Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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Krankenversicherung der Ren... / 3.5 Beitragsfreiheit für versicherungspflichtige Waisenrentner

Für ab 1.1.2017 versicherungspflichtige Waisen ist die Waisenrente bis zum Erreichen der Altersgrenze in der Familienversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Die Altersgrenze in der Familienversicherung gilt in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Aus der Waisenrente ist in diesem Fall auch kein ...mehr

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Waisenrente / 3.3 Beitragszuschuss bei privater Krankenversicherung

Besteht in Ausnahmefällen eine private Krankenversicherung für die Waise, kann ihr auf Antrag ein Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger gezahlt werden. Die Höhe beläuft sich ab 1.1.2026 auf max. 8,75 % von der Waisenrente.[1]mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Zusammenfassung Überblick Höher verdienende Arbeitnehmer und selbstständig Tätige können zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Zwischen beiden Systemen bestehen erhebliche Unterschiede. Die Entscheidung zur "richtigen" Krankenversicherung lässt sich nicht pauschal beantwo...mehr

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Private Krankenversicherung: Vollversicherungsschutz

Zusammenfassung Überblick Deutschland hat ein mehrgliedriges Krankenversicherungssystem. Die meisten Bürger sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Zudem gibt es die freie Heilfürsorge – unter anderem für bestimmte Beamtengruppen – sowie Leistungen für Asylbewerber. In der PKV wird zwischen Voll- und Zusatzversiche...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3.1 Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung

Für Bundesfreiwilligendienstleistende wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht in Höhe eines eventuellen kassenindividuellen, sondern in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Dieser wurde für 2026 auf 2,9 % festgesetzt.mehr

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Private Krankenversicherung... / 6.1 Beitragszuschuss für PKV versicherte Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten keinen Arbeitgeberanteil wie gesetzlich Versicherte. Stattdessen haben sie Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers.[1]mehr

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Künstler / 2.2 Krankenversicherung

Für Berufsanfänger besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien zu lassen, wenn eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachgewiesen wird.[1] Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht endet dabei 3 Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit für sog. Berufsanfänger m...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

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Private Krankenversicherung... / 1 Versicherter Personenkreis im Vollversicherungsschutz

In der PKV werden alle Personen versichert, die nicht gesetzlich krankenversichert sind oder Leistungen der freien Heilfürsorge bzw. für Asylbewerber erhalten. Bei der Entscheidung für die PKV handelt es sich grundsätzlich um einen freiwilligen Entschluss des Versicherungsnehmers. Allgemeine Versicherungspflicht Seit dem 1.1.2009 besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenv...mehr

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Sonderausgaben / 4.3 Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung

Der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dies gilt für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Der Teilbetrag orientiert sich an den gezahlten Beiträgen; angesetzt wird jedoch ein gesondert berechneter Arbeitnehme...mehr

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Private Krankenversicherung... / 4.2 Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst

Während des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ist keine Krankenversicherung notwendig, weil die betreffenden Personen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung haben. Damit ruht die gesetzliche Krankenversicherung. Das Ruhen einer privaten Krankenvollversicherung wird durch eine sog. Anwartschaftsversicherung erreicht. Bedeutung der Anwart...mehr

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Krankenkassenwahl / 4 Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Wer als Beschäftigter oder Selbstständiger im Rahmen der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist[1], wird automatisch der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zugeordnet. Für diesen Personenkreis besteht kein Kassenwahlrecht. Tritt eine vorrangige Pflichtversicherung zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung ein, führt dies zu einem Kassenwe...mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.10.3 Leistungsabgrenzung Krankenversicherung bei häuslicher Pflege

Einige Hilfsmittel dienen als Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenausgleich, Pflegehilfsmittel auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung. Bei den sog. "doppelfunktionalen Hilfsmitteln" ist eine pauschale Aufteilun...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt, verbleibt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei freiwilligen Mitgliedern werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Entsprechend gelten auch Renten aus der betrieblichen Altersversorgun...mehr

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Beitragsberechnung / 4.1 Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsermittlung erfolgt in der Weise, dass die Beiträge durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschlie...mehr

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Pflegezeit / 2.1.2 Freiwillige Krankenversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung nicht in Betracht (z. B. weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht für ihn die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung beginnt vom ersten Tag der Freistellung an. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1] Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]mehr

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Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

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Private Krankenversicherung... / 6.2 Berechnung der Beiträge

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen berechnet. Stattdessen sind der vereinbarte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand und das Alter bei Vertragsbeginn sowie das Geschlecht maßgeblich für die Beitragskalkulation. Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, entfällt die Risikodifferenzierung nach d...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3.1.1 Rentenzahlbetrag/weitere Einkünfte

Beiträge sind zunächst aus dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, werden zusätzlich nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Rentners bis zur Beitragsbemessungsgre...mehr

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Private Krankenversicherung... / 6.4 Beitragsschulden

Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, erhalten seit Einführung der Pflicht zur Versicherung seit 2009 keine Kündigung mehr. Sie haben aber – wie in der GKV – nach Ablauf des Mahnverfahrens nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Therapien im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Beitragsschuldner sind – rückwirkend bis maximal 1.1...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Bei den in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung folgende Einnahmen zugrunde gelegt: der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der ausländischen Rente, der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (= Versorgungsbezüge) ...mehr

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Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Deutschland hat ein mehrgliedriges Krankenversicherungssystem. Die meisten Bürger sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Zudem gibt es die freie Heilfürsorge – unter anderem für bestimmte Beamtengruppen – sowie Leistungen für Asylbewerber. In der PKV wird zwischen Voll- und Zusatzversicherungen untersch...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 2 Rentenantragstellung

Soweit bei einem gestellten Rentenantrag der Rentenantragsteller die geforderte Vorversicherungszeit innerhalb der Rahmenfrist nicht nachweisen kann, wird er als Rentner nicht pflichtversichert. War der Rentenantragsteller bis zur Rentenantragstellung in der PKV versichert, besteht im Allgemeinen auch keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Kra...mehr

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Ukraine / 3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit der Ukraine besteht derzeit kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzunge...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.3 Verbleib in der PKV durch Befreiung von der Versicherungspflicht

Auf Wunsch ist die Weiterführung der privaten Krankenversicherung auch dann zulässig, wenn das Erwerbseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Verbleib in der PKV zulässig. Der Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1 Krankenversicherung

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2026: 77.400 EUR, 2025: 73.800 EUR) bzw. die besondere JAEG (2026: 69.750 EUR, 2025: 66.150 EUR)[1] überschreitet.[2] Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 2 Krankenversicherung

2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz fest. Dieser beträgt seit 1.1.2015 14,6 %. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich auf 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt seit 1.1.2015 14,0 ...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.1 Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

3.1.1 Eintritt von Versicherungspflicht Von der Möglichkeit, in der Jugend zu günstigen PKV-Beiträgen versichert zu sein und im Alter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu überschaubaren Preisen in Anspruch zu nehmen, haben in der Vergangenheit viele Versicherte Gebrauch gemacht. Dies hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Wechsel zwischen den Systemen erhebl...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5 Leistungsumfang

5.1 Ambulante Leistungen Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwisc...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3.1 Beitragsbemessung

3.1.1 Rentenzahlbetrag/weitere Einkünfte Beiträge sind zunächst aus dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, werden zusätzlich nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen de...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung

4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der g...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 2 Private Krankenversicherung

Die Unternehmen der PKV sind privatrechtlich organisiert und wollen mit ihren Versicherungsangeboten Gewinne erzielen. Dabei arbeiten sie nach dem sog. Äquivalenzprinzip: Die Preise (Prämien) werden nach dem persönlichen Versicherungsrisiko des Versicherten bemessen. Für die Höhe der Prämien spielen das Eintrittsalter und bestehende Krankheiten eine wesentliche Rolle. 2.1 Ver...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2 Krankenversicherung

2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % ...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1 Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung

2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitrags...mehr

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Private Krankenversicherung... / 4 Weitere PKV Versicherte

4.1 Studenten Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 1.3 Beitragstragung

Soweit Rentenantragsteller beitragspflichtig sind, tragen sie diese Beiträge allein. Wird dem Rentenantrag entsprochen, zahlt der Rentenversicherungsträger ab Rentenbeginn die Beiträge zur KVdR aus der Rente. Die Krankenkasse erstattet dem Rentner die ab Rentenbeginn als Rentenantragsteller gezahlten Beiträge.mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, BARMER, BKK, IKK, TK, Knappschaft) bieten einen Krankenversicherungsschutz gegen langfristig kalkulierbare, bezahlbare Beiträge. Die GKV wird als staatliche Aufgabe durch das Grundgesetz garantiert. 1.1 Leistungen 1.1.1 Sach-/Geldleistungen Die Leistungen der GKV können die Mitglieder als Sachleistungen oder Geldleistungen (z. B. Krank...mehr

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Beitragszuschuss / 1 Krankenversicherung

1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gi...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 3.1 Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung

Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz hat der Arbeitgeber (= Träger des freiwilligen ökologischen bzw. des freiwilligen sozialen Jahres) zu übernehmen. Er wurde für das Jahr 2026 auf 2,9 % (2025: 2,5 %) festgesetzt. Nach § 20 Abs. 3 SGB IV gehen diese Bestimmungen der Beitragstragung den anderen Regelungen vor.[1]mehr

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Arbeitgeberanteil / 1 Krankenversicherung

1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser beträgt 14,6 %. Somit ergeben sich sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitnehmeranteil von jewei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 1 Beiträge für Rentenantragsteller

Personen, die eine Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllen, werden als Rentenantragsteller versichert. Personen, bei denen die Rentenzahlung eingestellt wird, werden bis zum Ablauf des Monats, in dem die Entscheidung über Wegfall oder Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist, ebenfalls als Rentena...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung liegt dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens ein Betrag i. H. v. 1/90 der monatlichen Bezugsgröße zugrunde.[1] Die beitragspflichtige Einnahme für den Mindestbeitrag liegt im Jahr 2026 bei monatlich 1.318,33 EUR (2025: 1.248,33 EUR). Aus der für den freiwillig Versicherten jeweils ...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.2 Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Fall, dass eine weitere Versicherung in der GKV nicht mehr gewünscht wird, können Versicherte innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis durch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit ihren Austritt erklären.[1] Voraussetzung für einen Austritt ist, dass das bisherige Mitglied der GKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Wird ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1 Krankenversicherung

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Einnahmen zugrunde gelegt: das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Rente vergleichbaren Einnahmen[1] das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Menschen mit Behinderung / 2.1.3 Freiwillige Krankenversicherung

Menschen mit Schwerbehinderung i. S. d. SGB XI können der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten 5 Jahren vorher mindestens 3 Jahre gesetzlich krankenversichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen.[1] Achtung Satzungsregelung der Krankenkass...mehr

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Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Das Kalkulationsverfahren der privaten Krankenversicherung (PKV) ist so angelegt, dass die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Alterungsrückstellungen finanziell abgesichert wird. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Beitragsentwicklung im Alter. Hier werden die unterschiedlichen Tarifform...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 2.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ein Arbeitnehmer kann sich privat krankenversichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des laufenden und des kommenden Jahres übersteigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird aus der Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft. Darüber muss die GKV den Arbeitnehmer schriftlich informieren. Nach Erhalt der Mitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.6 Krankenversicherung bei Beschäftigung im Ausland

Ausländische Arbeitnehmer, die im Ausland von einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Ausnahmen kann es im Rahmen einer Ausstrahlung geben. Ebenso kann es andere Regelungen im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts geben.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 6.3 Steuerliche Berücksichtigung der Beiträge

Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur PKV in unbegrenzter Höhe und für alle Familienmitglieder steuerlich geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden dabei die Kosten für jene Vertragsbestandteile, die mit dem Leistungsumfang der GKV vergleichbar sind. Eine entsprechende Berechnung erhält jeder steuerpflichtige Privatversicherte jährlich ...mehr