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2. Unternehmensübergreifende Bewertungseinheiten im Jahresabschluss von Konzernunternehmen

Dr. Joachim Brixner
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Rn. 397

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Die Praxis ist mehr und mehr dazu übergegangen, das Zins- und Währungsmanagement durch eine zentrale Einheit (i. d. R. beim MU angesiedelt oder in Form einer eigenen rechtlichen Einheit) vorzunehmen. Häufig sind die einzelnen Konzern-UN angehalten, sämtliche Finanzgeschäfte mit dieser zentralen Einheit abzuschließen.

 

Beispiel:

Sichert die Treasury-Abteilung eines MU eine aus Exportgeschäften entstandene Fremdwährungsforderung ihres TU durch einen entsprechenden Devisenterminverkauf (mit einer Bank kontrahiert), ist die Risikoposition aus Konzernsicht geschlossen.

Droht aus dem Devisentermingeschäft am BilSt ein Verlust, hätte das MU in seinem JA eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

Handelte es sich bei dem TU um eine unselbständige Niederlassung, so könnte zwischen beiden Geschäften eine Bewertungseinheit gebildet und auf die Bildung einer Rückstellung im JA verzichtet werden (vgl. Elkart/Schaber, in: FS Eisele (2003), S. 401 (408)).

Es wird daher vorgeschlagen, diesen Sachverhalt bei einer zentralen Steuerung von Zins- und Währungsrisiken durch das MU in dessen JA nicht anders zu behandeln als im KA (vgl. Elkart/Schaber, in: FS Eisele (2003), S. 401 (408), m. w. N.). Dabei wird nach den jeweiligen Konzernarten – wie folgt – differenziert:

(1) Für die Eingliederung und den Vertragskonzern, bei dem sich das beherrschte TU zu 100 % im Besitz des MU befindet, wird die Bilanzierung im JA des MU zu der im KA als äquivalent betrachtet. Dies wird damit begründet, dass dem MU im Falle eines GAV (vgl. § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG) der Gewinn zusteht und es im Falle der Eingliederung aufgrund ihres Weisungsrechts (vgl. § 323 AktG) Zugriff auf das gesamte Vermögen des eingegliederten UN und damit auch auf dessen gesamten Gewinn hat.
(2) Für den Fall, d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)

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