Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, Konzessionen, Lizenzen, Know-how. Der Jahresabschluss hat nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB prinzipiell sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. Der Begriff des Vermögensgegenstands umfasst körperliche Gegenstände (Sachen i. S. d. § 90 BGB) und immaterielle Werte.

Handelsrechtlich eröffnet § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB den Bilanzierenden ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ist ein immaterieller Wert in der Handelsbilanz ausgewiesen, erfolgt die weitere bilanzielle Behandlung nach den allgemein für das Anlagevermögen geltenden Regeln. Soweit es sich um einen Wert mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer handelt, sind planmäßige Abschreibungen vorzunehmen.

Steuerrechtlich sind immaterielle Wirtschaftsgüter als Anlagevermögen nur zu aktivieren, wenn sie durch einen entgeltlichen Erwerb ihre Bestätigung am Markt gefunden haben. Nur entgeltlich erworbene oder in ein Betriebsvermögen eingelegte immaterielle Anlagegüter sind steuerlich zu aktivieren.[1] Wenn es sich dabei um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, ist die AfA wie bei materiellen Wirtschaftsgütern nach Maßgabe ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Bei Ermittlung der Abschreibungsdauer immaterieller Wirtschaftsgüter muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich immaterielle Anlagewerte oft schnell verflüchtigen. So kann z. B. ein Patent aufgrund einer neuen Erfindung nutzlos werden. Die Abschreibung darf sich daher z. B. nicht nur an der Vertragsdauer oder gesetzlichen Schutzfristen orientieren, sie muss auch in verstärktem Maße der wirtschaftlichen Abnutzung Rechnung tragen. Die Nutzungsdauer muss folglich vorsichtig geschätzt werden.[2]

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