Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 9 Der Anhang umfasst neben den gesetzlichen Pflicht- und Wahlpflichtangaben (vgl. Rz. 11 ff.) auch zusätzliche Angaben. Diese lassen sich weiterhin unterteilen in Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien und sonstige freiwillige Angaben. Zu den Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien zählen die Angaben des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.5 Korrektur von Bilanzierungsfehlern und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 109 Die Bilanzierungsfehler der IFRS-Rechnungslegung beinhalten Rechenfehler, Methodenfehler und Sachverhaltsfehler und sind insbesondere von Schätzungsfehlern abzugrenzen. Falls Schätzungen in späteren Perioden angepasst werden, weil sich der Erkenntnisstand verbessert hat oder Umstände sich anders als erwartet entwickelt haben, dann ist der Effekt im Ergebnis der Perio...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1 Bilanz

3.1.1 Aktivposten 3.1.1.1 Anlagevermögen Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3 Umfang des Anhangs

1.3.1 Allgemeines Rz. 9 Der Anhang umfasst neben den gesetzlichen Pflicht- und Wahlpflichtangaben (vgl. Rz. 11 ff.) auch zusätzliche Angaben. Diese lassen sich weiterhin unterteilen in Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien und sonstige freiwillige Angaben. Zu den Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien zählen die Angaben des Deutschen Rechnungslegungs ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.4 Grundsätze für die Aufstellung des Anhangs

1.4.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 24 Die allgemeinen Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten auch für den Anhang unvermindert.[1] Nach der Kommentierung erlangen insbesondere die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung[2] für die Aufstellung des Anhangs eine besondere Bedeutung:[3] Gr...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1 Erträge

3.2.1.1 Umsatzerlöse Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch best...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2 Aufwendungen

3.2.2.1 Materialaufwand Rz. 191 Gemäß § 275 Abs. 1 HGB darf die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind aus dem Jahresabschluss die wesentlichen Aufwandsarten (Primäraufwendungen) erkennbar. Entscheidet sich die Kapital...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1 Aktivposten

3.1.1.1 Anlagevermögen Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Ges...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2 Passivposten

3.1.2.1 Eigenkapital Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahreserg...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2 Gewinn- und Verlustrechnung

3.2.1 Erträge 3.2.1.1 Umsatzerlöse Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geog...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.3 Abschreibungen

Rz. 200 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB sieht vor, dass folgende Abschreibungen jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang (Wahlpflichtangabe) anzugeben sind: Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, d. h. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung; Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, d. h. A...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.4 Passive Steuerabgrenzung

Rz. 170 Die passiven latenten Steuern bilden einen "Sonderposten eigener Art". Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Einzugehen ist auch auf die Frage, ob eine Saldierung mit aktiven latenten Steuern stattgefunden hat.[1] Vgl. hinsichtlich des Umfangs der Angabepflicht Rz. 8...mehr

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Anhang nach HGB / 1.5 Prüfung des Anhangs

Rz. 33 Die Jahresabschlussprüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB betrifft auch den Anhang. Bei der Prüfung dieser Gesellschaften geht es hier um folgende Fragen: Werden die Grundsätze für die Berichterstattung eingehalten (vgl. Rz. 24–29)? Werden die verschiedenen gesetzlichen Angabepflichten vollständig erfüllt (vgl. Rz. 17–23)? Wer...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.3 Aktive Steuerabgrenzung

Rz. 144 Die aktiven latenten Steuern bilden einen "Sonderposten eigener Art". Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist u. a. im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Einzugehen ist auch auf die Frage, ob eine Saldierung mit passiven latenten Steuern stattgefunden hat.[1] Vgl. hinsichtlich des Umfangs der Angabepflicht ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.6 Periodenfremde Aufwendungen

Rz. 205a Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Aufwandsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für die Erläuterung kommen im Einzelnen vor allem folgende Aufwendungen in Betracht:[1] Buchverluste aus Anlageabgänge...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.3 Qualität der im Anhang offenzulegenden Informationen

Rz. 13 Für die im Anhang offenzulegenden Informationen wählt der Gesetzgeber verschiedene Begriffe. Im Einzelnen unterscheidet er nach der Informationsqualität "Angabe", "Ausweis", "Aufgliederung", "Erläuterung", "Darstellung" und "Begründung". In Anlehnung an Selchert/Karsten können die verwendeten Begriffe wie folgt definiert werden:[1]mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Aufwendungen. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Aufwendungen in...mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Von der Angabepflicht des § 285 Nr. 33 HGB sind nur mittelgroße und große K...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Erträge. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Erträge in Erträge von au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderung der Gewinnermittlu... / Entscheidung

Die zulässige Revision ist begründet. Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beziehungsweise der Betrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.2 Personenidentität

Rz. 30 Bei Veräußerungen müssen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers verschiedene Personen, Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sein. Veräußert daher der Veräußerer wirtschaftlich gesehen an sich selbst, ist die Steuervergünstigung aus steuersystematischer Sicht nicht gerechtfertigt. Insoweit gilt daher der Gewinn als laufender Gewinn (§ 16 Abs. 2 Satz 3 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 3.3.4 Niederstwertprinzip und Wertaufholungsgebot

Für die Handelsbilanz gelten das strenge Niederstwertprinzip und ein Wertaufholungsgebot.[1] Im Steuerrecht besteht lediglich ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den dauerhaft niedrigeren Teilwert.[2] Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet ein voraussichtlich nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts unter den maßgeblichen Buchwert; eine nur vorübergehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 2 Jahresabschluss

Alle Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet (§§ 264 ff. HGB). Dieser muss bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, erläuternder Anhang. Die Aufstellung des Jahresabschlusses hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu erfolgen und muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Nicht ordnungsgemäße Gewinnabführung

Die Organgesellschaft muss ihren gesamten Gewinn abführen. Eine fehlerhafte Gewinnermittlung oder -abführung kann ebenfalls zur Aberkennung der Organschaft führen. Maßgeblich ist dabei nicht der im Jahresabschluss festgestellte Gewinn, sondern derjenige, der sich bei objektiver Bilanzierung ergeben würde. Beachten Sie: Handelsrechtliche Bilanzierungsfehler bei dem Jahresabsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.4 Handelsregister

Aus dem Handelsregister können Unternehmer etc. erfahren, wer die persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft bzw. der Komplementär und die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind, aber auch Informationen über den Einzelkaufmann, insbesondere über den Zeitpunkt der Geschäftsgründung. Je länger eine Firma am Markt tätig ist, je weniger Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 3. Ergebnisabführungsvertrag

Zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft muss ein schriftlicher EAV gem. § 291 AktG geschlossen werden. Dieser Vertrag ist zwingend, um die Organschaft steuerlich anerkennen zu lassen (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG). Die wesentlichen Anforderungen an den EAV sind: Gewinnabführung: Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten handelsrechtlichen Gewinn an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 4 Offenlegung

Alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen ihre Gewinnermittlungsunterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahrs offenlegen. Diese Pflicht gilt seit dem 1.1.2007[1], wonach folgende Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers bzw. der das Unternehmensregister führenden Stelle einzureichen sind und veröffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / Handelsrecht

Die GmbH ist gem. § 13 Abs. 3 GmHG Handelsgesellschaft, als solche ist sie Formkaufmann gem. § 6 Abs. 2 HGB und damit gelten für die GmbH die Vorschriften des HGB. Daraus resultiert u. a. die Verpflichtung einen Jahresabschluss nach Handelsrecht zu erstellen – die Handelsbilanz. Hierzu wird vom HGB in weiten Teilen deren Form und Inhalt vorgegeben, §§ 242, 264 ff. HGB. Dabei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 3 Größenmerkmale

Die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie das Erfordernis eines Lageberichts und eines Abschlussprüfers sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Es wird unterschieden zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Größenklassen sind wie folgt umschrieben (§ 267 HGB), wobei jeweils mindestens 2 der 3 nachfolgenden Schwellenwerte maßgebend für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 3.1 Gesellschafterversammlung

Die Gesamtheit der Gesellschafter tritt in der Gesellschafterversammlung zusammen und fasst darin alle für die geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der GmbH wichtigen bzw. erforderlichen Beschlüsse. Das Zusammentreten ist auch fernmündlich bzw. mittels Videokommunikation möglich, wenn dem alle Gesellschafter zustimmen.[1] Ggf. ergibt sich die Zuständigkeit der Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 3.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Die Personengesellschaft muss in ihrer Eigenschaft als Kaufmann nach handelsrechtlichen Vorschriften auf den Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen.[1] Dieser setzt sich zusammen aus der Schlussbilanz[2] und der Gewinn- und Verlustrechnung.[3] Der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust) wird durch Gegenüberstellung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 8 Abschluss der Unterkonten des Betriebsvermögens/Eigenkapitals

Der Abschluss der Aufwands- und Ertragskonten erfolgt nicht über das Konto Betriebsvermögen, sondern über ein "Kapitalvorkonto", das Gewinn- und Verlustkonto als Sammelkonto. Nur der Saldo (Gewinn oder Verlust) wird auf das Konto Betriebsvermögen/Eigenkapital umgebucht. Das Gleiche gilt für die Privatkonten. Hierbei handelt es sich ebenfalls um "Vorkonten" des Betriebsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 4.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Der Kaufmann ist verpflichtet, nach handelsrechtlichen Vorschriften auf den Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.[1] Dieser setzt sich zusammen aus der Schlussbilanz[2] und der Gewinn- und Verlustrechnung.[3] Der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust) wird durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 3.2 Betriebsvermögen – ein steuerrechtlicher Begriff

Der Begriff Betriebsvermögen kommt aus dem Steuerrecht. Bei einem gewerblichen Betrieb, für den die Verpflichtung besteht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen oder für den freiwillig Bücher geführt und regelmäßig Abschlüsse gemacht werden, muss der Gewerbetreibende den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG ermitteln...mehr