Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / Zusammenfassung

Überblick Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] I. d. R. wird eine Zweckgesellschaft von einem Initiator für die Erfü...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.2 Die Besonderheiten für Zweckgesellschaften

Rz. 16 Zweckgesellschaften bildeten nach diesem Gesetzesstand ein konsolidierungspflichtiges Tochterunternehmen, wenn zwischen diesen und dem Initiator ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB bestand.[1] Allerdings war es nur selten möglich, Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis einzubeziehen, da sie regelmäßig weder einen Anwendungsfall des Konzepts der e...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.1 Leasingobjektgesellschaft

Rz. 6 Im Bereich des Leasinggeschäfts sind zumeist Objektgesellschaften eingeschaltet, die häufig eigens für das jeweilige Leasingobjekt im Rechtskleid einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründet werden.[1] Sie tätigen i. d. R. alle erforderlichen Geschäfte von der Beschaffung des Leasingobjekts über dessen Finanzierung und Vermietung bis zur Abwicklung bei Beendigu...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 3.1 Ausgliederungsplan und Anlagen

Kernstück der Umwandlung ist die sogenannte Ausgliederungserklärung, die den Ausgliederungsplan (Spaltungsplan) enthält. Diese Erklärung wird notariell errichtet. Der Gang zum Notar ist also unerlässlich. Bevor Sie den Notar aufsuchen, müssen Sie Folgendes vorbereiten: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er spätestens 1 Monat vor der Ausgliederungsklärung informiert werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / Einführung

Die GmbH ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit gegründet. Es kann aber Situationen geben, in denen die Tätigkeit der GmbH eingestellt bzw. die GmbH beendet werden muss. Die Auflösung/Liquidation kann auf einem freien Entschluss der Gesellschafter beruhen oder aus zwingenden Gründen erfolgen. So sind z. B. die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer gezwungen, einen Schlussstric...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 5 Aufgaben und Kompetenzen

Die Hauptfunktionen von Beiräten sind Überwachung, Beratung und Schlichtung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit der Einrichtung eines Beirats anstreben, können Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats vorgeben. Unterscheiden Sie: Beirat mit ausschließlich beratender Funktion oder Beirat mit kontrollierender Funktion. Die Aufgabenzuweisung formulieren Sie im Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 7 Informationsrechte

Mit den Aufgaben des Beirats müssen entsprechende Informationsrechte einhergehen. Sofern Gesellschaftsvertrag oder Beiratsordnung keine Regelungen treffen, kann der Beirat jederzeit von der Geschäftsführung umfassende Auskünfte verlangen.[1] Allerdings kann ein einzelnes Beiratsmitglied ein dem Beirat gegenüber der Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumtes...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsbüromanagement in di... / 3 Aufbewahrungsfristen: das müssen Sie aufheben

Die Vorstände in Vereinen sind zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet. Wer gegen die Aufbewahrungspflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Wie lange man was aufheben muss, regeln die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.[1] Im Wesentlichen werden Fristen von sechs, acht und zehn Jahren unterschieden. Hier gibt es seit dem 01.01.2025 eine Neuerung zur Entlastung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2 Private Zuwendungen im Jahresabschluss des Zuwendungsnehmers

2.2.1 Vorbemerkung Rz. 41 Wie oben bereits erwähnt, beruhen private Zuwendungen im Gegensatz zu öffentlichen Zuwendungen regelmäßig auf einem ökonomischen Austauschverhältnis und begründen daher eine Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsnehmers. Ihre bilanzielle Abbildung im Jahresabschluss des Zuwendungsempfängers unterscheidet sich folglich auch von der öffentlicher Zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1 Öffentliche Zuwendungen im Jahresabschluss des Zuwendungsnehmers

2.1.1 Vorbemerkung Rz. 13 Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen wird seit langem aufgrund des Fehlens expliziter handelsrechtlicher Normen kontrovers diskutiert.[1] Bevor im Einzelnen auf die Bilanzierungsproblematik öffentlicher Zuwendungen eingegangen wird, gibt das nächste Kapitel zunächst einen Einblick in die Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW zu B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3 Private Zuwendungen im Jahresabschluss des Zuwendungsgebers

2.3.1 Aktivierung einer Zuwendung als immaterielles Anlagegut Rz. 49 Die Aktivierung von Zuwendungen als Anschaffungskosten eines immateriellen Anlageguts kommt immer dann infrage, wenn die Zuwendungen aus der Perspektive des Zuwendungsgebers einen Vermögensgegenstand verkörpern. Der Zuwendungsgeber muss mit der Hingabe der Zuwendung folglich ein bestimmtes Recht entgeltlich ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäftsraummiete / 9 Besonderheiten: Jahresübergreifende Mieterträge und -aufwendungen

Da die Miete i. d. R. im Voraus mit Beginn des Leistungsmonats fällig ist, geschieht es nicht selten, dass die Januarmiete bereits im Dezember des Vorjahres an den Vermieter ausgeglichen wird Auch die verspätete Mietzahlung ist in der Praxis nicht unüblich und kann zu Abgrenzungsfragen beim Jahresabschluss führen. Diese Mietzahlungen – verfrüht wie verspätete – sind in Buchh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Wie oben bereits erwähnt, beruhen private Zuwendungen im Gegensatz zu öffentlichen Zuwendungen regelmäßig auf einem ökonomischen Austauschverhältnis und begründen daher eine Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsnehmers. Ihre bilanzielle Abbildung im Jahresabschluss des Zuwendungsempfängers unterscheidet sich folglich auch von der öffentlicher Zuwendungen. Die erf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.3 Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung

Rz. 18 Sofern beim Empfänger ein Anspruch auf die Zuwendung besteht, ist dieser als Forderung unter dem Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" gem. § 266 Abs. 2 B. II. 4. HGB auszuweisen.[1] Zu welchem Zeitpunkt der Anspruch auf eine Zuwendung entsteht und dieser als Forderung zu erfassen ist, hängt davon ab, ob der Empfänger einen Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5 Bilanzierung bedingt rückzahlbarer Investitionszuwendungen

2.1.5.1 Vorbemerkung Rz. 29 Die Rückzahlungsverpflichtung aus einer Zuwendung stellt eine Verpflichtung dar, die eine quantifizierbare wirtschaftliche Belastung beinhaltet und folglich die Kriterien einer passivierungspflichtigen Schuld erfüllt. Der Ansatz einer solchen Verpflichtung erfolgt frühestens dann, wenn sie vorhersehbar ist bzw. wahrscheinlich be- oder entsteht.[1] 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4 Bilanzierung verlorener Investitionszuwendungen

2.1.4.1 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Ansatz gekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten Rz. 19 Im Folgenden wird angenommen, dass die Zuwendung für einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens gewährt wird, da es nur unter dieser Prämisse zu einer sukzessiven Realisierung der Zuwendung durch Ansatz der gekürzten Anschaffungs- oder Hers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2.1.1 Endgültige Schwellenwerte deutlich höher als ursprünglich diskutiert

Unternehmen aus der EU Nach dem 5-jährigen Übergangszeitraum (d. h. ab dem 26.07.2029) [1] werden Unternehmen aus der Europäischen Union von der CSDDD erfasst, wenn sie im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss anzunehmen war bzw. angenommen wurde, durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR aufwiesen[2]. Soweit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.1 Vorbemerkung

Rz. 29 Die Rückzahlungsverpflichtung aus einer Zuwendung stellt eine Verpflichtung dar, die eine quantifizierbare wirtschaftliche Belastung beinhaltet und folglich die Kriterien einer passivierungspflichtigen Schuld erfüllt. Der Ansatz einer solchen Verpflichtung erfolgt frühestens dann, wenn sie vorhersehbar ist bzw. wahrscheinlich be- oder entsteht.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.1 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Ansatz gekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 19 Im Folgenden wird angenommen, dass die Zuwendung für einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens gewährt wird, da es nur unter dieser Prämisse zu einer sukzessiven Realisierung der Zuwendung durch Ansatz der gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten kommen kann.[1] Demgegenüber wird bei nicht abnutzbaren Anlagegütern die Zuwendung regelmäßig erst b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.3 Sofortige Ertragsrealisierung einer Zuwendung

Rz. 27 Eine sofortige Erfolgswirksamkeit verlorener Investitionszuwendungen ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn der Zuwendungsnehmer das von ihm erwartete Verhalten in der Periode der Zuwendungsgewährung vollständig erfüllt hat. Dies ist mitunter der Fall, wenn die Zuwendung zur Deckung bereits entstandener Verluste bzw. Aufwendungen gewährt wird oder die Gegenleistung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.6 Bilanzierung verlorener Erfolgszuwendungen

Rz. 36 Im Regelfall sind verlorene Erfolgszuwendungen im Zeitpunkt des Zuflusses erfolgswirksam zu verrechnen, da diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen grundsätzlich in der Periode gezahlt werden, in der auch die Auszahlungen durch den Zuwendungsempfänger erfolgen. Bei geschäftsjahresübergreifenden Zahlungen ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) zu bilden. Rz. 3...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.4 Bilanzierung privater Zuwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung

Rz. 47 In praxi werden insbesondere von Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen auch Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistungsverpflichtung gewährt. In diesem Fall erhöht die erhaltene Zuwendung das Vermögen des Zuwendungsempfängers. Handelt es sich um nicht monetäre Zuwendungen, erfolgt ihr Ansatz höchstens mit dem Zeitwert. Unabhängig davon, ob der Zuschuss von einem G...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.3 Aktivierung einer Zuwendung als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 55 Wird eine Investitionszuwendung für materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gewährt, besteht zudem die Möglichkeit der Aktivierung des Zuschusses als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Zwar lassen sich aus dem Schrifttum und der Rechtsprechung keine allgemeingültigen Grundsätze herleiten, nach denen eine Zuwendung den Anschaffungs- bzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.2 Darstellung der IDW-Stellungnahme HFA 1/1984

Rz. 14 Mit seiner im Oktober 1984 erlassenen und 1990 überarbeiteten Stellungnahme zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen lehnt sich das IDW inhaltlich an den unten näher erläuterten IAS 20 an. Gegenstand der Stellungnahme ist die Bilanzierung von verlorenen und bedingt rückzahlbaren Zuwendungen der öffentlichen Hand beim Zuwendungsempfänger. Im Überblick trifft der HFA d...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.4 Ausweis eines Zuwendungsertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 28 Nach alter Rechtslage (bis zum 31.12.2015) waren Zuwendungserträge in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 3 Nr. 6 HGB (a. F.) als "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen, da sie nicht aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnissen oder Waren bzw. der Erbringung von unternehmenstypische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.7 Bilanzierung rückforderbarer Erfolgszuwendungen

Rz. 38 Ähnlich wie bei den Investitionszuwendungen können auch Erfolgszuwendungen rückforderbar sein, wenngleich dies seltener der Fall ist. Analog sind deshalb auch bei den rückforderbaren Erfolgszuwendungen Rückstellungen zu bilden, welche das Risiko einer zukünftig entstehenden Rückzahlungsverpflichtung abbilden. Sofern die Rückzahlungsverpflichtung von Anfang an und unbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.3 Bilanzierung privater Erfolgszuwendungen

Rz. 45 Bei privaten Ertrags- oder Aufwandszuwendungen besteht die Gegenleistung des Zuschussempfängers regelmäßig in der Durchführung einer geförderten Maßnahme (z. B. Marketingaktion oder Forschungs- und Entwicklungsmaßnahme) oder in der Übernahme einer Verpflichtung (bspw. Eingehen eines Wettbewerbsverbots oder einer Nutzungsüberlassung). Wie bei privaten Investitionszuwen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.4 Verrechnung einer Zuwendung als Aufwand

Rz. 56 Eine unmittelbare aufwandswirksame Verrechnung einer Zuwendung ist nur dann möglich, wenn sie nicht die Voraussetzungen eines immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens, eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens, einer geleisteten Anzahlung, eines sonstigen Vermögensgegenstands oder nachträglicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfüllt. Es muss sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.1 Vorbemerkung

Rz. 13 Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen wird seit langem aufgrund des Fehlens expliziter handelsrechtlicher Normen kontrovers diskutiert.[1] Bevor im Einzelnen auf die Bilanzierungsproblematik öffentlicher Zuwendungen eingegangen wird, gibt das nächste Kapitel zunächst einen Einblick in die Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW zu Bilanzierungsfragen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.2 Passivierungspflicht bei aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 30 Die Entstehung einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung ist an den Eintritt eines bestimmten, in den Zuwendungsbedingungen konkretisierten Ereignisses geknüpft. Handelt es sich dabei um ein gewinnabhängiges Ereignis, d. h., ist der Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung abhängig von dem Erreichen bestimmter globaler Ergebnisziele, muss die Verpflichtung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.2 Bilanzierung privater Investitionszuwendungen

Rz. 42 Sofern der private Zuwendungsgeber die Zuwendung zur Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Vermögensgegenstands gewährt, ist der Zuwendungsnehmer regelmäßig verpflichtet, den bezuschussten Vermögensgegenstand für Zwecke des Zuwendungsgebers einzusetzen. Die Gegenleistung des Zuwendungsempfängers besteht somit in der Regel aus zwei Komponenten, nämlich der Ansc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.1 Aktivierung einer Zuwendung als immaterielles Anlagegut

Rz. 49 Die Aktivierung von Zuwendungen als Anschaffungskosten eines immateriellen Anlageguts kommt immer dann infrage, wenn die Zuwendungen aus der Perspektive des Zuwendungsgebers einen Vermögensgegenstand verkörpern. Der Zuwendungsgeber muss mit der Hingabe der Zuwendung folglich ein bestimmtes Recht entgeltlich erworben haben, welches dann in seiner Bilanz als immateriell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.3 Passivierungspflicht bei auflösend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 33 Auflösend bedingte Zuwendungen sind vom geförderten Unternehmen grundsätzlich zurückzuzahlen. Mit der Zuwendungsbewilligung entsteht demnach automatisch eine Rückzahlungsverpflichtung, welche bei Eintritt des auflösenden Ereignisses entfällt. Sofern die auflösende Bedingung noch nicht eingetreten ist, besteht nach herrschender Meinung eine Passivierungspflicht der Rüc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.2 Einstellung einer Zuwendung in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 51 Analog zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens beim Zuwendungsnehmer ist beim Zuwendungsgeber ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn es sich bei der Zuwendung um eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt.[1] Wie bereits erläutert wurde, existiert keine einheitlic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.6 Behandlung rückforderbarer Zuwendungen

Rz. 83 Sofern für nach IAS 20.7 erfasste und bereits erhaltene Zuwendungen bei Nichteinhaltung zukünftig zu erfüllender Bedingungen eine vollständige oder teilweise Rückzahlung vorgesehen ist, sind in der Folge sämtliche daraus resultierenden Eventualschulden nach IAS 37 zu behandeln.[1] In der Bilanz des Zuwendungsempfängers ist eine Rückzahlungsverpflichtung etwa in Form e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen

Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Explizit vom Anwendungsbereich des IAS 20 ausgeschlossen sind:...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.1 Die GuV-Rechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses und der doppelten Buchführung

Rz. 1 Alle Kaufleute i. S. d. HGB sind, sofern sie nicht ausnahmsweise nach § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB von der Jahresabschlusserstellung und Buchführung befreit sind, nach § 242 Abs. 2 HGB verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Regelmäßigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Die GuV-Rechnung unterliegt den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr