Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Beurteilung des Prüfungsergebnisses (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 2 Satz 1)

Rz. 142 [Autor/Zitation] In den Bestätigungsvermerk ist eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses aufzunehmen (§ 322 Abs. 1 Satz 2). Diese Beurteilung des Prüfungsergebnisses bildet die Kern- oder Gesamtaussage im Bestätigungsvermerk zum Prüfungsgegenstand JA und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§ 322 Abs. 2 iVm. Abs. 6), im Fall des § 324a Abs. 1 Satz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung sonstiger Prüfungsgegenstände

Rz. 238 [Autor/Zitation] Sind neben dem Abschluss und Lagebericht pflichtgemäß weitere Prüfungsgegenstände zu prüfen und ist darüber ebenfalls ein Urteil im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk abzugeben (vgl. Rz. 48), muss das von Abschlussprüfern inhaltlich und strukturell entsprechend berücksichtigt werden. Strukturell werden dann die Berichterstattung über einen sog. sons...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Grundlage für die Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Grundlage für die Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 28): Beschreibung von Eckpunkten zu Art und Umfang der Prüfung, einschließlich Wahrung der Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen oder Konzern und mit Angabe der angewandten Prüfung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiele

Rz. 275 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 251 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 3 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschlusses zum 31.12.01, aufgestellt nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; Sudhoff, Der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Tätigkeit der feststellenden Organe

Rz. 95 [Autor/Zitation] Die Bestimmung, dass der JA erst nach stattgefundener Abschlussprüfung festgestellt werden kann, verbietet es nicht, dass sich der AR, ein von ihm bestellter Ausschuss oder die Gesellschafter schon vor Beendigung der Abschlussprüfung mit dem JA befassen oder eigene Prüfungen, wie sie zB in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG vorgeschrieben sind, durchführen. Notw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) 1993 bis 1998

Rz. 87 [Autor/Zitation] Durch das Kreditwesenänderungsgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I 1992, 2211) wurde § 331 Nr. 1, 2 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert und zusätzlich der "Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3" bzw. der "Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4" in die bei Falschdarstellungen ggf. zu sanktionierenden Rechnungslegungsinstrumente aufgenommen (Altenhain in HKMS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer eines Versicherungsunternehmens ist dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde über festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Versicherungsunternehmens bzw. des Konzerns gefährden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Mayer/Maiß (Hrsg.), EG-Bankbilanzrichtlinie – Synoptische Darstellung der Entstehung der Richtlinie des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten mit weiteren Materialien, 1987; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Erb, EHUG-Die neuen HGB-Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abschließende Prüfungshandlungen

Rz. 650 [Autor/Zitation] In Bezug auf nachträgliche Ereignisse regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 49 f., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungshandlungen übernehmen muss. Dies umfasst auch, soweit angemessen, den Teilbereichsprüfer aufzufordern, Prüfungshandlungen durchzuführen, die so geplant sind, dass sie Ereignisse identifiziere...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Weitere Anmerkungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Feststellung des JA und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags ist gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 GenG die Generalversammlung zuständig. Bei der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages sind auch Gewinn- und Verlustvortr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang (Abs. 1 Satz 2)

1. Jahresabschluss a) Prüfungsurteile Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein ode...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Konzernabschluss sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 141 [Autor/Zitation] Prüfung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anzuwendende "Bestimmungen dieses Unterabschnitts"

Rz. 21 [Autor/Zitation] Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 sind die "Bestimmungen dieses Unterabschnitts, die sich auf den Jahresabschluss beziehen, … auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a entsprechend anzuwenden". "Bestimmungen dieses Unterabschnitts" sind diejenigen des dritten Buchs zweiter Abschnitt dritter Unterabschnitt "Prüfung" und damit die Vorschriften der §§ 316 bis ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Prüfungspflicht bei grundlegender Änderung rechtlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse

a) Prüfungspflicht bei Wechsel der Größenklassen Rz. 66 [Autor/Zitation] § 267 Abs. 4 trifft Bestimmungen über den Eintritt der Rechtsfolgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Größenklasse ergeben (vgl. dazu § 267 Rz. 29 f.). Diese gelten auch für den Eintritt oder Wegfall der Prüfungspflicht, sofern sie an die Größenklasse anknüpft und sind dann von Bedeutung, wenn ein ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

a) Prüfungsurteile Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 1 kann bei der Offenlegung gem. § 325 Abs. 1 bei großen KapGes. an die Stelle des JA ein Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde (IFRS-EA). Nach § 325 Abs. 2b Nr. 1 tritt die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorschriften, deren Einhaltung vom Abschlussprüfer nicht zu prüfen sind

Rz. 190 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der von ihm geprüfte und testierte JA und Lagebericht unter Beachtung der §§ 325 ff. veröffentlicht wurde. Besonderheiten ergeben sich im Zusammenhang mit der Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts (vgl. Rz. 80...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) 1986 bis 1992

Rz. 85 [Autor/Zitation] § 331 wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 als Teil des sechsten Unterabschnitts "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB eingefügt (Biener/Berneke, Bilanzrichtlin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einzelkaufleute

a) Betriebliche Vermögensgegenstände Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsgegenstand (Abs. 1 Satz 1)

1. Jahresabschluss und Lagebericht Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie gg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Personenhandelsgesellschaften

a) Betriebliche Vermögensgegenstände Rz. 236 [Autor/Zitation] Bei einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vermögenszuordnung aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft weniger problematisch als bei einem Einzelkaufmann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 128 [9/2024]). Entsprechend § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dem Unternehmen alle VG zuzuordnen, deren (wirtschaft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 426 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die in den Rz. 376 ff. erläuterten Anforderungen zu den Erklärungen nach § 322 Abs. 6 Satz 1 zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lage- oder Konzernlageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellungs- und Formulierungsbeispiele für den Umgang mit inhaltlich nicht geprüften Angaben im Lage- oder Konzernlagebericht

Rz. 428 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele veranschaulichen die in Rz. 388 gegebenen Erläuterungen zum Umgang mit inhaltlich nicht geprüften Lageberichtsangaben im Bestätigungsvermerk. Zugrunde liegen den Beispielen die Prüfung eines Lageberichts für das GJ vom 1.1. bis zum 31.12.01 einer nach § 316 prüfungspflichtigen KapGes. (ABC-AG), ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Vorschriften

1. Unmittelbare Geltung der Vorschriften für alle Kaufleute Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 238 bis 263 die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute. Aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft (Rz. 16) müssen Genossenschaften die GoB bei der Erstellung von JA und Lagebericht als zwingende Rechtsno...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als persönliche Eigenschaft (subjektiver Tatbestand) wird vom Täter zur Verwirklichung des Straftatbestands vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB) gefordert; bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ist ausreichend, dh., der Täter hält die falsche Darstellung ernsthaft für möglich, nimmt sie aber dennoch billigend in Kauf (LG Essen v. 17.2.2021 – 32 KLs – 307 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Regelungsgegenstand und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 341b ist die zentrale Bewertungsvorschrift für den Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen und regelt insb., welche Vermögensgegenstände nach den für das Anlagevermögen geltenden allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften und welche Vermögensgegenstände nach den Regelungen für das Umlaufvermögen zu bewerten sind (§ 341b Abs. 1 und Abs. 2). Darüb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegungsfrist

Rz. 8 [Autor/Zitation] Aufgrund des Verweises auf § 325 Abs. 1a hat die elektronische Übermittlung der offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, zu erfolgen. Die Offenlegungsfrist beginnt mit diesem Abschlussstichtag. Zur Wahrung der Frist ist gem. § 325 Abs. 4 Satz 2 der Zeitpunkt der Übermittlun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Fehlen der nach § 319 Abs. 1 erforderlichen Berufszulassung

Rz. 266 [Autor/Zitation] Liegt aufgrund eines Verstoßes gegen Abs. 1 keine Eignung als Abschlussprüfer vor, weil der gewählte Prüfer nicht zur Durchführung der gesetzlichen Abschlussprüfung befähigt ist, muss für die Rechtsfolgen zum einen nach dem Zeitpunkt des Nichtvorliegens/Entfallens der Prüferbefähigung und zum anderen zwischen den Folgen für den geprüften Abschluss und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflichtige Unternehmen (Abs. 1 Satz 1)

1. Kapitalgesellschaften Rz. 54 [Autor/Zitation] Absatz 1 Satz 1 ordnet die jährliche Pflichtprüfung für alle KapGes. (AG, SE, KGaA, GmbH) an, die nicht kleine Gesellschaften iSd. § 267 Abs. 1 sind; zu den kleinen KapGes. zählen auch die Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a. Die Differenzierung der Prüfungspflicht nach Größenklassen war eine der wichtigen Neuerungen des Bi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorschriften, die mittelbar den Umfang der Abschlussprüfung beeinflussen können

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder des Vorstands ist als solcher kein Bestandteil des JA oder des Lageberichts und unterliegt somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung (§ 29 Abs. 2 GmbHG; § 174 AktG) unterliegt als solcher ebenfalls nicht der Prüfung dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufstellung des JA betreffen. So...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Konzernabschluss

a) Prüfungsurteile Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kriterien für die Messung oder Beurteilung

aa) Gesetzliche Vorschriften Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gesetzliche Regelungen zur Prüfungsdurchführung (Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5)

1. Unrichtigkeiten und Verstöße Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung von JA und Konzernabschluss so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Generelle Aufstellungspflicht (Abs. 1 Satz 1)

1. Aufstellungspflicht als Formkaufmann Rz. 28 [Autor/Zitation] Für eG folgt die Pflicht zur Buchführung (§ 238 Abs. 1 Satz 1), zur Aufstellung eines Inventars (§ 240) und eines nach den GoB erstellten JA (§ 242f) aus ihrer Eigenschaft als Formkaufmann; eG gelten als Kaufleute iSd. HGB (§ 17 Abs. 2 GenG). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Bücher weist § 33 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung

Rz. 13 [Autor/Zitation] In § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG wird die Prüfungspflicht für den JA und den Lagebericht eigenständig, ohne Verweisung auf § 316 Abs. 1 HGB normiert; die Verweisungen in Satz 2 erstrecken sich nur auf § 316 Abs. 3 HGB. Gleichwohl kann wegen des parallelen Wortlauts weitgehend auf die Erläuterungen zu § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB (§ 316 HGB Rz. 54 ff.) rekurriert ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tathandlungen

a) Verhältnisse der Kapitalgesellschaft Rz. 106 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 1 stellt die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den in der Norm bezeichneten Tatmitteln, zB im JA und im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung (s. Rz. 98 ff.) unter Strafe. Der Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" ist weit gefasst, ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundstruktur des Bestätigungsvermerks

Rz. 206 [Autor/Zitation] Im Fall eines Unternehmens, das kein PIE ist, sieht das strukturelle Bild des Bestätigungsvermerks für eine Abschlussprüfung mit Gegenstand nach § 316 Abs. 1 (Jahresabschluss und Lagebericht) angesichts der vorgenannten Überlegungen in der Abschlussprüfungspraxis regelmäßig wie in der folgenden Übersicht dargestellt aus (vgl. dazu zB auch WP Handbuch1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung der Feststellung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine Billigung durch die zuständi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Negativerklärung zu verbotenen Nichtprüfungsleistungen und Unabhängigkeitserklärung (Art. 10 Abs. 2 Buchst. f APrVO)

Rz. 540 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. f APrVO verlangt im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk "die Erklärung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Absatz 1 erbracht wurden und der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bei der Durchführung der Abschlussprüfung ihre Unabhängigkeit von dem geprüften Unternehmen gewahrt habe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Vollendung, Beendigung

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Unterscheidung zwischen Vollendung und Beendigung einer Straftat ist wichtig, weil erst mit der Vollendung die Strafbarkeit beginnt, da zuvor noch Berichtigungsmöglichkeiten bestehen, und mit der Beendigung die Verjährungsfrist beginnt. Die Straftat ist bei abstrakten Gefährdungsdelikten nach hM grds. "mit Abschluss der tatbestandsmäßigen Handlung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung des Bestätigungsvermerks (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 127 [Autor/Zitation] Nach Durchführung der Nachtragsprüfung ist der (bereits erteilte und weiterhin wirksame) Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. Mit dieser Regelung soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden (vgl. BT-Drucks. 10/317, 95 dort zu § 275 HGB-E). Diesen Gesichtspunkt gilt es bei der Auslegung zu beachten. Die Vorschrift beschränkt sich darauf zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Anwendbarkeit von aktienrechtlichen Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Gewisse aktienrechtliche Regelungen sind von Versicherungsunternehmen, die nicht in den Rechtsformen der AG oder KGaA betrieben werden oder kleinere Vereine darstellen, analog anzuwenden (vgl. § 341a Abs. 4). Rz. 27 [Autor/Zitation] Dies betrifft zum einen die Angaben zu den Bilanzposten Kapitalrücklage und Gewinnrücklage (vgl. § 152 Abs. 2, 3 AktG; anzu...mehr