Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes:

Inhaltsangabe

  1. Allgemeines
  2. Pflichten der Finanzbehörden
 
  2.1 Amtsermittlungsgrundsatz (§ 88 AO)
  2.2 Anforderung von Auskünften, Unterlagen und Aufzeichnungen
  2.3 Inanspruchnahme anderer Personen als der Beteiligten
  2.4 Inanspruchnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe
  2.5 Verwendung von Fragebögen (Checklisten)
  2.6 Heranziehung von Fremdvergleichsdaten
  3. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 AO)
 
  3.1 Mitwirkungspflichtige
  3.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)
 
  3.2.1 Grundsatz, einzelne Mitwirkungspflichten
  3.2.2 Auskunftspflichten nach § 93 AO
  3.2.3 Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Unterlagen und Daten (§ 147 AO)
  3.2.4 Vorlage von Originalunterlagen
  3.2.5 Übersetzung von Dokumenten in fremder Sprache (§ 87 Abs. 2 AO)
  3.2.6 Berichtigung von Erklärungen (§ 153 AO)
  3.3 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO)
 
  3.3.1 Allgemeines
  3.3.2 Aufklärungs- und Nachweisbeschaffungspflichten (§ 90 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO)
  3.3.3 Beweisvorsorgepflicht (§ 90 Abs. 2 Satz 3 AO)
  3.3.4 Offenlegungspflichten nach § 16 AStG
  3.4 Besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten (§ 90 Abs. 3 AO)
 
  3.4.1 Allgemeines
  3.4.2 Vermeidung von Fehlern im Hinblick auf Aufzeichnungen
  3.4.3 Form und Aufbewahrung der Aufzeichnungen (§ 147 AO)
  3.4.4 Aufzeichnungspflichtige
  3.4.5 Anwendungsbereich
 
  3.4.5.1 Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten in Betriebsstättenfällen
  3.4.5.2 Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit Mitunternehmerschaften
  3.4.5.3 Nahestehende Person i.S. des § 1 Abs. 2 AStG
  3.4.6 Zeitlicher Geltungsbereich
  3.4.7 Wirtschaftsjahr, für das Aufzeichnungen zu erstellen sind
  3.4.8 Zeitpunkt der Erstellung von Aufzeichnungen
 
  3.4.8.1 Allgemeines
  3.4.8.2 Zeitnahe Aufzeichnung außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle
  3.4.8.3 Dauersachverhalte und Dauerschuldverhältnisse
  3.4.8.4 Dauerschuldverhältnisse, die zu Beginn der Aufzeichnungspflichten bereits bestanden und als außergewöhnliche Geschäftsvorfälle anzusehen sind
  3.4.9 Frist für die Vorlage der Aufzeichnungen (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO)
  3.4.10 Aufzeichnungen und Verrechnungspreismethoden
 
  3.4.10.1 Allgemeines
  3.4.10.2 Unternehmenscharakterisierung und Verrechnungspreisbildung
  3.4.10.3 Verrechnungspreismethoden
  3.4.11 Sachverhaltsdokumentation (§ 1 Abs. 2 GAufzV)
 
  3.4.11.1 Allgemeines
  3.4.11.2 Allgemeine Informationen (§ 4 Nr. 1 GAufzV)
  3.4.11.3 Informationen über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen (§ 4 Nr. 2 GAufzV)
  3.4.11.4 Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgüter, Marktverhältnisse (§ 4 Nr. 3 a GAufzV)
  3.4.11.5 Wertschöpfungskette und -beiträge (§ 4 Nr. 3 b GAufzV)
  3.4.12 Angemessenheitsdokumentation (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AO, § 1 Abs. 1 und 3 GAufzV)
 
  3.4.12.1 Allgemeines
  3.4.12.2 Fremdvergleichsdaten, Preisvergleichsdaten, innerbetriebliche Daten
  3.4.12.3 Ernsthaftes Bemühen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GAufzV)
  3.4.12.4 Aufzeichnung von Informationen aus Datenbanken oder aus dem Internet
  3.4.12.5 Bandbreiten und ihre Einengung
  3.4.12.6 Planrechnungen aufgrund innerbetrieblicher Plandaten und aufgrund von Gewinnprognosen zur Festlegung von Verrechnungspreisen
  3.4.12.7 Vergleichbarkeit
  3.4.12.8 Nachträgliche Preisfestlegungen bzw. -anpassungen
  3.4.12.9 Mehrjahresanalysen
  3.4.13 Zusammenfassung von Geschäftsvorfällen und unternehmensinterne Verrechnungspreisrichtlinien
  3.4.14 Zusätzliche nützliche Informationen
  3.4.15 Erforderliche Aufzeichnungen in besonderen Fällen (§ 5 GAufzV)
  3.4.16 Aufzeichnungen in fremder Sprache
  3.4.17 Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten (§ 6 GAufzV)
  3.4.18 Verprobung des Ergebnisses
 
  3.4.18.1 Verprobung mit Plandaten (§ 1 Abs. 3 Satz 4 GAufzV)
  3.4.18.2 Sonstige Verprobungen
  3.4.19 Verwertbarkeit bzw. Unverwertbarkeit von Aufzeichnungen
  3.4.20 Berichtigungsmöglichkeiten bei verwertbaren Aufzeichnungen
  4. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten
 
  4.1 Allgemeines
  4.2 Beweislast
  4.3 Minderung der Ermittlungspflichten der Finanzbehörde bei der Sachverhaltsaufklärung
  4.4 Minderung des Beweismaßes bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
  4.5 Schätzung nach § 162 Abs. 1 und 2 AO
  4.6 Besondere Folgen von Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO
 
  4.6.1 Gesetzliche Vermutung der Minderung der im Inland steuerpflichtigen Einkünfte (§ 162 Abs. 3 Satz 1 AO)
  4.6.2 Schätzung unter Ausschöpfung von Bandbreiten zu Lasten des Steuerpflichtigen (§ 162 Abs. 3 Satz 2 AO)
  4.6.3 Festsetzung eines Zuschlags (§ 162 Abs. 4 AO)
  4.6.4 Entschuldbare Nichterfüllung der Pflichten nach § 90 Abs. 3 AO (§ 162 Abs. 4 Satz 5 AO)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge