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Teil C: Erläuterungen zum Jahresabschluss /   GuV 4

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Rz. 1

Sonstige betriebliche Erträge

Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 1, 9, 10 und 11 fallende betriebliche Erträge zu zeigen.

Beispiele:

  • Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen
  • Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere
  • Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
  • Verbrauch der Rückstellungen für Bauinstandhaltung, die gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. in früheren Jahren gebildet wurde
  • Zahlungseingänge auf in früheren Jahren abgewertete Forderungen
  • Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
  • Gutschriften und Kostenerstattungen, soweit sie dem Charakter nach nicht den Umsatzerlösen zuzurechnen sind
  • Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen

    Die Versicherungsentschädigung wird nicht gezahlt, weil das Wohnungsunternehmen eine Lieferung oder sonstige Leistung an die Versicherung erbracht hat, sondern weil die Versicherung nach Vertrag gegen vorherige Zahlung einer Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls für den Schaden einzustehen hat. Sollte es sich bei der Versicherungsentschädigung aber um den Ersatz von nicht berechnungsfähigem Umsatz handeln, weil etwa der zu liefernde Gegenstand untergegangen ist, erfolgt der Ausweis unter dem Posten "Umsatzerlöse".

  • Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten
  • Mahngebühren
  • Erstattung von sächlichen Verwaltungsaufwendungen
  • Ausgleichsposten für die Inanspruchnahme von Rückstellungen, die wegen des Primärausweises nicht direkt erfolgen kann (z. B. Eigenleistungen)
  • Erträge aus Zuschüssen ohne Gegenleistungscharakter
  • Konzernumlagen, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, z. B. allgemeine Konzernumlagen für Konzernführungsaufgaben
  • Haftungsvergütung und Auslagenersa...

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