Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

b) Fall (B): Steigende Festsatzzinsen

Dr. Joachim Brixner
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 338

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund von gestiegenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um + 12,0 (vermindert um 12,0) verändert (zinsbedingt = + 11,0 und währungsbedingt (FX) = + 1,0), während sich der Zinsswap gleichzeitig nur um – 10 (zinsbedingt) verändert hat (negativer Marktwert).

 
   

Grund­geschäft

(EUR)

Sicherungs­instrument

(EUR)
 
Ausgangs­situation Beizulegender Zeitwert:Designation der Sicherungsbeziehung – 100,0 0  
Beizulegender Zeitwert:BilSt 31.12. – 88,0 – 10,0  
Messung der Wirksamkeit Wertänderung insgesamt + 12,0 – 10,0  
  • aus gesicherten Risiken
+ 11,0 – 10,0 + 1,0
  • aus nicht gesicherten Risiken
+ 1,0 0  
Bilanz und GuV
1.

Stufe: gesichertes Risiko

Ineffektivität

+ 1,0 0 saldiert
2. Stufe: ungesichertes Risiko
+ 1,0 0 brutto

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Festverzinsliche Verbindlichkeit

 

Rn. 339

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Der wirksame Betrag (Effektivität) beläuft sich auf 10,0 (insoweit gleichen sich die Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument aus), während der nicht wirksame Betrag (Ineffektivität) + 1,0 beträgt (+ 11,0–10,0 = + 1,0). Der nicht wirksame Betrag wird wegen des Realisationsprinzips nicht gebucht, da es sich um einen nicht realisierten Gewinn handelt.

 

Rn. 340

Stand: EL 45 – ET: 02/2025

Die sich aufgrund des nicht gesicherten Währungsrisikos (FX) ergebende Wertänderung beläuft sich auf + 1,0 und betrifft die Verbindlichkeit; diese Wertänderung ist nach § 256a in der Form abzubilden, als sich der Wert der Verbindlichkeit währungskursbedingt wegen des Realisationsprinzips nicht vermindert (langfristige Verbindlichkeit; Beachtung der allg. Bilanzierungsgrundsätze).

 
Durchbuchungsmethode Einfrierungsmethode
1) Effektivität GG Soll ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    340
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    294
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    252
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    251
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    243
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    234
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    209
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    185
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    167
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    147
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    143
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    139
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    139
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    136
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    129
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    118
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    117
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    115
  • Stornokosten als steuerbare Leistung im Hotelgewerbe (zu § 1 UStG)
    113
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    111
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Finance
IFRS-Wissen auf Knopfdruck: Rechnungslegung nach IFRS
Rechnungslegung nach IFRS online
Bild: Haufe Shop

Testen Sie jetzt kostenlos den führenden IFRS-Kommentar für die Praxis. Über 100 Autor:innen, aktuelle Standards, Checklisten, Anwendungshinweise für die Praxis und IFRS/HGB-Synopse – alles in einer Datenbank. Kein Installationsaufwand. Direkt loslegen!


Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren