Zum Nachweis der (angemessenen) Bewirtungskosten hat der Unternehmer schriftlich aufzuzeichnen:
- Ort,
- Tag,
- geschäftlicher Anlass der Bewirtung,
- die Teilnehmer (namentliche Nennung),
- die Höhe der Aufwendungen.
Der Anlass der Bewirtung sollte so konkret wie möglich dokumentiert werden. Pauschale Angaben wie "Infogespräch", "Arbeitsessen" oder "Geschäftsessen" reichen den Finanzämtern i. d. R. nicht aus.
Die verzehrten Speisen und Getränke müssen aus der Rechnung einzeln aufgeschlüsselt mit Angabe der Einzelpreise hervorgehen. Die Finanzverwaltung erkennt nur noch solche Rechnungen an, die maschinell erstellt und registriert werden; die früher übliche handschriftliche "Zusammenrechnung" auf dem Kellnerblock reicht nicht aus. Ab einem Betrag von 250 EUR muss die Rechnung zudem den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten.
Quick-Check von Betriebsprüfern
Eine beliebte Methode zur schnellen Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Bewirtungsbelegen ist bei Betriebsprüfern der Vergleich der angegebenen Personenzahl mit der Anzahl der Hauptgänge auf dem Gastronomie-Beleg. Gibt es hier Abweichungen, erfolgen i. d. R. detaillierte Überprüfungen und zielgerichtete Nachfragen.
Bauen Sie diesen schnellen Vergleich in Ihre (stichprobenartigen) Abstimmungsprüfungen mit ein; es geht schnell und Sie kämpfen mit den "Waffen" der Prüfer.
Für die Geltendmachung von Bewirtungskosten als Betriebsausgabe sind Höhe und geschäftliche Veranlassung zeitnah – spätestens im Rahmen des Monatsabschlusses – schriftlich nachzuweisen. Von einer (hastigen) Abarbeitung der unterjährig gesammelten Bewirtungsbelege im Rahmen des Jahresabschlusses ist abzuraten.
Unternehmer bezahlt die Restaurantrechnung selbst
Unternehmer Müller, Inhaber der Müller KG, zahlt die Einladung des Kunden Meier zum Mittagessen i. H. v. brutto 119 EUR aus Privatmitteln. Der vollständig und korrekt ausgefüllte Bewirtungsbeleg erreicht nachträglich die Buchhaltung zur Berücksichtigung in der betrieblichen Buchführung.
Unternehmer bezahlt die Restaurantrechnung selbst
Buchungsvorschlag SKR 03/04:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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4650/6640 | Bewirtungskosten | 70 | |||
1570/1400 | Abziehbare Vorsteuer | 19 | |||
4654/6644 | Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten | 30 | 1890/2180 | Privateinlage | 119 |
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