Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 320 [Autor/Zitation] Die Bestellung, dh. die Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers ist in § 318 geregelt; zu Einzelheiten vgl. § 318 Rz. 44 ff. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Auftragsannahme und -fortführung ist ISA 210 "Agreeing the Terms of Audit Engagements" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 210: "Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Risiken auf Abschlussebene und auf Aussagenebene

Rz. 360 [Autor/Zitation] Nach ISA 315 (Revised 2019) Rz. 28 hat der Abschlussprüfer die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu identifizieren und festzustellen, ob sie auf der Abschlussebene oder der Aussageebene für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben bestehen. Rz. 361 [Autor/Zitation] Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A195 betreffen Risiken ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmen und Unternehmensumfeld sowie maßgebende Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 365 [Autor/Zitation] Um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer ein Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds sowie der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze erlangen. Hierdurch wird insbes. eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung inhärenter Risiken (vgl. Rz. 300) geschaffen. Darüb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Entsprechende Prüfung der im einheitlichen elektronischen Berichtsformat erstellten Wiedergabe (ESEF, Abs. 3 Satz 3)

Rz. 141 [Autor/Zitation] Bei Inlandsemittenten von Wertpapieren, die nicht unter § 327a fallen, ist der Prüfungsgegenstand um die gem. § 328 für Offenlegungszwecke im EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) erstellten Wiedergaben des JA und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts erweitert (§ 317 Abs. 3a; vgl. § 317 Rz. 800 ff.)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorbereitende analytische Prüfungshandlungen

Rz. 390 [Autor/Zitation] Zur Identifikation inhärenter Risiken führt der Abschlussprüfer vorbereitende analytische Prüfungshandlungen durch (ISA 315 (Revised 2019) Rz. 14(b)). Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A27 helfen analytische Prüfungshandlungen, Inkonsistenzen, ungewöhnliche Geschäftsvorfälle oder Ereignisse sowie Beträge, Kennzahlen und Trends zu identifizieren, die au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 480 [Autor/Zitation] Für die identifizierten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene hat der Abschlussprüfer das inhärente Risiko durch eine Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes der falschen Darstellung zu beurteilen. Dabei hat der Abschlussprüfer zu berücksichtigen, wie und in welchem Maße inhärente Risikofaktoren die Anfälligkeit rele...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Weitere Rechtsfolgen bei nicht abgeschlossener Prüfung

Rz. 86 [Autor/Zitation] Ein JA, der im Falle einer gesetzlichen Prüfungspflicht nicht vom anforderungsgerecht bestellten Abschlussprüfer geprüft ist, ist nichtig (so für die AG ausdrücklich § 256 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AktG; vgl. dazu zB Koch 18, § 256 AktG Rz. 9 ff., für KGaA und SE entsprechend). Es entfällt bei einem Verstoß gegen § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG sogar die Möglichkeit d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen

Rz. 600 [Autor/Zitation] Basierend auf den Prüfungshandlungen, die als Reaktion des Abschlussprüfers auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erlangt wurden, regelt der internationale Prüfungsstandards ISA 450 "Evaluation of Misstatements identified during the Audit" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 450: "Beurteilung der während der Abschlussprüfung ident...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der KapGes. dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Weiterhin haben sie ihm zu ermöglichen, die Bücher und Schriften, die Vermögensgegenstände und Schulden, insbes. die Kasse und die Bestände a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Offenlegungsumfang

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341l Satz 1 definiert durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften der § 325 Abs. 2-5, §§ 328, 329 Abs. 1 HGB den Umfang der rechtsformunabhängig von Versicherungen offenzulegenden Unterlagen. Demnach sind für den Einzelabschluss der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungs- und Formulierungsbeispiel

Rz. 565 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die ergänzende Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk in Fällen der zeitlich nachgelagerten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts bzw. Konzernberichts nach § 317 Abs. 2 Satz 5 zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen

Rz. 560 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Durchführung aussagebezogener analytischer Prüfungshandlungen als Reaktion auf beurteilte Risiken ist ISA 520 "Analytical Procedures" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 520: "Analytische Prüfungshandlungen"). ISA 520 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 640 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 37 ff., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer durchzuführender Prüfungshandlungen zu übernehmen hat. Dies umfasst auch die Festlegung der Teilbereiche, bei denen weitere Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Überprüfung der Arbeiten anderer Prüfer

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 2 hat der Abschlussprüfer bei einer Konzernabschlussprüfung die Arbeit anderer Prüfer zu überprüfen und dies zu dokumentieren, soweit andere Abschlussprüfer die im Konzernabschluss zusammengefassten JA (vgl. Rz. 250 ff.) geprüft haben. Gemäß Begründung zum BilMoG (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 87) ist der Konzernabschlussprüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren, da diese Gegenstand von gesetzlichen Regelungen außerhalb des § 317...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 655 [Autor/Zitation] In Bezug auf den Prüfungsvermerk regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 53, dass der Prüfungsvermerk zum Konzernabschluss keinen Bezug zu Teilbereichsprüfern nehmen darf, außer wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird. Wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird, mus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 3, § 264b

Rz. 595 [Autor/Zitation] Ein weiterer Anwendungsfall kann sich im Zusammenhang mit § 264 Abs. 3 ergeben, wenn ein JA, für den von den dort geregelten Erleichterungsvorschriften für seine Aufstellung oder vom Verzicht auf die Aufstellung des Lageberichts Gebrauch gemacht worden ist, gleichwohl geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden soll. Notwendiger Gegensta...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Prüfungsplanung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Planung der Abschlussprüfung ist ISA 300 "Planning an Audit of Financial Statements" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 300: "Planung einer Abschlussprüfung"). ISA 300 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.12.2009. In der Einleitung des Standards we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 355 [Autor/Zitation] Der Kern des risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen sowie Reaktionen auf die beurteilten Risiken. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bei der Prüfung von JA und Konzerna...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Dokumentation

Rz. 345 [Autor/Zitation] Wirtschaftsprüfer sind nach § 51b Abs. 1 WPO durch Anlegung von Handakten verpflichtet, ein zutreffendes Bild über die von ihnen entfaltete Tätigkeit geben zu können. Nach § 51b Abs. 5 WPO muss bei gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 für jede Abschlussprüfung eine Handakte nach § 51b Abs. 1 WPO (Prüfungsakte) angelegt werden. Die Prüfungsakte n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorschlag für die Ergebnisverwendung (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass der JA nicht unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, und der JA daher nur einen Entwurf für den Ergebnisverwendungsbeschluss enthalten kann, sieht Satz 2 vor, dass der gefasste Ergebnisverwendungsbeschluss nach seinem Vorliegen offengelegt werden muss. Damit wird sichergestellt, da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Feststellung nur bei abgeschlossener Prüfung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Hat keine Abschlussprüfung stattgefunden, so kann der JA nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 Satz 2; identisches ist auch nach § 340k Abs. 1 Satz 3 und § 341k Abs. 1 Satz 3 normiert). Eine den §§ 316 ff. entsprechende Abschlussprüfung ist somit unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der JA prüfungspflichtiger Unternehmen festgestellt werden kann. D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellungs-, Prüfer- oder Prüfungsmängel

Rz. 90 [Autor/Zitation] Dass kein Abschlussprüfer bestellt wurde (vgl. Rz. 85), ist praktisch primär beim Wechsel von Größenklassen zuvor nicht prüfungspflichtiger oder auch prüfungspflichtiger Gesellschaften (vgl. Rz. 66 f.) denkbar. Auch der Fall eines bestellten, aber tatsächlich untätigen Abschlussprüfers dürfte wegen § 318 Abs. 3 (vgl. § 318 Rz. 333 ff.) praktisch ausgesc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einzelfallprüfungen

Rz. 570 [Autor/Zitation] Die Art der Prüfungshandlungen (vgl. Rz. 307) ist stark vom einzelnen Risiko falscher Darstellungen abhängig. Falls der Abschlussprüfer festgestellt hat, dass ein beurteiltes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene ein bedeutsames Risiko darstellt, sind gem. ISA 330 Rz. 21 aussagebezogene Prüfungshandlungen durchzuführen, die spezi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rz. 10 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (englisch: scope) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen (vgl. FEE 2007, Selected Issues in Relation to Financial Statement Audits, par. 222; Justenhoven/Küster/Bernhardt in Beck BilKomm.14, § 317 HGB Rz. 10). Das Ziel einer Pr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wiederaufleben der Abschlussprüfung

Rz. 97 [Autor/Zitation] Wird der JA oder der Lagebericht nach Beendigung der Abschlussprüfung noch einmal geändert, so lebt die Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 3 Satz 1 wieder auf ("erneut zu prüfen", sog. Nachtragsprüfung). Solange diese Prüfung nicht stattgefunden hat und mit einem (schriftlichen) Bericht (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1) abgeschlossen worden ist, kann der (ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 550 [Autor/Zitation] Eine aussagebezogene Prüfungshandlung ist eine Prüfungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, wesentliche falsche Darstellungen auf Aussageebene aufzudecken. Zu den aussagebezogenen Prüfungshandlungen gehören Einzelfallprüfungen (für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben) sowie aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen. Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Internationale Prüfungsstandards (Abs. 5)

Rz. 275 [Autor/Zitation] Nach Abs. 5 hat der Abschlussprüfer bei der Durchführung einer Prüfung die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden, die von der Europäischen Kommission in dem Verfahren nach Artikel 26 Abs. 3 der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 635 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 33 f., dass der Konzernabschlussprüfer auf Basis seines gewonnenen Verständnisses für die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich solcher mit Bezug zum Konsolidierung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geschäftszweigbedingte sonstige Vorschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Nach § 336 Abs. 2 Satz 2 bleiben sonstige Vorschriften, die durch den Geschäftszweig bedingt sind, unberührt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prahl/Naumann, Zur Bilanzierung von portfolio-orientierten Handelsaktivitäten der Kreditinstitute, WPg. 1991, 729; Hossfeld, Der Ausweis von Optionen im Jahresabschluß von Kreditinstituten, DB 1997, 1241; Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, 1999; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Löw/Scharpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Handelsrechtliche Pflichten des Abschlussprüfers

Rz. 15 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht sowie ggf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Institute sind grds. nach den Anforderungen der §§ 316 ff. durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prüfungsgegenstand erstreckt sich gem. § 317 neben dem aus der Bilanz, GuV sowie dem Anhang bestehenden JA auch auf die Buchführung und den Konzernabschluss s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 58 [Autor/Zitation] § 316 und die ihm folgenden Prüfungsnormen sind auch auf OHG und KG anzuwenden, bei denen nicht unmittelbar oder mittelbar mindestens eine natürliche Person persönlich haftet (§ 264a Abs. 1; zu Einzelheiten s. § 264a Rz. 26 ff.). Solche haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a treten im Rechtsverkehr häufig als GmbH & Co. KG, weni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 327 beschränkt sich auf mittelgroße Kapitalgesellschaften, die in § 267 Abs. 2 definiert werden. Dazu zählen über § 264a auch kapitalistische Personengesellschaften (Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 327 Rz. 2 [9/2023]; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB[5], § 327 Rz. 3; Keller in Heidel/Schall[4], § 327 HGB Rz. 1; Zetzsche in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 341 k Abs. 1 schreibt eine grds. rechtsform- und größenunabhängige Prüfung des JA und Lageberichts von Versicherungen vor. Die strengeren Prüfungsvorschriften für Versicherungen verdeutlichen, dass diese als Unternehmen von öffentlichem Interesse besonderes Vertrauen in ihre Finanzstabilität genießen und ihre Leistungsversprechen maßgeblich zur Funkti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Rz. 56 ff.) einer Kapitalgesellschaft (Rz. 42 ff.) verpflichtet, den Jahresabschluss (Rz. 78 ff.), den Lagebericht (Rz. 85 f.), den Bestätigungsvermerk (Rz. 87 ff.), den Bericht des Aufsichtsrats (Rz. 96 ff.) und die Entsprechenserklärung (Rz. 100) in deutscher Sprache (Rz. 101) offenz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungspflicht bei formwechselnder Umwandlung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Wechselt eine nach § 316 prüfungspflichtige Gesellschaft ihre Rechtsform und unterliegt mit dieser durch ihre Größe anschließend keiner Prüfungspflicht mehr, zB beim Wechsel von der Rechtsform der KapGes. in die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft (ohne Anwendung des § 264a) und mit Unterschreitung der Größenmerkmale des § 1 PublG, ist der Zei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Weitere Rechtsentwicklung

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 an den als Teil der im sechsten Unterabschnitt "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 236 [Autor/Zitation] Bei einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vermögenszuordnung aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft weniger problematisch als bei einem Einzelkaufmann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 128 [9/2024]). Entsprechend § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dem Unternehmen alle VG zuzuordnen, deren (wirtschaftlicher) Eigentümer die Gesellschaft ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 341e sind als branchenspezifische Vorschriften grds. von allen Versicherungsunternehmen unabhängig von Rechtsform und Größe der Unternehmen anzuwenden; sie sind gegenüber den Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 bis 256a) und den allgemeinen Vorschriften über den Jahresabschluss von großen KapGes. vorrangig.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Subjektiver Tatbestand

Rz. 43 [Autor/Zitation] Als persönliche Eigenschaft (subjektiver Tatbestand) wird vom Täter zur Verwirklichung des Straftatbestands vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB) gefordert; bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ist ausreichend, dh., der Täter hält die falsche Darstellung ernsthaft für möglich, nimmt sie aber dennoch billigend in Kauf (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 97 [Autor/Zitation] Taugliche Täter iSv. § 331 Abs. 1 Nr. 1 sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapGes., die Verantwortung für die Aufstellung, Prüfung und Billigung der in dieser Vorschrift genannten Rechenwerke tragen (s. Rz. 50 ff.); damit kommen nur natürliche Personen für ein strafbares Verhalten in Frage.mehr