Die in der PKV versicherten Rentner erhalten einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu dem von ihnen zu zahlenden Beitrag für die PKV.[1]
Begrenzung des Beitragszuschusses
Ein PKV versicherter Rentner erhält eine Rente i. H. v. 2.800 EUR. Er zahlt einen Beitrag i. H. v. monatlich 600 EUR in der PKV.
Berechnung: | ||
Grds. Zuschuss durch Rentenversicherungsträger | 2.800 x 7,3 % = 204,40 EUR | |
Zuschuss durch Rentenversicherungsträger zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag | 2.800 x 0,85 % = 23,80 EUR | |
Zuschuss gesamt | 228,20 EUR | |
Begrenzung des Zuschusses auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen | 600 ./. 2 = 300,00 EUR | |
Ergebnis: Der PKV versicherte Rentner erhält einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger i. H. v. 228,20 EUR. |
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