Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 2. Lagebericht

PD Dr. Carsten Meinert
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 58

[Autor/Zitation]

Abs. 1 Satz 1 konstituiert für große und mittelgroße KapGes. ferner die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts. Kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 und damit (erst recht) auch Kleinstkapitalgesellschaften iSv. § 267a sind von dieser Verpflichtung ausgenommen (§ 264 Abs. 1 Satz 4), um sie angesichts ihrer vergleichsweise geringen Ressourcen nicht übermäßig zu belasten. Die Verpflichtung trifft gem. § 264a auch kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften sowie über § 5 Abs. 2 Satz 1 PublG bestimmte Rechtsträger, die nicht in den Anwendungsbereich des Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB fallen.

 

Rz. 59

[Autor/Zitation]

Der Lagebericht ist ausweislich § 264 Abs. 1 Satz 1 nicht Teil des JA (so auch BGH v. 15.11.1993 – II ZR 235/92, BGHZ 124, 111, 121 f.; Meyer in Großkomm. HGB[6], § 264 Rz. 5). Anders als dem JA kommt ihm eine reine Informationsfunktion zu (Begr. RegE, BT-Drucks, 10/317, 94). Zudem unterscheidet er sich vom JA dadurch, dass bei seiner Aufstellung keine Bindung an die GoB besteht (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 24 [5/2019]; Stöber in HKMS[3], § 264 HGB Rz. 10). Aufgabe des Lageberichts ist es einerseits, einen Einblick in die Gesamtlage der Gesellschaft zu gewähren, und andererseits, auf die voraussichtliche Entwicklung sowie die damit verbundenen Risiken und Chancen für die Gesellschaft einzugehen (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 24 [5/2019]). Die hierbei konkret zu beachtenden Vorgaben finden sich in § 289 (vgl. Erl. zu § 289). Mit dem CSR-RUG v. 11.4.2017 (BGBl. I 2017, 802) wurde der Lagebericht in Umsetzung der CSR (RL 2014/95/EU) v. 22.10.2014 um nichtfinanzielle Komponenten erweitert, die mit den §§ 289b–289e Einzug in das HGB erhalten haben. Das durch den Lagebericht gezeichnete Bi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Founders' Stories
Founders' Stories
Bild: Haufe Shop

Axel Täubert ist Head of Start-ups bei Google. Aus einer Unternehmerfamilie stammend, wurden ihm Leistungsbereitschaft und unternehmerisches Denken in die Wiege gelegt und vorgelebt. In seinem Buch versammelt er zehn sehr unterschiedliche und erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, die ihre eigene ganz persönliche Founders‘ Story erzählen. Sie alle machen Mut, den Schritt zum eigenen Business zu wagen!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren