Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Handelsrechts legen fest, mit welchen Werten die in die Bilanz aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden anzusetzen sind. Zu den allgemeinen Grundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB zählen das Identitätsprinzip: Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. das Going-Concern-...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Aufbewahrungspflichten

Jedes bilanzierende Unternehmen muss u. a. Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte und die nach § 238 Abs. 1 HGB zu führenden Bücher gemäß § 257 Abs. 1 HGB 10 Jahre lang aufbewahren. Buchungsbelege müssen dagegen nur 8 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gema...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Währungsumrechnung

Der Jahresabschluss ist nach § 244 HGB in EUR aufzustellen. Für Unternehmen, die außerhalb der Euro-Zone tätig sind, stellt sich daher die Frage der Währungsumrechnung. Hierzu enthält das Steuerrecht keine explizite, das Handelsrecht nur eine rudimentäre Regelung in § 256a HGB. Für die Währungsumrechnung gelten folgende Grundsätze: Sind Vermögensgegenstände bzw. Schulden erstm...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Finanzergebnis

Finanzergebnis im Sinne der Gewinn- und Verlustrechnung ist der Saldo der Positionen 9 bis 13 des Gesamtkostenverfahrens bzw. der Positionen 8 bis 12 des Umsatzkostenverfahrens. Unter diesem Begriff werden somit alle Erträge und Aufwendungen in Verbindung mit Kapitalanlagen des Unternehmens erfasst. Das Finanzergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht gesondert a...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultiert aus der Gewinn- und Verlustrechnung und setzt sich aus dem Betriebsergebnis und dem Finanzergebnis zusammen.mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige Steuern

Sonstige Steuern erfassen in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Steuern, für die das Unternehmen als Steuerschuldner einzustehen hat. Hierunter fallen die Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Aufwand- und Verbrauchsteuern sowie Zölle. Allerdings ist zu beachten, dass Steuern, die Anschaffungsnebenkosten darstellen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, mit den jeweiligen...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Andere aktivierte Eigenleistungen

Andere aktivierte Eigenleistungen i. S. d. Gewinn- und Verlustrechnung erfassen die Aufwendungen des Geschäftsjahres, die für die Erstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens des Unternehmens angefallen sind. Solche aktivierten Eigenleistungen sind z. B. für eigene Zwecke erstellte Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder aktivierte Großreparaturen. Außerdem kann das U...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis ist eine (gesetzlich nicht vorgesehene) Zwischensumme in der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich ergibt, wenn man sämtliche Größen von den Umsatzerlösen bis zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen addiert. Als Kennzahl dient das Betriebsergebnis der Abgrenzung vom Finanzergebnis. Dies gilt für das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren.mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge

Sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge enthalten Beträge, die nicht an anderer Stelle der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden können. Derartige Erträge sind beispielsweise solche aus dem Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert, aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Dementspreche...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen sind nach § 271 Abs. 2 HGB solche, die als Mutter- oder Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einzubeziehen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Aufstellung eines Konzernabschlusses wegen Nichterreichung der Größenmerkmale oder Einbeziehung in einen befreienden Konzernabschluss unterbleibt.mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Disagio

Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit darf nach § 250 Abs. 3 HGB in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden. Diese Differenz wird als Disagio oder Damnum bezeichnet. Wird das Wahlrecht in Anspruch genommen und das Disagio aktiviert, dann ist es planmäßig abzuschreiben. Als Abschreibungszeitraum kann ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Forderungen

Forderungen bezeichnen Rechte des Unternehmens, von Dritten aufgrund von Schuldverhältnissen eine Leistung zu verlangen, in der Regel aus Kauf-, Miet-, Darlehens- oder Werkverträgen. Die Forderungen sind im Umlaufvermögen auszuweisen, wobei nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB jeweils der Betrag der Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr gesondert zu nennen ist. Bewertet...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Herstellungskosten

Herstellungskosten dienen der Bewertung der hergestellten Produkte bzw. aktivierten Eigenleistungen. Die Herstellungskosten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten zusammen. Sie eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten, weil bei ihrer Bemessung – allerdings in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich ausgeprägte – Wahlrechte bestehen. Das folgende Schema zeigt, aus we...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der GmbH dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. Der BFH hat das Umlaufvermögen negativ dahin abgegrenzt, dass ihm die Wirtschaftsgüter zuzurechne...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind diejenigen Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen; sie unterscheiden sich insoweit von Rückstellungen, bei denen mindestens eines dieser Merkmale ungewiss ist. Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Steigt die Verbindlichkeit in ihrem Wert, etwa weil sie...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Taxonomie

Bilanzierende Unternehmen sind nach § 5b EStG dazu verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] In diesem Zusammenhang steht der Begriff "Taxonomie" für das von der Finanzverwaltung vorgegebene Datenschema, nach dem die Jahresabschlussdaten zu übermitt...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst nur die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Voraussetzungen erfüllen: Er muss dem Geschäftsbetrieb des bilanzierenden Unternehmens – unmittelbar oder mittelbar – dienen. Dieses Dienen muss "auf Dauer" angel...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Ausstehende Einlagen

Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital der GmbH müssen auf der Passivseite der Bilanz vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden. Es ist nicht zulässig, ausstehende Einlagen aktivisch auszuweisen. Der verbleibende Betrag ist als "eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite zu erfassen. Er schließt auch eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte aussteh...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsvereinfachungsverfahren

Für die Handels- und Steuerbilanz gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung. Abweichend davon dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt werden. Zu diesen Bewertungsvereinfachungsverfahren zählen die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 HGB: Bei der Gruppenbewertung dürfen einerseits gleichartige Vermögens...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Firmenwert

Der Wert einer GmbH setzt sich aus der Summe der Zeitwerte aller aktivierten und passivierten Wirtschaftsgüter, dem Zeitwert nicht bilanzierter Wirtschaftsgüter sowie dem Geschäftswert zusammen. Der Geschäftswert repräsentiert dabei nicht messbare, den Gesamtwert aber erhöhende Faktoren wie z. B. den guten Ruf der GmbH, deren Organisation, ihre Produktpalette, die Qualifikati...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten bezeichnen Haftungsverhältnisse, die sich nicht aus der Bilanz, sondern "unter dem Strich" ergeben. Es handelt sich dabei um eingegangene Verpflichtungen, die sich weder zu einer Verbindlichkeit noch zu einer Rückstellung verdichtet haben. Obwohl am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist, müssen nach § 251 HGB die folgenden Haf...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern rechnen z. B. Rechte, Lizenzen und Konzessionen. Werden derartige Wirtschaftsgüter erworben, müssen sie zu ihren Anschaffungskosten aktiviert werden. Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind zu den Herstellungskosten zu aktivieren. Bei selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermöge...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Maßgeblichkeitsprinzip

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG für den Schluss des Geschäftsjahres das Betriebsvermögen ansetzen, "das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist". Dieser Grundsatz wird als Maßgeblichkeitsprinzip der Handels- für die Steuerbilanz bezeichnet und bewirkt, dass die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Umsatzerlöse

Umsatzerlöse im Sinne der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 277 Abs. 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug der Umsatzsteuer, sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern sowie von Erlösschmälerungen, z. B. Skonti und Rabatte. Erlöse, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätig...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / E-Bilanz

Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung nach § 5b EStG. Zu dieser elektronischen Übermittlung sind sämtliche bilanzierende Unternehmen verpflichtet. Sie umfasst jedoch nicht nur die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eines Wirtschaftsjahres,...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der Unterschiedsbetrag erfasst nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB den Saldo aus Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und unbelastet sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, und den damit in Zusammenhang stehenden Schulden. Die Vermöge...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Zuschreibungen (Wertaufholung)

Zuschreibungen sind das Gegenstück zu Abschreibungen. Wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, deren Gründe später entfallen sind, kann oder muss bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wieder zugeschrieben werden. Das Steuerrecht regelt die Zuschreibung nach einer nicht mehr begründeten Teilwertabschreibung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sat...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anlagespiegel (Anlagegitter)

Mittelgroße und große GmbHs müssen die wertmäßige Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang im sog. Anlagespiegel (Anlagegitter) nach § 284 Abs. 3 HGB dokumentieren. Dazu sind bei jeder Position des Anlagevermögens die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge des abgelaufenen Geschäftsjahres, die Umbuchungen, die insgesamt vorgenommenen A...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Außergewöhnliche sowie periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen

Außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der GmbH an. Ursprünglich waren sie gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Dieser Ausweis wurde jedoch für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre durch eine Pflichtangabe für außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen im Anhang ersetzt. Beispiele für außerg...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind neben den Herstellungskosten der wichtigste Bewertungsmaßstab für das Anlage- und Umlaufvermögen in der Handels- und Steuerbilanz. Definiert werden die Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 HGB als "die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermö...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Beteiligungen

Beteiligungen sind nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB Anteile an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen sollen. Unter diese Position fallen nicht nur Anteile an Kapitalgesellschaften, sondern auch an Genossenschaften, Anteile als Komplementär oder Kommanditist einer KG, selbst an einer Gesellschaft bürgerlichen Rec...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bilanzierung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten regelt § 250 Abs. 1, 3 HGB. Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, müssen aktiviert werden. Praxis-Beispiel Mietvorauszahlungen Eine GmbH muss Mietvorauszahlungen leisten, z. B. eine Mietzahlung am 1.10.01 für den Zeitraum bis zum 30.9.02. In diesem F...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Abschreibungen

Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eigene Anteile

Eigene Anteile darf eine GmbH nach § 33 Abs. 2 GmbHG erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine andere nach der Satzung vorgeschriebene Rücklage zu mindern, die nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Weiterhin ist der Erwerb von eige...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Geringwertige und Pool-Wirtschaftsgüter

Für selbstständig nutzbare, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten unterschiedliche Abschreibungsregeln in § 6 Abs. 2, 2a EStG. Ausschlaggebend ist der Nettowert, also die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 250 EUR: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können wahlwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Diese Regelung entbinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.3 Verhältnis zu § 60 EStDV

Rz. 46 § 5b EStG verdrängt trotz fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift – zur Entbürokratisierung beizutragen – die Anwendung des § 60 Abs. 1, 2 EStDV. Diese sehen weniger weitgehende Regelungen vor und sind deshalb in den Fällen anzuwenden, in denen eine elektronische Übermittlung gem. § 5b EStG nicht zu erfolgen hat. Dies gilt...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / II. Bestandteile des Jahresabschlusses und Aufstellungsfristen

Rz. 1 Der Jahresabschluss setzt sich aus den Bestandteilen Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang zusammen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rz. 2 Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit. Rz. 3 Die Funktion des Anhangs als gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses wird besonders deutlich in den umfangreichen Berichts- und Angabepflichten, teilweise können diese Angabe...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die nachfolgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss gelten für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragener Genossenschaft (eG). Rz. 2 Die JAbschlWUV schreibt für Wohnungsunternehmen von den allgemeinen Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB abweichende Positionsbe...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / V. Die Einzelpositionen des Jahresabschlusses

1. Bilanz Rz. 1 Vorbemerkungen In § 266 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der Bilanz zwingend die Kontoform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Kleine Wohnungsunternehmen (vgl. Anlage 1) haben das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in der JAbschlWUV m...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / IV. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 1 Die Gliederungsvorschriften (JAbschlWUV) sind zwingend. Unbeschadet der zwingenden Natur des Jahresabschlussformblattes ist eine weitergehende Untergliederung der Posten zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Gleichfalls dürfen neue Posten hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / III. Generalnorm

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 1 und 2 HGB). Rz. 2 Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Führen besondere Umstän...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen (vor Passiva B)

Rz. 1 Sonderposten mit Rücklageanteil Nach Art. 66 Abs. 5 EGHGB durften letztmals für das vor dem 01.01.2010 beginnende Geschäftsjahr Sonderposten mit Rücklageanteil im handelsrechtlichen Jahresabschluss gebildet werden.mehr