Während des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ist keine Krankenversicherung notwendig, weil die betreffenden Personen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung haben. Damit ruht die gesetzliche Krankenversicherung.

Das Ruhen einer privaten Krankenvollversicherung wird durch eine sog. Anwartschaftsversicherung erreicht.

Bedeutung der Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung ruhen die Ansprüche an die private Krankenvollversicherung. Zweckmäßig ist diese Versicherungsform, wenn die PKV vorübergehend nicht benötigt wird, weil die Krankenversorgung anderweitig gesichert ist. Das kann die freie Heilfürsorge bei Soldaten auf Zeit, bei Berufssoldaten, bei Beamten der Polizei oder Feuerwehr sein. Gleiches gilt, wenn Personen vorübergehend der gesetzlichen Versicherungspflicht – z. B. bei Teilzeitbeschäftigung – unterliegen und sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen.

 
Praxis-Tipp

Anwartschaftsversicherung bei befristeter Unterbrechung der Selbstständigkeit

Auch für privat versicherte Selbstständige ist die Anwartschaft sinnvoll, wenn sie nach einer Phase der Festanstellung mit gesetzlicher Versicherungspflicht wieder als Selbstständige in die PKV zurückkehren wollen.

Zur Auswahl stehen die kleine und die große Anwartschaft. In beiden Fällen wird bei Reaktivierung der privaten Krankenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Bei der kleinen Anwartschaft wird jedoch das aktuelle Alter bei der Beitragsberechnung, bei der großen Anwartschaft dagegen das ursprüngliche Eintrittsalter als Maßstab für den Vertrag und die Beitragsberechnung genommen.

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