Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B III

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B IV

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 1. Bilanz

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 266 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der Bilanz zwingend die Kontoform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Kleine Wohnungsunternehmen (vgl. Anlage 1) haben das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in der JAbschlWUV mit Buchst...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 9

Rz. 1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen Zum Begriff der "Beteiligung" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 3 verwiesen. Der Beteiligungsertrag ist brutto auszuweisen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer (auch Zinsabschlag) und Solidaritätszuschlag dürfen nicht abgesetzt werden. Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus Zuschreibu...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 4

Rz. 1 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter Die mit Erbbaurechten Dritter belasteten Grundstücke stehen dem Unternehmen nicht als Vorratsgelände zur Verfügung. Im Interesse der Bilanzklarheit sind diese Grundstücke daher gesondert unter dieser Position auszuweisen. Rz. 2 Hierunter sind sämtliche unbebaute und bebaute Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter auszuweisen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 7 – Abschreibungen (kumulierte) zu Beginn des Geschäftsjahres

Rz. 26 In dieser Spalte sind alle – auch außerplanmäßige – kumulierte Abschreibungen zu zeigen. Rz. 27 Zur Behandlung der kumulierten Abschreibungen bei Abgängen wird auf Tz. 16, bei Umbuchungen auf Tzn. 21 und 22 verwiesen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5c

Rz. 1 Aufwendungen für Betreuungstätigkeit Hierunter sind die bezogenen Sach- und Dienstleistungen auszuweisen, die aus der Betreuungstätigkeit resultieren. Rz. 2 Hierzu gehören insbesondere die Fremdkosten für die Baubetreuung, die Fremdkosten für die Verwaltungsbetreuung sowie Fremdkosten für sonstige Betreuungstätigkeit.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 13 – Buchwert zum Bilanzstichtag

Rz. 33 Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag ergibt sich aus der Aufrechnung der Spalten 6 und 12.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Andere Finanzanlagen Unter dieser Position sind insbesondere Einzahlungen auf Geschäftsanteile bei Genossenschaften, die gemäß § 271 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht als Beteiligung im Sinne der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften gelten, auszuweisen, sofern eine dauerhafte Halteabsicht besteht.[1]mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 10

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Hierbei handelt es sich um Vorleistungen auf schwebende Geschäfte, die im Rahmen von Sachanlageinvestitionen erbracht wurden. Beispiele: Rz. 2 Abschlagszahlungen, die f...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 4

Rz. 1 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Wegen des Begriffs "Ausleihungen" wird auf die Darstellungen unter Aktiva A III 2, wegen des Begriffs "Beteiligungen" auf Aktiva A III 3 verwiesen. Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sondern umgekehrt auch die Beziehungen...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 12

Rz. 1 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Auszuweisen sind Abschreibungen auf unter Aktiva A III (Finanzanlagen) und Aktiva B III (Wertpapiere) erfasste Vermögensgegenstände.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 15

Rz. 1 Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis nach Steuern ergibt sich als Saldo der Posten GuV 1 bis 14. Nach den Ertragsteuern wird der Zwischenposten "Ergebnis nach Steuern" eingefügt. Die Postenbezeichnung ist ungenau, da es sich um das Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt, jedoch vor den sonstigen Steuern.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B III 2

Rz. 1 Sonstige Wertpapiere Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nicht zu Aktiva B III 1 oder zu Aktiva A III "Finanzanlagen" gehören und jederzeit veräußerbar sind. Rz. 2 Fällige Zins- und Dividendenforderungen und die beim Erwerb gezahlten Stückzinsen sind in jedem Fall unter Aktiva B II 7 "Sonstige Vermögensgegenstände" auszuweisen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Überleitungsposten bei Genossenschaften

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 3/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Gesellschaftsvertragliche/Satzungsmäßige Rücklagen Dieser Posten enthält alle Rücklagen, die aufgrund der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags zu bilden sind. Rz. 2 Die Rücklagen können zweckfrei oder zweckgebunden sein. Bei zweckgebundenen Rücklagen kann aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2, § 264 Abs. 2 HGB) eine weitere Untergliederung gebote...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 22

Rz. 1 Bilanzgewinn/Bilanzverlust Der hier ausgewiesene Bilanzgewinn/Bilanzverlust muss mit dem in der Bilanz gezeigten Betrag übereinstimmen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 3

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Hier sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (z. B. Erbbaurechte) auszuweisen, die zur Bebauung mit Wohngebäuden, Verwaltungsgebäuden und anderen zum Dauerbesitz bestimmten Baulichkeiten vorgesehen sind. Rz. 2 Hierher gehören auch diejenigen Grundstücke, auf denen ein Dritter (z. B. aufgrund eines Pacht- od...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 6 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) am Ende des Geschäftsjahres

Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres ergeben sich aus den im Bestand befindlichen Vermögensgegenständen zu Beginn des Geschäftsjahres zuzüglich der Zugänge, der positiven Umbuchungen und Zuschreibungen sowie abzüglich der Abgänge und der negativen Umbuchungen des Geschäftsjahres.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1c

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit Hierunter sind unter anderem folgende Erlöse auszuweisen: Rz. 2 Da...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A II/Genossenschaften

Rz. 1 Kapitalrücklage In diese Position sind nicht rückzahlbare Einlagen der Mitglieder, die nicht Geschäftsguthaben sind, einzustellen. Rz. 2 Hierzu gehören auch Nebenleistungen (z. B. Eintrittsgelder), die aus dem Mitgliedschaftsverhältnis resultieren, keine Geschäftsguthaben sind, keinen Anspruch auf Rückzahlung bei Ausscheiden des Mitglieds begründen und keine Erträge darstellen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 8 – Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 28 Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind GuV 7 "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" zu entnehmen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 12 – Abschreibungen (kumulierte) am Ende des Geschäftsjahres

Rz. 32 In dieser Spalte werden alle plan- und außerplanmäßigen kumulierten Abschreibungen am Ende des Geschäftsjahres aufgezeigt. Das Ergebnis lässt sich rechnerisch aus den Spalten 7 bis 11 ermitteln.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 3

Rz. 1 Rückstellungen für Bauinstandhaltung Der Langfristigkeit der Nutzung von Mietobjekten und den damit verbundenen Instandhaltungsrisiken konnte bis zum 31.12.2009 durch die Bildung von Rückstellungen für Bauinstandhaltung Rechnung getragen werden. Rz. 2 Diese Rückstellungen dürfen nach dem 31.12.2009 nicht mehr gebildet werden. Am 31.12.2009 ausgewiesene Rückstellungen dür...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 2/Genossenschaften

Rz. 1 Bauerneuerungsrücklage Die Bauerneuerungsrücklage dient der Deckung von zukünftigen Instandhaltungs- oder Modernisierungsausgaben. Rz. 2 Die Bauerneuerungsrücklage stellt eine gesondert auszuweisende zweckgebundene "Ergebnisrücklage" dar. Für ihre Bildung sowie Auflösung gelten die satzungsmäßigen Bestimmungen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 17

Rz. 1 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ergibt sich als Saldo aller in der GuV-Rechnung ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Rz. 2 Er bildet die Grundlage für gesetzliche (§§ 58, 150 AktG) oder satzungsmäßige Ergebnisverwendungen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 12)

Rz. 1 Aufwendungen aus Verlustübernahme Hierunter sind die entsprechenden Aufwendungen der zur Übernahme eines Verlusts verpflichteten Unternehmen (Gesellschaft oder Genossenschaft) auszuweisen. Rz. 2 Zum Begriff der Verlustübernahme vgl. Erläuterungen zur Position "Erträge aus Verlustübernahme".mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I

Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte Vorbemerkungen Zum Begriff "Grundstücke" vgl. Vorbemerkungen zu Aktiva A II 1 bis 3 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte".mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 14

Rz. 1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zählen insbesondere die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Es ist die gesamte Steuerbelastung auszuweisen, soweit das Unternehmen Steuerschuldner ist. Rz. 2 Auch Steuererstattungen und -nachzahlungen für frühere Jahre sind hier zu erfassen, ebenso Erträge aus...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B III 1

Rz. 1 Anteile an verbundenen Unternehmen Wegen des Begriffs "verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Auszuweisen sind die Anteile, die nicht oder nicht mehr zur Daueranlage bestimmt sind. Dienen die Wertpapiere der Daueranlage, so erfolgt der Ausweis im Anlagevermögen unter Aktiva A III 1.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 2

Rz. 1 Bauvorbereitungskosten Hier gelten zunächst die Ausführungen zu Aktiva A II 9 "Bauvorbereitungskosten" sinngemäß. Abweichend davon sind jedoch Aktivierungen über GuV 2 (Bestandsveränderungen) vorzunehmen, während im Anlagevermögen Fremdleistungen unmittelbar bei der entsprechenden Position zu aktivieren sind und die Aktivierung von Eigenleistungen über GuV 3 "Andere akti...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 22

Rz. 1 Bilanzgewinn/Bilanzverlust Der hier ausgewiesene Bilanzgewinn/Bilanzverlust muss mit dem in der Bilanz gezeigten Betrag übereinstimmen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B IV 2

Rz. 1 Bausparguthaben Hierunter sind die Ansparsummen auf Bausparverträge einschließlich der Abschlussposten auszuweisen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II

Rz. 1 Sachanlagen Vorbemerkungen zu Aktiva A II 1–3 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Hierunter sind sowohl Grundstücke (auch Wohnungs- und Teileigentum nach WEG) als auch Erbbaurechte des Unternehmens zu bilanzieren. Rz. 2 Nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehören schuldrechtliche Nutzungsrechte (z. B. Pacht) sowie Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht).mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Rz. 1 Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens erfolgt nach § 284 Abs. 3 Satz 1 HGB in einer gesonderten Darstellung im Anhang (Anlagenspiegel) und ist ein zwingender Bestandteil des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) und kleine Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) brauchen ke...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die nachfolgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss gelten für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragener Genossenschaft (eG). Rz. 2 Die JAbschlWUV schreibt für Wohnungsunternehmen von den allgemeinen Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB abweichende Positionsbezeichnungen und G...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Kapitalgesellschaften/GuV 18/GuV 21

Rz. 0 Überleitungsposten bei Kapitalgesellschaften Überleitungsposten Rz. 1 Die Positionen 18 bis 21 leiten das Jahresergebnis auf den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust über. Diese Verpflichtung er...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 5

Rz. 1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Hierunter sollen grundsätzlich alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden. Zum Begriff "verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Fallen Forderungen gegen verbundene Unternehmen unter mehrere Posten der Bilanz, so ist dem Ausweis ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 7

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Hier sollen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Rz. 2 Wegen des Begriffs "verbundene Unternehmen" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 3 Fallen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen unter mehre...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva C

Rz. 1 Rechnungsabgrenzungsposten Hierzu zählen im Einzelnen: Zu a) Geldbeschaffungskosten Rz. 2 Hinsichtlich des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten und Anleihen (Auszahlungsdisagio oder Rückzahlungsa...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 1/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Gesetzliche Rücklage (nur für Aktiengesellschaften) In die gesetzliche Rücklage sind 5 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB (vgl. Passiva A II) zusammen 10 % oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreic...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A IV/Passiva A V/Genossenschaften

Rz. 1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Ausweis dieser Positionen erfolgt nur, wenn bei Aufstellung des Jahresabschlusses keine vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt (§ 268 Abs. 1 HGB). Rz. 2 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt nach § 268 Abs....mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 6

Rz. 1 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Ob ein Beteiligungsverhältnis vorliegt, ist unter Berücksichtigung der in § 271 Abs. 1 HGB niedergelegten Grundsätze festzustellen (vgl. auch Erläuterungen zu Aktiva A III 3 "Beteiligungen"). Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung b...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfspositionen (nach Passiva C 3)

Rz. 1 Nur für Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung Spareinlagen Verbindlichkeiten aus Sparbriefen Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen i. d. F. vom 19.06.2023 (Anlage 3) haben Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung nach Passiva C 3 die Positionen "Spareinlagen" und "Verbindlichkeiten aus Sparbriefen" gesonder...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 8

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Hier sollen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen werden. Rz. 2 Als Beteiligungsverhältnis gelten nicht nur Beziehungen zu Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sondern umgekehrt auch die Beziehung...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / 2) Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

a) Aufgabe Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesel...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5a

Rz. 1 Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen Dies gliedert sich in folgende Positionen: Rz. 2 Zu den Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit gehörenmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III/Genossenschaften

Rz. 1 Ergebnisrücklagen Anstelle der Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) haben Genossenschaften in der Bilanz Ergebnisrücklagen auszuweisen (§ 337 Abs. 2 HGB). Hierdurch wird dem besonderen genossenschaftlichen Förderauftrag, der auf die Förderung der Mitglieder ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 1 GenG), Rechnung getragen. Rz. 2 Als Ergebnisrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen wer...mehr