Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 7.4 Organisatorische Eingriffe: Klimaschutzschulungen und klimasensible Vergütungsstrukturen

Eine erfolgreiche Umsetzung der Klimastrategie erfordert auch einige organisatorische Veränderungen, die abschließend in diesem Abschnitt beleuchtet werden. Der Weg zur Klimaneutralität erfordert tiefe Einschnitte und technische Paradigmenwechsel, ein wesentlicher Erfolgsfaktor neben der Eigenmotivation des Unternehmens und seiner obersten Leitung ist die Bereitschaft der Bel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abbildung von Bewertungseinheiten im Jahresabschluss

I. Überblick Rn. 282 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da mit Inkrafttreten des § 254 grds. eine retrospektive rechnerische Ermittlung und aufwandswirksame Erfassung von Unwirksamkeiten (Ineffektivitäten) erforderlich ist, konnte es zumindest insoweit nicht mehr bei der bisherigen bilanziellen Abbildung der Bewertungseinheiten bleiben, als diese bspw. bei der Absicherung von Zinsrisi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Unternehmensübergreifende Bewertungseinheiten im Jahresabschluss von Konzernunternehmen

Rn. 397 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Praxis ist mehr und mehr dazu übergegangen, das Zins- und Währungsmanagement durch eine zentrale Einheit (i. d. R. beim MU angesiedelt oder in Form einer eigenen rechtlichen Einheit) vorzunehmen. Häufig sind die einzelnen Konzern-UN angehalten, sämtliche Finanzgeschäfte mit dieser zentralen Einheit abzuschließen. Beispiel: Sichert die Tre...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abbildung im Jahresabschluss

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wie zuvor dargestellt, gleicht das unechte Factoring wirtschaftlich einem "normalen" Kreditgeschäft, das durch eine Forderungszession gesichert ist. Korrespondierend mit der Behandlung von originären dinglichen Sicherungsabtretungen aufgrund des bilanzrechtlich maßgebenden wirtschaftlichen Eigentums (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2; fernerhin z. B. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen

Rn. 396 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Konzernangehörige UN sind rechtlich selbständige Einheiten. Sämtliche privatrechtlich abgeschlossenen Geschäfte sind grds. dem jeweiligen UN zuzuordnen. Beispiel: Hat das Konzern-UN X ein Wertpapier über 10 Mio. EUR mit einer (Rest-)Laufzeit von fünf Jahren erworben, das Konzern-UN Y unabhängig davon einen Receiver-Swap über denselben Nominal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Jahresabschlüsse

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Dieser Begriff umfasst die Bilanz und GuV zum Schluss des jeweiligen (Rumpf-)GJ (Legaldefinition in § 242 Abs. 3). Bei KapG (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1), eG (vgl. § 336 Abs. 1 Satz 1) wie auch PersG, bei denen § 264a Anwendung findet, ist zusätzlich der Anhang sowie bei kap.-marktorientierten (i. S. d. § 264d), nicht zur Aufstellung eines KA ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zur Frage der Bewertung einer Bewertungseinheit als neues Bewertungsobjekt bei Cashflow-Hedges

a) Besonderheit bei Absicherung des Zinsrisikos mittels Zinsswaps Rn. 344 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aufgrund der Tatsache, dass zum einen die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung festzustellen bzw. zu belegen ist und alle Unwirksamkeiten imparitätisch erfolgswirksam abzubilden sind sowie es zum anderen nicht gesicherte Risiken i. R.d. Bewertungseinheit imparitätisch zu erfasse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Bilanzierungsmaßnahmen bei Beendigung von Bewertungseinheiten

1. Überblick Rn. 382 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Jede Bewertungseinheit wird irgendwann einmal planmäßig oder vorzeitig aufgelöst. Als Auflösungsgründe kommen mitunter in Betracht (vgl. auch IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 47; Schwabauer/Mujkanovic, StuB 2015, S. 163ff.):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bewertungseinheiten im Konzern

1. Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen Rn. 396 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Konzernangehörige UN sind rechtlich selbständige Einheiten. Sämtliche privatrechtlich abgeschlossenen Geschäfte sind grds. dem jeweiligen UN zuzuordnen. Beispiel: Hat das Konzern-UN X ein Wertpapier über 10 Mio. EUR mit einer (Rest-)Laufzeit von fünf Jahren erworben, das Konzern-UN Y unabhängig davon ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertungseinheiten mit bestehenden Grundgeschäften

1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko) Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicheru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertungseinheiten mit antizipierten Grundgeschäften

1. Überblick Rn. 366 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Antizipative Bewertungseinheiten zeichnen sich dadurch aus, dass das zu sichernde Grundgeschäft eine vorgesehene Transaktion ist, die rechtsgeschäftlich noch nicht fest vereinbart wurde und demzufolge auch bilanziell nicht abbildbar ist. Rn. 367 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Vordergrund antizipativer Bewertungseinheiten steht das Z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Besonderheit bei Absicherung des Zinsrisikos mittels Zinsswaps

Rn. 344 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aufgrund der Tatsache, dass zum einen die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung festzustellen bzw. zu belegen ist und alle Unwirksamkeiten imparitätisch erfolgswirksam abzubilden sind sowie es zum anderen nicht gesicherte Risiken i. R.d. Bewertungseinheit imparitätisch zu erfassen gilt, kann die vor Inkrafttreten des BilMoG vorherrschende Prax...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Ausweis von Wertänderungen nicht gesicherter Risiken in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 362 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Ausweis von Wertänderungen aufgrund nicht gesicherter Risiken (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 177, dortige Übersicht (Stufe 2)) erfolgt nach den allg. Vorschriften für den Ausweis von Wertminderungen. Er richtet sich bei Instituten nach der Bestandszugehörigkeit des Grundgeschäfts (Liquiditätsreserve, AV, Handelsbestand) und den hierfür in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Keine Anwendung der Durchbuchungsmethode bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 369 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Den nachteiligen Wertänderungen der Sicherungsinstrumente zum Abschlussstichtag stehen noch keine unmittelbar kompensationsfähigen vorteilhaften Wertänderungen bzw. Veränderungen von Cashflows aus fest vereinbarten Grundgeschäften gegenüber, so dass eine kompensatorische Bewertung nicht unmittelbar möglich ist. Die Lösung dieses "Problems" is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Konzernabschluss

Rn. 398 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Bildung von Bewertungseinheiten innerhalb eines Konzerns auf der Ebene des KA (wenn z. B. das MU einen Zinsswap kontrahiert hat, der das Zinsrisiko einer Forderung, eines Wertpapiers oder einer Verbindlichkeit eines TU sichert), sind die oben dargestellten allg. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten zu beachten. Dies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Inkongruenzen von Beträgen, Laufzeit und Risiken

Rn. 286 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Stimmen Laufzeit und/oder Nominalbeträge (Volumen) von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften nicht überein oder unterliegen Grundgeschäfte und/oder Sicherungsinstrumente anderen als den abgesicherten Risiken, mangelt es insoweit an gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen und damit an einer Bewertungseinheit i. S. d. § 254 (vgl. Pw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kontrahieren eines Anschlusssicherungsinstruments (sog. Roll-over-Sicherungen)

Rn. 392 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Anschlusssicherungsinstrumente werden bspw. dann getätigt, wenn ein langfristiges Grundgeschäft (z. B. Forderung in Fremdwährung mit einer Laufzeit von zwei Jahren) mit hintereinander geschalteten Sicherungsinstrumenten (z. B. kurzfristige Devisentermingeschäfte mit einer Laufzeit von jeweils drei Monaten) gesichert wird. Ein weiteres Beispi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten bei Absicherung von variabel verzinslichen Grundgeschäften (Cashflow-Hedges) bezüglich der Methode zur Beurteilung der Wirksamkeit

Rn. 317 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Absicherung von variabel verzinslichen Grundgeschäften, wie Forderungen, Wertpapieren und Verbindlichkeiten, bspw. mittels Zinsswaps steht den evtl. größeren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments (z. B. Zinsswap) nur eine sehr geringe oder überhaupt keine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des (variabel v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 282 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da mit Inkrafttreten des § 254 grds. eine retrospektive rechnerische Ermittlung und aufwandswirksame Erfassung von Unwirksamkeiten (Ineffektivitäten) erforderlich ist, konnte es zumindest insoweit nicht mehr bei der bisherigen bilanziellen Abbildung der Bewertungseinheiten bleiben, als diese bspw. bei der Absicherung von Zinsrisiken an der m...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beispiel zur Bilanzierung einer Absicherung festverzinslicher Passiva gegen zinsbedingte Wertänderungen

Rn. 332 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es wird eine langfristige festverzinsliche Verbindlichkeit (Anleihe in Fremdwährung) als Grundgeschäft mittels eines Receiver-Zinsswaps (bilanzierendes UN erhält einen festen Zinssatz und bezahlt variable Zinsen in Fremdwährung) gegen zinsbedingte Wertänderungen gesichert. Die Sicherungsbeziehung wird im Zeitpunkt der Emission der Verbindlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Absicherung einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps

Rn. 345 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps (Festsatzzahler) gegen das Risiko steigender Zinsen (Zahlungsstromrisiko) gesichert, ist nach § 254 eine aus dem Rückgang des Marktzinsniveaus resultierende negative Marktwertänderung des Zinsswaps (Clean Price) nicht als Drohverlustrückstellung zu passivieren. Unbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis von unwirksamen Beträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 358 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich des Ausweises der Beträge in der GuV, die als Unwirksamkeit (des abgesicherten Risikos) ermittelt wurden, werden vom Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Diese Beträge können wie bisher in denjenigen Positionen der GuV gezeigt werden, in denen auch die Wertänderungen der Grundgeschäfte – ggf. in Abhängigkeit der jeweiligen Bestan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 366 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Antizipative Bewertungseinheiten zeichnen sich dadurch aus, dass das zu sichernde Grundgeschäft eine vorgesehene Transaktion ist, die rechtsgeschäftlich noch nicht fest vereinbart wurde und demzufolge auch bilanziell nicht abbildbar ist. Rn. 367 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Vordergrund antizipativer Bewertungseinheiten steht das Ziel der Fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. (Vorzeitige) Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 363 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In den Fällen, in denen es zu einer (geplanten oder nicht geplanten vorzeitigen) Beendigung einer Bewertungseinheit (z. B. durch Verkauf des Grundgeschäfts oder Glattstellung des Sicherungsinstruments) kommt, finden zum Zeitpunkt der Beendigung der Bewertungseinheit auf die Bilanzierung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten die allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Bilanzierung bei Absicherung von Kreditrisiken

Rn. 380 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aktiva (Forderungen, Wertpapiere), die mittels Bürgschaften, Gewährleistungen etc. gegen das Kreditausfallrisiko gesichert sind, werden unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit dieser Sicherheiten bewertet. Dies bedeutet, dass insoweit, als die Sicherheiten werthaltig sind, keine Wertminderung der Aktiva angenommen und mithin auch insoweit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 394 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Macro- und Portfolio-Hedges liegt die zeitlich unterschiedliche Abwicklung von Grundgeschäften bzw. Sicherungsinstrumenten in der Natur der Sicherungsbeziehung. Eine zwischenzeitliche Abgrenzung realisierter Ergebnisse aus der Absicherung von Nettorisiken erscheint dann sachgerecht, wenn die abzugrenzenden Beträge wirtschaftlich sinnvoll...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 382 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Jede Bewertungseinheit wird irgendwann einmal planmäßig oder vorzeitig aufgelöst. Als Auflösungsgründe kommen mitunter in Betracht (vgl. auch IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 47; Schwabauer/Mujkanovic, StuB 2015, S. 163ff.):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beendigung bei Absicherung von Zahlungsstromrisiken bzw. antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 391a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Forderung i. R.e. Cashflow-Hedges mittels eines Receiver-Zinsswaps gegen das Zinsrisiko abgesichert und wird der Receiver-Zinsswap vorzeitig aufgelöst, resultiert daraus üblicherweise eine Ausgleichszahlung, die den positiven bzw. negativen Marktwert des Zinsswaps ausgleicht. Hier erscheint es zulässig, die A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung nach einer vorzeitigen Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 387 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In den Fällen, in denen es zu einer vorzeitigen Beendigung einer Bewertungseinheit (z. B. durch Verkauf des Grundgeschäfts oder Glattstellung des Sicherungsinstruments) kommt, findet eine logische Sekunde vor dem Zeitpunkt der Beendigung der Bewertungseinheit letztmals eine Bilanzierung nach den Regeln von § 254 statt. Dabei wird für die bis ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2025), Investition, 4. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Nachträgliche Bildung einer Bewertungseinheit

Rn. 342 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) können bei Eingehen des Grundgeschäfts oder bei (zeitgleichem oder späteren) Kontrahieren des Sicherungsinstruments gebildet werden. Es ist auch möglich, eine Bewertungseinheit i. d. S. aus bereits kontrahierten Grundgeschäften und kontrahierten Sicherungsinstrumenten – also nachträglic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Behandlung von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung eines Sicherungsinstruments sowie Weiterführung des Grundgeschäfts

Rn. 389 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In diesen Fällen (z. B. Absicherung eines Wertpapiers mittels Zinsswaps und vorzeitige Beendigung des Zinsswaps, wenn das Grundgeschäft weiter bilanziert wird) kommt es regelmäßig zu Ausgleichszahlungen (Close-out-Zahlung bei Zinsswaps) bei Beendigung (Terminierung) des Sicherungsinstruments. Erfolgt bei Abwicklung des Sicherungsinstruments d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beendigung der Bewertungseinheit durch gleichzeitiges Beenden von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument

Rn. 384 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird die Bewertungseinheit mit einer gleichzeitigen Beendigung von Grundgeschäft (z. B. Tilgung) und Sicherungsinstrument (Glattstellung, Terminierung) beendet, sind das Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowie evtl. aufgrund von Ineffektivitäten bilanzierte Rückstellungen auszubuchen (vgl. Prahl/Naumann, ZBB 1994, S. 1 (4f.); DGRV (2023...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzierung im Falle eines insolventen Kontrahenten (Sicherungsinstrument)

Rn. 395 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundsätzliche Überlegungen: Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kann es durchaus vorkommen, dass Kontrahenten von Sicherungsinstrumenten Insolvenz anmelden müssen (z. B. Lehman Brothers). Aus bilanzieller Sicht sind in diesem Zusammenhang v.a. von Interesse:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fall (B): Steigende Festsatzzinsen

Rn. 338 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund von gestiegenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um + 12,0 (vermindert um 12,0) verändert (zinsbedingt = + 11,0 und währungsbedingt (FX) = + 1,0), während sich der Zinsswap gleichzeitig nur um – 10 (zinsbedingt) verändert hat (negativer Marktwert).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 370 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wahl der Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit (Effektivität) hat entscheidenden Einfluss auf den Umfang der zu erfassenden ineffektiven Beträge (Unwirksamkeit). Es steht dem Bilanzierenden frei, die für ihn sachgerechte Methode zur Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit zu wählen. Diese ist zu dokumentieren und stetig anzuwenden. Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Beispiel zur Bilanzierung einer Absicherung festverzinslicher Aktiva gegen Wertschwankungen

Rn. 319 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die nachfolgende Darstellung der Bilanzierung erfolgt anhand des sich unter HdR-E, HGB § 254, Rn. 177, befindlichen Beispiels für:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fall (A): Sinkende Festsatzzinsen

Rn. 334 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund der gesunkenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um – 12,0 (erhöht um 12,0) verändert (zinsbedingt = – 11,0 und währungsbedingt (FX) = – 1,0), während sich der Zins­swap gleichzeitig nur um + 10,0 (zinsbedingt) verändert hat (positiver Marktwert).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beginn und Beendigung der Bilanzierung einer Bewertungseinheit

Rn. 284 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da sich die Wert- und Zahlungsstromänderungen erst ab Beginn der Sicherungsbeziehung (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 141ff.) ausgleichen, sind die Änderungen vor diesem Zeitpunkt sowohl bei Grundgeschäften wie auch bei Sicherungsinstrumenten nach den allg. Bilanzierungsgrundsätzen zu erfassen. Die Bilanzierung nach den allg. Grundsätzen bedeutet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr