Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 9 bis 11 – Änderung der Abschreibungen im Geschäftsjahr

Rz. 29 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB wird eine gesonderte Angabe zu den Veränderungen der kumulierten Abschreibungen bezogen auf die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen gefordert. Rz. 30 Für die gewöhnlichen Zugänge des Geschäftsjahres werden die Abschreibungen unter den "Abschreibungen des Geschäftsjahres" gezeigt. Ein Ausweis unter den "Änderungen der Abschreibungen in Z...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 5

Rz. 1 Unfertige Leistungen Unter dieser Position sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu erfassen, die nicht zu Aktiva B I 1 bis 4 gehören, jedoch andererseits aus Gründen der fehlenden Abrechnung noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der Zugang (Aktivierung) und der Abgang (nach Erbringung und Abrechnung) dieser Leistungen sind über GuV 2 (Bestandsver...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 5 – Zuschreibungen

Rz. 24 Es handelt sich ausschließlich um Wertzuschreibungen, z. B. die Aufhebung früherer außerplanmäßiger Abschreibungen. Derartige Zuschreibungen sind keine Zugänge, da es an einer mengenmäßigen Ausweitung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr fehlt. Rz. 25 Die Zuschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres sind der Spalte 5 zuzuordnen und erhöhen damit zum Jahresende die his...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1b

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken Hier werden die Bruttoerlöse (vereinbarte Kaufpreise) aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens erfasst. Erlöse aus Veräußerungsgeschäften von Grundstücken des Anlagevermögens sind ausnahmsweise dann den Umsatzerlösen zuzuordnen, wenn die betreffenden Vermögensgegenstände trotz ihres Ausweises ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 1/Genossenschaften

Rz. 1 Gesetzliche Rücklage Die Bildung einer gesetzlichen Rücklage ist in § 7 Ziffer 2 GenG vorgeschrieben. Die Rücklage kann nur zur Deckung eines bilanzmäßigen Verlusts verwendet werden. Die Beträge, die ihr zuzuweisen sind, ergeben sich aus der Satzung. Rz. 2 Der jährliche Betrag, der nach der Satzung zuzuweisen ist, errechnet sich aus GuV 17 "Jahresüberschuss" gekürzt um e...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1d

Rz. 1 Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen Hierunter sind alle Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (Erzeugnissen und Waren) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht unter GuV 1a bis 1c zu erfassen sind. Unbedeutend ist, ob sie im Rahmen der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind und ob sie zum t...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 3/Genossenschaften

Rz. 1 Andere Ergebnisrücklagen Zu den anderen Ergebnisrücklagen gehören alle Rücklagen, die nicht gesetzliche Rücklage oder Bauerneuerungsrücklage sind. Rz. 2 Zuweisungen und Entnahmen richten sich nach den jeweiligen Satzungsbestimmungen. Rz. 3 Andere Ergebnisrücklagen können zweckfrei oder zweckgebunden sein. Bei zweckgebundenen Rücklagen kann aus Gründen der Klarheit und Übe...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bilanzielle Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 36 Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und sich selbstständig nutzen lassen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne Wir...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 2

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten Dieser Position sind alle bebauten Grundstücke zuzurechnen, die weder zu den Grundstücken mit Wohnbauten noch zu Aktiva A II 8 "Anlagen im Bau" gehören. Hierzu zählen z. B.: Verwaltungsgebäude, vermietete Büro- und Ladengebäude, Gebäude mit zentralen Heizungs- und Waschanlagen (jedoch ohne die An...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 6

Rz. 1 Technische Anlagen und Maschinen Hierzu gehören die Maschinen, die wirtschaftlich selbstständige Einheiten darstellen, z. B. Maschinen des Reparaturbetriebs, aber auch die technische Einrichtung etwa einer zentralen Heizungs- und Waschanlage, deren Gebäude zu Aktiva A II 2 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten" gehören. Auch einzel...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 7

Rz. 1 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Hierher gehören die Abschreibungen auf alle unter Aktiva A I "Immaterielle Vermögensgegenstände" und Aktiva A II "Sachanlagen" ausgewiesenen Posten. Rz. 2 Außerplanmäßige Abschreibungen, d. h. Abschreibungen, die aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorzunehmen sind, sind...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 1

Rz. 1 Forderungen aus Vermietung Hierunter fallen folgende Forderungen aus bestehenden und aufgelösten Mietverhältnissen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (zwischen Aktiva A III 5 und 6)

Rz. 1 Ausleihungen an Gesellschafter (nur bei GmbH) Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH haben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Ausleihungen an Gesellschafter als solche in der Bilanz jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden. Rz. 2 Wird von dem gesonderten Ausweis der Ausleihungen...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 3

Rz. 1 Andere aktivierte Eigenleistungen Diese Position ist ausschließlich Aktivierungen im Anlagevermögen vorbehalten. Werden Eigenleistungen im Umlaufvermögen aktiviert, finden sie ihren Niederschlag in GuV 2 (Bestandsveränderungen). Rz. 2 Hierunter sind der anteilig aktivierte Sach- und Personalaufwand auszuweisen. Als Maßstab gelten die im Unternehmen angefallenen Kosten. R...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 2

Rz. 1 Steuerrückstellungen Hierunter sind sämtliche noch zu erwartenden Schlusszahlungen für noch nicht durch Steuerbescheide veranlagte Steuern auszuweisen, ferner aufgrund von Steueraußenprüfungen und anderer noch zu erwartender Nachzahlungen, beispielsweise ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden, wenn die berichtigten Bescheide noch nicht vorliegen. Liegen bestandskräftige St...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 8

Rz. 1 Anlagen im Bau Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für alle Anlagen auszuweisen, die noch nicht in die vorangehenden Positionen des Sachanlagevermögens übernommen sind. Rz. 2 In den Ausweis sind auch die Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Baukosten – nicht die Anzahlungen (vgl. Aktiva A II 10 ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 3

Rz. 1 Forderungen aus Betreuungstätigkeit Hierunter fallen die Forderungen aus technischer und/oder finanzieller Baubetreuung, die Forderungen aus verwaltungsmäßiger Betreuung einschließlich der Forderungen aus der Verwaltung nach WEG und aus der sonstigen Verwaltung fremder Wohnungen sowie die Forderungen aus der Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen. Rz. 2 Den hier auszu...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (zwischen Aktiva B II 6 und 7)

Rz. 1 Forderungen gegen Gesellschafter (nur bei GmbH) Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH haben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter als solche in der Bilanz jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden ("davon Forderungen gegen Gesellschafter"). Rz. 2 Wi...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6a

Rz. 1 Personalaufwand Löhne und Gehälter Hierunter sind sämtliche Zahlungen mit Vergütungscharakter (d. h. Vergütungen für Arbeitsleistungen) auszuweisen, unabhängig davon, welchen betrieblichen Funktionen sie zuzuordnen sind. Die Position enthält die Bezüge des Vorstandes, der kaufmännischen und technischen Belegschaftsmitglieder, die Gehälter und Löhne der Hausverwalter, Hau...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 7

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Auszuweisen sind hier alle geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind. Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragspartners, die im Hinblick auf schwebende Geschäfte oder Sukzessivlieferverträge zu leisten sind. Rz. 2 Hierunter sind neben Anzahlungen auf Grundstücke (Umlaufvermögen) Anzahl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 3

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern Auszuweisen sind Darlehen, soweit sie nicht zu Passiva C 1 oder Passiva C 2 gehören. Beispiele:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 10

Rz. 1 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Hierunter sind die Erträge aus folgenden, nicht zu den Beteiligungen gehörenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz zu erfassen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 1

Rz. 1 Anleihen, davon konvertibel Anleihen sind langfristige Darlehen unter Inanspruchnahme des Kapitalmarktes, in der Regel durch Ausgabe von Schuldverschreibungen. Rz. 2 Bei Rückerwerb von Anleihestücken durch die Schuldnerin sind diese grundsätzlich erst dann nicht mehr zu passivieren, wenn die Stücke vernichtet sind. Rz. 3 Konvertibel sind solche Anleihen, die dem Inhaber e...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 4

Rz. 1 Erhaltene Anzahlungen Hierunter sind alle erhaltenen Anzahlungen auszuweisen, z. B. Anzahlungen von Kaufanwärtern und Erwerbern (Anlage- und Umlaufvermögen), Anzahlungen auf unfertige Leistungen, Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und sonstige Leistungen.[1] Rz. 2 Zu den Leistungen von Kaufanwärtern gehören sowohl Leistungen für den Erwerb von unb...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 2

Rz. 1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wegen des Begriffs "Verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Ausleihungen sind Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften (Darlehen). Eine festgelegte Mindestlaufzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. In der Literatur ist jedoch unstrittig, dass Ausleihunge...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 5

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Unter dieser Position sind im Einzelnen auszuweisen: Zu a) Verbindlichkeiten aus Bau- und Instandhaltungsleistungen Rz. 2 Hierunter fallen noch nicht beglichene Bau- und Instandhaltungsrechnungen (einschließ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 16)

Rz. 1 Erträge aus Verlustübernahme Nur für Kapitalgesellschaften Hierunter sind Erträge sowohl aus gesetzlichen Verlustübernahmeverpflichtungen im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 302 AktG) als auch aufgrund anderer Verträge außerhalb von § 302 AktG, die dem Ziel dienen, Verluste zu übernehmen, auszuweisen. Rz. 2 Eine Verlustübernahme liegt auch vor,...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B IV 1

Rz. 1 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Als Kassenbestand sind die Bestände der Haupt- und Nebenkassen auszuweisen. Früher wurden hier auch Wertmarken (z. B. Briefmarken) und nicht verbrauchte Frankotypwerte (Guthaben auf Frankiermaschinen) erfasst. Da es sich bei diesen nicht um Zahlungsmittel handelt, ist dem Ausweis unter Aktiva B ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva E

Rz. 1 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), sind mit diesen Schulden zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 HGB). Übersteigt der ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva D

Rz. 1 Rechnungsabgrenzungsposten Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (vorausempfangene Zinsen, Mieten und Pachten, Zins- und Aufwendungszuschüsse u. Ä.). Auf § 250 Abs. 2 HGB wird verwiesen. Abgegrenzte Zuschüsse, die zur Mietverbilligung üb...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und die Erbbaurechte auszuweisen, die am Abschlussstichtag zur Veräußerung in unbebautem Zustand oder nach Bebauung bestimmt sind. Rz. 2 Bei Änderung der Zweckbestimmung (Umwidmung) eines bisher im Anlagevermögen erfassten Grundstückes erfolgt die Umbuchung in der ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A II/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Kapitalrücklage Als Kapitalrücklage sind grundsätzlich die Eigenkapitalzuführungen auszuweisen, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen, im Einzelnen der Betrag des Agios, der bei Ausgabe von Anteilen und Bezugsanteilen erzielt wird, der Agio-Betrag bei Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Optionsrechten zum Erwerb von Anteilen, die Zuzahlung der Aktionäre oder...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (zwischen Passiva C 8 und 9)

Rz. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (nur für GmbH) Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH haben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern als solche in der Bilanz jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden. Rz. 2 Wird von dem gesonderte...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 275 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der GuV-Rechnung zwingend die Staffelform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Teil C, Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Als Form der Darstellung der GuV-Rechnung ist sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. D...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 3

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für die noch nicht fertiggestellten Eigentumsmaßnahmen auszuweisen. Rz. 2 Für die Übertragung auf Aktiva B I 4 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten" kommt es auf den Abschluss alle...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 4 – Umbuchungen

Rz. 18 Die Umbuchungen stellen im Gegensatz zu den Zu- und Abgängen, die zu mengen- und/ oder wertmäßigen Veränderungen des Anlagevermögens führen, nur Ausweisänderungen zwischen einzelnen Positionen dar. Sie zeigen Umwidmungen von einer Position auf eine andere, z. B. von "Anlagen im Bau" auf "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" nach Baufertigstellung....mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A I

Rz. 1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Hierunter sind z. B. die Anschaffungskosten für EDV-Anwenderprogramme (Individual- und Standardsoftware) auszuweisen. Software bis 800 EUR kann als materieller Vermögensgegenstand angesehen und im Jahr der Anschaffung wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abgeschrieben werden (sogenannte Trivialprogramme).[1] Systems...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A I/Genossenschaften

Rz. 1 Eigenkapitalausweis bei Genossenschaften Eigenkapital Vorbemerkungen Das Eigenkapital bei Genossenschaften ist gemäß Anlage zur JAbschlWUV (dazu wird auf die Formblätter des GdW verwiesen, die in Anlage 4 zur Verfügung stehen) i. V. m. § 337 HGB wie folgt zu untergliedern: I. Geschäftsguthaben II. Kapitalrücklage III. Ergebnisrücklagen Gesetzliche Rücklage Bauerneuerungsrückla...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 5/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Andere Gewinnrücklagen Unter dieser Position sind alle Rücklagen auszuweisen, die bei Aktiengesellschaften aufgrund der Gewinnverwendungsvorschriften des § 58 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat oder aufgrund von Beschlüssen der Hauptversammlung, bei GmbHs aufgrund von § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet werden. Rz. 2 Der Betrag der gemäß § 58 Abs. 2a AktG bzw. § 29 Abs. 4 GmbHG...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 1 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) zu Beginn des Geschäftsjahres

Rz. 5 Auszuweisen sind während der gesamten Nutzungsdauer – unabhängig davon, ob die Vermögensgegenstände bereits voll abgeschrieben sind – die ursprünglichen (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich zwischenzeitlich erfolgter Zuschreibungen – soweit es sich nicht um die Aufhebung früherer Abschreibungen handelt (vgl. Tzn. 24 f.) – mit Ausnahme der Zusch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 2

Rz. 1 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen Hierunter sind Bestandsveränderungen bei folgenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 7

Rz. 1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Hierunter sind im Einzelnen z. B. auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1a

Rz. 1 Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftungstätigkeit Hierunter sind – gemindert um Erlösschmälerungen – auszuweisen: Zu a) Rz. 2 Hierunter fallen alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Entgelte ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung, z. B.:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen/Genossenschaften

Rz. 1 Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG (betrifft nur Genossenschaften im Beitrittsgebiet) Genossenschaften hatten in der DM-Eröffnungsbilanz ihre Geschäftsguthaben neu festzusetzen. Der die Geschäftsguthaben übersteigende Betrag des Eigenkapitals war in der DM-Eröffnungsbilanz einer Sonderrücklage zuzuweisen (§ 27 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 DMBilG). Rz. 2 Der gemäß § 17 Abs...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 3 – Abgänge

Rz. 13 Begrifflich handelt es sich beim Abgang um ein mengenmäßiges Ausscheiden von Teilen des Anlagevermögens. Hierunter fallen im Wesentlichen die infolge Veräußerung ausscheidenden Gegenstände (wegen Umwidmungen ins Umlaufvermögen vgl. Tz. 22). Rz. 14 Im Interesse einer möglichst genauen Erfolgsermittlung ist bei wesentlichen Beträgen die zeitanteilige Abschreibung bis zum...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 6

Rz. 1 Andere Vorräte Zu dieser Position zählen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Beispiele: Rz. 2 Erforderlich werdende Abwertungen der Vorräte aufgrund von Mengen- und Wertdifferenzen sind über GuV 5a "Aufwendungen für Hausb...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 3

Rz. 1 Beteiligungen Beteiligungen sind Anteile (Mitgliedschafts- oder Gesellschaftsrechte) an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Der Beteiligungscharakter ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn mit dem Erwerb solcher Anteile nur die Absicht einer Kapitalanlag...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 4

Rz. 1 Sonstige betriebliche Erträge Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 1, 9, 10 und 11 fallende betriebliche Erträge zu zeigen. Beispiele: Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere Erträge aus der Aufl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Gewinnrücklagen Als Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet wurden (§ 272 Abs. 3 HGB). Rz. 2 Die Gewinnrücklagen sind zu untergliedern in: Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG (betrifft nur Unternehmen im Beitrittsgebiet) Gesetzliche Rücklage (nur für Aktiengesellschaften)...mehr