Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen Soweit Investitionszuschüsse nicht direkt ertragswirksam vereinnahmt, sondern ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden, können die Zuschüsse entweder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes abgesetzt oder in einen gesonderten Passivpos...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 14 – Buchwert zum Bilanzstichtag des Vorjahres

Rz. 34 Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag des Vorjahres ergibt sich rechnerisch aus der Aufrechnung der Spalten 1 und 7. Rz. 35 Ist der Buchwert des Vorjahres mit dem Buchwert zum Bilanzstichtag nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern (§ 265 Abs. 2 HGB).mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 5

Rz. 1 Bauten auf fremden Grundstücken "Fremde" Grundstücke in diesem Sinne sind Grundstücke, auf denen das Unternehmen aufgrund eines Pacht- oder ähnlichen Nutzungsvertrags Bauten errichtet hat. Es handelt sich also nicht um Erbbaurechte, die unter den Positionen Aktiva A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" bzw. Aktiva A II 2 "Grundstücke und grund...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6b

Rz. 1 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung – davon für Altersversorgung Soziale Abgaben Hierzu gehören die gesetzlichen Pflichtabgaben, die der Arbeitgeber zu tragen hat, z. B. die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie zur Berufsgenossenschaft. Nicht hier zu erfassen sind Arbeitnehmerbeiträge,...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 9)

Rz. 1 Erträge aus Gewinnabführung Hierunter sind Erträge aus den in Tzn. 2 bis 5 genannten Vertragsgestaltungen auszuweisen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die jeweiligen Verträge den genannten aktienrechtlichen Vorschriften unterliegen oder ihnen nur sinngemäß entsprechen, wie beispielsweise bei entsprechenden Vertragsgestaltungen zwischen zwei oder mehreren GmbHs oder zwis...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II

Rz. 1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Vorbemerkungen Vermerk der Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken. Diese Vorschrift zielt – zusammen mit den Fristigkeitsangaben bei Verbindlichkeiten gemäß § ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5b

Rz. 1 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke Hier sind die Herstellungskosten für Verkaufsgrundstücke im Jahr des Entstehens und die zu erwartenden Restkosten für im Geschäftsjahr ausgebuchte Grundstücke zu erfassen. Die Buchwerte der in die Bebauung genommenen Grundstücke gehen ebenfalls in diese Position ein, während die Kosten der Anschaffung der am Bilanzstichtag noch nicht...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 1

Rz. 1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Hierunter sind insbesondere Rückstellungen für laufende Pensionen und für Anwartschaften auf Pensionen auszuweisen. Rz. 2 Für Pensionsverpflichtungen aufgrund unmittelbarer Zusagen besteht eine Passivierungspflicht, soweit die Pensionszusage nach dem 31.12.1986 neu erteilt wurde. Für Pensionsverpflichtungen aus vo...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 4

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten Hier sind auszuweisen: Rz. 2 Der Abgang der unter Tz. 1 zu a)...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 2

Rz. 1 Forderungen aus Grundstücksverkäufen Hierunter fallen sowohl die Forderungen aus Grundstücksverkäufen des Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens. Es handelt sich hierbei um alle Forderungen des Unternehmens, die sich aus der Abwicklung von Kaufverträgen bei der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken ergeben. Hierzu gehören neben den direkten Forderunge...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Form der Darstellung des Anlagenspiegels

Rz. 42 Nach den vorhergehenden Erläuterungen wird der Anlagenspiegel praktisch in drei Teile gegliedert: Entwicklung der Bruttowerte (Spalte 1 bis 6), Entwicklung der kumulierten Abschreibungen (Spalte 7 bis 12) Darstellung der Buchwerte (Spalte 13 und 14). Rz. 43 Die in den Herstellungskosten aktivierten Fremdkapitalzinsen werden für das Geschäftsjahr für jeden Posten des Anlag...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5d

Rz. 1 Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen Hierunter sind die bezogenen Sach- und Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht zu GuV 5a, 5b bzw. 5c gehören. Beispiele:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 9

Rz. 1 Bauvorbereitungskosten Bauvorbereitungskosten im Sinne dieser Position sind die bei der Vorbereitung von Bau- (z. B. auch Erschließungen), Modernisierungs- und Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Um- und Ausbauten entstandenen Kosten, soweit sie aktivierungsfähig sind. Rz. 2 Als Bauvorbereitungskosten kommen insbesondere in Betracht:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 4

Rz. 1 Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen Hierunter sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen, soweit sie nicht unter Aktiva B II 1, B II 2, B II 3 auszuweisen sind. Rz. 2 Beispiele für Forderungen aus Lieferungen: Rz. 3 Beispiele f...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 7

Rz. 1 Sonstige Vermögensgegenstände Hierunter sind alle nicht unter anderen Positionen der Bilanz zu zeigende Vermögensgegenstände auszuweisen. Rz. 2 Beispiele:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 5

Rz. 1 Wertpapiere des Anlagevermögens Hierher gehören in erster Linie festverzinsliche Wertpapiere, die in der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden, aber auch andere Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen wie Aktien oder Genussscheine. Rz. 2 Anteile an Kapitalgesellschaften gehören nur dann hierher, wenn sie nicht unter Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unte...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 11

Rz. 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Zinserträge im Sinne dieser Position sind:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 2

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Kreditinstitute sind Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Zu den Verbindlichkeiten zählen auch solche aus rückständigen und aufgelaufenen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen. Rz. 2 Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören auch solche, bei denen die Kreditinstitute als Treuhänder auftreten (z. B. für die öffen...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 6

Rz. 1 Sonstige Ausleihungen Ausleihungen (vgl. Aktiva A III 2 Tz. 2) sind dann hier auszuweisen, wenn Schuldner weder verbundene Unternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 1) noch Beteiligungsunternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 3) sind, z. B. Arbeitgeberdarlehen und gestundete Vorlagen aus Baubetreuung, wenn ihnen ein entsprechender Darlehensvertrag zugrunde liegt. Vor...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva D

Rz. 1 Aktive Latente Steuern Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als "Aktive latente Steuern" in der Bilanz angesetzt we...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 6

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel Hier sind die Schuldwechsel aufzuführen, die entweder von dem Unternehmen selbst ausgestellt oder von Gläubigern auf das Unternehmen gezogen wurden, soweit die Verbindlichkeiten nicht unter der einem zugrunde liegenden Geschäft betreffenden Position ausgewiesen werden. Rz. 2 Zum Restl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 17/GuV 21/Genossenschaften

Rz. 1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag Auszuweisen ist der durch den Beschluss der Generalversammlung über die Verwendung des Vorjahresergebnisses bestimmte Vortrag (§ 48 Abs. 1 GenG). Rz. 1 Entnahmen aus der Kapitalrücklage Es wird auf die Erläuterungen zu Passiva A II (Genossenschaften) verwiesen. Rz. 1 Entnahmen aus Ergebnisrücklagen Bei Genossenschaften sind Entnahmen aus Ergebni...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva E 6

Rz. 1 Passive latente Steuern Passive latente Steuern sind als gesonderter Posten auf der Passivseite auszuweisen. Eine Verrechnung mit aktiven latenten Steuern ist zulässig.[1] Rz. 2 Kleine Unternehmen sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Mittelgroße und große Unternehmen haben über den Ausweis hinaus Angaben im Anhang zu machen (§ 285 Nr. 29 und ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG (betrifft nur Unternehmen im Beitrittsgebiet) Gesellschaften hatten in der DM-Eröffnungsbilanz ihr Stammkapital neu festzusetzen. Der das Stammkapital übersteigende Betrag des Eigenkapitals war in der DM-Eröffnungsbilanz einer Sonderrücklage zuzuweisen (§ 27 Abs. 2 DMBilG). Rz. 2 Die Sonderrücklage darf nur zum Ausgleich von Verlus...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 9

Rz. 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten, die nicht gesondert auszuweisen sind. Beispiele:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 16

Rz. 1 Sonstige Steuern Hierunter sind alle Steuern auszuweisen, die nicht unter GuV 14 fallen, insbesondere Rz. 2 Auch aktivierte Grundsteuer während der Bauzeit ist hier auszuweisen. Der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufvermögen ist in GuV 2 (Bestandsveränderungen), im Anlagevermögen in GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" enth...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 2 – Zugänge

Rz. 6 Der Zugang setzt eine mengenmäßige Ausweitung des Anlagevermögens voraus. Auch nichtkörperliche Zugänge sind hier zu erfassen. Rz. 7 Während Fremdlieferungen/-leistungen ohne Berührung der GuV-Rechnung dem Anlagevermögen zugeführt werden, sind die aktivierten eigenen Leistungen des Unternehmens über GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" zu verrechnen. Rz. 8 In der Pr...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 2/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Rücklage für Anteile eines herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmens Eine Rücklage ist in Höhe der aktivierten Beträge für Anteile an einem herrschenden oder an einem mit Mehrheit beteiligten Unternehmen zu bilden (§ 272 Abs. 4 HGB). Zum Begriff "herrschendes Unternehmen" vgl. § 17 AktG; zum Begriff "mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen" vgl. § 16 AktG. Rz....mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 4/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Bauerneuerungsrücklage Die Bauerneuerungsrücklage dient der Deckung von zukünftigen Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten. Rz. 2 Bei Aktiengesellschaften unterliegen Einstellungen durch den Vorstand und den Aufsichtsrat bei der Bilanzaufstellung oder durch die Hauptversammlung bei der Bilanzfeststellung den Beschränkungen über die Bildung von Rücklagen in § 58 Abs....mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A IV/Passiva A V/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Ausweis dieser Positionen erfolgt nur, wenn bei Aufstellung des Jahresabschlusses keine vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt (§ 268 Abs. 1 HGB). Rz. 2 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tr...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 4

Rz. 1 Sonstige Rückstellungen Hierunter fallen Rückstellungen fürmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A I/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Eigenkapitalausweis bei Kapitalgesellschaften Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter/Aktionäre für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Rz. 2 Die ausstehenden, noch nicht eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind auf der Passivseite gesondert in eine...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B

Rz. 1 Rückstellungen Vorbemerkungen Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden fürmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Hierunter gehören die fertiggestellten, der Nutzung/Vermietung zugeführten Wohngebäude des Unternehmens einschließlich Wohnheime. Garagen, Abstellplätze und Privatstraßen, die nach der Verkehrsanschauung als Teile einer Wohnanlage anzusehen sind, sind ebenfalls hier auszuweisen. Rz. 2 Bei gemischter Nutzung eines G...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)

Rz. 1 Gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind im Anhang anzugeben: Rz. 2 Die Angabe im Anhang kommt nur infrage...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 1

Rz. 1 Finanzanlagen Vorbemerkungen zu Aktiva A III 1–6 "Finanzanlagen" In Abgrenzung zur Position B III "Wertpapiere" (des Umlaufvermögens) liegen Finanzanlagen nur dann vor, wenn eine dauernde Mittelbindung beabsichtigt ist. Anteile an verbundenen Unternehmen Der Begriff der "verbundenen Unternehmen" im Sinne der Gliederungsvorschriften des HGB knüpft an die Konzernrechnungsleg...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C

Rz. 1 Verbindlichkeiten Vorbemerkungen Bei den Verbindlichkeiten sind zu jedem gesondert ausgewiesenen Posten der Betrag der Verbindlichkeiten anzugeben. Rz. 2 Diese Fristigkei...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 8

Rz. 1 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 5, 6, 7, 12, und 13 fallende Aufwendungen, auch wenn sie bisher außergewöhnlich oder periodenfremd waren, zu zeigen. Dazu gehören insbesondere: Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Verluste aus dem Abgang von sonstigen Vermögensgegenständen (Aktiva B II 7) und W...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus Vermietung Hierunter fallen Verpflichtungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Das Konto "Verbindlichkeiten aus Vermietung" wurd...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1

Rz. 1 Umsatzerlöse Vorbemerkungen Nach § 277 Abs. 1 HGB sind Umsatzerlöse alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Der Begriff "Produkte" ist als Oberbegriff bzw. als Zusammenfassung ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A I/Genossenschaften

Rz. 1 Geschäftsguthaben der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder, der verbleibenden Mitglieder, aus gekündigten Geschäftsanteilen Hier ist der Gesamtbetrag der Geschäftsguthaben zum Bilanzstichtag auszuweisen. In der Vorspalte sind die Geschäftsguthaben der zum Jahresende ausgeschiedenen Mitglieder und Guthaben aus gekündigten Geschäftsanteilen gemäß § 67b G...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / a) Aufgabe

Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesellschafter,...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / I. Vorbemerkungen

Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genossenschaften dar u...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.3 Die Modernisierung der 7. EG-Richtlinie

Rz. 17 Den obigen widrigen Umständen versuchte die EU am 18.6.2003 im Rahmen ihrer Modernisierungsrichtlinie [1] Rechnung zu tragen. Ziel war es, die bilanzunwirksame Finanzierung (off-balance-sheet-financing) und somit die Tatsache, dass Muttergesellschaften versuchen, Vermögensgegenstände und insbesondere Schulden auf Zweckgesellschaften zu transferieren, um sie aus dem Kon...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Vorbemerkungen

Rz. 1 Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann. Rz. 2 In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW gemeinsam mit den ...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / a) Kostenrechnung

Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs- und Architekten...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / b) Kontenrahmen und Kontenplan

Rz. 7 Für die Ausgestaltung des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens hat der GdW den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen herausgegeben.[1] Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen stellt mit seiner Gliederung in Kontenklassen und Kontengruppen einen generellen Ordnungsrahmen für die Buchführung von Wohnungsunternehmen dar. Wohnungsunternehmen sollten im Grundsatz bei de...mehr