Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung kraft Gesetzes

Rz. 134 [Autor/Zitation] Mit Einführung des § 319b durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zur netzwerkweiten Ausdehnung der handelsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften (vgl. ua. BT-Drucks. 16/10067, 100, 105, 114) zugleich seine entsprechende Geltung angeordnet für die Abschlussprüfung nach dem PublG (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PublG), den Sonderprüfer (§ 143 Abs. 2 AktG), die Prüfung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 436 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3a Satz 1 und 2 müssen KapGes., die als Inlandsemittent Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine KapGes. iSd. § 327a sind, für Zwecke der Offenlegung eine Wiedergabe jeweils ihres JA und Lageberichts sowie ihres Konzernabschlusses und Konzernlageberichts entsprechend den Anforderungen des § 328 Abs. 1 erstellen und die Einhal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 309 [Autor/Zitation] Der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und der Prüfer des JA können, müssen aber nicht identisch sein (§ 324e Abs. 2 HGB-E, Rz. 310). Bei der Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts stehen somit grundlegende Alternativen offen, wobei die CSRD ( EU) 2022/2464 allerdings größere Spielräume als ihre geplante Transformation in deutsches Recht vorsi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsgegenstand: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 nennt als Prüfungsobjekte den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Konzernabschluss eines MU, das keine kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) ist, besteht abweichend vom JA obligatorisch aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel und kann um eine Segmentberichterstattung erw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis der Verfahren zueinander

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 318 enthält einen komplexen Regelungsmechanismus, der je nach Sachverhaltskonstellation unterschiedliche Möglichkeiten für die Bestellung des Abschlussprüfers eröffnet, dabei aber sicherstellen soll, dass rechtzeitig ein Abschlussprüfer zur Durchführung der gesetzlichen Pflichtprüfung zur Verfügung steht. Besondere Probleme für das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Wählbarer Personenkreis

Rz. 45 [Autor/Zitation] Zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses von KapGes. jeder Rechtsform und offener Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 gleich welcher Größenklasse können WP und WPG gewählt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 1). Für die Prüfung bei mittelgroßen GmbH und mittelgroßen Personengesellschaften iSd. § 264a wird dieser Personenkreis er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.2 Bilanzielle Behandlung des unechten Factorings nach HGB

Rz. 33 Die Bilanzierung des unechten Factorings ist in der Literatur strittig.[1] Rechtlich wird das unechte Factoring überwiegend als Kreditgewährung mit Sicherungsübereignung bzw. Sicherungsabtretung von Forderungen eingestuft.[2] Somit erfolgt die Bilanzierung des unechten Factorings analog einer Darlehensgewährung. Die Forderungen werden gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB vom ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Weitere Fristen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Der JA (und ggf. Lagebericht) ist nach seiner Aufstellung "unverzüglich" dem Abschlussprüfer vorzulegen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 320 Abs. 1 Satz 1 HGB; s. § 6 Rz. 1 ff.). Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Rz. 36 [Autor/Zitation] Sofern das Unternehmen einen Aufsichtsrat besitzt, müssen die gesetzlichen Vertreter unverzüg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungen zur Buchführung und zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Buchführungspflicht und die für die Buchführung geltenden Ordnungsmäßigkeitsvorschriften sind in §§ 238–241 geregelt. Die Darstellung zur Buchführung nach Abs. 2 Satz 1 betrifft die Buchführung ieS, dh. die Finanzbuchführung, insbes. soweit auf ihr der JA aufbaut. Sie umfasst die Grundaufzeichnungen in der Hauptbuchhaltung und in den Nebenbuchhalt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorgesehene Änderungen des § 340a durch das CSRD-UmsG

Rz. 151 [Autor/Zitation] Die Regelungen in den bisherigen Abs. 1a und 1b werden nach Abs. 5 und 6 verschoben. Künftig sollen die Abs. 2 bis 4 Besonderheiten zum Abschluss bzw. Zwischenabschluss von Kreditinstituten regeln und die Abs. 5 und 6 besondere Vorschriften zum LB enthalten. Vor dem Hintergrund der Ergänzung der Abs. 5 und 6 werden in Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 5 Ausschluss des Verfahrens (Abs. 4)

Rz. 10 Indem das Gesetz negativ regelt, wann das Verfahren ausgeschlossen ist, bringt es zugleich die tragenden Grundsätze der Zeitnähe, der Kooperation, der Wirtschaftlichkeit und der klaren Risikoeinschätzung zum Ausdruck. Dahinter steht die Abwägung, dass der mit der Durchführung des Risikobewertungsverfahrens verfolgte Mehrwert, auf Grundlage der Risikoeinschätzung auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 3 Jahresabschluss

Aufwendungen und Betriebsausgaben werden buchhalterisch auf Aufwandskonten gebucht. Diese werden beim Jahresabschluss über ein Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Der entsprechende Buchungssatz lautet: Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonto. Die Salden des Gewinn- und Verlustkontos werden nach bestimmten Ordnungsprinzipien, die für Kapital- und KapCo-Gesellschaften gese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.1 Wertaufhellende Tatsachen – Umstände lagen am Bilanzstichtag vor

Wertaufhellende Tatsachen sind Umstände, die zwar am Bilanzstichtag schon objektiv vorlagen, dem bilanzierenden Unternehmer jedoch erst nach diesem Stichtag, aber vor Bilanzerstellung bekannt wurden.[1] Diese sind bei Erstellung der Bilanz zu berücksichtigen. So kann es passieren, dass bspw. eine Forderung, die zum Bilanzstichtag noch einwandfrei war, durch nachträglich beka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3.1 Einwandfreie Forderungen

Einwandfreie Forderungen sind mit ihrem Nennwert zu bilanzieren. Sie liegen vor, wenn mit dem Eingang der Zahlung bei Fälligkeit zu rechnen ist oder wenn die Zahlung des Rechnungsbetrags in dem Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung bereits erfolgt ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.2 Wertbeeinflussende Tatsachen – Umstände sind nach Bilanzstichtag eingetreten

Im Gegensatz zu den wertaufhellenden Tatsachen dürfen Umstände, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und noch vor Bilanzaufstellung bekannt wurden, nicht zu einer Korrektur oder Ausbuchung der Forderung in der Bilanz führen. Man spricht von einer sog. wertbeeinflussenden (auch wertbegründenden) Tatsache, die jedoch keinerlei Einfluss auf die Werthaltigkeit einer Ford...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3 Buchmäßige Einteilung und Bewertung von Forderungen

Die zum Bilanzstichtag bereits entstandenen Forderungen muss der Unternehmer im Einzelnen bewerten. Die Forderungen sind in einwandfreie (sichere), zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen einzuteilen. Folgende Vorgehensweise bei der Bewertung von Forderungen ist deshalb empfehlenswert: Zahlenmäßige Feststellung der einwandfreien Forderungen Ermittlung der zweifelhaften Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 4.2 Berücksichtigung unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung

Aufwendungen des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im Jahresabschluss zu berücksichtigen.[1] Maßgebend ist hierbei das Verursachungsprinzip.[2] Durch die Anwendung dieses Prinzips werden Zahlungen unabhängig von ihrem Zeitpunkt nach ihrer wirtschaftlichen Verursachung erfolgsmäßig abgegrenzt. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Behandlung von Ausgaben und Auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.4 Russland-Krieg gegen die Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligungen der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte mit Russland – und zwar una...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen: Wann Forderungen uneinbringlich sind und ausgebucht werden müssen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Die Aktivierung einer rechtlich entstandenen Forderung ist nicht nur dann nicht zulässig, wenn sie bereits am Bilanzstichtag bestritten war, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach den Umständen des Falles schon am Bilanzstichtag damit rec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.6 Pauschalwertberichtigung

Durch die Pauschalwertberichtigung sollen insbesondere Risiken wie allgemeines Ausfallrisiko, Zinsverlust infolge verspäteten Geldeingangs, Kosten für die Beitreibung oder mögliche Inanspruchnahme von Preisnachlässen erfasst werden. Man sollte mit dem Thema vorsichtig umgehen. Es kommt auf das Unternehmen und das spezifische Ausfallrisiko an. Die Pauschalwertberichtigung ber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen liegen vor, wenn sich der Zahlungseingang erkennbar als unsicher erweist und diese nicht nur mit einem latenten Ausfallrisiko behaftet sind. Gründe hierfür können sein: Zahlungsverzug seitens des Kunden,[1] Kunde verweigert die Zahlung wegen Mängeln, Schuldner hat gegen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.[2] Steht zum Bilanzstichtag also noch nicht genau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.8 Periodenfremde Aufwendungen

Periodenfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. In der Regel resultieren sie aus Fehleinschätzungen oder Nichtberücksichtigungen in den jeweiligen Jahresabschlüssen der vorherigen Perioden, die sodann im laufenden Geschäftsjahr anfallen und zu buchen sind. Sind periodenfremde Aufwendungen in den "sonstigen betrieblichen Aufwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzkonten / 4.2.3 Salden von Privat- und Erfolgskonten beeinflussen das Kapital

Im Jahresabschluss werden die Salden des Gewinn- und Verlustkontos sowie der Privatkonten über das Kapitalkonto ausgebucht. * Dieser Saldo wird über das Schlussbilanzkonto ausgebucht und erscheint in der Schlussbilanz auf der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzkonten / 4.2.1 Erfolgskonten für betriebliche Kapitaländerungen

Alle betrieblichen Aufwendungen und Erträge des Unternehmens verändern auch das Kapital. Damit die Buchführung übersichtlich bleibt, werden für betriebliche Aufwendungen und Erträge gesonderte Konten – sog. Erfolgskonten – eingerichtet. Für diese Konten gelten die gleichen Buchungsregeln wie auch für das "Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen", denn es sind dem Grunde nach l...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.5 Wirkung der Kapitalherabsetzungsformen

Bei den verschiedenen Kapitalherabsetzungsformen wird entweder das bilanziell ausgewiesene Grundkapital (Nennwert pro Aktie multipliziert mit der Anzahl der Aktien) an das durch die Verluste geschrumpfte Vermögen der Aktiengesellschaft angepasst, die verbrieften Rechte mehrerer Aktien werden auf eine Aktie zusammengelegt oder ausgegebene Aktien werden eingezogen.[1] Im erstgenan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.2 Eigenkapitalherabsetzung bei Einzelunternehmung und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bei einer Einzelunternehmung und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Kapitalherabsetzung relativ einfach durchführbar, da die Kapitalanteile nicht auf Kapitalkonten geführt und nicht nominell fixiert sind. Bei diesen Rechtsformen ist nicht zwingend ein Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen, die Verpflichtung zur Buchführung ergib...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.2 Die Liquidation bei Abweisung mangels Masse

Wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist eine Fortführung unter keinen Umständen möglich. In diesem Fall wird das Unternehmen liquidiert, das restliche Vermögen der Gesellschaft also in Geld umgewandelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zu einer Löschung von Amts wegen kommen, sofern die Gesellschaft über keinerlei Vermögen verfügt.[1] Die Liquidat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.1 Beleg

Rz. 8 Als Beleg ist jegliches Schriftstück anzusehen, das geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis für einen steuerlich erheblichen Sachverhalt zu erbringen und einen Aussteller erkennen lässt. Da der Wortlaut des § 379 Abs. 1 AO insoweit keine Einschränkung enthält, handelt es sich um alle Schriftstücke, mit deren Hilfe im Rahmen eines steuerlichen Sachverhalts ein Beweis erbr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 61a Dem Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 4 AO aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen [1] – u. a. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die K...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 15 Noch nicht abgerechnete Betriebskosten

Unter dieser Kontengruppe werden die am Abschlussstichtag noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten erfasst. Wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Abrechnung ist eine Buchung der Kosten in der Kontengruppe 20 "Forderungen aus Vermietung" nicht möglich. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Saldierung der noch nicht abgerechneten Kosten mit den...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 7075 Kosten für die Beschaffung der Finanzierungsmittel

Zu den Kosten der Beschaffung von Finanzierungsmitteln, sowohl der Dauerfinanzierungsmittel als auch der objektgebundenen Zwischenfinanzierungsmittel, zählen: Zum Ausweis dieser Kosten im Jahresabschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 704/744/724 Kosten des Geräts

Hierzu zählen die Kosten für alle vom Bauherrn erstmalig zu beschaffenden beweglichen Sachen, die nicht unter die Kosten der Gebäude oder der Außenanlagen fallen, die aber für deren bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich sind (z. B. Feuerlöschgeräte, Einrichtungsgegenstände für Gemeinschaftsräume und Heime, Werkzeuge für Hauswarte, Gartengeräte etc.). Diese Kosten sind, so...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.2 Das Abschlussgliederungsprinzip

Nach diesem Prinzip, dem grundsätzlich auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, werden die Klassen nach der Reihenfolge der Positionen der Jahresbilanz und der GuV-Rechnung eingeteilt. Das bedeutet, dass der Kontenrahmen zunächst die Klassen für die Aktivbestände und Passivbestände enthält und sodann in weiteren Klassen die Ertrags- und Aufwandskonten und schließl...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 702/712/722 Kosten der Erschließung

Die vom Unternehmen durchgeführten Erschließungsmaßnahmen sind buchmäßig wie eigene Baumaßnahmen zu behandeln. Das bedeutet, dass das zu erschließende Grundstück auf ein Konto der Gruppen 701/711/721 übertragen und die Erschließungskosten, soweit sie keine Baunebenkosten darstellen, auf einem Konto dieser Gruppe gesammelt werden. Die Baunebenkosten (z. B. Kosten für eigene u...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 200 Forderungen aus Mieten, Gebühren und abgerechneten Umlagen und sonstigen Nebenleistungen

Auf diesem Konto werden die Ansprüche des Unternehmens aus rückständigen Mieten/ Nutzungsgebühren und Gebühren sowie aus abgerechneten Umlagen erfasst. Im Allgemeinen werden in der Praxis die aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche und die hierauf geleisteten Zahlungen kontokorrentmäßig auf dem Mietkonto für die einzelne Wohnung erfasst. Diese Einzelkonten werden im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 870 Abschreibungen auf Finanzanlagen

Inhalt und Abgrenzung der Posten des Finanzanlagevermögens, für die die Abschreibungen hier zu erfassen sind, gehen im Einzelnen aus den Erläuterungen zur Kontengruppe 08 "Finanzanlagen" hervor. Für den Ausweis im Jahresabschluss gilt, dass die in der GuV-Rechnung erfassten Abschreibungen auf Finanzanlagen betragsmäßig mit den im Anlagenspiegel der Bilanz gezeigten Abschreibu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 35 Sonderposten

Durch die Aufhebung des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit sind steuerliche Vorschriften handelsbilanziell nicht mehr zu berücksichtigen. Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte erfolgt nunmehr ausschließlich in der Steuerbilanz. Nach Art. 66 Abs. 5 EGHGB durften letztmals für das vor dem 01.01.2010 beginnende Geschäftsjahr Sonderposten mit Rücklageanteil im handelsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.1 Objekte des Umlaufvermögens

Nach dem Jahresabschlussformblatt für Wohnungsunternehmen sind für Verkaufsgrundstücke zur Sichtbarmachung des betrieblichen Leistungsprozesses sämtliche Bauumsätze in der GuV-Rechnung zu zeigen. Die Aktivierung wird buchtechnisch dadurch vorgenommen, dass den in der GuV-Rechnung auszuweisenden Aufwendungen für die Herstellung (Grundstücks- und Baukosten) ein ertragsähnliche...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 850 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Auf diesem Konto sind sämtliche Abschreibungen auf die in der Bezeichnung genannten Gegenstände des Anlagevermögens zu buchen (vgl. hierzu Kontengruppen 00 bis 07 sowie 09). Die Aufgliederung in Konten sollte sich zweckmäßigerweise nach der Gliederung der entsprechenden Vermögensgegenstände in der Klasse 0 richten. Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 7073 Kosten der Verwaltungsleistungen

Es handelt sich um die gesamten vom Unternehmen für die Erstellung von Baumaßnahmen aufgewendeten Verwaltungskosten von der Bauplanung über die Baudurchführung bis zur Bauabrechnung. Die hier erfassten Verwaltungskosten sind im Einzelnen durch den Betriebsabrechnungsbogen nachzuweisen. Bei den Verwaltungsleistungen ergeben sich zwei Besonderheiten. Zum einen besteht für eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 04 Technische Anlagen und Maschinen

Als technische Anlagen und Maschinen sind Kraft- und Arbeitsmaschinen zu erfassen, wie sie z. B. in der Reparaturwerkstatt eines Regiebetriebs eingesetzt werden. Sie sind auch dann hier – und nicht als Gebäudekosten – zu erfassen, wenn sie ortsfest montiert, aber nicht Bestandteil des Geb...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Methode 2: Erfassung der Herstellungskosten auf Bestandskonten und Nachvollziehung der für den Ausweis in der GuV-Rechnung notwendigen Buchungen

Bei dieser Methode werden sämtliche Herstellungskosten im Zeitpunkt ihres Entstehens direkt auf den Bestandskonten der Klasse 1 – ggf. auch hier unter Zwischenschaltung der Kontenklasse 7 – gebucht. Die Kosten der eigenen Architekten- und Verwaltungsleistungen sind zugunsten der Bestandsveränderungen (Konto 642) einzubuchen. Um die in der GuV-Rechnung auszuweisenden Herstellu...mehr