern an den Entleiher an. Der Begriff des Entleihers ist nicht betriebsbezogen, als Entleiher kommt vielmehr jeder in Betracht, der sel...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Zeitpunkt und Art der Geltendmachung

Rz. 312 Der Leiharbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, weshalb die Leistungspflicht nicht automatisch erlischt. Der Leiharbeitnehmer muss dieses Recht vielmehr – in Abgrenzung zu einem irrtümlich angenommenen Einsatzverbot deutlich erkennbar – geltend machen. Tut er dies nicht, bleibt er zur Arbeitsleistung dem bestreikten Entleiherbetrieb verpflichtet. Das Leistu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / III. Durchsetzung des Leistungsverweigerungsrechts und des Einsatzverbots

1. Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Leistungsverweigerungsrechts Rz. 319 Die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts durch einen Leiharbeitnehmer wird sich in der Praxis regelmäßig allenfalls im Rahmen von Klagen auf Vergütung, Klagen gegen Abmahnungen und möglicherweise anlässlich von Kündigungsschutzklagen stellen. Dabei ergeben sich keine...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Vergleichbare tarifliche Regelungen

Rz. 283 In den Manteltarifverträgen der Leiharbeitsbranche fanden sich bereits vor Inkrafttreten des Einsatzverbots verbreitet Klauseln, wonach Leiharbeitnehmer im Umfang eines Streikaufrufs nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt werden dürfen, die ordnungsgemäß bestreikt werden.[658] Die Zeitarbeitstarifverträge BAP und iGZ enthalten seit dem 1.11.2013 ein solche...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Gesetzliche Regelung eines (zusätzlichen) Einsatzverbots

Rz. 284 Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber ein noch weiter gefasstes Einsatzverbot. Ein Entleiher sollte nach den Referentenentwürfen einen Leiharbeitnehmer generell nicht tätig werden lassen können, soweit sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.[661] Eine Beschränkung des Einsatzverbots auf reinen Streikbruch fehlte; vielmehr sollte der Eins...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Überlassungsvergütung

Rz. 318 Verneint man nach den vorstehenden Ausführungen richtigerweise einen Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Vergütung während der Dauer der Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts, so entfällt gleichzeitig der Anspruch des Verleihers gegen den Entleiher auf die Überlassungsvergütung. Der Verleiher hat dem Entleiher einen "leistungsbereiten" Leiharbeitnehmer zu überlass...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / VI. Verfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 329 Mit § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG hat der Gesetzgeber erstmalig ausdrückliche Vorschriften zur Ausgestaltung von Arbeitskampfmaßnahmen normiert. Sogar das Tarifautonomiestärkungsgesetz[738] enthielt für den Bereich der Tarifkollision keine entsprechenden Vorschriften, obwohl der Arbeitskampf von Spartengewerkschaften in Betrieben der Daseinsvorsorge nahezu einhellig als Probl...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 285 Nach § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG darf der Entleiher den Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Dies gilt gemäß § 11 Abs. 5 S. 2 AÜG nur dann nicht, wenn der Entleiher sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer keine Tätigkeiten übernehmen, die bisher von Arbeitnehmern erledigt wurden, die sich im Arbeitskam...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf

Rz. 279 Wird ein Verleiher bestreikt, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitskampfes.[646] Bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen im Zusammenhang mit Tarifverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung steht dem Leiharbeitnehmer das Recht zu, sich an einem solchen Streik zu beteiligen. Das Streikrecht gilt unabhängig davon, ob der Leiharbeitnehmer über seine Gewerkschaftsmitgliedschaft od...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Leiharbeitnehmer

Rz. 339 Die verfassungsrechtlichen Positionen der Leiharbeitnehmer wurden bisher kaum in den Blick genommen. Dabei werden Leiharbeitnehmer sowohl in ihrer (negativen) Koalitionsfreiheit betroffen, als auch in ihrem Beschäftigungsanspruch beschränkt.[767] Rz. 340 Die negative Koalitionsfreiheit wurde bislang vor allem im Zusammenhang mit Reglungen der Tarifvertragsparteien, in...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Hinweispflicht des Verleihers

Rz. 314 Damit der Leiharbeitnehmer von seinem Recht, die Leistung zu verweigern, Gebrauch machen kann, muss ihn der Verleiher rechtzeitig über konkret laufende oder bevorstehende Arbeitskampfmaßnahmen im Einsatzbetrieb informieren. Seiner Hinweispflicht genügt der Verleiher nicht schon dadurch, dass er den Leiharbeitnehmer bei Abschluss des Leiharbeitsvertrages allgemein auf...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 8. Untersagung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als "Streikbrecher"

Rz. 21 Schon vor der Gesetzesreform waren Leiharbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, sofern und solange der jeweilige Entleiher von Arbeitskampfmaßnahmen unmittelbar betroffen ist (§ 11 Abs. 5 S. 1, 2 AÜG a.F.). Gem. § 11 Abs. 5 AÜG soll es darüber hinaus dem Entleiher gesetzlich untersagt sein, Leiharbeitskräfte einzusetzen, wenn der Betrieb unmittelbar...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / g) Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG

Rz. 433 Nach § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG ist bußgeldbewehrt, wenn der Entleiher Leiharbeitnehmer tätig werden lässt, obwohl der Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Dieser Bußgeldtatbestand adressiert allein den Entleiher. Nach der bis 31.3.2017 geltenden Rechtslage hatte das AÜG einem Leiharbeitnehmer lediglich das Recht gegeben, im Falle eines Streiks in ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Erstattung einer Anzeige

Rz. 325 Da ein Verstoß gegen § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG mit einem erheblichen Bußgeld von bis zu 500.000 EUR im Einzelfall belegt werden kann (hierzu unten Rdn 326), kann auch die Erstattung einer Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit als zuständiger Ordnungsbehörde oder die Drohung hiermit ein wirksames Mittel sein, um den Entleiher dazu zu bewegen, das Einsatzverbot einzuhalten.mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis zum 1.4.2017

Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vorschrift dient dabei insbesonder...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Reaktionsmöglichkeiten der streikenden Gewerkschaft

Rz. 323 Weigert sich der Entleiher, dem Einsatzverbot nachzukommen, besteht auch seitens der streikenden Gewerkschaft ein Interesse, das Einsatzverbot gerichtlich durchzusetzen. Gewerkschaften können im Ausgangspunkt von Arbeitgebern Unterlassung eines Verhaltens gemäß §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG verlangen, wenn der Arbeitgeber rechtswidrig in die ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Reaktionsmöglichkeiten des Leiharbeitnehmers bei Verstoß gegen das Einsatzverbot

Rz. 320 Beharrt der Entleiher auf einem Einsatz des Leiharbeitnehmers, den er nach Maßgabe von § 11 Abs. 5 S. 1, 2 AÜG nicht tätig werden lassen darf, hat der Leiharbeitnehmer grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung, dass ein Einsatzverbot besteht oder dass er der (Zu-)Weisung nicht nachkommen muss. Eine Klage wäre gegen den Vertragspartner und damit gegen den Verlei...mehr

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zfs 04/2022, Keine Kondikti... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen. Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung erbrachter Rechtschutzversicherungsleistungen i.H.v. 4.552,66 EUR zuzüglich Nebenforderungen nicht zu, weil sie die Versicherungsleistungen auf der Grundlage einer – zumindest konkludent durch die Erbringung der Versicherungsleistungen – erteilten Deckungszusage und da...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / b) Ankündigungsfrist

Rz. 120 § 12 Abs. 3 TzBfG bestimmt, dass der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nur verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Rz. 121 Die Berechnung der Ankündigungsfrist unterliegt den allgemeinen Regeln der §§ 186 ff. BGB, so dass es auf den Zugang der Mitteilung beim Arbeitnehmer ankommt.[141] Der ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / V. Aufgaben und Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 73 Durch das Betriebsverfassungsgesetz und andere Vorschriften ist der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer mit vielen Aufgaben, Rechten und Pflichten in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz ausgestattet worden. Hierbei handelt es sich um Informations-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Ausübung dieser Rechte steht indes nicht i...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 3. Rechte der Beschäftigten

Rz. 51 Das Arbeitsschutzrecht ist von seiner Intention auf eine Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten ausgerichtet. Um diesen gesetzlichen Ansatz in der betrieblichen Praxis durchsetzen zu können, sind die Beschäftigten nach dem ArbSchG mit folgenden Rechten ausgestattet worden:mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Sache mit digitalen Inhalten

Rz. 108 Der Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache vollzieht sich weiter nach Maßgabe von § 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB i.V.m. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB. Art. 13 Abs. 4 Buchst. a WKRL[270] macht den Rücktritt vom Vertrag allerdings nur vom bloßen Ablauf einer angemessenen Frist abhängig – entgegen der Regelung des § 323 Abs. 1 BGB, wonach der Ver...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / F. Anwendbare Vorschriften beim Verbrauchsgüterkauf

Rz. 56 In § 475 Abs. 3 BGB [172] ist die Aufzählung der nicht auf den Verbrauchsgüterkauf anzuwendenden Vorschriften um § 442 BGB (Ausschluss der Mängelrechte, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kennt) ergänzt worden. Die Neuregelung ersetzt den in Art. 2 Abs. 3 VerbrGKRL vorgesehenen Haftungsausschluss bei Kenntnis. Das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit nach Art...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Nacherfüllung (Herstellung des vertragsgemäßen Zustands)

Rz. 72 Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser nach § 327l Abs. 1 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 Digitale-Inhalte-RL[358]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Allgemeines Gleichbehandlun... / 8.2 Wann darf die Arbeit eingestellt werden?

Nur bei (sexuellen) Belästigungen am Arbeitsplatz steht dem/der betroffenen Beschäftigten ein Recht zur Arbeitseinstellung ohne Verlust des Entgeltes zu, sofern der Arbeitgeber keine oder nur offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung trifft. Das Leistungsverweigerungsrecht kommt jedoch nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) in Betracht; vorher muss die/der Betroffe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.2 Fristverlängerung (Abs. 2)

Rz. 4 Wegen der Verlängerung der Verjährungsfrist durch Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn verweist Abs. 2 auf die Vorschriften des BGB. Im Einzelnen sind von Interesse: § 203 BGB: Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, § 204 BGB: Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, insbesondere gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs oder dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / IV. Schenkung unter Auflage

Rz. 219 Die Schenkung unter Auflage ist geregelt in den §§ 525 bis 527 BGB. Bei einer Schenkung unter Auflage treffen die Vertragsparteien eine zusätzliche Abrede dahingehend, dass der Leistungsempfänger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet werden soll. Es entsteht auf Seiten des Zuwendenden ein rechtlich durchsetzbarer Erfüllungsanspruch auf Vollziehung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11

§ 11 Abs. 1 sieht vor, dass Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen das Entgelt (§ 8 Abs. 1) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen fortgezahlt e...mehr

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§ 21 Verjährung / II. Verjährungshemmung aufgrund vertraglichen Leistungsverweigerungsrechts, § 205 BGB

Rz. 77 Nach § 205 BGB ist die Verjährung auch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gehemmt, solange der Schuldner aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. 1. Stundung Rz. 78 Da die Vorschrift ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt, ist sie auf gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte unanwendbar. Gleiches ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 10. Verjährung

Rz. 421 Die Verjährung von Ansprüchen nach dem Teilungsabkommen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des bürgerlichen Rechts. Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch.[522] Die Verjährungsfrist ist unabhängig von der Verjährung des Anspruchs des Verletzten gegen den Schädiger. Rz. 422 Die Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers ist wäh...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Stundung

Rz. 78 Da die Vorschrift ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt, ist sie auf gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte unanwendbar. Gleiches gilt im Ergebnis auch für die anfängliche Stundung, soweit sie (bereits) die Fälligkeit und demzufolge auch den Verjährungsbeginn verschiebt. Anwendbar bleibt § 205 BGB hingegen auf nachträglich vereinbarte Stundungen, soweit die Stundu...mehr

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§ 24 Vergleich / K. Vergleichsparteien

Rz. 41 In persönlicher Hinsicht wirkt der Vergleich nur für und gegen die unmittelbaren Vergleichsparteien. Unter anderem wegen des Verbotes von Verträgen zulasten Dritter und wegen des Vorrangs zwingenden Rechts ist ein Vergleich nur wirksam, wenn das "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 779 BGB sachlich und persönlich der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt. Auf Seit...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Rechtsnatur und Geltendmachung

Rz. 3 Der Eintritt der Verjährung begründet ein – als Einrede geltend zu machendes – dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners. Der Bestand des Anspruchs wird hiervon nicht berührt, § 214 BGB. Rz. 4 Verjährung wird infolgedessen im Prozess nicht von Amts wegen berücksichtigt. Konsequenterweise darf nach richtiger, freilich umstrittener Ansicht ein Zivilgericht auch...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Pactum de non petendo

Rz. 79 Hauptanwendungsfall des § 205 BGB ist das pactum de non petendo, das heißt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Anspruch einstweilen nicht geltend gemacht werden bzw. der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll, was im Einzelfall auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten verabredet ...mehr

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§ 21 Verjährung / 3. Teilabfindungsvergleich

Rz. 81 Kommen der Haftpflichtversicherer des Schädigers und der Geschädigte in einem Teilabfindungsvergleich bezüglich künftiger materieller Schäden dahin überein, zunächst die weitere gesundheitliche Entwicklung abzuwarten, um später auf einer sichereren Beurteilungsgrundlage in neue Verhandlungen einzutreten, so kommt eine Verjährungshemmung zwar nicht wegen schwebender Ve...mehr

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§ 21 Verjährung / 5. Sozialgerichtliche Verfahren

Rz. 84 Die Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger ist während der Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens über eine etwaige Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft gehemmt, weil diese während dieser Zeit zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.[182] Ebenso ist die Verjährung für den Regressanspruch der Berufsgenossenschaft nach § 116 SGB X geh...mehr

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§ 21 Verjährung / 4. Teilungsabkommen

Rz. 83 Ein zur Verjährungshemmung führendes pactum de non petendo stellt auch das Teilungsabkommen zwischen Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern zugunsten des Schädigers dar (§ 328 BGB).[179] Die Stillhalteverpflichtung des Sozialversicherungsträgers endet erst dann, wenn seine Leistungen den abkommensgemäßen Höchstbetrag erreicht haben. Bis zu diesem Zeitp...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Versicherungsschutz

Rz. 385 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen ist, dass der Haftpflichtversicherer seinem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (Deckungsschutz) gewähren muss.[488] Dies gilt auch, wenn im Teilungsabkommen eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt. Soweit entweder wegen Eingreifens einer Risikoausschlussklausel oder eines Leistungsverweigerungsrechts inf...mehr