Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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§ 8 Bankrecht / VII. Muster: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Kredit zu gewerblichen/beruflichen Zwecken Zwischen _________________________ (Name des Kreditgebers, Ort der Geschäftsstelle) – nachstehend "Kreditgeber" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Kreditnehmers) – nachstehend "Kreditnehmer" genannt – wird folgender Kreditvertrag zu gewerbliche... mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 29 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 In § 2 UmwG 1995 sind zwei Arten der Verschmelzung geregelt, nämlich die Verschmelzung "durch Aufnahme" und die Verschmelzung "durch Neugründung". Hier kommt die Verschmelzung "durch Aufnahme" in Betracht. Dabei wird das Vermögen eines oder mehrerer Rechtsträger (übertragende Rechtsträger) als Ganzes auf einen schon bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger)... mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus der Gesells... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Änderung des festgestellten Jahresabschlusses

Rz. 15 Für eine Änderung des festgestellten Jahresabschlusses ergeben sich aus § 46 Nr. 1 keine Beschränkungen. § 325 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2 HGB geht von der Zulässigkeit der Änderung aus und verlangt lediglich die Offenlegung bzw. Einreichung beim HR (gl.A. Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 25; a.A. die h.M., vgl. Noack § 46 Rz. 22; Rowedder/Pentz/Wiedmann § 42a Rz. 54). E... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Feststellung des Jahresabschlusses (Nr. 1)

1. Rechtsnatur der Feststellung Rz. 10 Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des Jahresabschlusses, soweit nicht durch die Satzung die Zuständigkeit auf ein anderes Organ (auch Geschäftsführer, nicht jedoch Dritte) übertragen ist (Noack § 46 Rz. 16 f.; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 46). Die Satzung kann vorsehen, dass der von den Geschäftsführern vorgele... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Rechtsnatur der Feststellung

Rz. 10 Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des Jahresabschlusses, soweit nicht durch die Satzung die Zuständigkeit auf ein anderes Organ (auch Geschäftsführer, nicht jedoch Dritte) übertragen ist (Noack § 46 Rz. 16 f.; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 46). Die Satzung kann vorsehen, dass der von den Geschäftsführern vorgelegte Jahresabschluss unter besti... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Ergebnisverwendungsbeschlüssen

Rz. 26 Die Ergebnisverteilung ist (§ 253 AktG analog) nichtig, wenn (1) der zugrunde liegende Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses nichtig ist (z.B. auf Grund einer Anfechtung, vgl. Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 42; Noack § 47 Anh. Rz. 63), (2) mehr als der ausgewiesene Gewinn verteilt wird und die Gesellschaft nicht über die entspr. Rücklagen verfügt... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Verweigerungsgründe

Rz. 40 Die Auskunft bzw. Einsicht ist zu verweigern (sonst eventuell Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 43), wenn die in Abs. 1 geforderten Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. kein Gesellschafter; rechtsmissbräuchliches Verlangen). Eine über die Grenzen des § 51a hinausgehende Geltendmachung des Informationsrechts rechtfertigt aber keinesfalls den Ausschluss... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Keine zeitliche Begrenzung der Geltendmachung

Rz. 19 Das Gesetz enthält keine zeitliche Beschränkung. Die Grenze ist da zu ziehen, wo aus den Vorgängen keine Folgerungen mehr gezogen werden können, weil "organisatorische Maßnahmen zwecklos sind und Ersatzansprüche nicht bestehen oder verjährt sind" (KG GmbHR 1988, 223). Auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder die Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 kann nicht abgest... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter

Kommentierung Literatur: Bascopé/Hering Gewinn- und sonstige Auszahlungsansprüche vom GmbH-Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsvermögen, GmbHR 2006, 183; Bergwitz Die GmbH im Prozess gegen ihren Geschäftsführer, GmbHR 2008, 225; Binnewies Vorabausschüttungen. Zivilrechtliche Wirksamkeit, steuerrechtliche Bedeutung. Musterbeschluss, GmbH-StB 2002, 266; Born Die neuere Rechtspr... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Grundsätze der Gewinnverwendung – Änderung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Rz. 18 Der Beschluss über die Ergebnisverwendung ist vom Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden ( OLG München GmbHR 2008, 363). Er ist nicht konkludent in diesem enthalten, kann aber hiermit verbunden werden (Noack § 46 Rz. 19). Die Ergebnisverwendung richtet sich inhaltlich nach § 29 und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Mit dem Beschl... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Zuständigkeit des Beirats

Rz. 70 Dem Beirat können auf Grund der Satzungsautonomie weitgehend Aufgaben der Geschäftsführung bzw. der Gesellschafterversammlung zugewiesen werden; ausgenommen sind Aufgaben, die einem Organ zwingend zugewiesen sind (Altmeppen § 52 Rz. 54). Übertragen werden können nicht (1) auf Seiten der Geschäftsführung: die organschaftliche Vertretung der GmbH, die Pflicht zur Buchfü... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VIII. Beschlussmängel – Anfechtung und Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen

Rz. 40 Ein Aufsichtsratsbeschluss ist fehlerhaft, wenn er durch ein mit Mängeln behaftetes Beschlussverfahren zustande gekommen ist oder seinem Inhalt nach gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung verstößt (vgl. Scholz/Seyfarth § 52 Rz. 310). Als Ermessensentscheidung unterliegen Beschlüsse nur einer eingeschränkten richterlichen (Inhalts-)Kontrolle. Eine Reduktion de... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Art und Weise der Auskunftserteilung bzw. der Einsichtnahme

Rz. 30 Auskunft und Einsicht sind "unverzüglich" (also ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) zu gewähren. § 51a ist in der Gesellschafterversammlung nicht anwendbar (Lutter/Hommelhoff § 51a Rz. 28). Rz. 31 Ein Zuwarten kann zulässig sein bei Vorliegen besonderer Gründe (OLG Frankfurt GmbHR 1994, 115). Rz. 32 Eine besondere Form der Auskunft ist im Gesetz nicht vorge... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VI. Aufgaben und Zuständigkeit des Aufsichtsrats

Rz. 26 Die Aufgabe, die die Funktion als Aufsichtsrat bestimmt, ist die Überwachung der Geschäftsführung durch die Geschäftsführer (nicht der Gesellschafterversammlung oder eines anderen Organs, soweit diese Geschäftsführungsentscheidungen treffen, vgl. BGH NJW 2011, 221 (Rz. 34)). Ohne die Zuständigkeit zur Kontrolle der Geschäftsführung stellt der Aufsichtsrat kein Organ d... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Erweiterung der gesetzlichen Geschäftsführerbefugnis

Rz. 19 Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer kann vom gesetzlichen Regelungsinhalt abw. – also auch erweiternd – geregelt werden. Zulässig ist es z.B., die Geschäftsführer von Weisungen der Gesellschafter (für bestimmte Bereiche, nicht jedoch ausnahmslos) freizustellen (vgl. MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 37 Rz. 4 ff.). Den Geschäftsführern kann die Feststellung des... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Abstimmung und Gegenstand der Feststellung – Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 12 Der Feststellungsbeschluss ist mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit die Satzung nicht eine abw. Mehrheit vorsieht. Stimmberechtigt sind auch die Gesellschafter-Geschäftsführer (Noack § 46 Rz. 9; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 16; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 46 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 46 Rz. 4). Rz. 13 Gegenstand des Feststellungsbeschlusses sind die Jah... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Offenlegung nach internationalen Rechnungslegungsstandards – Billigung des Konzernabschlusses

Rz. 17 Die Bestimmungen § 46 Nr. 1a und § 46 Nr. 1b sind durch das BilReg 2004 eingefügt worden. Die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungsstandards (§ 325 Abs. 2a WGB) obliegt den Gesellschaftern ebenso wie die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses. Den Gesellschaftern obliegt weiterhin die "Billig... mehr

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Einleitung / Frühere Änderungen

Rz. 5 In der 8. Aufl. waren bereits einige Änderungen zu berücksichtigen. So ist für die Gesellschafterliste das am 26.6.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche Richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822, 1863 f.) zu beachten. § 40 A... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Die Pflicht des Aufsichtsrats als Organ der Gesellschaft besteht in erster Linie in der Überwachung der Geschäftsführung ( BGH NJW 2011, 221 (Rz. 34). Ohne diese Funktion stellt der Aufsichtsrat kein Organ der Gesellschaft dar. Welche Aufgaben dem Aufsichtsrat im Einzelnen zukommen sollen, ist durch die Satzung zu bestimmen. Rz. 17 Der Aufsichtsrat ist am Willensbildung... mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen in Kapitel 7 über Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge im Rahmen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen (Teil 1 des SGB IX). Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I... mehr

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Bildung von steuerunschädli... / 2 Satzungsbaustein

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Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Vorbereitung des Jahresabschlusses

Zusammenfassung Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchführung, die alle Bank- und Kassenkonten bis zum Abschlussstichtag – in der Regel ist das der 31.12. des Jahres – enthält. Entscheidend ist das Buchungsdatum der Bank bzw. das Belegdatum der Kassenbelege. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind damit alle Buchungen erfasst. Bei der Bilanzi... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / Zusammenfassung

Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchführung, die alle Bank- und Kassenkonten bis zum Abschlussstichtag – in der Regel ist das der 31.12. des Jahres – enthält. Entscheidend ist das Buchungsdatum der Bank bzw. das Belegdatum der Kassenbelege. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind damit alle Buchungen erfasst. Bei der Bilanzierung müssen zu... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 2 Zweckbetriebe

Einnahmen aus Zweckbetrieben liegen vor, wenn der Verein im Rahmen seines Satzungszwecks tätig ist und diese Aktivitäten zu nicht begünstigten Betrieben derselben Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses muss geprüft werden, ob alle Einnahmen und Ausgaben... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 8 Fundstellen

Aufwandsspenden BMF, Schreiben vom 24.08.2016 mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.1 Ideeller Bereich

Einnahmen Mitgliedsbeiträge Spenden Echte Zuschüsse Ausgaben Verwaltung Mitgliederpflege Geschäftsführung Beiträge an Dachverbände mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.2 Vermögensverwaltung

Einnahmen Zinsen Langfristige Vermietung Verpachtung von Werberechten Ausgaben Bankgebühren Grundstücksaufwendungen mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.3 Buchen von Verrechnungen

Der Verzicht auf Aufwendungsersatz und die Zuwendung von Sachspenden müssen buchhalterisch erfasst werden. Beim Aufwendungsersatz ist der entsprechende Aufwand auf einem Ausgabenkonto im Soll und auf dem Spendenkonto im Haben zu buchen. Sachspenden sind nach Art der Verwendung des Sachgegenstands als Aufwand im Soll zu buchen und auf dem Spendenkonto im Haben. Der Wert einer ... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.3 Zweckbetriebe

Einnahmen Kurse Startgelder Unterricht Eintrittsgelder Gagen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Unterricht Veranstaltungen Übungsleiter Geräte Platzpflege mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6 Prüfung der Konten

In einem weiteren Schritt werden die Konten der einzelnen Bereiche geprüft, ggf. bearbeitet und abgeschlossen. Als Erstes werden der ideelle Bereich mit den Aufwands- und Ertragskonten sowie der ertragssteuerneutrale Bereich geprüft. Die im Folgenden angesprochenen Konten und die dahinter stehenden Buchungsvorgänge sind bereits bei der monatlichen oder vierteljährlichen Fina... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 4.2 Stiftung Deutsche Sporthilfe

Zuwendungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, Frankfurt, und vergleichbarer Einrichtungen der Sporthilfe an Spitzensportler sind als Ersatz besonderer Aufwendungen der Spitzensportler für ihren Sport anzusehen. Sie sind deshalb nicht auf die zulässige Aufwandspauschale von 520 Euro anzurechnen. mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.4 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Einnahmen Gaststättenumsätze Bandenwerbung Gesellige Veranstaltungen Stadionzeitungen Altmaterialsammlungen Sonstige Werbeeinnahmen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Wareneinkäufe Druckkosten und Werbung mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 7 Aufbewahrungsfristen

Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion der Buchhaltung die geordnete Aufbewahrung der dazugehörigen Unterlagen. Das bezieht sich auf alle Unterlagen, die mit Geschäftsvorfällen zusammenhängen. Belege für Buchungen sind vom Verein neuerdings nur noch 8 Jahre lang aufzubewahren, während es bei der 10-jährigen Aufbewahrun... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 3 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Vereins liegen vor, wenn sich der Verein über den begünstigten Zweckbetrieb hinaus am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Das ist der Fall, wenn Vereine mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in größerem Umfang zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art in größeren Wettbewerb treten, ... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 5 Kontenplan

Der Kontenplan ist das Gerüst der Vereinsbuchführung. Die von einem Verein als zweckmäßig erachtete Gliederung der Darstellung seiner Einnahmen und Ausgaben ist in einem individuellen Kontenplan festzuhalten. Grundlage der Gliederung ist die Zuordnung der Vereinstätigkeiten zu den ertragsteuerlichen Bereichen. Je nach Umfang einzelner Aktivitäten müssen deren Einnahmen und A... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 4.1 Bezahlte Sportler im Gemeinnützigkeitsrecht

Bezahlter Sportler ist jeder Sportler des Vereins, der vom Verein oder von Dritten Vergütungen oder sonstige Vorteile erhält, soweit diese im Jahresdurchschnitt mehr als 520 Euro[1] monatlich betragen. Werden höhere Aufwendungen erstattet, sind die gesamten Aufwendungen im Einzelnen nachzuweisen. Dabei muss es sich um Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art handeln, di... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.1 Annehmlichkeiten

Mitglieder einer steuerbegünstigten Organisation dürfen keinerlei Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder aus Mitteln des Vereins erhalten. Dies kann als Verstoß gegen die Selbstlosigkeit zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. In analoger Anwendung der Regelungen im Lohnsteuerrecht bezüglich Arbeitnehmern werden Aufmerksamkeiten – Sachzuwendungen, aber kein Bar... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.5 Ersatz von Aufwendungen

Die Zahlung von Kosten für Fahrten und Reisen, Porto und Telefon sowie sonstiger Ersatz von Aufwendungen an Vorstandsmitglieder und einfache Mitglieder sind grundsätzlich zulässig. Erforderlich ist neben der Veranlassung und Beauftragung durch den Verein ein Einzelnachweis oder eine Glaubhaftmachung dieser Aufwendungen. Unabhängig von der rein steuerlichen Betrachtung empfeh... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.2 Spenden

Zu den Einnahmen der ertragsneutralen Posten gehören unter anderem Spenden. Sie sollten immer auf bestimmte durch den Vereinskontenrahmen vorgegebene Konten gebucht werden, um die Überprüfung zu erleichtern: Geldspenden/-zuwendungen gegen Quittung Geldspenden/-zuwendungen ohne Quittung Sachspenden/-zuwendungen gegen Quittung Sachspenden/-zuwendungen ohne Quittung Spenden/Zuwendun... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.4 Tauschähnliche Umsätze

Gebucht werden muss auch die von Sponsoren finanzierte unentgeltliche Überlassung von Sportkleidung. Es gibt hier zwei Möglichkeiten. Überlassung der Sportkleidung ohne Werbung: Überlässt ein Unternehmer dem Verein einen Satz Trainingsanzüge ohne Logo, liegt eine klassische Sachspende vor. Der Wert ist durch geeignete Unterlagen (Kaufbelege, Gutachten) zu belegen und folgende... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.6 Lohnkonto

Zahlungen über den nachgewiesenen Aufwand hinaus sind Vergütungen. Sie müssen in einer jährlichen Zusammenstellung (Lohnkonto) für jeden Empfänger gesondert festgehalten werden. Das gilt auch im steuerbegünstigten Zweckbetrieb hinsichtlich der Einhaltung der Steuerfreibeträge. Deshalb sind folgende Fragen im Rahmen der Abschlusserstellung zu klären: Gibt es für jede beschäfti... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 9 Rechtsvorschriften

Aufbewahrungsfristen § 147 AO Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten §§ 259, 260 BGB, § 238 HGB, § 140 AO, § 63 AO, §§ 15, 22 UStG Festsetzungsfrist §§ 169 Abs. 2 Satz 1, 171 AO Sportliche Veranstaltungen § 67a AO Zahlungen von dritter Seite § 38 Abs. 1 EStG Zeitnahe Mittelverwendung § 55 Abs. 1 AO Zweckgebundene Rücklagen § 62 Abs. 2 Nr. 1 AO mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1 Steuerliche Bereiche des gemeinnützigen Vereins

Jeder gemeinnützige Verein hat einen steuerfreien Kernbereich, den ideellen Bereich. Dieser umfasst die Verwaltung der Vereinsmitglieder und die unmittelbare Ausführung des Satzungszwecks. Vereine sind vom Grundsatz her nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet. Gleichwohl können sie bei der Umsetzung ihres Satzungszwecks wirtschaftlich tätig werden. Solange Ver... mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 4 Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen

In Sportvereinen wird die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den Bereichen steuerbegünstigter Zweckbetrieb und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach besonderen Kriterien vorgenommen. Während im Gemeinnützigkeitsrecht wirtschaftliche Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen, als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, gilt im Sport die Besonde... mehr

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§ 9 Gesellschaften / E. Satzungsinhalte

Rz. 6 Vollständige Satzungen sollen hier nicht abgedruckt werden, da sie in Vertragsmustersammlungen für Rechtsanwälte und Notare gehören. Einige Begrifflichkeiten, die nicht unter Rdn 4 und Rdn 5 aufgeführt sind, sollen aber nicht fehlen: mehr

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang... mehr