Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Ausschluss wegen eigenständiger Erbringung nicht nur unwesentlicher versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen für den zu prüfenden Jahresabschluss (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. d)

Rz. 137 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen werden hiernach eigenständige Leistungen, die außerhalb der Abschlussprüfung erbracht werden und den Tatbestand einer Bewertung für den zu prüfenden Abschluss erfüllen. Der Ausschluss dient der Vermeidung einer Besorgnis der Befangenheit des Abschlussprüfers im Rahmen seiner Prüfungshandlungen, da dieser ansonsten aufgrund seiner voraus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Prüfungspflicht für den Jahresabschluss und den Lagebericht (Abs. 1 Satz 1)

I. Prüfungspflichtige Unternehmen (Abs. 1 Satz 1) 1. Kapitalgesellschaften Rz. 54 [Autor/Zitation] Absatz 1 Satz 1 ordnet die jährliche Pflichtprüfung für alle KapGes. (AG, SE, KGaA, GmbH) an, die nicht kleine Gesellschaften iSd. § 267 Abs. 1 sind; zu den kleinen KapGes. zählen auch die Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a. Die Differenzierung der Prüfungspflicht nach Größe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Jahresabschluss (Abs. 4)

1. Gesetzliche Regelung Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die sich hieraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge in die GuV aufgeno...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellungen im Jahresabschluss oder Lagebericht (Abs. 1 Nr. 1)

1. Tatgegenstände, Tatmittel Rz. 37 [Autor/Zitation] Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind der JA und der Lagebericht. § 5 Abs. 1 PublG verweist in Bezug auf den Jahresabschluss auf § 242 HGB, dh., der JA besteht aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB), sowie für den Inhalt, die Gliederung und die einzelnen Posten auf die sinngemäße Anwendung der §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellungen in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung, im gesonderten nichtfinanziellen Bericht oder im Zwischenabschluss nach § 340 Abs. 3 (Abs. 1 Nr. 1)

1. Täter Rz. 97 [Autor/Zitation] Taugliche Täter iSv. § 331 Abs. 1 Nr. 1 sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapGes., die Verantwortung für die Aufstellung, Prüfung und Billigung der in dieser Vorschrift genannten Rechenwerke tragen (s. Rz. 50 ff.); damit kommen nur natürliche Personen für ein strafbares Verhalten in Frage. 2. Tatgegenstände...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Aufstellungspflicht von Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 1)

I. Generelle Aufstellungspflicht (Abs. 1 Satz 1) 1. Aufstellungspflicht als Formkaufmann Rz. 28 [Autor/Zitation] Für eG folgt die Pflicht zur Buchführung (§ 238 Abs. 1 Satz 1), zur Aufstellung eines Inventars (§ 240) und eines nach den GoB erstellten JA (§ 242f) aus ihrer Eigenschaft als Formkaufmann; eG gelten als Kaufleute iSd. HGB (§ 17 Abs. 2 GenG). Die Verantwortung für di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Änderung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht und erneute Prüfung (Abs. 3 Satz 1)

1. Anwendungsbereich Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geänd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Aufstellungsgrundsätze für Jahresabschluss und Lagebericht (Abs. 2)

I. Allgemeine Vorschriften 1. Unmittelbare Geltung der Vorschriften für alle Kaufleute Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 238 bis 263 die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute. Aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft (Rz. 16) müssen Genossenschaften die GoB bei der Erstellung von JA und Lageberi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestandteile von Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss der Genossenschaft ist um einen Anhang als Pflichtbestandteil zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet; der Vorstand hat außerdem einen Lagebericht aufzustellen (§ 336 Abs. 1 Satz 1). Der Lagebericht einer großen eG iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1 ist gem. entsprechender Anwendung von §§ 289b ff. um eine nichtfinanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Darstellungen zum Jahresabschluss

Rz. 119 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der JA – auf einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbauend und an den letzten JA anschließend – den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entspricht. Die durch das KonTraG in § 321 eingefügte Bezugnahme auf die ergänzenden Bestimmungen des Gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Auf den Jahresabschluss und Lagebericht anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 1 legt die von Versicherungsunternehmen anzuwendenden Vorschriften für JA und Lagebericht fest. Versicherungsunternehmen werden kraft Gesetzes großen KapGes. gleichgestellt und müssen dementsprechend unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe die für diese geltenden Vorschriften für den JA, der aus Bilanz, GuV und einem Anhang besteht, und de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einklang mit dem Jahresabschluss

Rz. 690 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem JA in Einklang steht. Diese Prüfung kann sich nur auf Aussagen des Lageberichts beziehen, die sich auch im JA widerspiegeln. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Aussagen über den Geschäftsverlauf und die Lage nach § 289 Abs. 1, aber auch einzelne Angaben nach § 289 Abs. 2 können hierunter fal...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Risikoorientierte Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten a) Prüfungsstandards Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns im Jahresabschluss nach § 1 Abs. 5

Rz. 51 [Autor/Zitation] Gemäß § 1 Abs. 5 gelten mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, selbst wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden, für Zwecke des PublG als ein Unternehmen. Die Regelung hat klarstellenden Charakter, da sich dies bereits aus dem HGB ergibt. Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelkaufleuten steht es grds. frei, mehrere Handelsgesch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abschlussprüfung als Voraussetzung für eine rechtsgültige Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 1 Satz 2)

1. Feststellung nur bei abgeschlossener Prüfung Rz. 83 [Autor/Zitation] Hat keine Abschlussprüfung stattgefunden, so kann der JA nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 Satz 2; identisches ist auch nach § 340k Abs. 1 Satz 3 und § 341k Abs. 1 Satz 3 normiert). Eine den §§ 316 ff. entsprechende Abschlussprüfung ist somit unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der JA prüfungspfli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Prüfung der im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse (Abs. 3)

a) Zusammengefasste Jahresabschlüsse Rz. 250 [Autor/Zitation] Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ist der Konzernabschluss (vgl. Rz. 140). Nach Abs. 3 Satz 1 hat der Konzernabschlussprüfer auch die im Konzernabschluss zusammengefassten JA, insbes. die konsolidierungsbedingten Anpassungen, in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen. Die einzelnen zusammengefa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Änderung des Jahresabschlusses (Abs. 3)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Wird der JA nach Vorlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, aber vor seiner Feststellung geändert (zur Zulässigkeit s. IDW RS HFA 6 Rz. 4), hat eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer zu erfolgen (§ 8 Abs. 3 Satz 1 PublG). Die Nachtragsprüfung ist auf die Änderungen des JA beschränkt ("soweit es die Änderung erfordert", § 8 Abs. 3 Satz ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts durch den Abschlussprüfer

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG ist sowohl der JA als auch der Lagebericht von einem Abschlussprüfer zu prüfen (vgl. § 6 PublG Rz. 1, 7 ff.). Die Missachtung der Vorschrift führt zur Nichtigkeit des JA. Dagegen führt eine unterlassene Prüfung des Lageberichts weder zu einer Nichtigkeit des Lageberichts (s. Rz. 5) noch berührt sie den rechtlichen Bestand des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach § 3 Abs. 1 PublG sind die Vorschriften zum JA und Lagebericht des ersten Abschnitts im PublG auf die Unternehmen der folgenden Rechtsformen anzuwenden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1545): der Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG), für die kein Abschluss nach § 264a oder § 264b HGB aufgestellt wird, des Einzelkaufmanns, des Vereins, dessen Zweck auf eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses und für einzelne Posten (Abs. 1 Satz 2)

1. Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Rz. 55 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sind für den Inhalt des JA, seine Gliederung und für einzelne Posten des JA §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268-275 und 277 HGB sinngemäß anzuwenden. Damit gelten die meisten der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 10 PublG Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Schrifttum: Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zusammengefasste Jahresabschlüsse

Rz. 250 [Autor/Zitation] Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ist der Konzernabschluss (vgl. Rz. 140). Nach Abs. 3 Satz 1 hat der Konzernabschlussprüfer auch die im Konzernabschluss zusammengefassten JA, insbes. die konsolidierungsbedingten Anpassungen, in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen. Die einzelnen zusammengefassten JA stellen allerdings keinen g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 3)

I. Bedeutung der Feststellung Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Allgemeine Vorschriften zur Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 1)

I. Aufstellungspflicht (Abs. Satz 1) 1. Gegenstand der Verpflichtung Rz. 19 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 besteht für Unternehmen im Anwendungsbereich des 1. Abschnitts des PublG eine Verpflichtung zur Aufstellung eines JA. Die Norm im PublG ist klarstellender Natur, da sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines JA für die nach § 3 Abs. 1 zur öffent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Änderung des Jahresabschlusses oder des Lageberichts, Offenlegung des Ergebnisverwendungsbeschlusses (Abs. 1b)

I. Vorbemerkung Rz. 124 [Autor/Zitation] Für den Fall der Änderung des JA oder des Lageberichts muss nach Abs. 1b ebenfalls eine Offenlegung erfolgen (Satz 1, Rz. 125 ff.). Zudem muss nach Satz 2 der Beschluss über die Ergebnisverwendung nachträglich offengelegt werden, wenn der JA lediglich den entsprechenden Vorschlag enthält (Rz. 132 ff.). Hintergrund dieser Regelung ist di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 8 PublG Feststellung des Jahresabschlusses

Schrifttum: Goerdeler, Das allgemeine Informationsrecht des Kommanditisten in bezug auf den Jahresabschluß, in Goerdeler ua. (Hrsg.), Festschrift Alfred Kellermann, 1991, 77; Schäfer (Hrsg.), Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 8 PublG regelt für die nach dem PublG zur Rechnungslegung verpflichtete...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Beifügung des Jahresabschlusses

Rz. 14 [Autor/Zitation] Sind die Voraussetzungen erfüllt, so hat das MU seinem Konzernabschluss den JA des nicht einbezogenen TU beizufügen. Die Regelung nimmt Bezug auf den JA des TU ohne Begrenzung auf deutsche TU. Aufgrund der begrifflichen Abgrenzung des JA zum "Einzelabschluss" nach § 325 Abs. 2a kann jedoch ein gem. § 340l Abs. 4 iVm. § 325 Abs. 2a für Offenlegungszweck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegung des Jahresabschlusses (Abs. 1)

I. Grundsatz (Abs. 1 Satz 1) Rz. 7 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 sind die gesetzlichen Vertreter (§ 4 PublG, § 4 PublG Rz. 4 ff.) des Unternehmens (§§ 1, 3 PublG, § 1 PublG Rz. 8 ff. und § 3 PublG Rz. 5 ff.) verpflichtet, den JA (§ 5 PublG, § 5 PublG Rz. 19 ff.) und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen offenzulegen, sofern diese aufgestellt werden müssen. Zu de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Keine Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses

Rz. 148 [Autor/Zitation] Ein von einer ausgeschlossenen Person geprüfter JA ist wirksam. Mit der Einführung der Zurechnung von Ausschlussgründen im Netzwerk durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zugleich § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG um einen Verweis auf § 319b ergänzt. Folglich zieht auch ein Verstoß gegen die Unabhängigkeitsvorschriften innerhalb eines Netzwerks nicht die Nichtigk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Risikoorientierte Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergabe des Jahresabschlusses, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts

1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verstöße nach Abs. 1 Nr. 1 (Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses)

1. Vorschriften über Form und Inhalt (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a HGB. Sie bezieht sich auf den JA (§ 242 Abs. 3 HGB) eines Unternehmens. Sie ist in Zusammenhang mit den Verweisungsnormen zur Aufstellung gem. § 5 PublG und Feststellung des JA nach § 8 PublG zu sehen. And...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Geltung des Jahresabschlusses (Abs. 4)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Abs. 4 bestimmt, dass der nach Maßgabe des § 8 PublG festgestellte JA der für die Rechtsform des Unternehmens vorgeschriebene JA ist. Hierdurch wird deutlich, dass es nicht mehrere (ggf. unterschiedliche) Fassungen eines JA für dasselbe GJ gibt. Vielmehr verdrängen die Vorschriften des PublG etwaige konkurrierende Bestimmungen in Statuten oder gar in l...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Übermittlung des geänderten Jahresabschlusses (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Wenn der JA oder der Lagebericht nach der Übermittlung geändert werden, muss auch die geänderte Fassung übermittelt werden.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 94 [Autor/Zitation] Es bietet sich an, die in § 264 Abs. 1a geforderten Angaben zur Identifikation eines Instituts, insbes. Firma und Sitz, das zuständige Registergericht inkl. Nummer, unter der das Institut in das Handelsregister eingetragen ist in den Anhang aufzunehmen. Ebenso ist hierbei ein Hinweis einzufügen, wenn sich das Institut in Abwicklung oder Liquidation befind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verhältnis zwischen Bestätigungsvermerk und Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 671 [Autor/Zitation] Eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einer Einschränkung oder einer Versagung des Bestätigungsvermerks einerseits und der Nichtigkeit des mangelhaften JA als gesellschaftsrechtliche Folge von Unrichtigkeiten und Verstößen andererseits ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Regelungszusammenhang der Vorschriften. Ein Grundsatz, dass der Best...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 39 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bestandteile des JA verweist § 5 Abs. 1 Satz 1 auf § 242 Abs. 3 HGB. Demnach bilden die Bilanz und die GuV den JA (weiterführend s. § 242 HGB Rz. 40). Rz. 40 [Autor/Zitation] Sofern das gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 9 PublG Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle

Schrifttum: Vgl. das Schrifttum zu § 1 PublG. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 9 PublG wird die Offenlegung des Jahresabschlusses geregelt. Dabei verweist § 9 PublG auf das Regelungsregime der §§ 325 ff. HGB, modifiziert dieses aber in mehrfacher Hinsicht. So wird in Abs. 1 Satz 1 der Grundsatz der sinngemäßen Anwendung von § 325 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausschluss wegen Mitwirkung bei der Buchführung oder der Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)

Rz. 101 [Autor/Zitation] Dieser Ausschlussgrund geht auf einen alten Berufsgrundsatz zurück, wonach es zu beanstanden ist, wenn der WP einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dessen Zustandekommen er selbst maßgeblich mitgewirkt hat. Dieser Grundsatz sichert das Unbefangenheitsgebot in § 49 WPO bzw. die Maßgabe, sich unparteiisch zu verhalten (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO) und wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die vorstehenden Erläuterungen zum Hinweis nach § 322 Abs. 3 Satz 2 auf besondere Umstände mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Formulierung der Überschrift dieses Hinweises. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 und des Lageberichts für ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Modifiziertes Prüfungsurteil

Rz. 427 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 401 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses

Rz. 154 [Autor/Zitation] Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des JA besteht, steht es jedem Unternehmen frei, seinen JA prüfen zu lassen (freiwillige Abschlussprüfung). Vielfach enthalten bereits die Gesellschaftsverträge von Personenhandelsgesellschaften oder von kleinen GmbH mit öffentlichen Gesellschaftern (Bund, Länder, Kommunen) die Bestimmung, dass der JA zu pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder eines Versagungsvermerks ist Voraussetzung für die Wirksamkeit bzw. Zulässigkeit bestimmter gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen. Rz. 32 [Autor/Zitation] So bestimmt § 316 Abs. 1 Satz 2, dass der JA von mittelgroßen und großen KapGes. nicht festgestellt werden kann, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Dabei k...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in der Währung des Jahresabschlusses des unverbundenen Unternehmens (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Abs. 2 enthält für inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat die Vorgabe zur Aufstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in derjenigen Währung des JA des unverbundenen Unternehmens im Drittstaat, welche für den betrachteten Berichtszeitraum Anwendung findet (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342j HGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Offenlegung des Jahresabschlusses mit Bestätigungsvermerk (Abs. 2b Nr. 3)

Rz. 159 [Autor/Zitation] Schließlich muss der JA mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung in deutscher Sprache nach Maßgabe des Abs. 1a Satz 1 (Rz. 111) und des Abs. 4 (Rz. 175 ff.) der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung übermittelt werden. Damit kommt es tr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechte des Abschlussprüfers vor Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Rechte aus § 320 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 stehen dem Abschlussprüfer schon vor der Aufstellung des JA zu, soweit es die Vorbereitung der Abschlussprüfung erfordert (§ 320 Abs. 2 Satz 2). Der Abschlussprüfer kann daher bereits nach Erteilung des Prüfungsauftrags bzw. gerichtlicher Bestellung mit den Vorbereitungsarbeiten beginnen und sog. Vor-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anwendung des Absatzes 3 bei Änderung oder Berichtigung eines festgestellten Jahresabschlusses

Rz. 138 [Autor/Zitation] Nach den vorgenannten Ausführungen lässt sich auch die Frage, ob bei Änderung eines festgestellten JA eine neue Jahresabschlussprüfung stattzufinden hat, so beantworten, dass auch dann der geänderte JA vor seiner erneuten Feststellung der Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 unterliegt (vgl. auch Ebke in MünchKomm. HGB5, § 316 Rz. 17; Verse in Scholz13,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht des Jahresabschlusses

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 1 ist nur eröffnet, falls für die Feststellung des JA nicht die gesetzlichen Vertreter und der AR des Unternehmens, sondern eine "andere Stelle" (zB ein Beirat) oder die Gesellschafterversammlung zuständig ist. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist der "zuständigen" Stelle bzw. der Gesellschafterversammlung nur der JA vorzulegen...mehr