Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung in die Republik Moldau unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Republik Moldau entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Renten- und Unfallversicherung. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses handeln....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brasilien / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Brasilien entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Ra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Litauen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Vereinigten Staaten entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in den USA muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Serbien / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Serbien, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bosnien und Herzegowina / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Bosnien und Herzegowina, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Besondere Personenkreise Diese Regelung gilt auch für selbstständige erwerbstätige Personen. Bei Beamten gelten die Rechtsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Serbien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Serbien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesundhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korea / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.

1 Allgemeines Rz. 1 § 97c ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetzes v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 in Kraft getreten und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Norm gehört zu einer Reihe von Gesetzesänderungen, mit deren Hilfe eine Grundlage für die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den Qualität...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 29 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung, die nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage noch bis zum 31.1.2.2026 gilt. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie den aktuellen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) v. 9.4.2026 (BGBl. I Nr. 98) z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.2 Beschränkung auf Sachleistungen

Rz. 14 Die auf Arzneimittel als Sachleistungen der Krankenkassen bezogenen gesetzlichen Herstellerrabatte haben ausschließlich eine sozialrechtliche Funktion, indem sie die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Arzneimittelkosten entlasten. Eine umsatzsteuerrechtliche Funktion haben sie dagegen, auf die Krankenkasse bezogen, nicht. So hatte das Finanzgericht Münster im...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 136 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.1993 nur noch Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, dessen Vorversicherungszeit – als Mitglied ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.1 Anspruch gegen den Unternehmer

Rz. 12 Der pharmazeutische Unternehmer ist nach Abs. 1 Satz 3 verpflichtet, den Apotheken den gesetzlichen Herstellerrabatt zu erstatten. Bedenken der Apotheken, sie würden auf den sich an die Hersteller richtenden Rabatten sitzen bleiben, hat der Gesetzgeber in der Weise Rechnung getragen, dass explizit die Regelungen zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs in Abs. 1, 5 u...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die aktuelle Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) zum 1.1.2009 eingeführt worden. Damit wurden das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt und neue Finanzierungsmechanismen eingeführt (BT-Drs. 16/3100). D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 97c Qualit... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Norm definiert in Satz 1 den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. bei Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung als Stelle i. S. v. § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I. Nach dieser Vorschrift hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.3 Abschläge auf Impfstoffe (Abs. 2)

Rz. 23 Mit Wirkung zum 1.1.2011 sind in Abs. 2 Apothekenabschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer für Impfstoffe eingeführt worden, die bei den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 Verwendung finden. Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 2, die keine Pflichtleistungen sind und die die einzelne Krankenkasse in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Zahlungen werden in monatlichen Teilbeträgen zum jeweiligen ersten Bankarbeitstag geleistet. Vergleichbare Zahlungen werden bereits seit 2004 erbracht. Die Regelung ist verfassungsmäßig (BVerfG, Urteil v. 10.6.2009, 1 BvR 706/08). Rz. 5 Welche Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen durch die Leistung des Bundes abgegolten werden sollen, ergibt sich weder aus de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.2 Basis für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (Abs. 2)

Rz. 14 Beim BAS ist ein Schätzerkreis eingerichtet. Er schätzt auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 15.10. für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die Ausgaben der Krankenkassen sowie die Zahl der Versich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.4 Empfehlungen (Abs. 4)

Rz. 22 Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 3 Literatur

Rz. 24 Becker, Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Krankenversicherung der Rentner, NZS 2001, 281. Storr, Neuorganisation der Sozialen Sicherungssysteme, SGb 2004, 279.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.2 Anteil der landwirtschaftlichen Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 11 Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist nicht am Gesundheitsfonds beteiligt. Sie erhält ihren Anteil an den ergänzenden Bundeszuschüssen aus dem Gesundheitsfonds (2025 = 14 Mio. EUR; 2026 = 24 Mio. EUR). Dadurch werden auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung die durch Rechnungszuschläge entstehenden Mehrausgaben pauschal ausgeglichen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.3 Fertigarzneimittel Abs. 1 Satz 6

Rz. 16 Durch Abs. 1 Satz 6 ist klargestellt, dass sich die Herstellerabschläge auf solche Fertigarzneimittel beziehen, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5a (Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei der Abrechnung nach § 300) berechnet sind, sowie auf solc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.5 Berichtswesen (Abs. 4)

Rz. 26 Die MD in den Ländern berichten dem MD Bund im Abstand von jeweils 2 Jahren zum 1.4. über die Anzahl und die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 275 und der Prüfungen nach § 17c Abs. 1a KHG, § 275a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, § 275b und § 275c, Personalausstattung der MD und Ergebnisse der systematischen Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen der MD für d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 3 Literatur

Rz. 16 Leopold, Gesetzliche Krankenversicherung – Der Überschuss ist nochmals geringfügig gestiegen, rv 2005, 10. Storr, Neuorganisation der Sozialen Sicherungssysteme, SGb 2004, 279.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.4 Empfängnisverhütende Arzneimittel

Rz. 28 Vom gesetzlichen Herstellerabschlag ausgenommen bleiben verordnungspflichtige empfängnisverhütende Mittel für weibliche Versicherte, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, weil für sie auf Kontrazeptiva (Antibabypille) und Intrazeptiva (sog. "Pille danach") nach § 24a kein Versorgungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung besteht; diese Frauen haben empfä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 77 Verfahre... / 2.1.2 Vertragsschluss

Rz. 7 Mit Vertragsschluss ist der Leistungserbringer zur Leistung berechtigt. Anders als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist hier kein zusätzlicher Versorgungsvertrag erforderlich (Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., § 77 Rz. 23). Sofern geeignete Leistungserbringer vorhanden sind, "soll" der Sozialhilfeträger mit ihnen Vereinbarungen über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.7 Herstellerrabatt auf Generika und patentfreie Referenzarzneimittel (Abs. 3b)

Rz. 41 Die systematische und die entstehungsgeschichtliche Auslegung der Norm sowie die hinreichend dokumentierte Regelungsabsicht des Gesetzgebers führen nach dem Urteil des BSG v. 30.9.2015 (3 KR 1/15 R) zu dem Ergebnis, dass in Abs. 3b Satz 1 ausschließlich auf die Patentfreiheit des Wirkstoffs abgestellt wird. Das System der Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. Sie ist zuletzt mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.12.2021 geändert worden. Rz. 2 § 42 betrifft alle denkbaren Geldleistunge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8a des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) v. 9.4.2026 (BGBl. I Nr. 98) mit Wirkung ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 97c Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 97c ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetzes v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 in Kraft getreten und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Norm gehört zu einer Reihe von Gesetzesänderungen, mit deren Hilfe eine Grundlage für die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an den Qualitätsprüfungen na...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.2 Sonstige Einnahmen

Rz. 9 Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich insbesondere um Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV), Zinsen, Erstattungszahlungen anderer Träger (§§ 102f. SGB X), übergegangene arbeitsvertragliche Ansprüche (§ 115 SGB X) und übergegangene Schadenersatzansprüche (§ 116 SGB X) und Einnahmen aus Finanzausgleichen nach §§ 265 ff. SGB V. Rz. 10 Zuzahlungen (§ 61) sind keine sonstigen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 3 Literatur

Rz. 30 Felix, Ausgewählte Aspekte der Krankenhausreform, GesR 2024, 545. Neumann/Albrecht, Auf dem Weg zur Beitragssatzautonomie, Welt der Krankenversicherung, Berlin 2014, 36. Pfohl/Sichert, Der Gesundheitsfonds – Sondervermögen des Bundes oder der Krankenkassen?, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 71. Pressel, Der Gesundheitsfonds: Entstehung – Einführung – Weiterentwickl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 239 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.1.2009 geändert. Dabei wurden in Satz 1 die Wörter "durch die Satzung" durch die Wörter "durch den Spitzenverband der Krankenkassen" ersetzt. Rz. 2 Für Personen, die ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium (§ 130a Abs. 3a Satz 1)

Rz. 32 Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) mit Wirkung zum 26.11.2020 eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 9a des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausrefor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 3.4 Gehaltsumwandlung mit Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wenn der Arbeitgeber auch bei Altverträgen keine Beiträge zur Direktversicherung zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen will, kann der Arbeitnehmer insoweit weiterhin auf einen Teil seines Gehalts in Höhe der Versicherungsbeiträge verzichten. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge und führt die pauschale Lohnsteuer ab. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.8 Überprüfung der Notwendigkeit der Herstellerrabatte (Abs. 4)

Rz. 49 Abs. 4 verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die nach Abs. 1, 1a und 3a festgelegten Abschläge der pharmazeutischen Unternehmer auf Erforderlichkeit zu prüfen und sie ggf. durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu reduzieren oder aufzuheben, wenn und soweit die Abschläge oder das Preismoratorium nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 4.3 Vervielfältigungsregel

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können erheblich höhere Beiträge und Zuwendungen steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, und zwar 4 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze , für 2026 = 4.056 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre, höchstens jedoch 10 Kalenderjahre. Praxis-Beispiel Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Ein Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.3 Unterschreitung der Bundesmittel (ohne landwirtschaftliche Krankenkasse) – Abs. 3

Rz. 12 Unterschreiten die von den Krankenkassen geleisteten Rechnungszuschläge (§ 8 Abs. 11 Satz 1 KHEntgG, § 8 Abs. 7 Satz 1 BPflV) die Bundesmittel, wird der Differenzbetrag dem Transformationsfonds (§ 12b KFG) aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2028 zugeführt (Satz 1). Die auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteile werden dabei nich...mehr