Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unterzeichnung

Rz. 92 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss ist nach § 245 zu unterzeichnen. Die eigenhändige Unterzeichnung hat bei KapGes. und Genossenschaften durch alle Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zu erfolgen, weil ihnen die Verantwortung für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft nach § 41 GmbHG, § 91 Abs. 1 AktG und § 33 Abs. 1 Satz 1 GenG in ihrer Gesamtheit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Wendholt/Wesemann, Zur Umsetzung der HGB-Modernisierung durch das BilMoG: Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, DB 2009, Beil. Heft 23, 64; Oser/Roß/Wader/Drögemüller, Änderungen des Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) WPg 2009, 573; Kähne/Melcher/Wesemann, Latente Steuern nach BilMoG – Grundlagen und Zweifelsfragen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Ergänzende Vorgaben für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 290 [Autor/Zitation] Abs. 2 Sätze 4 und 5 wurden durch das MicroBilG v. 20.12.2012 (BGBl. I 2012, 2751) in Umsetzung der Micro-Bilanzrichtlinie (2012/6/EU) v. 14.3.2012 zunächst als Sätze 3 und 4 eingeführt. Das HGBÄndG v. 4.10.2013 (BGBl. I 2013, 3746) verlagerte die Regelungen in die Sätze 4 und 5. Mit der Micro-Bilanzrichtlinie verfolgte der europäische Gesetzgeber das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Küting/Eichenlaub, Verabschiedung des MicroBilG – Der "vereinfachte" Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften, DStR 2012, 2615; Theile, Vereinfachte Jahresabschlüsse für Kleinstkapitalgesellschaften, GmbHR 2012, 1112. Zwirner/Froschhammer, "Reform" der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften ohne deregulierende Auswirkungen für die Praxis? StuB 2013, 83; Fey...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anhang und Lagebericht (Abs. 1 Satz 1)

1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ergänzende Anforderungen an kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 2)

1. Regelungszweck Rz. 62 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d müssen den JA nach § 264 Abs. 1 Satz 2 um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern und können ihn zusätzlich um eine Segmentberichterstattung ergänzen. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst die Norm kraft gesetzlicher Verweisungen zB in § 264a Abs. 1 und § 5 Abs. 2a Satz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufstellungspflicht

1. Aufstellung Rz. 79 [Autor/Zitation] Mit der "Aufstellung" (vgl. auch § 242 Abs. 1 Satz 1) des JA iSd. Abs. 1 Satz 1 ist seine "Vorbereitung bis zur Beschlußreife" gemeint (BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, BGHZ 132, 263). Konkret geht es dabei um die Vorlage eines JA, zu dem sich der Vorstand oder die Geschäftsführung bekennen und der soweit fertiggestellt ist, dass er prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. AG/KGaA

Rz. 382 [Autor/Zitation] Durch die Verletzung der Vorschriften des § 272 könnte eine Nichtigkeit des festgestellten JA nach § 256 AktG aufgrund verschiedener Tatbestände gegeben sein. Die Regelung des § 256 Abs. 1 AktG kann dabei als "Generalklausel" angesehen werden. § 256 Abs. 4 und 5 AktG behandeln die Nichtigkeit des JA aufgrund von Gliederungs- und Bewertungsfehlern (Koc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Seibt/Heiser, Der neue Vorschlag einer EU-Übernahmerichtlinie und das deutsche Übernahmerecht, ZIP 2002, 2193; Lanfermann/Maul, EU-Übernahmerichtlinie: Aufstellung und Prüfung des Lageberichts, BB 2004, 1517; Sailer, Offenlegung von "Change of Control-Klauseln" im Jahresabschluss, AG 2006, 916; Seibt/Heiser, Analyse des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes (Regierungsentwu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten

Tz. 47 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Abschlüsse sind das Resultat einer großen Anzahl von Geschäftsvorfällen oder sonstigen Ereignissen. Diese werden strukturiert, indem sie gemäß ihrer Art oder ihrer Funktion zu Gruppen zusammengefasst werden. In der finalen Phase des Zusammenfassungs- und Gliederungsprozesses werden diejenigen Daten dargestellt, die als Posten im Abschluss aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendbare Vorschriften

Rz. 56 [Autor/Zitation] Auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind aufgrund der Verweisung in Abs. 1 "die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts" des Dritten Buchs des HGB anzuwenden. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften, die ohnehin für alle Kaufleute gelten und die sowohl für KapGes. nach § 264 als auch für die hier b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 80 [Autor/Zitation] Der Aufwand oder Ertrag aus der Bildung oder Auflösung von latenten Steuern ist in den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 bzw. Abs. 3 Nr. 13) einzubeziehen und dort gesondert auszuweisen (Abs, 2 Satz 3). Der gesonderte Ausweis kann dort gem. DRS 18.60 entweder in einer Vorspalte oder durch einen "Davon-Vermerk" erfolgen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Eigenkapitalspiegel

Rz. 73 [Autor/Zitation] Ähnliche Fragen verbinden sich mit der Aufstellung eines Eigenkapitalspiegels. Aus Mangel an konkreten gesetzlichen Vorgaben kann diesbezüglich eine Orientierung an DRS 22 erfolgen (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264 Rz. 16 [9/2023]), wobei insoweit die gleichen Einschränkungen gelten wie für die Kapitalflussrechnung (vgl. Rz. 69). Anders als diese sol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Informationsrechte der Arbeitnehmervertretungen (Abs. 6)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Abs. 6 stellt klar, dass die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats) bestehenden Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen durch die Einstufung in Größenklassen und damit die Rechtsfolgen der Größenklassenzuordnung unberührt bleiben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Rechtsfolgen einer Verletzung des Abs. 1

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Pflichten des Abs. 1, also Aufstellung des JA und des Lageberichts sowie Einhaltung der Aufstellungsfristen, sind nur mittelbar mit Sanktionen versehen. Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die ihren Pflichten zur Offenlegung gem. §§ 325, 325a nicht nachkommen, ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 vom Bundesamt für Justiz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlich

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Angaben nach § 285 sind in jedem Jahresabschluss zu machen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 422). Eine Bezugnahme auf Angaben, die im Anhang eines Vorjahresabschlusses enthalten waren, ist nicht statthaft (vgl. dazu § 284 Rz. 32). Rz. 11 [Autor/Zitation] Das Unterlassen von Angaben aus Gründen des Wohls der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Län...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanz

Rz. 79 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind als "Sonderposten eigener Art" zu klassifizieren. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist gem. § 266 Abs. 3 E. nach den passiven RAP in einem gesonderten Posten mit der Bezeichnung "Passive latente Steuern" auszuweisen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung ist gem. § 266 Abs. 2 D. nach den aktiven RAP in einem g...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die handelsrechtlichen Grundnormen des Anhangs (§§ 284 und 285) basierten ursprünglich auf Art. 43 der 4. EG-RL (78/660/EWG). In der Umsetzung der 4. EG-RL wurde damit die Konsequenz aus der Kritik an der Zweigliedrigkeit des bisherigen JA gezogen, dessen wesentlicher Mangel darin begründet war, dass den Erläuterungen der Bilanz und GuV nicht die gleic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 81 [Autor/Zitation] In seiner früheren Fassung sah § 274 eine eigenständige Angabepflicht vor. Diese ist durch das BilMoG durch eine gesonderte Angabepflicht nach § 285 Nr. 29 ersetzt worden. Nach dieser ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Diese Angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Mit der "Aufstellung" (vgl. auch § 242 Abs. 1 Satz 1) des JA iSd. Abs. 1 Satz 1 ist seine "Vorbereitung bis zur Beschlußreife" gemeint (BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, BGHZ 132, 263). Konkret geht es dabei um die Vorlage eines JA, zu dem sich der Vorstand oder die Geschäftsführung bekennen und der soweit fertiggestellt ist, dass er prüfungsbereit ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Bieg, Ermessensentscheidungen beim Handelsbilanzausweis von "Finanzanlagen" und "Wertpapieren des Umlaufvermögens" – auch nach neuem Bilanzrecht?, DB 1985, Beilage 24, 481; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Kropff, Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz und Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG, DStR 1987, 347;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wahlrecht zur Segmentberichterstattung

Rz. 76 [Autor/Zitation] Parallel zur Konzernabschlussregel des § 297 Abs. 1 Satz 2 eröffnet § 264 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 die Möglichkeit, den JA um eine Segmentberichterstattung zu erweitern. Mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben kann man sich diesbezüglich – mit den auch für die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel geltenden Einschränkungen (vgl. Rz. 69) – an D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, Die Publizität der Rechenschaftslegung, in Das Frankfurter Publizitätsgespräch, 1962, 211; Haberlandt, Zur Auskunftspflicht über Vorstandsbezüge, BB 1962, 117; Forster, Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und seine Ergänzung durch Zusatzrechnungen, ZfbF Sonderheft 10/1980 und ZGR Sonderheft 2/1980, 57; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie, Grundlagen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / B. Einleitung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die CSRD legt detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten für große Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der EU fest. Sie ergänzt vor allem die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungszweck

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d müssen den JA nach § 264 Abs. 1 Satz 2 um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern und können ihn zusätzlich um eine Segmentberichterstattung ergänzen. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst die Norm kraft gesetzlicher Verweisungen zB in § 264a Abs. 1 und § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG auch and...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 haben die gesetzlichen Vertreter einer KapGes. (entsprechendes gilt für eine KapCoGes. iSd. § 264a) neben dem JA einen Lagebericht iSd. § 289 aufzustellen. Aus der Formulierung "neben dem Jahresabschluss" folgt, dass es sich bei dem Lagebericht um einen eigenständigen Berichtsbestandteil handelt, der der Vermittlung ergänzender...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Relativität des zu vermittelnden Bildes

Rz. 211 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" vermittelt. Eine Korrektur des vom JA unter Anwendung des Gesetzes und der GoB gezeichneten Bildes kommt dabei ausweislich Abs. 2 Satz 2 nur in Frage, wenn "besondere Umstände" dazu führen, dass dieses Bild nicht der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kapitalmarktorientierung und fehlende Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

Rz. 65 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 erfasst nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Der Begriff der kapitalmarktorientierten KapGes. hat in § 264d eine Legaldefinition erfahren. Zu weiteren Einzelheiten vgl. § 264d Rz. 7 ff. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die vorbenannten KapGes. fallen allerdings nur dann in den Anwendungsbereich der Regelung, wenn sie keine Pflicht zur ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Obwohl die Beteiligungsdefinition in das Dritte Buch des HGB und somit in die speziell für die KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften übernommen wurde, hat sie dennoch keinen rechtsformspezifischen Charakter, sondern die Zuordnung erfolgte vielmehr aus systematischen Gründen wegen der Anknüpfung an das Bilanzgliederungsschema in § 266. Demnach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rz. 163 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 289 Abs. 3 haben große KapGes. iSd. § 267 Abs. 3 die allgemeinen Berichtspflichten des § 289 Abs. 1 um nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zu erweitern, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind. Die mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166; nach Art. 58 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Verantwortlich für die Aufstellung des JA und des Lageberichts sind nach Abs. 1 Satz 1 bis 3 "die gesetzlichen Vertreter" der KapGes. Die Zuständigkeit der gesetzlichen Vertreter ist abschließend und ausschließlich. Satzung oder Gesellschaftsvertrag können eine abweichende Regelung nicht vorsehen, entgegenstehende Bestimmungen wären nichtig. Wer als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen für kleine KapGes. gelten für Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a entsprechend (§ 267a Abs. 2). Darüber hinaus sind sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 von der Erstellung eines Anhangs befreit, wenn sie die in Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis 3 nummerierten Angaben statt im Anhang unter der Bilanz ("unter-dem-Strich-Vermerk") machen. Die auf ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Für kleine Kapitalgesellschaften iSv. § 267 Abs. 1 sieht Abs. 1 Satz 4 verschiedene Erleichterungen vor, um angesichts ihrer beschränkten Ressourcen einer Überlastung durch zu strenge Rechnungslegungsvorgaben vorzubeugen. Nach Halbs. 1 brauchen sie keinen Lagebericht aufzustellen. Halbs. 2 erlaubt es ihnen zudem, den JA später als drei Monate nach Abl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zulässigkeit und Abgrenzung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt den Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Möglichkeit, den Jahresabschluss zu erläutern und damit zur Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes beizutragen. Rz. 43 [Autor/Zitation] Ob im Einzelfall Pflichtangaben oder freiwillige Zusatzangaben vorliegen, kann mitunter zweifelhaft sein (zur Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt und Aufbau des Art. 4 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Abs. 2 Sätze 1 und 2 finden ihre Grundlage in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU), die mit Art. 2 Abs. 3–5 der ersetzten 4. EG-RL (78/660/EWG) weitgehend inhaltsgleich sind. Art. 4 der Bilanz-RL hat einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1 (Grundnorm) ist Art. 4 Abs. 2 und insbes. Abs. 3 Satz 1: Der JA hat der Richtlinie zu entspr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.15–16A regelt, welche Anhangangaben in einem verkürzten Abschluss mindestens enthalten sein müssen, mittels derer die Adressaten eines Zwischenberichts über bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Unternehmens informiert werden sollen, die sich seit der Aufstellung des letzten Geschäftsberichts ereignet haben. Die Konzeption de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sachlicher Anwendungsbereich des Einblicksgebots

Rz. 162 [Autor/Zitation] Die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich resultiert letztlich daraus, dass der deutsche Gesetzgeber Art. 4 Abs. 4 Bilanz-RL (2013/34/EU), bzw. Art. 2 Abs. 5 der 4. EG-RL (78/660/EWG), nicht ausdrücklich umgesetzt hat, sondern sich – in Umsetzung von Art. 4 Abs. 3 Satz 2 Bilanz-RL bzw. Art. 2 Abs. 4 der 4. EG-RL – darauf beschränkt hat, in Abs. ...mehr