Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 12 Die Anerkenntniserklärung des Schuldners ggü dem Zessionar (Abtretungsbestätigung) stellt idR ein deklaratorisches Anerkenntnis dar (BGH NJW 73, 2019 [BGH 25.05.1973 - V ZR 13/71]; 83, 1903, 1904 [BGH 23.03.1983 - VIII ZR 335/81]); ebenso die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten (LAG Köln 4.4.12 – 9 Sa 797/1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 808 [Autor/Stand] Allgemeines. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (Transactional Net Margin Method – TNMM) wird zur Ableitung angemessener Verrechnungspreise auf den Nettogewinn im Verhältnis zu einer definierten Bezugsbasis, z.B. Umsatz, Kosten oder Vermögen, abgestellt (nachfolgend "Nettomarge"). Die Nettomarge, die ein Unternehmen aus einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Bestandsverzeichnis.

Rn 11 Der Berechtigte kann ein Bestandsverzeichnis ( § 260 ) in Schriftform verlangen. Dieses ist trotz weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung (BGH NJW 61, 602, 603 [BGH 02.11.1960 - V ZR 124/59]) kein Nachlassinventar (§§ 1993 ff), welches Gläubiger über Vollstreckungsmöglichkeiten aufklären soll, sondern soll – ebenso wie das das inhaltlich wesensgleiche notarielle Verzei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.1 Gesellschafter überlässt sein Fahrzeug der Personengesellschaft unentgeltlich

Das Firmenfahrzeug wird nicht immer von der Personengesellschaft (Sozietät) angeschafft. Auch der einzelne Gesellschafter kann sein Fahrzeug selbst erwerben und es sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke einsetzen. Überlässt der Gesellschafter einen Pkw, den er selbst angeschafft hat, unentgeltlich seiner Personengesellschaft, handelt es sich hinsichtlich der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.2 Behandlung der laufenden Kfz-Kosten

Der Pkw gehört zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft (= Sonderbetriebsvermögen). Bei den Aufwendungen handelt es sich um Sonderbetriebsausgaben, die bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft berücksichtigt werden müssen. Die Mietzahlungen an den Gesellschafter dürfen den Gewinn nicht mindern und sind auf der anderen Seite dann a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 1. Pflicht zur Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz gem. § 3 Abs. 2a UmwStG

Soll die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft zum steuerlichen Buch- oder Zwischenwert erfolgen, erfordert dies einen entsprechenden Antrag der Körperschaft, vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG. Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft zu stellen – und zwar bei dem Finanzamt (FA), das für deren Körper...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 1.2 Grundsätzliche Anforderungen an IT-Schnittstellen

Um die Risiken der IT-Schnittstellen zur Buchhaltung möglichst gering zu halten, muss der Buchhalter auf einige grundsätzliche Anforderungen bestehen. Die Zuverlässigkeit jeder Schnittstelle, also deren Verfügbarkeit und Funktionalität, muss permanent nachgewiesen werden. Das ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung. Die Korrektheit der Ergebnisse muss regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.1 Gewinn- und Verlustrechnung als eine Säule der Finanzplanung

Der erste "Baustein" einer Finanzplanung ist in den meisten Fällen die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mit ihr wird dargestellt, wie viel Gewinn bzw. Jahresüberschuss ein Unternehmen erreichen konnte bzw. plant in der Zukunft zu erreichen. Im Kern werden die Nettoumsatzerlöse und die Kosten eingetragen und man erhält durch Subtraktion das Ergebnis vor Steuern bzw. das Erg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.2 Bilanz als eine Säule der Finanzplanung

Mit einer Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital auf der Passivseite. Die Summen von Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein. Beim Vermögen unterscheidet man im Wesentlichen in Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, IT oder Fahrzeuge und Umlaufvermögen, z. B. Forde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (in der Fassung vom 19.06.2023)

Eingangsformel Auf Grund des § 330 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 190 Nummer 5 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, auch in Verbindung mit § 264a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 24. Februar 2000 (BGBl. I S. 154) eingefügt worden ist, und § 336 Absatz 3 des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   § 4 Gliederung des Jahresabschlusses bei der Offenlegung

Abweichend von § 327 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs ist § 325 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs auf mittelgroße Wohnungsunternehmen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bilanz nur in der für kleine Wohnungsunternehmen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Ausgangslage

Die Finanzbuchhaltung stellt für viele kleine Betriebe die wichtigste und – manchmal die einzige – Informationsquelle für das Controlling dar. Quasi als "Abfallprodukt" dienen die Buchhaltungszahlen der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Allerdings: Häufig zeigen die Buchhaltungszahlen ein für Controllingzwecke irreführendes oder gar f...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 4: Vordrucke / 2 Genossenschaften

Vordruck für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) für Genossenschaften (Stand Juli 2025)mehr

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Anlage 4: Vordrucke / 1 Kapitalgesellschaften

Vordruck für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) für Kapitalgesellschaften (Stand Juli 2025)mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   § 6 Übergangsvorschriften

Diese Verordnung ist erstmals auf Jahresabschlüsse für ein Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2023 beginnt. Auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2024 beginnen, bleibt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 23...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Größenklassen der Unternehmen gemäß § 267 HGB und ihre Bedeutung für die Rechnungslegung und Offenlegung

Größenklassen der Unternehmen gem. § 267 HGB und ihre Bedeutung für die Rechnungslegung Rz. 1 Die Anforderungen an die Gliederung des Jahresabschlusses sind in Teilbereichen größenabhängig ausgestaltet. Für Kleinstkapitalgesellschaften sowie kleine und mittelgroße Unternehmen sind gegenüber großen Kapitalgesellschaften partiell Gliederungserleichterungen zugelassen (vgl. z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Vorbereitung

Das benötigen Sie für das Aufspüren und das Ausmerzen der "Buchhaltungssünden" (siehe Tab. 1).mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 7 So verhandeln Sie geschickt über Ihr Gehalt

Für die Einstellung des Geschäftsführers und damit für sein Gehalt bzw. für Gehaltserhöhungen ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung (relativ) leicht umzusetzen, denn er kann einen solchen Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Beschluss-Mehrheit jederzeit herbeiführen. Allerd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, außer Kraft.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Rating-Check

Bei einem Rating wird auch berücksichtigt, wie gut ein Unternehmer seinen Betrieb "im Griff" hat. Zwar werden die einzelnen Rating-Kriterien von den Banken unterschiedlich stark bewertet, aber erfahrungsgemäß werden die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse (Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage) und die Auswertung des Jahresabschlusses zu ca. 60 % gewichtet! Der Rest fällt auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 3 von 10: Personalkosten fehlen

Wie können Personalkosten fehlen? Das kann vorkommen, wenn die Löhne und Gehälter für den Dezember erst im Januar bezahlt und gebucht werden. Im Dezember wurde eine Rückstellung gebucht und gegen diese Rückstellung wird nun die Zahlung gebucht, sodass – richtigerweise – die Dezemberlöhne nicht den Januar belasten. Wenn aber die Januarlöhne erst im Februar, die Februarlöhne im...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... /   Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Offenlegung

Rz. 11 Bei der durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt und – soweit die Prüfung vor der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung durchgeführt wurde –...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... /   Durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Offenlegung

Rz. 9 Bei der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt, geprüft und festgestellt wurde. Lediglich bei Inanspruchnahme von zulässigen gesetzlichen Erlei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters

Rz. 2 Der Vorstand der Genossenschaft hat unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden muss (§ 48 Abs. 1 GenG), jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen

A. Offenlegung bei Kapitalgesellschaften I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlagen sind §§ 325 bis 329 HGB. Rz. 2 Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Offenlegungsfristen sind in Abhängigkeit von den...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters

Rz. 3 Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben unverzüglich nach Vorlage des Jahresabschlusses an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres, die nachstehenden Unterlagen beim Betreiber des Unternehmensregisters nach § 325 Abs. 1 HGB gemeinsam elektronisch einzureichen:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... /   Freiwillige Veröffentlichungen

Rz. 14 Für freiwillige Veröffentlichungen ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben. Der Jahresabschluss kann daher auch in verkürzter Form oder auszugsweise veröffentlicht werden. Rz. 15 Die Abweichungen von der gesetzlich vorgeschriebenen Form dürfen allerdings nicht so weit gehen, dass die Verhältnisse der Genossenschaft nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... /   Freiwillige Veröffentlichungen

Rz. 13 Für freiwillige Veröffentlichungen ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben. Die in Tz. 3 bezeichneten Unterlagen dürfen daher auch in verkürzter Form oder auszugsweise veröffentlicht werden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Veröffentlichung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entspricht. R...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / A. Offenlegung bei Kapitalgesellschaften

I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlagen sind §§ 325 bis 329 HGB. Rz. 2 Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Offenlegungsfristen sind in Abhängigkeit von den Größenklassen des § 267 HGB unterschied...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlage ist § 339 i. V. m. § 325 Abs. 2a, 2b, 4 und 6 sowie die §§ 326 bis 329 HGB.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / III. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Rz. 10 Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaften haben die einzureichenden Unterlagen (vgl. Tz. 2) jeweils unverzüglich nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt machen zu lassen (§ 325 Abs. 2 HGB).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / IV. Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung

Durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Offenlegung Rz. 9 Bei der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt, geprüft und festge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / III. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Rz. 8 Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaften haben die einzureichenden Unterlagen (vgl. Tz. 3) jeweils unverzüglich nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt machen zu lassen (§ 325 Abs. 2 HGB).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / B. Offenlegung bei Genossenschaften

I. Vorbemerkungen Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlage ist § 339 i. V. m. § 325 Abs. 2a, 2b, 4 und 6 sowie die §§ 326 bis 329 HGB. II. Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters Rz. 2 Der Vorstand der Genossenschaft ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / IV. Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung

Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Offenlegung Rz. 11 Bei der durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Offenlegung muss der Jahresabschluss in der Form offengelegt werden, die für seine Aufstellung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss in der Form offenzulegen ist, in der er aufgestellt und – soweit die Prüfung vor der Feststellung des Jahresabschl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht /   Vorbemerkungen

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft haben nach § 264 Abs. 1 HGB bzw. § 336 Abs. 1 HGB die Verpflichtung, neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Unternehmen im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 336 Abs. 2 HGB). Die Inhalte und die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil E: Offenlegung des Jah... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Offenlegung umfasst und Rechtsgrundlagen sind §§ 325 bis 329 HGB. Rz. 2 Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen und die Offenlegungsfristen sind in Abhängigkeit von den Größenklassen des § 267 HGB unterschiedlich ausgestaltet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, geleistete... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Schwebendes Geschäft Umlaufvermögen Kreditorenkontenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, geleistete Anzahlungen auf Vorräte

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Schwebendes Geschäft Umlaufvermögen Kreditorenkonten 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, geleistete... / 3 Anzahlungen: Es wird zwischen erhaltenen Anzahlungen und geleisteten Anzahlungen unterschieden

Es ist zwischen erhaltenen Anzahlungen und geleisteten Anzahlungen zu unterscheiden. Bei erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen von Kunden. Der Kunde zahlt in diesem Fall für eine noch nicht erbrachte Lieferung oder Leistung. Nach § 266 Abs. 3 HGB müssen erhaltene Anzahlungen passiviert werden. Eine offene Absetzung von der Position "Vorräte" kann erfolgen. Es...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, geleistete... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zahlung Restbetrag einer Rechnung im Folgejahr der Anzahlung

Hans Groß hat Waren bei der Müller OHG (Kreditorenkonto 77500) für 59.500 EUR brutto bestellt. Er leistet eine Anzahlung von 5.950 EUR. Im Folgejahr erfolgt die Lieferung und die anschließende Restzahlung. Buchungsvorschlag im Jahr der Bestellung:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, geleistete... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung der geleisteten Anzahlung erfolgt auf das Konto "Geleiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.2 Grundsatz der Ansatzstetigkeit

Das Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten ist an ein Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gebunden. Gleiche Sachverhalte sind einheitlich zu beurteilen. Die Entscheidung zur Aktivierung von Entwicklungskosten ist auch für nachfolgende Aktivierungsentscheidungen bindend. Die Beurteilung nachträglicher Herstellungskosten und aktivierungsfähiger Weiterentwicklungskosten r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / I. Allgemeines

Der StB ist die zentrale Figur im Gefüge der geschäftsmäßigen Ausübung der Steuerrechtshilfe. Neben Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und entsprechenden Berufsausübungs-Gesellschaften ist er im Rahmen seines jeweiligen Auftrags berufen, die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.1 Aktivierungswahlrecht bei Entwicklungskosten, Aktivierungsverbot bei Forschungskosten

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, wie gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, dürfen in der Handelsbilanz aktiviert werden (Aktivierungswahlrecht). Erforderlich ist, dass es sich um Vermögensgegenstände handelt. Das Aktivierungswahlrecht soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere innovativen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, ihre Eigenkapitalb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum Jahresabschluss

Abschreibungen Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. ...mehr