Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 274 Guthaben bei Kreditinstituten

In dieser Gruppe ist der gesamte Kontokorrentverkehr mit Banken einschließlich Sparkassen sowie die Geldanlage auf Festgeld-, Spar- und Sperrkonten zu buchen. Auch Betreiber von Online-Bezahldiensten (z. B. PayPal) sind hierunter zu fassen, sofern sie über eine EU-Banklizenz verfügen. Falls keine Banklizenz vorliegt, erfolgt der Ausweis derartiger Guthaben unter 25 "Sonstige...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86080 Kosten der Haupt-, General- oder Gesellschafterversammlung sowie Kosten für Offenlegung und Veröffentlichungen

Hierunter sind zunächst alle Aufwendungen zu buchen, die im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung der Haupt-, General- oder Gesellschafterversammlung entstehen, z. B. die Miete für den Versammlungsraum und eventuell anfallende Notariatsgebühren für Protokollführung. Weiterhin sind die Kosten der Herstellung des Geschäftsberichts, der Offenlegung des Jahresabschlu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.3 Das formale Gliederungsprinzip

Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft ist nach dem Zehnersystem aufgebaut. Er umfasst zehn Kontenklassen. Ursprünglich enthielt jede Kontenklasse zehn zweistellige Kontengruppen und innerhalb der Kontengruppen konnten bis zu zehn dreistellige Konten gebildet werden. Durch die Anpassung des Kontenrahmens an die sich jeweils ändernden Rechtsvorschriften war es notwendig, im ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.4 Die Klasse der Baubuchführung (Klasse 7)

Klasse 7: Bautätigkeit Die Klasse 7 dient der Erfassung sämtlicher im Zusammenhang mit der Bautätigkeit anfallenden Kosten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um solche für die Erstellung eigener Bauten des Anlage- oder Umlaufvermögens (Kontengruppen 70 und 71) und/oder für betreute Bauten (Kontengruppe 72) handelt. Die Klasse 7 nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8609 Sonstige sächliche Verwaltungsaufwendungen

Hier sind die sächlichen Verwaltungsaufwendungen zu erfassen, die nicht einem der Konten 8600 bis 8608 zuzurechnen sind. Hierunter können erfasst werden: Gebühren für die Mithilfe Dritter bei der Erstellung des Jahresabschlusses Zahlungen an Dritte für die Abstellung von Personal Kosten im Zusammenhang mit Personaleinstellungen (Stellenanzeigen, Kostenerstattungen an Bewerber) Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 342 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Erfolgt die Aufstellung der Bilanz unter vollständiger bzw. teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB), werden die vorausgehenden Konten 340 und 341 über das Konto 342 abgeschlossen (+ = Habenbuchung; – = Sollbuchung):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Es muss eine Verletzung der in § 121 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Informationspflichten vorliegen. Diese sind: Planung von Neubauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1, 2 Satz 1 BetrVG); Personalplanung (§ 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG); betriebliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter (§ 80 Ab...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Buchung nach dem Drei-Konten-Modell während des Jahres – beim Jahresabschluss Variante wählen

Welche Variante der Unternehmer nutzen will, muss er erst beim Jahresabschluss entscheiden. Allerdings sollte er seine Entscheidung vorbereiten, indem er die Wirtschaftsgüter abhängig von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach einem "Drei-Konten-Modell für geringwertige Wirtschaftsgüter" bucht. D. h., er bereitet in der Buchführung des laufenden Jahres seine...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 3 Varianten – beim Jahresabschluss auszuüben

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es unterschiedliche Abschreibungsvarianten, sodass zwischen 100 %iger Sofortabschreibung, Poolabschreibung oder Abschreibung über die Nutzungsdauer zu unterscheiden ist. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern geht es also im Wesentlichen darum, die optimale Lösung zu finden. Der Unternehmer kann in der Buchführung ein sog. Drei-Konten-...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.4 Konsequenzen und wann die Entscheidung getroffen werden muss

Die Varianten 1 und 2 schließen sich gegenseitig aus. Wählen Unternehmen die 2. Variante, können sie für jedes Wirtschaftsgut entscheiden, ob sie es über die individuelle Nutzungsdauer abschreiben (wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht). Grundsätzlich müssen sich Unternehmer spätestens beim Jahresabschluss für eine der Varianten entscheiden. Die Wahl zwischen den Varianten 1 und ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.2 Variante 2: GWG zu 100 % als Betriebsausgabe buchen

Alternativ hierzu können Unternehmen selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR netto ohne Umsatzsteuer betragen.[1] Bei dieser Variante entfällt die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter bis 1.000...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Eigenverbrauchssätze 2023 b... / 4 Ermittlung der Jahres- und Monatswerte für den Eigenverbrauch mehrerer Personen

Bei den Werten in der vorstehenden Tabelle handelt es sich um Jahreswerte (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer). Die Umsatzsteuer wird jeweils mit 19 % bzw. 7 % dazugerechnet. Die Werte sollten monatlich bzw. vierteljährlich gebucht werden, abhängig davon, ob die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgegeben wird oder beim Jahresabschluss, wenn keine monatlich...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.3 Variante 3: Über die Nutzungsdauer abschreiben

Wählen Unternehmer die 2. Variante, hat er die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter auch über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dieses Wahlrecht kann er für jedes einzelne Wirtschaftsgut individuell in Anspruch nehmen.[1] Aber Achtung: Diese Möglichkeit besteht nicht bei der 1. Variante, bei der Unternehmer sich für die Einstellung in den GWG-Samme...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.1 Variante 1: Sofortabzug bis 250 EUR, darüber hinaus Sammelposten

Unternehmen können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR betragen, in einen Sammelposten einstellen, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt werden muss (Poolabschrei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnungsvariante 800 EUR aktuell

Herr Huber kauft im Mai eine Schreibtischkombination. Diese Kombination besteht aus: Herr Huber nutzt die Variante, wonach er insgesamt die Sofortabschreibung in Anspruch nehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / a) Pflicht zur Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz gem. § 3 Abs. 2a UmwStG

Soll die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft zum steuerlichen Buch- oder Zwischenwert erfolgen, erfordert dies einen entsprechenden Antrag der Körperschaft, vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG. Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft zu stellen – und zwar bei dem Finanzamt (FA), das für deren Körper...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 7.1 Softwareprodukte als geringwertige Wirtschaftsgüter

Wichtig Software bis 800 EUR als materielles Wirtschaftsgut Softwareprodukte sind i. d. R. als immaterielle Wirtschaftsgüter einzustufen, sodass eine Zuordnung zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern ausscheidet. Allerdings lässt R 5.5 Abs. 1 EStR eine Ausnahme bei Trivialsoftware zu: Software bis zum Grenzwert von 800 EUR wird als materielles Wirtschaftsgut eingestuft. Bei Re...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht ein Wahlrecht, wona...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 6 So wird das Wahlrecht optimal genutzt

Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen. Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden. Normenkette § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, § 69 Abs. 2 und 3 FGO Sachverhalt Zum Zwecke des Erwerbs v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Prokura / 1 Umfang der Prokura

Mit der Prokura ermächtigt die GmbH den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 HGB). Das sind z. B.: Ein- und Verkauf von Waren Abschluss von Verträgen Veranlassen von Zahlungen wie Lohnüberweisungen, Rechnungsbegleichung Beauftragen von Dienstleistungen (Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sachgründungsbericht / 2 Inhalt des Sachgründungsberichts

Sämtliche für die Bewertung maßgeblichen Umstände sind in einen Sachgründungsbericht aufzunehmen. Dieser kann z. B. enthalten: Anschaffungs- und Herstellungspreise gutachterliche Bewertungen Marktpreise Zustand der Sache Nutzungsmöglichkeiten Zum Nachweis der Angemessenheit der Bewertung jedes einzubringenden Gegenstandes haben die Gesellschafter Unterlagen und Belege über den Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sachgründung / 3 Einbringung von Unternehmen

Wird ein Unternehmen eingebracht, legt das Registergericht die Bilanzwerte für die Sachgründung zugrunde. Ist das eingebrachte Unternehmen kein prüfungspflichtiges Unternehmen, reicht eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bescheinigte Bilanz und die Bestätigung, dass die Aktiva nicht überbewertet und die Passiva nicht unterbewertet sind. Bei Unternehmen, die sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 2 Aufgaben des Insolvenzverwalters

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, übernimmt handels- und steuerrechtliche Pflichten, stellt den Jahresabschluss auf, ist berechtigt, das gesamte Unternehmen zu veräußern (unter Mitwirkung der Gläubigerversammlung). Hinweis Neue Geschäftschancen anbieten Entdeckt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterversamm... / 1 Zuständigkeit der Gesellschafter

Die Gesellschafter sind insbesondere für folgende Aufgabenbereiche zuständig (§ 46 GmbHG): die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses die Billigung eines von den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.2 Bedeutung der Sitz- und Gründungstheorie

Praxis-Beispiel Gründet beispielsweise der in Berlin-Tempelhof ansässige Bauunternehmer in Dublin eine irische Kapitalgesellschaft unter der Firma Tempelhofer Fassadentechnik Ltd., die zwar in Irland registriert, aber dort gar nicht tätig ist, stellt sich die Frage, ob diese Gesellschaft in Deutschland rechtsfähig ist. Die traditionelle deutsche Auffassung hat dazu die sogena...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform

Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich die Handlungsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit abgesprochen werden kann. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 8.3 Kosten der Offenlegung bzw. Hinterlegung

Schon seit dem 1.1.2007 sind wichtige Daten der Unternehmensrechnungslegung nicht mehr bei den Amtsgerichten als Registergerichten einzureichen. Durch das an diesem Tag in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) war hierfür nunmehr als Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers die Bundesan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ausweis und Darstellung im Jahresabschluss

I. Bilanz Rz. 79 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind als "Sonderposten eigener Art" zu klassifizieren. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist gem. § 266 Abs. 3 E. nach den passiven RAP in einem gesonderten Posten mit der Bezeichnung "Passive latente Steuern" auszuweisen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung ist gem. § 266 Abs. 2 D. nach den aktiven RAP i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Angaben zur Identifikation im Jahresabschluss (Abs. 1a)

Rz. 119 [Autor/Zitation] Durch das BilRUG v. 17.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) wurde § 264 um einen Abs. 1a ergänzt, der die Hervorhebung bestimmter Kerndaten der adressierten Gesellschaften "in dem Jahresabschluss" verlangt. Die Ergänzung erfolgt in Umsetzung von Art. 5 Bilanz-RL (2013/34/EU), wonach das Dokument, das den Abschluss enthält, den Namen des Unternehmens und die in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss in seiner Gesamtheit als Adressat des Einblicksgebots

Rz. 179 [Autor/Zitation] Ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll der Jahresabschluss in seiner Gesamtheit zeichnen, also Zahlenwerk (Bilanz und GuV) und Anhang zusammen. Nicht jedes Element allein, sondern die Gesamtheit in ihrem Zusammenspiel muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (vgl. Moxter in FS Goerdeler, 361, 371; Schildbach, BFuP 1987, 1, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Jahresabschluss und Lagebericht der Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

I. Anhang und Lagebericht (Abs. 1 Satz 1) 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Gewinnrücklagen und Ausweis im Jahresabschluss

Rz. 271 [Autor/Zitation] Die Bilanzgliederungsvorschriften in § 266 Abs. 3 A.III. nennen vier Arten von Gewinnrücklagen, die (vorbehaltlich der Vereinfachungsregeln für Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften in § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4) gesondert auszuweisen sind: (1) die gesetzliche Rücklage, (2) die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung zum Jahresabschluss

Rz. 36 [Autor/Zitation] Eine feste Gliederung hat der Gesetzgeber für den JA insgesamt nicht vorgegeben; so ist auch nicht vorgeschrieben, ob der Anhang in Druckstücken (Geschäftsbericht) vor oder nach Bilanz und GuV zu platzieren ist. Der sachliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen des JA gebietet indes, den Anhang im Hinblick auf seine Erläuterungsfunktion in einen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhaltliche Vorgaben für den Jahresabschluss und Bilanzeid (Abs. 1a und 2)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1a sind im JA bestimmte allgemeine Angaben zu machen. Hierzu zählen die Firma, der Sitz, das Registergericht, die Nummer, unter der die Gesellschaft im HR eingetragen ist sowie ggf. der Hinweis auf eine Liquidation oder Abwicklung (vgl. näher Rz. 119). Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 normiert als Generalklausel das Einblicksgebot, wonach de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen der Größenklassen für Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung und Corporate Governance

Rz. 41 [Autor/Zitation] Aus der Funktion der Finanzberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des Interessenschutzes für Kapitalgeber und des Funktionenschutzes für den Kapitalmarkt ergeben sich größenabhängige Pflichten in Bezug auf den Umfang der Berichtspflichten, die Art und den Umfang von Publizitätspflichten einschließlich Publizitätsmedien (Handelsregister, ad-hoc-Beric...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Darstellung von Einstellungen und Entnahmen im Jahresabschluss

Rz. 206 [Autor/Zitation] Einstellungen und Entnahmen von Kapitalrücklagen sind bereits bei der Aufstellung des JA (dh. bei seiner Vorbereitung bis zur Beschlussreife, vgl. BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, NJW 1996, 1678) zu bilden; dies ergibt sich unmittelbar aus § 270 Abs. 1. Eine inhaltliche Kompetenzzuweisung an die geschäftsführenden Organe ist damit nicht verbunden. § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang

Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 21 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Feststellung des Jahresabschlusses begründet dessen Verbindlichkeit (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 8 [9/2023]. Hierdurch wird die annuale Rechnungslegung abgeschlossen und die diesbezüglich bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht aus §§ 242 ff. erfüllt. Der festgestellte JA dient dann als Grundlage für die Ergebnisverwendung und für die Rechn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 70 [Autor/Zitation] Wird gegen die Vorschriften des § 266 verstoßen mit der Folge, dass Klarheit und Übersichtlichkeit des JA wesentlich beeinträchtigt werden, ist der JA nach § 256 Abs. 4 AktG (ggf. analog) nichtig. Die Nichtigkeit des Jahresabschlusses tritt damit bei Verstoß gegen die Gliederungsvorschriften erst in gravierenden Fällen ein (vgl. auch Reiner in MünchKom...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Vorbereitung des Abschlusses bis zur Beschlussreife. Erforderlich ist hierzu eine zusammenfassende Übernahme des Zahlenwerks aus Buchführung und Inventar (§§ 238, 240) in die Bilanz und die GuV unter Vornahme der erforderlichen Abschlussbuchungen (vgl. Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 7 [9/2023]). Bei der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Elemente des Jahresabschlusses (Abs. 1)

Rz. 2 [Autor/Zitation] Als zentrale Anordnung bestimmt Abs. 1 Satz 1 in Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 (s. auch Vor §§ 264 ff. Rz. 53), dass der JA der KapGes. – abweichend von dem für alle Kaufleute geltenden Grundsatz des § 242 Abs. 1 und 2 – nicht nur aus einer Bilanz und einer GuV, sondern ergänzend dazu auch aus einem Anhang (s. hierz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Wirksamkeit des Jahresabschlusses

Rz. 261 [Autor/Zitation] Bei den Auswirkungen auf die Wirksamkeit des JA bei einem Verstoß gegen Abs. 2 ist zwischen der gleichzeitigen Verletzung der speziellen Rechnungslegungsvorschriften und der GoB (Doppelverstöße) sowie der spezifischen Verletzung von Abs. 2 zu unterscheiden. Bei Doppelverstößen sind die Auswirkungen zunächst nach der Bedeutung der speziellen Vorschrift...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Nichtigkeit des Jahresabschlusses (§ 256 Abs. 4 AktG)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Wird eine der Vorschriften des § 265 nicht beachtet, so ist der JA gem. § 256 Abs. 4 AktG einer AG oder KGaA nichtig, wenn Klarheit und Übersichtlichkeit des JA wesentlich beeinträchtigt sind. Dies dürfte jedoch lediglich in Ausnahmefällen der Fall sein (Kliem/Büssow in Beck BilKomm.14, § 265 HGB Rz. 57). Eine wesentliche Beeinträchtigung könnte bspw....mehr