Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Pensionsrückstellungen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB müssen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund einer unmittelbaren Zusage keine Pensionsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert werden, wenn der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 1.1.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rechtsanspruch nach dem 31.12...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheits...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einzelunternehmen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann betrifft die Gewerbesteuer als Objektsteuer den Gewerbebetrieb. Sie lässt sich nach allgemeiner Auffassung zweifelsfrei und eindeutig dem Unternehmen zuordnen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 126 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 108 [7/2022]). Für die Bewertung latenter Steuern b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fristen

a) Aufstellungsfrist Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 fo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

a) Funktionsprüfungen Rz. 840 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise für die Wirksamkeit der für die Erstellung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen einschließlich der Kontrollen bezüglich der IT-Anwendungen zu erlangen, wenn er (ISAE 3000 (Revised) Rz. 48R (b); IDW PS 410 (06.2022) Rz. 34) auf Grundlage seiner Beurteil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 275 HGB ist grds. sinngemäß sowie – sofern sich aus dem PublG nichts anderes ergibt – hinsichtlich seines Inhalts und der Reihenfolge verbindlich anzuwenden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind an die Gliederung des § 275 HGB nicht gebunden, da sie die GuV gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 "nach den ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungshandlungen zur Reaktion auf die beurteilten Fehlerrisiken

aa) Beurteilung der technischen Gültigkeit der zu prüfenden ESEF-Unterlagen Rz. 845 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen die Vorgaben der ESEF-VO an die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen erfüllen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 36). Unter technischer Gültigkeit der ESEF-Unterlagen versteht IDW...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 55 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 sind für den Inhalt des JA, seine Gliederung und für einzelne Posten des JA §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268-275 und 277 HGB sinngemäß anzuwenden. Damit gelten die meisten der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB entsprechend. Diese Vorschrift...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, Düsseldorf 1973; Hennrichs, Gewinnabführung und Verlustausgleich im Vertragskonzern – Zur Bedeutung des Jahresabschlusses der Tochtergesellschaft für die Ergebnisermittlung nach §§ 291, 302 AktG, ZHR 2010, 683; Schäfer, Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abschließende Prüfungshandlungen

a) Schriftliche Erklärungen Rz. 860 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des Emittenten schriftliche Erklärungen darüber einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 56), dass sie dem Abschlussprüfer alle Informationen zur Verfügung gestellt haben, die aus ihrer Sicht relevant für die Prüfung sind, und dass sie die Erstellung der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Weitere Unterschiede

Rz. 67 [Autor/Zitation] Die übrigen Bestimmungen des § 264 HGB sind – mit Ausnahme des Abs. 1a – nicht anzuwenden, da das PublG hierfür eigene Regelungen in § 5 Abs. 1 Satz 1 (s. Rz. 30 ff., 39 ff.) und § 5 Abs. 6 (s. Rz. 325 ff.) vorsieht. Rz. 68 [Autor/Zitation] Für eine entsprechende Anwendung des § 264a HGB besteht keine Notwendigkeit, da das PublG selbst bereits die öffent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Nichtigkeit des festgestellten JA bei Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer. Eine Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des JA durch den Aufsichtsrat (§ 7 PublG) führt dagegen nicht zur Nichtigkeit des JA. Die Formulierung "Nichtigkeit des Jahresabschlusses" ist unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassung von Posten

Rz. 86 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 7 HGB dürfen mit arabischen Zahlen versehene Posten der Bilanz und GuV, sofern keine Formblätter anzuwenden sind, unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden. Dies ist entweder möglich, wenn (Nr. 1) die Posten einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes iSd. § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegung der geänderten Unterlagen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 125 [Autor/Zitation] In Abs. 1b wird nicht detailliert geregelt, wann tatsächlich eine Änderung des Jahresabschlusses oder des Lageberichts vorliegt. Eine Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kommt im Rahmen von Abs. 1b nicht in Betracht, da es ein uneingeschränktes und kein eingeschränktes oder abgestuftes Interesse des Rechtsverkehrs an den Unternehmensabschlüssen g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausschüttungssperre

Rz. 98 [Autor/Zitation] Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre, falls das Unternehmen in der Bilanz selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens oder einen Aktivüberhang latenter Steuern ansetzt sowie in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen einem höheren beizulegenden Zeitwert und den (fortgeführten) Anschaffungskosten von VG, die als Deckungsvermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufstellungspflicht (Abs. Satz 1)

1. Gegenstand der Verpflichtung Rz. 19 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 besteht für Unternehmen im Anwendungsbereich des 1. Abschnitts des PublG eine Verpflichtung zur Aufstellung eines JA. Die Norm im PublG ist klarstellender Natur, da sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines JA für die nach § 3 Abs. 1 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Anwendung der §§ 242 bis 256a HGB

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das Gesetz geht (stillschweigend) davon aus, dass alle nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen bereits gem. § 242 HGB als Kaufleute zur Aufstellung eines JA verpflichtet sind und folglich zumindest die für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 242–256a HGB) zu beachten haben (Kirsch, Rechnungslegung, § 5...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 343 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel veranschaulicht die vorstehenden Erläuterungen zum Hinweis nach § 322 Abs. 2 Satz 3 auf bestandsgefährdende Risiken. Zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.01 und des Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 277 HGB)

Rz. 156 [Autor/Zitation] Ist die GuV nach § 275 HGB zu gliedern, müssen die ergänzenden Bestimmungen des § 277 HGB beachtet werden. Dessen Beachtung ist für Einzelkaufleute und Personengesellschaften wegen § 5 Abs. 5 Satz 1 als lex specialis im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht verpflichtend, soweit sich hieraus Bestimmungen zur Gliederung bzw. zum Ausweis in der GuV erge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Vorschriften über die in der Bilanz oder im Anhang zu machenden Angaben (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Vorschrift entspricht § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d HGB. Sie ist im Zusammenhang mit der Verweisungsnorm des § 5 Abs. 2 PublG zu sehen. Erfasst sind damit alle Pflichten aus § 284 HGB zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Weil § 284 HGB seinerseits als Blankettnorm ausgestaltet ist, sind auch die dort in Bezug genommenen Vorschriften mittelbar von...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorschriften über die Gliederung von Bilanz und GuV (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Vorschrift entspricht § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c HGB. Sie erfasst Verstöße gegen Vorschriften über die Gliederung, die über § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten. Auch hier ist anders als bei § 17 PublG kein erheblicher Verstoß erforderlich und legt ein nur geringfügiger Verstoß ein Absehen von der Verfolgung nach § 47 OWiG nahe.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachträgliche Ereignisse

Rz. 870 [Autor/Zitation] Nach ISAE 3000 (Revised) Rz. 61 hat der Abschlussprüfer auch angemessen auf Sachverhalte zu reagieren, die ihm erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks bekannt werden und die bei vorheriger Kenntnis zu Anpassungen des ESEF-Vermerks im Bestätigungsvermerk hätten führen können. In diesem Fall hat der Abschlussprüfer die betreffenden Sachverhalte mit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Formblätter zur Rechnungslegung (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Zitation] Nach § 336 Abs. 3 GenG ist § 330 Abs. 1 HGB über den Erlass von Rechtsverordnungen entsprechend anzuwenden. Rz. 63 [Autor/Zitation] Wohnungsunternehmen, die eG sind, haben die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen v. 22.9.1970 (BGBl. I 1970, 1334), die zuletzt durch Art. 23 des Gesetzes v. 5.7.2021 (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift enthält Begriffsbestimmungen, die die Bedeutung einiger in anderen Vorschriften des PublG verwendeter Termini klarstellen. Sie dient der sprachlichen Entlastung dieser Vorschriften. § 4 PublG konkretisiert für den Anwendungsbereich des PublG die Begriffe des gesetzlichen Vertreters (Abs. 1), der Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 3) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 124 [Autor/Zitation] Für den Fall der Änderung des JA oder des Lageberichts muss nach Abs. 1b ebenfalls eine Offenlegung erfolgen (Satz 1, Rz. 125 ff.). Zudem muss nach Satz 2 der Beschluss über die Ergebnisverwendung nachträglich offengelegt werden, wenn der JA lediglich den entsprechenden Vorschlag enthält (Rz. 132 ff.). Hintergrund dieser Regelung ist die Sicherstellun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verkehrsbetriebe

Rz. 49 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften, die Verkehrsbetriebe sind (definiert in § 1 der VO), haben nach der VO über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen v. 13.7.1988 (BGBl. I 1988, 1057) die in dieser VO getroffenen Bestimmungen zu beachten. Danach haben Gesellschaften, die die Beförderung von Gütern für andere mit Kraftfahrzeugen betreiben, aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 19a PublG dient vordergründig dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Erwägungsgrund 1 der APrVO [EU] Nr. 537/2014). Dieses Vertrauen gründet auf der sorgfältigen und pflichtgemäßen Arbeit der Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften (Kupfer in BeckOGK PublG,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Im Bestätigungsvermerk muss eine Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung enthalten sein (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Die Beschreibung des Gegenstands der Prüfung ist in einem einleitenden Abschnitt des Bestätigungsvermerks aufzunehmen (vgl. Rz. 126). Somit kann die Beschreibung von Art und Umfang der Prüfung davon separiert werden. Das ist i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] Allgemeine Regelungen zur Deckungsrückstellung finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) bzw. der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV). Daneben ergeben sich indirekt Auswirkungen auf die Bewertung der Deckungsrückstellung durch d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 9 PublG wird die Offenlegung des Jahresabschlusses geregelt. Dabei verweist § 9 PublG auf das Regelungsregime der §§ 325 ff. HGB, modifiziert dieses aber in mehrfacher Hinsicht. So wird in Abs. 1 Satz 1 der Grundsatz der sinngemäßen Anwendung von § 325 Abs. 1 bis 2b, 4 bis 6 HGB sowie der §§ 327a, 328 HGB angeordnet (Rz. 7 ff.); auch § 329 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 161 [Autor/Zitation] Durch Abs. 4 wird die Offenlegung des KA geregelt und dazu auf die entsprechenden Regelungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses (Abs. 1 bis Abs. 1b [Rz. 41 ff.] und Abs. 4 Satz 1 [Rz. 176 ff.]) verwiesen. Der Verweis erstreckt sich nicht auf die Abs. 2a und 2b, was aufgrund der IAS/IFRS-Option für den KA nach § 315e Abs. 3 auch nicht erforderli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsplanung

Rz. 831 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Prüfung so zu planen, dass eine wirksame Prüfungsdurchführung sichergestellt ist. Dies beinhaltet auch die Festlegung des Prüfungsumfangs sowie der zeitlichen Planung und Steuerung der Prüfung sowie die Bestimmung von Art, zeitlicher Einteilung und Ausmaß der geplanten Prüfungshandlungen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 40). Der Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Regelungen zur Prüfungsdurchführung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neben Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang enthält § 317 auch Regelungen zur Prüfungsdurchführung. Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermöge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 325 wird die Offenlegung der Unternehmensabschlüsse und artverwandter Unterlagen geregelt. Dabei sieht Abs. 1 (Rz. 41 ff.) den Grundsatz der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie weitere relevanter Unterlagen für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. vor, der hinsichtlich der Frist in Abs. 1a (Rz. 110 ff.) un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsprüfungen

Rz. 840 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise für die Wirksamkeit der für die Erstellung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen einschließlich der Kontrollen bezüglich der IT-Anwendungen zu erlangen, wenn er (ISAE 3000 (Revised) Rz. 48R (b); IDW PS 410 (06.2022) Rz. 34) auf Grundlage seiner Beurteilung der Risiken wesen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzerngeschäftsjahr

Rz. 21 [Autor/Zitation] (Teil-)KA und (Teil-)Konzernlagebericht müssen für das vergangene Konzerngeschäftsjahr aufgestellt werden. Eine nähere Bestimmung des Konzernabschlussstichtags bzw. des Konzerngeschäftsjahres enthält § 13 nicht. Durch die Verweisung des § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 299 Abs. 1 HGB ist der KA grds. auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Insoweit entspricht § 20 PublG im Wesentlichen § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b HGB. Hinsichtlich der einzelnen im Tatbestand genannten Rechnungslegungsvorschriften wird auf die jeweiligen Erläuterungen verwiesen. Um als Ordnungswidrigkeit nach § 20 PublG sanktioniert zu werden, müssen die Verstöße gegen Bewertungsvorschriften zu unvertretbaren Ergebnissen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Beurteilung der technischen Gültigkeit der zu prüfenden ESEF-Unterlagen

Rz. 845 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen die Vorgaben der ESEF-VO an die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen erfüllen (IDW PS 410 (06.2022) Rz. 36). Unter technischer Gültigkeit der ESEF-Unterlagen versteht IDW PS 410 (06.2022) Rz. 15 den Umstand, dass eine die ESEF-Unterlagen enthalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU die Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (bzw. des Teilkonzernabschlusses und des Teilkonzernlageberichts). Die Überschrift der Vorschrift, die nur den Konzernabschluss in Bezug nimmt, ist zu eng gefasst. Mutterunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beurteilung der iXBRL-Auszeichnung

Rz. 855 [Autor/Zitation] Für IFRS-Konzernabschlüsse hat der Abschlussprüfer ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 die Auszeichnung (Tagging) der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe nach Maßgabe der Art. 4 und 6 ESEF-VO ermöglic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Bildung des Prüfungsurteils zur ESEF-Konformität

Rz. 875 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss beurteilen, ob er ausreichende angemessene Prüfungsnachweise erlangt hat, und, sofern notwendig, weitere Prüfungsnachweise einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 64). Weiterhin hat sich der Abschlussprüfer ein Prüfungsurteil zu bilden, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen falschen Darstellungen sind. Hierbei hat er seine Sc...mehr