Die in der PKV versicherten Rentner erhalten einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu dem von ihnen zu zahlenden Beitrag für die PKV.[1]

 
Praxis-Beispiel

Begrenzung des Beitragszuschusses

Ein PKV versicherter Rentner erhält eine Rente i. H. v. 2.800 EUR. Er zahlt einen Beitrag i. H. v. monatlich 600 EUR in der PKV.

 
Berechnung:
Grds. Zuschuss durch Rentenversicherungsträger 2.800 x 7,3 % = 204,40 EUR
Zuschuss durch Rentenversicherungsträger zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2.800 x 0,85 % = 23,80 EUR
Zuschuss gesamt 228,20 EUR
Begrenzung des Zuschusses auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen 600 ./. 2 = 300,00 EUR
Ergebnis: Der PKV versicherte Rentner erhält einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger i. H. v. 228,20 EUR.

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