Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Offenlegung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 380 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 normiert in Nr. 5 die Pflicht, die unter den Buchst. a bis e enumerierten fünf Dokumente gem. § 325 Abs. 1 bis 1b offenzulegen. Gegenstand der Offenlegungspflicht sind hiernach der Zustimmungsbeschluss iSv. Nr. 1, die Einstandsverpflichtung iSv. Nr. 2, der KA, der Konzernlagebericht und der darauf bezogene Bestätigungsvermerk. Vor dem Bi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ist im Lagebericht auch auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, unter Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Anhang ist der dritte, wesentliche Teil des JA von KapGes. (§ 264 Abs. 1). Er ist neben Bilanz und GuV notwendiger Bestandteil der Rechnungslegung. Rz. 5 [Autor/Zitation] Als gleichwertiger Bestandteil des JA (Grottel in Beck BilKomm.[14], § 284 HGB Rz. 17) dient er diesem und ist auch dessen Zwecksetzung untergeordnet. Ihm kommt mit der Bilanz und de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Angabe

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Anhang muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV die Angabe des Materialaufwands des Geschäftsjahres enthalten (Nr. 8 Buchst. a). Die Angabe hat sich nach der für die GuV-Gliederung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zu richten (§ 275 Abs. 2 Nr. 5) und den Aufwand in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 139 [Autor/Zitation] Zur Auslegung der in § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b angesprochenen vier Einzelrisiken ist auf den Sinn und Zweck der sog. Fair-Value-Richtlinie abzustellen. Hiernach soll mit der Berichterstattung über die Risiken aus Finanzinstrumenten auch die Vergleichbarkeit des deutschen Bilanzrechts mit internationalen Rechnungslegungsstandards verbessert w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lagebericht

Rz. 58 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 konstituiert für große und mittelgroße KapGes. ferner die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts. Kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 und damit (erst recht) auch Kleinstkapitalgesellschaften iSv. § 267a sind von dieser Verpflichtung ausgenommen (§ 264 Abs. 1 Satz 4), um sie angesichts ihrer vergleichsweise geringen Ressourcen nicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Schriftliche Erklärung

Rz. 282 [Autor/Zitation] Die nach Abs. 2 Satz 3 abzugebende Erklärung muss schriftlich iSd. § 126 BGB erfolgen. Eine Ersetzung durch eine qualifizierte elektronische Signatur ist möglich (Kliem/Rimmelspacher in Beck BilKomm.14, § 264 HGB Rz. 92; Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264 Rz. 92 [9/2023]). Rz. 283 [Autor/Zitation] Ausweislich des Wortlauts von Abs. 2 Satz 3 ("dem Jahres...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / IV. Privatautonome Vereinbarungen

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Schutzzwecks nicht abdingbar (BT-Drucks. 10/317, 76; Herrmann in Heymann[3], Vor § 264 HGB Rz. 9; Meyer in Großkomm. HGB[6], § 264 Rz. 4). Dies schließt es aber nicht aus, dass im Gesellschaftsvertrag oder in einer Finanzierungsvereinbaru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entwicklung und Bedeutung des Abs. 3

Rz. 299 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des Abs. 3 geht auf Art. 5 des KapAEG v. 20.4.1998 (BGBl. I 1998, 707) zurück und setzte Art. 57 der 4. EG-Richtlinie um (vgl. auch Rz. 38), der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, abhängige Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen von den Bestimmungen über den Inhalt, die Prüfung und die Offenlegung ihrer JA zu befreien. D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalflussrechnung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Da es nach wie vor an gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalflussrechnung mangelt, kann man sich für diese an DRS 21 orientieren (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264 Rz. 18 [9/2023]). Daneben wird auch ein analoger Rückgriff auf IAS 7 für zulässig gehalten, was man damit begründet, dass die Einführung des Abs. 1 Satz 2 auf eine Gleichstellung aller kapitalma...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsnatur der Verpflichtung und Verfahren der Aufstellung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung von JA und Lagebericht ist wie die Buchführungspflicht des § 238 eine zwingende Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Art, auf die nicht verzichtet werden kann. Rz. 88 [Autor/Zitation] Es handelt sich dabei um eine Geschäftsführungsmaßnahme. Die gesetzlichen Vertreter handeln bei der Aufstellung in eigener Verantwortung. Allerd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Aufstellungsfrist (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 Satz 3 konkretisiert § 243 Abs. 3 dahingehend, dass der JA und der Lagebericht von den gesetzlichen Vertretern der großen und mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 und 3) KapGes. in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen sind. Entsprechendes gilt für Unternehmen, die nach dem PublG berichtspflichtig sind (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Korn, Der Jahresabschlußanhang der mittelgroßen GmbH, KÖSDI 9/1986, 6518; Weirich/Zimmermann, Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses kleiner Aktiengesellschaften, AG 1986, 265; Lück, Offenlegungspflichten für die kleine GmbH nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, GmbHR 1987, 42; Gewehr, Checkliste zum Anhang der Kapitalgesellschaften nach dem D-Markbilanzgesetz, WPg 1...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / C. Überblick über die CSRD

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie, dh., sie hebt weder bestehende Richtlinien auf, noch etabliert sie ein komplett neues, in sich geschlossenes Regelungssystem. Vielmehr enthält die CSRD Änderungen verschiedener bereits bestehender EU-Rechtsakte. Sie ist insgesamt in acht Artikel gegliedert: Art. 1 CSRD enthält die Änderungen der Bilanzrichtlinie u...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 195 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zwischenberichte werden, wie Jahresabschlüsse, durch das Inkrafttreten neuer oder überarbeiteter Standards beeinflusst. So ergeben sich bspw. durch den im April 2024 veröffentlichten IFRS 18 "Darstellung und Angaben im Abschluss", der für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist und den bis dahin gültige...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Europäische Gesellschaft

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) kennzeichnet sich dadurch, dass sie nicht von natürlichen Personen gegründet werden kann. Sie entsteht aus Kapitalgesellschaften durch Verschmelzung, formwechselnde Umwandlung, Holding-Gründung oder Gründung einer Tochtergesellschaft. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der Gründungsge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Davon-Vermerk für Erträge aus verbundenen Unternehmen

Rz. 154 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 10 sind alle Erträge aus Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A.III.) auszuweisen, soweit sie nicht als Erträge aus Beteiligungen unter Nr. 9 oder nach § 277 Abs. 3 Satz 2 als Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen gesondert auszuweisen sind. Auch Erträge aus solchen GmbH-Anteilen, die weder ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Neflin, Der Umfang der Schutzklausel in § 128 Abs. 3 Satz 2 AktG, AG 1963, 12; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Morgner/Tiefenbacher, Die Schutzklausel für den Geschäftsbericht nach neuem Aktienrecht, BB 1965, 1173; Ertner, Wieweit bietet die Schutzklausel des Geschäftsberichts die Möglichkeit, die Berichterstattung e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Sanktionen

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die Nichteinhaltung von § 270 wird nicht durch Straf- und Bußgeldvorschriften sowie die Regelung über Zwangsgelder (§§ 331–335b HGB; §§ 17–21 PublG) sanktioniert. Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Nichtbeachtung der gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Regeln über die Bildung oder Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklage führt nach § 256 Abs. 1 Nr. 4 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichtszeitraum, Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung der Erklärung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Das Gesetz macht keine Vorgaben zum Berichtszeitraum, zum Zeitpunkt oder zur erforderlichen Dauer der Veröffentlichung. Rz. 54 [Autor/Zitation] Da die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufgenommen werden muss und damit ein Teil des Lageberichts darstellt, muss sie jährlich neu erstellt und auch offengelegt (§ 325 Abs. 1 und 1a) werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlustübernahmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Verlustübernahmen können auf gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen beruhen oder auch freiwillig getätigt werden. Für die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Erträge bzw. Aufwendungen aus Verlustübernahmen nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ist dies ohne Belang. Rz. 67 [Autor/Zitation] Nach § 302 AktG besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen § 274 kann nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c als Ordnungswidrigkeit gegen ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats geahndet werden. Darüber hinaus kommt eine Strafbarkeit nach § 331 Nr. 1 in Betracht. Demnach ist die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse im JA mit Freihe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsmechanismus des Abs. 2

Rz. 208 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses der KapGes. mit seinen drei Elementen Bilanz, GuV (zusammen das Zahlenwerk) und Anhang sind die Informations- und Rechenschaftslegung sowie die vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Rz. 209 [Autor/Zitation] Die vorsichtige Ergebnisermittlung (vgl. dazu insbes. Moxter in FS Helmrich, 709, 710 ff...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Entwicklung und Überblick

Rz. 271 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 3 müssen die gesetzlichen Vertreter einer KapGes., die als Inlandsemittent iSv. § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) ausgibt und nicht unter § 327a fällt, eine gesonderte schriftliche Erklärung dem JA beifügen (sog. Bilanzeid). Darin haben sie zu versichern, dass der JA nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 187 [Autor/Zitation] Nr. 9 Buchst. c dient seit dem BilRUG der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. e Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 43). Alle Gesellschaften haben im Anhang die den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Kredite und Vorschüsse anzugeben. Dabei sind nach dem W...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Begriff und Abgrenzung der Ergebnisverwendung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs "Verwendung des Jahresergebnisses". Aus der Systematik des Gesetzes ergibt sich aber, dass hierunter die Vorgänge fallen, die vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag zum Bilanzgewinn/-verlust überleiten (teilweise oder vollständige Verwendung des Jahresergebnisses). Im Sinne des Abs. 1 handelt es sich da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung, Beibehaltung und Auflösung des Passivpostens

Rz. 426 [Autor/Zitation] Der Passivposten ist immer dann zu bilden, wenn ein entsprechender Aktivposten ausgewiesen wird (Rz. 277 ff.). Solange ein Aktivposten ausgewiesen bleibt, bestimmt dessen Höhe zugleich die Höhe des Passivpostens. Dies ist anders als im Verhältnis zwischen ausstehenden Einlagen und gezeichnetem Kapital. Ist der Posten der ausstehenden Einlagen in Folge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf die Prüfung

Rz. 395 [Autor/Zitation] Sofern die gesetzlichen Vertreter des TU trotz der Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen nicht auf die Durchführung der Abschlussprüfung verzichten, einen Abschlussprüfer wählen und einen Prüfungsauftrag erteilen, handelt es sich grds. um eine Pflichtprüfung iSv. §§ 316 ff. (Merk in BeckOK HGB45, § 264 Rz. 120). Dies gilt auch, wenn andere Erleichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 464 [Autor/Zitation] Nr. 33 verpflichtet zu Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt sind, unter Darstellung ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen. Rz. 465 [Autor/Zitation] Zu berichten ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Das bedeutet, dass über tatsächlich eingetretene Erei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bemessung und Obergrenze der gesetzlichen Rücklage

Rz. 277 [Autor/Zitation] Bemessungsgrundlage für die Bildung ist zunächst der Jahresüberschuss nach Verrechnung mit einem Verlustvortrag aus dem Vorjahr (§ 150 Abs. 2 AktG). Schon dem Wortlaut nach ist ein Gewinnvortrag nicht einzubeziehen (Hennrichs/Pöschke in MünchKomm. AktG6, § 150 Rz. 13; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 500; Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 238), d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuerliche Behandlung der Tantiemen

Rz. 3 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Über den Zeitpunkt der Besteuerung von Tantiemen > Zufluss von Arbeitslohn Rz 5 ff. Bei einer KapGes fließen Gewinntantiemen idR erst zu, wenn die Organe der Gesellschaft den Gewinn festgestellt haben (EFG 1961, 398), sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vereinbart wurde (BFH/NV 2022, 9 = HFR 2022, 136; B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Angabe der persönlich haftenden Gesellschaften bei Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 (Nr. 15)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nr. 15 wurde durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (Auflagen)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Darüber hinaus sind nach Nr. 3a auch Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen zu berücksichtigen, die sich noch nicht in einer Weise verdichtet haben, die einen Bilanzausweis rechtfertigt (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen zu Aufwendungen, die im öffentlichen Recht (insbes. Abfallbeseitigungsrecht, B...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit International Financial Reporting Standards

Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Kernstück von IAS 1 stellt der Grundsatz der fair presentation dar (vgl. zum Grundsatz der fair presentation auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 51). Diese Generalnorm fordert, dass der Abschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows zu vermitteln hat (IAS 1.15ff.). Fair presentat...mehr