Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / I. Entsprechende Anwendung kraft Gesetzes

Dr. Peter Uhlmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 134

[Autor/Zitation]

Mit Einführung des § 319b durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zur netzwerkweiten Ausdehnung der handelsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften (vgl. ua. BT-Drucks. 16/10067, 100, 105, 114) zugleich seine entsprechende Geltung angeordnet für

  • die Abschlussprüfung nach dem PublG (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PublG),
  • den Sonderprüfer (§ 143 Abs. 2 AktG),
  • die Prüfung der einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der AG zugrunde gelegten Bilanz (§ 209 Abs. 4 AktG),
  • den gerichtlich bestellten Sonderprüfer (§ 258 Abs. 4 Satz 2 AktG),
  • den Vertragsprüfer (§ 293d Abs. 1 Satz 1 AktG),
  • die Prüfung der einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der GmbH zugrunde gelegten Bilanz (§ 57f Abs. 3 Satz 2 GmbH),
  • den Verschmelzungsprüfer (§ 11 Abs. 1 Satz 1 UmwG),
  • die Prüfung des Jahresberichts des Sondervermögens (§ 44 Abs. 5 Satz 3 InvG) und
  • die Prüfung des maßgeblichen Umsatzverhältnisses (§ 4 Abs. 1 Satz 2 MontanMitbestGErgG).
 

Rz. 135

[Autor/Zitation]

Weiter hat der Gesetzgeber die entsprechende Geltung des § 319b bei sehr unterschiedlichen Verweistechniken ua. angeordnet für

  • die Prüfung des Jahresberichts des Sondervermögens (§ 102 Satz 3 KAGB),
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital (§ 121 Abs. 2 Satz 1 KAGB),
  • die Prüfung der Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen (§ 185 Abs. 2 Satz 3 KAGB),
  • die Prüfung der Aufstellung zu Investitionen in Steinkohleanlagen (§ 31 Abs. 2 Satz 3 KVBG),
  • die Prüfung von Abrechnungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (§ 30 Abs. 3 KWKG 2020),
  • die Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage und der Begrenzungsgrundlage (§ 64 Abs. 3 Buchst. c EEG 2021) und
  • die Prüfung der zusammengefassten Endabrechnungen eines Netzbe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Wirksames Projektmanagement
Wirksames Projektmanagement
Bild: Haufe Shop

Projekte sind DER Hebel für Veränderungen in Unternehmen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und einfacher, gut nachvollziehbarer Schritte macht der Autor transparent, wie Projekte konsequent und zielorientiert durchgeführt werden können.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren