Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zugangsbewertung des Leasingobjekts

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der Frage des Ausweisorts des Leasingobjekts gilt es, die Frage nach der Ausweishöhe zu beantworten. Entsprechend den Grundsätzen zur bilanziellen Behandlung von Anschaffungs- respektive Herstellungsvorgängen gemäß § 253 Abs. 1 ist der Leasinggegenstand im Zeitpunkt des Zugangs zum Vermögen des Leasinggebers mit seinen AHK i. S. d. § 25...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Berücksichtigung in der Bilanz des Treuhänders

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In Anbetracht der Vielfalt der wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Treuhandverhältnissen kann die Frage des wirtschaftlichen Eigentums und damit einhergehend die Frage der Notwendigkeit der Bilanzierung beim Treuhänder nur anhand der speziellen Ausprägung des einzelnen Treuhandvertrags beantwortet werden. Eine wesentliche Charakteris...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Forfaitierung von Leasingforderungen

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der unverändert sehr häufig genutzten Darlehensfinanzierung verkaufen Leasinggeber zur Finanzierung der AHK des Leasingobjekts häufig alle zukünftig noch fällig werdenden Leasingraten (i. d. R. regresslos) an einen Dritten – meist ein Kreditinstitut. Der Käufer vergütet dem Leasinggeber dabei barwertig die ausstehenden Raten. Bei diesem...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Allgemein: Bilanzielle Risikovorsorge des Leasinggebers

Rn. 73 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch den Abschluss eines Leasingvertrags geht der Leasinggeber "vielschichtig gelagerte Risiken" (Tacke (1999), S. 142) ein, die sich bspw. in Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken sowie leasingtypische Risiken (Objekt- und Vertragsrisiko) einteilen lassen (vgl. Findeisen (1998a), Rn. 61). Für sie ist (bei Bedarf) bilanzielle Vorsorge zu treffe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund der aus den Vertragsvereinbarungen resultierenden Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjekts zum Leasingnehmer darf der Leasinggeber, obwohl er während der Vertragslaufzeit weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer bleibt, das Leasingobjekt nicht in seiner Bilanz ausweisen. Mit Ausnahme des Herstellerleasings stellt si...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 64 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei einem Leasingvertrag handelt es sich, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 18), um ein schwebendes Geschäft. Der Leasinggeber darf daher nach den geltenden Grundsätzen (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 19ff.) seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Leasingnehmer erst dann als Forderung aktivieren, wenn er seine Sach- oder Dienstleistung er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 373 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer Spaltung zurückbleibende BV ist zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 521.1 [Autor/Stand] Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös. Nach dem durch das ATADUmsG[2] neu eingefügten § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird ein Nahestehen begründet, wenn die Person ge...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Steuerliche Leasingerlasse im Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der RegB zu § 246 Abs. 1 Satz 2 wird explizit auf die Bedeutung der sog. steuerlichen Leasing­erlasse hingewiesen, die zur inhaltlichen Ausfüllung der wirtschaftlichen Zurechnung konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung einer – ggf. typisierten – Verteilung der wesentlichen Chancen und Risiken i. R.e. Leasingvertrags geben (vgl. BT-Drs. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Immobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der zweite, von der Finanzverwaltung am 21.03.1972 veröffentlichte, Erlass zu Leasingfragen betrifft Vollamortisationsverträge über unbewegliche WG (vgl. BMF, Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2 – S 2170–11/72, BStBl. I 1972, S. 188). Hinsichtlich der Begriffsabgrenzung "Finanzierungsleasing" wird darin auf den Mobilien-Vollamortisationserlass...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Folgebewertung des Leasinggegenstands

Rn. 55 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung des Leasinggegenstands wird prinzipiell für alle Kaufleute durch § 253 Abs. 3ff. geregelt. Es ist anzumerken, dass Leasinggeber, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, für den Ausweis in der GuV die veröffentlichten Formblätter zur RechKredV zu beachten haben. Für alle anderen Leasinggeber gelten die Regelungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.25.1 Grundsatz: Zuordnung der Kapitalanlagen zu inländischen Versicherungsbetriebsstätten (§ 25 Absatz 1 BsGaV)

314 Ausgangspunkt für die Zuordnung von Dotationskapital zu inländischen Versicherungsbetriebsstätten sind die Vermögenswerte, die insgesamt der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländischen Versicherungsunternehmens dienen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil IV Tz. 75). Für die Berechnung sind die Werte zugrunde zu leg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Exkurs: Leasingtypische Anlaufverluste

Rn. 80 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung bei Leasinggesellschaften ist durch die sog. leasingtypischen Anlaufverluste beeinflusst. Sie entstehen, weil sich typischerweise (in Teilen unvermeidbar) ein linearer Erlösverlauf einem degressiven Aufwandsverlauf während der Grundmietzeit gegenübersteht. "Der degressive Kostenverlauf beruht im Wesentlichen auf den vor oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zu unterzeichnende Unterlagen

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung hat auf dem Original des JA bzw. des erweiterten JA, das gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 aufzubewahren ist, zu erfolgen. Ist das UN zur Offenlegung verpflichtet, so erscheint es sachgerecht und zulässig, die Unterschriften unter dem JA für Zwecke der Offenlegung durch die Angabe der Namen der Unterzeichner zu ersetzen (vgl. HdR-E,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Bilanzierung der Rückvergütungen

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Obwohl gen Rückvergütungen vom erzielten Gewinn des Geschäftsjahres abhängig sind und daher – wie auch GA – idR erst nach Ablauf des Wj beschlossen werden, für das sie erfolgen, stellen sie doch eine zum Schluss dieses Wj zu passivierende Verbindlichkeit (BA des abgelaufenen Wj) dar (s Urt des BFH v 08.11.1960, BStBl III 1960, 523). Daher is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Voraussetzungen für den Abzug der genossenschaftliche Rückvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit der von der Gen gezahlten Rückvergütung als BA iSd § 22 KStG ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich – in Abgrenzung zu einem Preisnachlass – um eine Rückvergütung handeln. Hierzu s Tz 10 ff. Die für die Rückvergütung verwendeten Beträge müssen im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein. Hierzu s Tz ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ort der Unterzeichnung

Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Da mit der Unterschrift die Verantwortung für den gesamten JA übernommen wird, sollte er am Ende unterschrieben werden (vgl. Schubert, WPg 1956, S. 393 (394)). Die Unterzeichnung hat dahermehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Abschluss der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 2)

2 Der Abschluss der Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet das Ergebnis der Betriebsstätte. Rz. 2986 [Autor/Stand] Ergebnis der Hilfs- und Nebenrechnung. § 3 Abs. 1 Satz 2 BsGaV stellt den Zweck der Hilfs- und Nebenrechnung klar, das steuerliche Ergebnis der Betriebsstätte zu ermitteln. Dieser entspricht dem Zweck des Jahresabschlusses bei einem rechtlich selbständigen Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Formal wirksamer Beschluss über die Zahlung der Rückvergütung

Tz. 66 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Abzug der Rückvergütungen als BA setzt weiterhin voraus, dass sie auf einem durch die Satzung der Gen eingeräumten Anspruch des Mitglieds beruht oder durch Beschl der Verwaltungsorgane der Gen festgelegt und der Beschl den Mitgliedern bekannt gegeben worden ist oder in der Generalversammlung (s § 43 GenG) beschlossen worden ist, die den Gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 791 [Autor/Stand] TNMM. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (Transactional-Net-Margin-Method – TNMM) wird zur Ableitung angemessener Verrechnungspreise auf den Nettogewinn im Verhältnis zu einer definierten Bezugsbasis, zB Umsatz, Kosten oder Vermögen, abgestellt (nachfolgend "Nettomarge"). Die Nettomarge, die ein Unternehmen aus einer Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 800 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Für die Unterzeichnung maßgebender Zeitpunkt

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Funktion der Angabe des Datums besteht i.W. darin, festzustellen, wann die zu unterzeichnenden Unterlagen erstellt worden sind. Hierdurch soll dokumentiert werden, ob die Aufstellung des JA innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums – bzw. (bei Fehlen einer gesetzlichen Frist) innerhalb eines angemessenen Zeitraums – erfolgte, um...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der befreiende KA (mitsamt Lagebericht) kann von einem MU aufgestellt werden (vgl. § 264b Nr. 1 lit. b)). In diesem Fall muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 vorliegen, wonach betreffendes MU einen beherrschenden Einfluss auszuüben vermag (vgl. § 290). Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach dem gesetzlichen Normalstatut einer PersG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umfang der Unterzeichnungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 245 verlangt die Unterzeichnung des JA. Dieser besteht für Kaufleute, die nicht unter § 264 oder § 264a Abs. 1 fallen, gemäß § 242 Abs. 3 aus Bilanz und GuV. Die Pflicht zur Unterzeichnung erstreckt sich somit auf beide Unterlagen. Eine materielle Änderung zum alten Recht war hiermit nicht verbunden, zumal der Wortlaut des alten § 41 HGB 198...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.2 Gewerbesteuerliche Organschaft

Eine gewerbesteuerliche Organschaft liegt vor, soweit rechtlich selbstständige Einheiten (= Organgesellschaften) zum Zwecke der Ertragbesteuerung in eine andere rechtlich selbstständige Einheit (= Organträger) dergestalt integriert werden, dass die steuerlichen Vorgänge der Organgesellschaft dem Organträger als eigene zugerechnet werden. Die einbezogenen Gesellschaften werde...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 7 Buch- und bilanztechnische Behandlung der AfA

Durch planmäßige Abschreibungen wird der ursprüngliche Wertansatz nach unten korrigiert. Die Abschreibungen führen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu Aufwand und verkürzen das Jahresergebnis. Hinsichtlich der buch- und bilanztechnischen Behandlung unterscheidet man zwischen 2 Methoden: die direkte und die indirekte Abschreibung. Sowohl die direkte Form (aktivischer bzw. N...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Besonderheiten bei nahestehenden Personen und Geschäftsführern

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Prüfung, ob bei einer Gutschrift von > Arbeitslohn dieser zugeflossen ist, wird bei verwandtschaftlichen Beziehungen ein strenger Maßstab angelegt (BFH 64, 151 = BStBl 1957 III, 58): Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit, falls der Schuldner liquide ist (vgl BFH 82, 440 = BStBl 1965 III, 407). Das gilt besonders bei Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 5 Finanzierung und Umsetzung im Eigenbetrieb Gemeindewerke

Viele Maßnahmen zur Verringerung des CO²-Ausstoßes sind mit Investitionen verbunden, die ein großes finanzielles Volumen aufweisen. Dies kann der Bau von PV-Anlagen, die Umrüstung von Heizsystemen in kommunalen Gebäuden, der Aufbau von Nahwärmenetzen und Windkraftanlagen, etc. sein. Viele Maßnahmen, die den CO²-Ausstoß signifikant senken können, gehen mit einer entsprechende...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4 Ausgewählte Erweiterungen des Kontenplans zur Abbildung quantitativer Angaben im IFRS-Jahresabschluss

4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen 4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.1 Reine Differenzbuchungen

Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen HGB und IFRS). Das Auslesen der...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 1 Einführung

Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht besteht für Mutte...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4 Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 67a Nach IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus Bilanz, GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang. Die GuV-Rechnung und das sonstige Gesamtergebnis ihrerseits bestehen aus 2 Teilen, welche auch extern getrennt offengelegt werden können: Gewinn- und Verlustrechnung, welche sämtliche erfolgswir...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 2.3.3 Extern ableitbare Segmentwertansätze vs. intern berichtete Segmentwertansätze

Rz. 24 Hinsichtlich der in der Segmentberichterstattung herangezogenen Wertansätze können extern ableitbare Segmentwertansätze und solche Wertansätze unterschieden werden, die sich aus der internen Finanzberichterstattung ergeben. Rz. 25 Extern ableitbare Segmentwertansätze haben den Vorteil, dass die für Segmente berichteten Daten konsistent mit den Wertansätzen des Konzerna...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 2.2 Ableitung der berichtspflichtigen Segmente: management approach vs. risks and rewards approach

Rz. 11 Hinsichtlich der Methoden der Segmentabgrenzung können grundsätzlich 2 alternative Methoden unterschieden werden: der management approach und der risks and rewards approach. Gemäß dem management approach knüpft die Segmentberichterstattung im externen Abschluss unmittelbar an der internen Finanzberichterstattung an. Dies betrifft sowohl die Segmentdefinition und Segmen...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2 Exkurs: Operative Pflichtangaben

Rz. 101 Neben den mittels der Finanzbuchhaltung zu generierenden, offenlegungspflichtigen Informationen eines IFRS-Jahresabschlusses sind zur Erfüllung der Anforderungen eines IFRS-Abschlusses auch Informationen aus anderen Teilen des Finanz- und Rechnungswesens, insbesondere aus der Kostenrechnung und dem Controlling, erforderlich. Im Folgenden sollen die Anforderungen der ...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.2 Überleitungsrechnungen

Rz. 97 Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind für die Angaben zu den anzugebenden Segmenten Überleitungsrechnungen erforderlich. Diese Überleitungsrechnungen dienen dem Zweck der Herstellung einer Verbindung zwischen den aufgeteilten Daten des Segmentberichts und den zusammengefassten und veröffentlichten Daten im Einzel-/Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss und bilde...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1 Erfolgsunwirksame Veränderungen des IFRS-Eigenkapitals

4.4.1.1 Anpassung der Gewinnrücklagen im IFRS-Abschluss Rz. 68 Sofern ein Unternehmen erstmalig nach IFRS bilanziert, hat das Unternehmen den Abschluss grundsätzlich so aufzustellen, als ob es seit Beginn der Unternehmenstätigkeit nach IFRS bilanziert hätte.[1] Der kumulierte Eigenkapitaleffekt aus dem Übergang zu IFRS ist nach IFRS 1.11 im Regelfall[2] als Anpassung des Eröf...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5 Angaben zu den Ertragsteuern im IFRS-Abschluss

4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tat...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dageg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3 Rückstellungen und abgegrenzte Verbindlichkeiten

4.3.1 Pensionsrückstellungen Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.1...mehr