Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung des Jahresabschlusses mit Bestätigungsvermerk (Abs. 2b Nr. 3)

Rz. 159 [Autor/Zitation] Schließlich muss der JA mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung in deutscher Sprache nach Maßgabe des Abs. 1a Satz 1 (Rz. 111) und des Abs. 4 (Rz. 175 ff.) der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung übermittelt werden. Damit kommt es tr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechte des Abschlussprüfers vor Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Rechte aus § 320 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 stehen dem Abschlussprüfer schon vor der Aufstellung des JA zu, soweit es die Vorbereitung der Abschlussprüfung erfordert (§ 320 Abs. 2 Satz 2). Der Abschlussprüfer kann daher bereits nach Erteilung des Prüfungsauftrags bzw. gerichtlicher Bestellung mit den Vorbereitungsarbeiten beginnen und sog. Vor-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anwendung des Absatzes 3 bei Änderung oder Berichtigung eines festgestellten Jahresabschlusses

Rz. 138 [Autor/Zitation] Nach den vorgenannten Ausführungen lässt sich auch die Frage, ob bei Änderung eines festgestellten JA eine neue Jahresabschlussprüfung stattzufinden hat, so beantworten, dass auch dann der geänderte JA vor seiner erneuten Feststellung der Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 unterliegt (vgl. auch Ebke in MünchKomm. HGB5, § 316 Rz. 17; Verse in Scholz13,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht des Jahresabschlusses

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 1 ist nur eröffnet, falls für die Feststellung des JA nicht die gesetzlichen Vertreter und der AR des Unternehmens, sondern eine "andere Stelle" (zB ein Beirat) oder die Gesellschafterversammlung zuständig ist. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist der "zuständigen" Stelle bzw. der Gesellschafterversammlung nur der JA vorzulegen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand ergeben (vgl. Rz. 13 ff.). Umfasst dieser keinen Lagebericht, entfallen die darauf bezogenen Ausführungen im Prüfungsbericht gem. § 321 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 298 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 276 ff. erläuterten Anforderungen zur Einschränkung eines Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (§ 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines JA zum 31.12....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berichterstattung über die inhaltliche Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung im Bestätigungsvermerk

Rz. 707 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. § 317 Abs. 2 Satz 4 verlangt, die oder den nach den Vorgaben der §§ 289b bis 289e bzw. der §§ 315b und 315c zu erstellende(n) nichtfinanzielle Erklärung, gesonderten nichtfinanziellen Bericht, nichtfinanzielle Konzernerklärung oder gesondert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 319 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 300 ff. erläuterten Anforderungen zur Versagung eines Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (§ 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Der Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers …" bildet das Gegenstück zum Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" und bezweckt, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für die Aufstellung des Prüfungsgegenstands und der Abschlussprüfer für dessen Prüfung klar voneinander abzugrenzen. Im Fall der Prüfung des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Exkurs: Weitere Gründe für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 14 [Autor/Zitation] Für Personenhandelsgesellschaften ist fraglich, ob und inwieweit die Nichtigkeitstatbestände des § 256 AktG analog und/oder das durch das MoPeG neu geschaffene Beschlussmängelrecht (§§ 110 ff. HGB) anwendbar sind. Das MoPeG (BGBl. I 2021, 3436) hat für alle Personenhandelsgesellschaften in § 121 HGB erstmals ausdrücklich (indes nur klarstellend) geregel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Sachs, Die dynamische Verweisung als Ermächtigung, NJW 1981, 1651; Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V., Jahresabschluss und Kontenrahmen für Wohnungsunternehmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schnapauff, Gliederung der Jahresabschlüsse von Verkehrsunternehmen, WPg. 1988, 532; Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Formale Darstellung und Formulierungsbeispiele

Rz. 531 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die Anforderungen an die Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (einschließlich Berichterstattung nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 371 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die vorstehenden Erläuterungen zum Bericht im Bestätigungsvermerk über "sonstige Informationen". Zugrunde liegt den Beispielen die Prüfung des JA zum 31.12.01 und des Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-AG), geprüft d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lang/Weidmüller, Genossenschaftsgesetz, Kommentar, 40. Aufl. 2022; Althanns/Buth/Leißl, Genossenschafts-Handbuch, Loseblatt; DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften, Loseblatt (zitiert: DGRV JWDA); DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Kreditgenossenschaft, Loseblatt (zitiert DGRV Kredit); Kirsch (Hrsg.), Rechnungslegung, Loseblatt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lang/Weidmüller, Genossenschaftsgesetz, Kommentar, 40. Aufl. 2022; Althanns/Buth/Leißl, Genossenschafts-Handbuch, Loseblatt; DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften, Loseblatt (zitiert: DGRV JWDA); DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Kreditgenossenschaft, Loseblatt (zitiert: DGRV Kredit).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kriterien für die Messung oder Beurteilung

aa) Gesetzliche Vorschriften Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorherige Regelungen im AktG 1937 und AktG 1965

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 322 wurde mit dem BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) in die handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften aufgenommen. Zuvor war der Bestätigungsvermerk in § 140 AktG 1937 (zum JA) bzw. in §§ 167 und 336 Abs. 6 AktG 1965 (zum JA und zum Konzernabschluss getrennt geregelt) normiert. In § 140 AktG 1937 waren die Regelungen zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellung- und Formulierungsbeispiele zum Prüfungsurteil nach § 317 Abs. 3b

Rz. 456 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die Berichterstattung zur Prüfung nach § 317 Abs. 3b im Bestätigungsvermerk zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt dem Beispiel der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung für das zum 31.12.01 endende GJ 01 der in den A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausstehende Feststellung des Vorjahresabschlusses

Rz. 592 [Autor/Zitation] Die aufschiebende Bedingung ist auch einschlägig bei Erteilung eines Bestätigungsvermerks zu einem JA, der auf einen noch nicht festgestellten JA folgt, dessen Feststellung jedoch ansteht (vgl. IDW PS 400 nF Rz. A100; ebenso zB Ebke in MünchKomm. HGB5, § 322 Rz. 82 mwN). Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass Bilanz und GuV wegen des Grundsatzes d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Anpassungen

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG wurden durch das Euro-Bilanzgesetz (Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände v. 10.12.2001, BGBl. I 2001,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 37 [Autor/Zitation] Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind der JA und der Lagebericht. § 5 Abs. 1 PublG verweist in Bezug auf den Jahresabschluss auf § 242 HGB, dh., der JA besteht aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB), sowie für den Inhalt, die Gliederung und die einzelnen Posten auf die sinngemäße Anwendung der §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268 bis 275, 277 HGB. Rz. 38...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Versagung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsstandards bzw. -grundsätzen wird die Begründung für die Versagung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss aufgrund von Einwendungen oder aufgrund von Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung ebenfalls in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kaya/Loy/Zentgraf, Zur Offenlegungspraxis von Prüfungshonoraren bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen, WPg. 2018, 2; Lang/Weidmüller, Genossenschaftsgesetz, Kommentar, 40. Aufl. 2022; Althanns/Buth/Leißl, Genossenschafts-Handbuch, Loseblatt; DGRV (Hrsg.), Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften, Loseblatt (zitiert: DGRV JWDA); DGRV (Hrsg.), ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Tillmann, Genossenschaftsgeschichte, in Mändle/Winter (Hrsg.), HdG, 1980, Sp. 757-794; Bergmann, Das neue Bilanzrecht für Genossenschaften, ZfG (36) 1986, 85; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Großfeld, Bilanzrecht für Juristen – Das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, NJW 1986, 955; Ohlmeyer/Bergmann, Das neue genossenschaftliche Bilanzrecht, 1986; Großfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung zusätzlicher Inhalte bei der Abschlussprüfung von PIE

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei der Abschlussprüfung von PIE sind in den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk obligatorisch zusätzlich die Inhalte nach Art. 10 Abs. 2 APrVO und eine weitere Ergänzung nach ISA 700 (Revised) aufzunehmen; für PIE, die Inlandsemittenten sind, muss im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk darüber hinaus nach § 322 Abs. 1 Satz 4 obligatorisch über die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Besonders bedeutsame Risiken

aa) Nahestehende Personen Rz. 395 [Autor/Zitation] Das Vorhandensein nahestehender Personen sowie Geschäfte mit diesen kann für die Prüfung von JA und Konzernabschlüssen ein besonders bedeutsames Risiko darstellen (vgl. Rz. 554), da in diesem Zusammenhang ein höheres Risiko für dolose Handlungen bestehen kann. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für den Umgang mit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

a) Grundlagen Rz. 500 [Autor/Zitation] Basierend auf der Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt der internationale Prüfungsstandard ISA 330 "The Auditor's Responses to Assessed Risks" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 330: "Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken") die Pflichten des Abschlussprüfers, wie prüferisch mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen

a) Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten Rz. 620 [Autor/Zitation] Der internationale Prüfungsstandard für die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist ISA 600 (Revised 2022) "Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (including the Work of Component Auditors)" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 600 (Rev...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

a) Prüfungsstandards Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren, da diese Gegenstand von gesetzlichen Regelungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

a) Grundlagen Rz. 355 [Autor/Zitation] Der Kern des risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen sowie Reaktionen auf die beurteilten Risiken. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bei der Prüfung von JA...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aussagebezogene Prüfungshandlungen

aa) Grundlagen Rz. 550 [Autor/Zitation] Eine aussagebezogene Prüfungshandlung ist eine Prüfungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, wesentliche falsche Darstellungen auf Aussageebene aufzudecken. Zu den aussagebezogenen Prüfungshandlungen gehören Einzelfallprüfungen (für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben) sowie aussagebezogene analytische Prüfungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 221 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 23 ff.): Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (§ 322 Abs. 1 Satz 2 und 3), Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze (§ 322 Abs. 1 Satz 3) und Beurteilung des Prüfungsergebnisses (§ 322 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds sowie des Internen Kontrollsystem des Unternehmens

aa) Unternehmen und Unternehmensumfeld sowie maßgebende Rechnungslegungsgrundsätze Rz. 365 [Autor/Zitation] Um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer ein Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds sowie der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze erlangen. Hierdurch wird insbes. eine Grundlage für die I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 sind die gesetzlichen Vertreter (§ 4 PublG, § 4 PublG Rz. 4 ff.) des Unternehmens (§§ 1, 3 PublG, § 1 PublG Rz. 8 ff. und § 3 PublG Rz. 5 ff.) verpflichtet, den JA (§ 5 PublG, § 5 PublG Rz. 19 ff.) und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen offenzulegen, sofern diese aufgestellt werden müssen. Zu den Unterlagen zählen: Jahresab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eignung der Abschlussprüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten (Art. 10 Abs. 2 Buchst. d APrVO)

Rz. 536 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. d APrVO verlangt vom Abschlussprüfer "eine Darlegung darüber, in welchem Maße die Abschlussprüfung als dazu geeignet angesehen wurde, Unregelmäßigkeiten einschließlich Betrug aufzudecken". Diese explizite Information der Adressaten zur Fraud-Orientierung der Abschlussprüfung kann als Beitrag zur Verringerung der sog. Erwartungsl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 172 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung hat sich nach § 317 Abs. 1 Satz 2 auch darauf zu erstrecken, ob neben den gesetzlichen Vorschriften ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet sind. Da es sich um eine Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften handeln muss, ist bei der Auswahl der maßgeblichen Bestimmungen der gleiche Maßstab anzuleg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Laufende Prüfungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die sog. genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in § 53 GenG geregelt. § 53 GenG Pflichtprüfung (1) 1 Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. 2 Bei Genossen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Berichterstattung bei Prüfung der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen

Rz. 646 [Autor/Zitation] Werden Abschlussprüfer ergänzend zur Abschlussprüfung beauftragt, auch die zutreffende Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen in dem zur Offenlegung bestimmten Abschluss zu prüfen, sollen sie darüber in einem gesonderten Vermerk, getrennt von dem aufgrund der Abschlussprüfung erteilten Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichten. Dafür eig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Einschränkung

Rz. 292 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsgrundsätzen wird die Begründung für die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt aufgenommen (vgl. ISA 705 (Revised) Rz. 20 b); IDW PS 405 nF Rz. 40 b)). Dessen Überschrift wird in ihrer Formulier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Hinweis bei Offenlegung in verkürzter Form gem. § 328 Abs. 1a Satz 2

Rz. 645 [Autor/Zitation] Soll der erteilte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zusammen mit einem allein für Offenlegungszwecke verkürzten Abschluss der das Unternehmensregister führenden Stelle übermittelt werden, sind das geprüfte Unternehmen bzw. der geprüfte Konzern verpflichtet, dem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk bei der Offenlegung den Hinweis voranzustellen, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr