Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4 Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

4.1 Allgemeines zur Zusammenarbeit Üblicherweise wird der Abschlussprüfer in verschiedenen Stadien seiner Arbeit die Person, die den Jahresabschluss erstellt hat, ansprechen, z. B. um sich Kenntnisse über das Unternehmensumfeld im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung des Unternehmens zu verschaffen, um sich steuerliche Risiken beim zu prüfenden Unternehmen bestätigen zu lassen, um...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2 Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfung

Um einen möglichst zügigen Fortgang der Abschlussprüfung zu ermöglichen, bietet es sich an, bereits bei Beginn der Prüfung eine Antwort auf die Fragen, die Abschlussprüfer in der Regel stellen, vorliegen zu haben. Dies erfordert zunächst, dass die Jahresabschlussunterlagen nebst Verträgen und weiteren Buchführungsunterlagen vollständig vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2 Gesetzliche und fachliche Grundlagen der Abschlussprüfung

2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften hand...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5 Aussagebezogene Prüfungshandlungen

Auf der Grundlage der im Rahmen der Prüfung des IKS gewonnenen Kenntnisse führt der Abschlussprüfer sogenannte aussagebezogene Prüfungshandlungen durch. Diese stellen das Gegenteil von Systemprüfungen dar. Man unterscheidet im Rahmen der aussagebezogenen Prüfungshandlungen analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen Der maßgebli...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3 Übersicht Prüfungsstandards des IDW, IDW PS

Bestimmte Prüfungsstandards (PS) des IDW haben aber auch weiterhin ihre Bedeutung, da sie ausschließlich solche Themen betreffen, die sich aufgrund der Rechtslage in Deutschland ergeben. Hierzu sind insbesondere zu nennen:mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Ablauf einer Abschlussprüfung

Die vom IDW vorgesehene Vorgehensweise für den Ablauf einer Abschlussprüfung ist damit grob zusammengefasst wie folgt: Verschaffung von Kenntnissen über das Unternehmen und sein wirtschaftliches und rechtliches Umfeld (IDW PS 230 bzw. ISA (DE) 300). Prüfung des Aufbaus und der Funktionsweise des internen Kontrollsystems des Unternehmens (IDW PS 240 bzw. ISA (DE) 315); hieraus ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.4 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen

Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleich...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6 Dokumentation der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung zu dokumentieren. Von zentraler Bedeutung sind hierbei der Prüfungsbericht [1] und der Bestätigungsvermerk. [2] Zudem sind Arbeitspapiere anzulegen. 3.6.1 Prüfungsbericht Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.2 Übersicht International Standards on Auditing, ISA (DE)

Die wichtigsten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ISA (DE) sind nunmehr:mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3 Planung einer Abschlussprüfung

Planung bedeutet die gedankliche Vorwegnahme des wesentlichen Ablaufs der Prüfung in zeitlicher, sachlicher und personeller Hinsicht. Zudem sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgrund von berufsrechtlichen Vorgaben zu einer Gesamtplanung aller Aufträge verpflichtet, um einen effektiven und angemessenen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Grundsätze der...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2 Einzelfallprüfungen

Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigs...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6.1 Prüfungsbericht

Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Zu den erforderlichen Angaben sowie zur Art der Darstellung von Einwendungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, finden sich in § 321 HGB sowie in IDW PS 450 um...mehr

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Prüfung des Jahresabschlusses: Zusammenarbeit mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer

Zusammenfassung Überblick Der Jahresabschluss eines Unternehmens wird entweder vom angestellten Bilanzbuchhalter erstellt oder – was in der Praxis gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen häufiger der Fall ist – von einem damit beauftragten Steuerberater. Ist der handelsrechtliche Jahresabschluss des Unternehmens prüfungspflichtig i. S. v. § 316 HGB, ist es sinnvoll,...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

Leitsatz Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei ­einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 6b Abs. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin zu 1. betreibt in der Rechtsform einer GbR seit dem 1.7.2020 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren die Erbengemeinschaft C/D, bestehend aus Herrn C und dessen Tochte...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG§ 6b EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2023, 10 K 1459/22mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2 Grundsätze für den Jahresabschluss

Rz. 27 Neben vielfältigen Einzelnormen bestimmen auch kodifizierte, teilweise und nicht kodifizierte Grundsätze den Jahresabschluss. 2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rz. 28 Die für alle Kaufleute gem. § 243 Abs. 1 HGB verbindlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wurden früher induktiv "nach den Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute"[1] ermittelt. Heute...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8 Phasen des Jahresabschlusses

8.1 Erstellung Rz. 99 Zur Erstellung des Jahresabschlusses zählen die Tätigkeiten des Abschlusses der laufenden Buchführung [1] zum Jahresabschluss, das sind insbesondere die vorbereitenden Abschlussbuchungen, Ausübung der Bilanzpolitik (insbes. Ausübung von Wahlrechten)[2], Hauptabschlussbuchungen, Probeabschlüsse etc., hin zum Jahresabschluss. Dabei sind insbesondere noch na...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.1 Erstellung

Rz. 99 Zur Erstellung des Jahresabschlusses zählen die Tätigkeiten des Abschlusses der laufenden Buchführung [1] zum Jahresabschluss, das sind insbesondere die vorbereitenden Abschlussbuchungen, Ausübung der Bilanzpolitik (insbes. Ausübung von Wahlrechten)[2], Hauptabschlussbuchungen, Probeabschlüsse etc., hin zum Jahresabschluss. Dabei sind insbesondere noch nach dem Jahresa...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.10 Jahresabschlussplanung

Rz. 120 Aufgrund seiner Informationsfunktion für interne und externe Adressaten und seiner Finanzfunktion für Anteilseigner, Gläubiger, Fiskus und erfolgsabhängig honorierte Manager ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, den Jahresabschluss auch in die Unternehmensplanung einzubeziehen. Ein Plan-Jahresabschluss (bestehend aus Plan-Bilanz und Plan-GuV-Rechnung, ggf. auch Pla...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 6 Weitere Teile des Jahresabschlusses

Rz. 90 Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehören bei nicht konzernrechnungslegungspflichtigen, kapitalmarktorientierten KapitalgesellschaftenG [1] nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auch: eine obligatorische Kapitalflussrechnung, ein obligatorischer Eigenkapitalspiegel und eine fakultative Segmentberichterstattung.mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.3 Prüfung

Rz. 102 Die Jahresabschlüsse und Lageberichte von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie entsprechender KapGes & Co. und PublG-pflichtigen Unternehmen müssen von einem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer oder WP-Gesellschaft) geprüft werden.[1] Das Prüfungsergebnis wird durch einen Prüfungsbericht[2] und einen Bestätigungsvermerk[3] dokumentiert, der uneingeschrä...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.2 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 23 Mit den unterschiedlichen Zwecken eines Jahresabschlusses und einer zweckgerechten Ausgestaltung der Bilanznormen befassen sich in Wissenschaft und Praxis die vielfältigen, historisch gewachsenen "Bilanztheorien" (Bilanzauffassungen). Rz. 24 Gesetzliche Hauptzwecke des HGB-Jahresabschlusses sind die Regelung von Informations- und Finanzinteressen. Der Informationszweck...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.2 Aufstellung

Rz. 100 "Aufstellung" ist ein gesetzlich verwendeter Begriff der §§ 242–245 HGB. Die Bilanz ist das Ergebnis des Bilanzierens, ebenso wie das Inventar das Ergebnis der Inventur ist. Ist die Arbeit des Jahresabschlusserstellens abgeschlossen, so ist der Jahresabschluss im Rechtssinne "aufgestellt". Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Aufstellung ergibt sich aus der Ja...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.2 Besondere handelsrechtliche Grundsätze

Rz. 30 Das Prinzip privatrechtlicher Gestaltungsfreiheit lässt den Bilanzerstellern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Freiräume der Gestaltung des Jahresabschlusses.[1] Nur für Kapitalgesellschaften (einschl. haftungsbegrenzter Personengesellschaften) gilt die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlich...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 7 Ergänzung des Jahresabschlusses durch den Lagebericht

Rz. 91 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und entsprechende haftungsbegrenzte Personengesellschaften sowie sehr große unter das PublG fallende Personenunternehmen müssen einen Lagebericht aufstellen,[1] der begrifflich nicht zum Jahresabschluss gehört. Rz. 92 Inhaltlich ergänzt der Lagebericht den Jahresabschluss insbesondere um qualitative, nicht leicht quantifizier...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 6 Informationen über verdeckte Wahlrechte im IFRS-Jahresabschluss

Rz. 142 Nach IAS 8.27G sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, die das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1] Rz. 143 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.8 Aufbewahrung

Rz. 117 Jahresabschlüsse und Lageberichte sind 10 Jahre aufzubewahren, seit 2025 sind die entsprechenden Buchungsbelege 8 Jahre und die Handelsbriefe 6 Jahre aufzubewahren.[1]mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 9 Weiterführende Literatur

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 17. Aufl. 2024. Böcking/Gros/Oser/Scheffler/Thormann, Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung, HGB und IFRS, LBW, Stand: 2024. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen. HGB, IFRS, US-GAAP, DRS, CSRD/ESRS, 27. Aufl. 2024. Dusem...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.7 Änderung und Berichtigung

Rz. 113 Einmal getroffene Entscheidungen über die Gestaltung des Jahresabschlusses können sich im Nachhinein als unzweckmäßig oder unzulässig erweisen. Beide Fälle einer nachträglichen Veränderung des Jahresabschlusses bezeichnet man nach dem handelsrechtlichen Sprachgebrauch als Änderung des Jahresabschlusses oder "Bilanzänderung". Rz. 114 Fehlerfreie Jahresabschlüsse (mit u...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.3 Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 31 Neben allgemeinen Besteuerungsprinzipien, wie "Gleichmäßigkeit der Besteuerung", "Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit", "Trennungsprinzip" und "Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung", die für den HGB-Jahresabschluss keine Bedeutung haben, ist vor allem für den Jahresabschlussersteller das rein steuerrechtliche "Maßgeblichkeitsprinzip" von Bedeutung. Rz. 32 Die (dire...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.4 Feststellung und Billigung

Rz. 106 Wird von den zuständigen Organen[1] oder vom einzelnen Bilanzierenden der Jahresabschluss billigend beschlossen, so ist er "festgestellt".[2] Bei Einzelkaufleuten erfolgt die "Feststellung" durch die Billigung des Jahresabschlusses durch den Inhaber, meist ausgedrückt durch die obligatorische Unterschrift.[3] Bei Kapitalgesellschaften und KapGes & Co., die nicht klei...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3 Handelsbilanz

3.1 Grundsätzliches Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Beispiele sind Eröffnungsbilanzen (bei Unternehmensgründung) f...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4 Handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Grundsätzliches Rz. 68 Die GuV-Rechnung ist eine periodenbezogene Erfolgsrechnung auf der Basis der Buchführung, die – in enger Verknüpfung mit der Bilanz – aus der "Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres"[1] sowie deren gegliederter Darstellung die Höhe des Unternehmenserfolgs ermittelt, sein Zustandekommen quellenbezogen nachweist und damit ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / Zusammenfassung

Überblick Bitte fügen Sie hier einen Überblick ein. Dieser sollte eine Kurzzusammenfassung des Beitrags sein, mit max. 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ergänzen Sie hier bitte die relevanten gesetzlichen Regelungen.mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3 Inhalt der GuV-Rechnung

4.3.1 Komponenten des Betriebsergebnisses Rz. 74 Sowohl bei Anwendung des GKV als auch des UKV beginnt die Erfolgsrechnung mit der Position Umsatzerlöse, das sind nach § 277 Abs. 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen … nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstige...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 5 Anhang

5.1 Aufstellungspflichten, Erleichterungen und Befreiungen Rz. 84 Kapitalgesellschaften und haftungsbegrenzte Personengesellschaften gem. § 264a HGB müssen grundsätzlich einen – zum Jahresabschluss gehörenden – Anhang aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Aufstellungspflicht betrifft grundsätzlich auch Genossenschaften.[1] Ausnahmen bestehen unter Umständen für bestimmte Konzern...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1 Grundlagen

1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3 Bilanzansätze der Höhe nach

3.3.1 Bewertungsprobleme Rz. 43 Bewertung ist durch Zuordnung einer in Geldeinheiten ausgedrückten Wertgröße zum Bewertungsobjekt gekennzeichnet, die – multipliziert mit dem Mengengerüst – den Bilanzwert ergibt. Man unterscheidet die Bewertung anlässlich des erstmaligen Zugangs eines Bewertungsobjekts (Erst-, Zugangsbewertung) von den späteren Bewertungen (Folgebewertungen). ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 5.1 Aufstellungspflichten, Erleichterungen und Befreiungen

Rz. 84 Kapitalgesellschaften und haftungsbegrenzte Personengesellschaften gem. § 264a HGB müssen grundsätzlich einen – zum Jahresabschluss gehörenden – Anhang aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Aufstellungspflicht betrifft grundsätzlich auch Genossenschaften.[1] Ausnahmen bestehen unter Umständen für bestimmte Konzerntochterunternehmen. [2] Für kleine und mittelgroße Kapitalge...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Überblick

Zusammenfassung Überblick Bitte fügen Sie hier einen Überblick ein. Dieser sollte eine Kurzzusammenfassung des Beitrags sein, mit max. 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ergänzen Sie hier bitte die relevanten gesetzlichen Regelungen. 1 Grundlagen 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungs...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 28 Die für alle Kaufleute gem. § 243 Abs. 1 HGB verbindlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wurden früher induktiv "nach den Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute"[1] ermittelt. Heute versteht man hierunter – deduktiv ermittelt – "diejenigen Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Bilanz zu gelan...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.9 Jahresabschlussanalyse

Rz. 118 Jahresabschlüsse unterliegen – besonders bei Kapitalgesellschaften mit börsengehandelten Anteilen – der Analyse[1] durch die Investoren, Finanzanalysten, Ratingagenturen und Wirtschaftspresse, aber auch in anderen Fällen sind sie Gegenstand der Analyse im Rahmen der Bonitätsprüfung[2] der Kreditgeber, Lieferanten, Franchisegeber und ggf. der dauerhaften Leistungsabne...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 5.4 Aufbau des Anhangs

Rz. 89 Eine besondere Form oder Gliederung für den Anhang ist zwar nicht vorgeschrieben, doch verlangt § 284 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB, dass die Angaben in der Reihenfolge der Posten der Bilanz und GuV-Rechnung zu erfolgen haben.mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.5 Elektronische Übermittlung

Rz. 107 § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB verlangt eine elektronische Übermittlung der offenzulegenden Unterlagen an den Betreiber den Bundesanzeigers.[1] I.d.R. wird dabei eine Version der HGB-Taxonomien im XML-Format verwendet.[2] Berichtsbestandteile sind dabei Bilanz, Angaben unter der Bilanz, GuV-Rechnung (GKV/UKV), Ergebnisverwendung, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang u...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung

Rz. 108 Grundsätzlich sind die Einzel-Jahresabschlüsse und ggf. Lageberichte von Kapitalgesellschaften und KapGes & Co. sowie der Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk, der Aufsichtsratsbericht und – bei börsennotierten Kapitalgesellschaften – die DCGK-Erklärung nach § 161 AktG gemeinsam spätestens binnen Jahresfrist nach dem Abschlussstichtag durch elektronische Einreichung ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr