Grundsätzlich besteht bei Ausübung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Danach sind nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bestimmte Personenkreise versicherungsfrei.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen