Rz. 8

Bestimmte Ereignisse oder Umstände hemmen den Lauf der Verjährungsfrist, d.h. der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.

Für den Neuwagenkauf sind die Hemmungstatbestände der §§ 203206 BGB von Bedeutung, durch die sichergestellt werden soll, dass ein Anspruch nicht verjährt, während der Käufer über ihn verhandelt (§ 203 BGB), nachdem der Käufer seine gerichtliche Geltendmachung eingeleitet hat (§ 204 BGB) oder solange der Käufer aufgrund Vereinbarung mit dem Verkäufer ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht oder er an der Rechtsverfolgung durch höhere Gewalt gehindert ist (§ 206 BGB).

 

Rz. 9

In § 203 BGB ist der Hemmungsgrund der Verhandlungen über den Anspruch oder die anspruchsbegründenden Umstände normiert, der nun für alle Bereiche und damit auch für das Kaufrecht zur Anwendung kommt, nachdem er vor der Reform gem. §§ 852 Abs. 2, 639 Abs. 2 BGB a.F. nur eingeschränkt Anwendung fand. Der Begriff der schwebenden Verhandlungen in § 203 BGB ist weit auszulegen. Es genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächliche Ursache zwischen Käufer und Ver­käufer, wenn die Verhandlung nicht sofort erkennbar abgelehnt wird.[6] Der Neuwagenkäufer, der einen Mangel am Fahrzeug entdeckt, wird regelmäßig in Verhandlungen zum Händler treten, um ihn fachmännisch analysieren zu lassen und die Art der Nacherfüllung zu klären.

 

Rz. 10

Da der Käufer seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung gem. Abschn. VII. Nr. 2a, b NWVB auch gegenüber anderen, vom Hersteller/Importeur anerkannten Werkstätten geltend machen kann, wird vertreten,[7] dass auch die Verhandlungen des Käufers mit der Drittwerkstatt hemmende Wirkung haben. Begründet wird das mit einer Entscheidung des BGH zur Vorgängerklausel, wonach sich der Verkäufer das Verhalten der Werkstatt, derer er sich bei der Behebung von Sachmängeln bedient, zuzurechnen hat. Dem ist auch aus Wertungsgesichtspunkten zuzustimmen, da es inkonsequent wäre, den Adressatenkreis der zur Sachmängelbeseitigung Verpflichteten erst auf Drittwerkstätten auszudehnen, dem Käufer jedoch die weiteren, daran anknüpfenden Vorteile vorzuenthalten.

 

Rz. 11

Die Hemmung endet, wenn eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verweigerung muss durch übereinstimmendes oder einseitiges Verhalten deutlich zum Ausdruck gebracht werden.[8] Schlafen die Verhandlungen ein, endet die Hemmung ebenfalls in dem Zeitpunkt, in dem nach Treu und Glauben der nächste Schritt der Verhandlungen zu erwarten gewesen wäre.[9]

 

Rz. 12

Im Anschluss an das Ende der Hemmung sieht § 203 S. 2 BGB vor, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Verhandlungen eintritt. Dadurch hat der Käufer noch Spielraum zur Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. falls das Verhandlungsende für ihn überraschend eintritt.[10] Es ermöglicht ihm auch, wenn die Verhandlungen beendet und die Nachbesserung erst kurz vor Ende der Verjährung erfolgt ist, festzustellen, ob die Fehlerbeseitigung erfolgreich war.[11]

An die durch Rechtsverfolgungsmaßnahmen ausgelöste Hemmung in § 204 BGB schließt nach Abs. 2 eine Ablaufhemmung von sechs Monaten an. Da einige der Maßnahmen, die in § 204 BGB genannt sind, nicht mit einer Sachentscheidung enden, beginnt die Ablaufhemmung im Anschluss an die rechtkräftige Entscheidung oder eben anderweitige Erledigung des eingeleiteten Verfahrens, wie z.B. dem selbstständigen Beweisverfahren, damit noch weitere Rechtverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden können, unbehelligt vom Lauf der Verjährung.[12]

Einige Rechtsverfolgungsmaßnahmen, die vor der Schuldrechtsreform zur Unterbrechung der Verjährung führten, bewirken nun lediglich die Hemmung der Verjährung, wie z.B. die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB).

[6] BGH NJW 1990, 245, 247 (zu § 852 a.F.); BGH NJW-RR 2001, 1168, 1169.
[7] Reinking/Eggert, Rn 4139.
[9] OLG Düsseldorf VersR 1999, 68, 69; BGH NJW 1986, 1337, 1338; Mansel, NJW 2002, 89, 98.
[10] BT-Drucks 14/6040, 112.
[11] OLG Hamm DAR 1985, 380, 381.
[12] BT-Drucks 14/6040, 117.

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