Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienverwalter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines und Normzweck

Rz. 1 § 26 Abs. 1–3 WEG regelt die Bestellung und Abberufung des Verwalters, dessen zulässige Bestellungsdauer und Wiederwahl. Abs. 2 dient dem Schutz vor überlangen Bestellungszeiten und der damit verbundenen zwischenzeitlichen Überprüfungsmöglichkeiten (z.B. der Einholung neuer Angebote) und entspricht dem § 26 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 WEG a.F. [1] So ist eine wiederholte Bes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.3.2 Auswahl der Verwaltung

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der gesamte Verwaltungsbeirat – oder eines seiner Mitglieder – im Vorfeld einer Versammlung, in der eine Person oder ein Unternehmen bestellt oder die bisherige Verwaltung wiederbestellt werden soll, Angebote von Personen einholt und gegenüber den anderen Wohnungseigentümern dazu Stellung nimmt, welche Person aus seiner Sicht fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.1 Verwaltervertrag als Grundlage

Natürlich gibt es gute und erfahrene Juristen, die hier beraten und die Vertragsgestaltung übernehmen können. Der Abschluss von Verwalterverträgen ist aber doppelte Routineaufgabe. Einerseits schließen Verwaltungsunternehmen hoffentlich mehr als nur einen Vertrag ab. Andererseits stehen sie alle vor einer vergleichbaren Herausforderung. Das haben schon seit längerer Zeit Anb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 1.1 Knappheit und Marktentwicklung als Preisfaktor

Die Faustregel, dass Knappheit zu Preissteigerungen führt, hängt eng mit der ersten Erkenntnis zusammen. Denn knapp sind Dinge dann, wenn vielen Nachfragern wenige oder nur ein Anbieter gegenübersteht. Verändern sich die Zahlen auf beiden Marktseiten, bewegen sich auch die Preise. Natürlich tut sich bei Preisen mit der Zeit immer etwas. Denn hinter den Nachfragern steckt der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 2 Trends bei der Abgabe von Angeboten

Wenn GdWEs auf die Suche nach einer neuen Immobilienverwaltung gehen, steht oft der Wunsch im Raum, mehrere Angebote einzuholen. In allen bisher durchgeführten Verwalterentgelt-Studien zeigten sich hierzu beachtenswerte Trends. Neue Auftragsverhältnisse bieten viele Verwalter zu Preisen über denen ihres bisherigen Bestands an. Attraktivere Verwaltungsobjekte erhalten mehr Ange...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 5 Optimierung und Opportunitätskosten

Zu den genannten Detailaspekten kommen zwei weitere hinzu, die bei der Identifizierung eigener Kosten und Aufwände hilfreich sein können. Zum einen ist in Lehrbüchern von Optimierung die Rede, was bedeutet, dass entweder maximiert oder minimiert wird. Maximierung heißt, mit den gegebenen Ressourcen einen möglichst großen Ertrag zu erzielen. Minimierung zielt darauf ab, das vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Moderne... / 2.3 Objektentwicklung durch den Verwalter

Wenn Verwalter Bestandsimmobilien übernehmen, die zuvor von anderen Anbietern betreut wurden, ergibt sich eine Situation, in der die Idee des Benchmarkings hilfreich sein kann. Der neue Verwalter erhält Unterlagen, die beispielsweise Angaben zum Objekt, zur Abrechnung, zur Kommunikation und zur Wartung enthalten. Bei der Durchsicht wird häufig deutlich, dass Unternehmen bei ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Moderne... / 1.3 Bündelpreise und Rabatte

Bündelpreise sind bei der Konfiguration von Autos oder im Handwerk üblicher als in der Immobilienverwaltung. Aber gerade im gewerblichen Verwaltungsbereich kann es sinnvoll sein, mehrere Aufgaben zu einem Gesamtpaket zusammenzufassen und hierfür einen Preis aufzurufen, der günstiger ist als die Summe der Einzelpreise. Einen Anhaltspunkt für die Größenordnung des Rabatts gibt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 1.3 Mehrleistung und Mehrpreis

Werden Menschen befragt, warum Luxusautos teurer sind als die von anderen Herstellern oder wieso Haute Couture mehr kostet als vergleichbare Kleidung im Online-Handel, fällt häufig das Stichwort "Besonderheit", um die Preisunterschiede zu erklären. Diese Denkhaltung findet sich auch in der Immobilienverwaltung wieder. Wenn Marktteilnehmer im persönlichen Austausch davon beri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.2 Rechtliches im Zusammenhang mit den Beteiligten

Am einfachsten ist es, wenn sich auf beiden Seiten eines Mandats je eine Person befindet. Denn damit reduziert sich die Gefahr von Missverständnissen und die Zeit für Abstimmungen oder gar die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. In der Praxis dürfte dies aber bei den wenigsten Mandaten der Fall sein. Häufig werden Immobilienverwalter von einer GdWE beauftragt. Und auch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 3.3 Entscheidungsfaktoren: warum Kunden kaufen

Die folgenden Ausführungen stellen schwerpunktmäßig auf die Leistungen ab, die ein Verwalter kraft Gesetzes oder aufgrund seiner Beauftragung zu erfüllen hat. Zusätzlich zum Anbieter und zu seinen Aufgaben wird angesichts der erwähnten Diskussionen um Preis und Leistung die Nachfrageseite betrachtet. Denn für die Auftraggeber steht im Vordergrund, welchen Nutzen sie durch di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 4 Gebäudealter und technischer Standard

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) existiert zwar bereits seit 2020, entwickelte sich für die Immobilienwirtschaft aber 2023 zu einem Dauerthema, weil in der Politik mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen über sogenannte Nachbesserungen verhandelt wurde. Auf der einen Seite wurden Ankündigungen über das kurzfristige Verbot fossiler Energieträger zur Erzeugung von Heizwärme l...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 3.1 Preisanker und Immobilienverwaltung

Für Verwalter wirkt sich der Ankereffekt leider meistens gegenteilig aus. Sie orientieren sich bei notwendigen Preiserhöhungen an den bisherigen Preisen und viel weniger daran, wie sehr der Aufwand zukünftig wächst. Preispsychologisch betrachtet umfasst der vorherige Satz bereits mindestens zwei problematische Aspekte: Soll ein Auftragsverhältnis mit einem bisherigen Auftragg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 2 Der deutsche Wohnimmobilienmarkt

Um über die Entgelte für Verwaltungsleistungen urteilen zu können, muss zunächst der Leistungsgegenstand abgegrenzt sein. Die folgende Grafik könnte auch den Titel tragen: "Wem gehört Deutschland?" Abb. 1: Eigentumsverhältnisse von Wohnimmobilien nach Wohneinheiten (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zensus 2022 Im letzten Zensus wurden zum Stichtag 15.5.2022 Zahlen zu allen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5 Begriffliche Abgrenzungen

Die Aufgabenschwerpunkte für Verwaltungsunternehmen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung und gewerbliche Immobilienverwaltung und das entsprechende Leistungsspektrum von Immobilienverwaltern ergeben sich aus den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich kann die Eigentümerstruktur Einfluss auf die Mandatsgestaltung haben. 5.1 Rechtliches im Zus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 3 Regionale Unterschiede im Immobilienmarkt

Abbildung 3 wirft gleich zwei Fragen auf: Wie passt sie zur Regionalität, um die es in diesem Kapitel gehen soll, und was haben quadratmeterbezogene Wohnungsmieten mit Verwalterentgelten zu tun? Abb. 3: Verteilung der Wohnungsmieten in EUR/m2 in Deutschland (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zunächst ist es keine neue Beobachtung, dass die Wohnungsmieten in Deutschland weit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Moderne... / 2.1 Ermittlung der Zahlungsbereitschaft

Gabor-Granger-Methode Mit der Preisfindung nach André Gabor und Clive Granger (Gabor-Granger-Methode) lassen sich auf einfache Weise klare Aussagen zur Zahlungsbereitschaft machen. Sie stammt aus der Marktforschung und setzt zwei direkte Fragen an den Kunden ein, um auf Basis der Antworten eine Umsatzmaximierung vorzunehmen. Sie lauten: Wie hoch ist der Preis, den Sie maximal ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.2 Selbstkostenkalkulation für Verwaltungsunternehmen

Das zuvor geschilderte allgemeine Berechnungsbeispiel basiert auf dem Materialverbrauch, weil dieser bei der industriellen Produktion im Vordergrund steht. Ergänzende Leistungen des Personals wurden durch Zuschläge, die sich meist aus Durchschnittswerten der Vergangenheit ergaben, einbezogen. Genau umgekehrt ist aus Sicht des Immobilienverwalters vorzugehen, da er eine Diens...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 1 Begrifflichkeiten

Die Inhalte der bisher durchgeführten Verwalterentgelt-Studien spiegeln die Tätigkeitsschwerpunkte und Mitgliederstruktur der großen Immobilienverbände in Deutschland wider. Durchgeführt wurden diese Befragungen 2015, 2021, 2023 und 2025 von dem CRES – Center for Real Estate Studies. Einige der Ergebnisse stehen online unter www.steinbeis-cres.de/de/810/Immobilienverwaltung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.2 Die üblichen Sonderleistungen der Verwalter

Gegenstand aller Verwalterentgelt-Studien war die Frage, was die Basisvergütung der Verwaltungsunternehmen üblicherweise nicht abdeckt. Gerade der Vergleich zwischen den Ausgaben von 2023 und 2025 kann hilfreiche Erkenntnisse hervorbringen. Der Fokus auf neue Vertragsabschlüsse im Jahr 2025 erlaubt bei Gegenüberstellung mit den Vereinbarungen in bestehenden Vertragsverhältni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ladeinfrastruktur: Neuer Leitfaden für Eigentümer und Verwalter

Die Bundesregierung will mit dem Investitionspaket steuerliche Anreize für mehr E-Mobilität schaffen. Das spielt auch Eigentümern und Immobilienverwaltern zu. Was beim Einbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern rechtlich und technisch zu beachten ist – ein Leitfaden. Für Eigentümer und Verwalter ist im Investitionspaket der Bundesregierung der Aspekt zur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehr als ein Tool: Künstliche Intelligenz gemeinsam im Team einführen und nutzen

Künstliche Intelligenz (KI) hat die Immobilienwirtschaft erreicht. Was vor wenigen Jahren noch als Zukunftsmusik galt, ist heute fester Bestandteil vieler digitaler Transformationsprojekte. In der Verwaltungspraxis hingegen zeigt sich ein ambivalentes Bild: Während einige Vorreiter bereits umfangreich KI-gestützte Systeme im Tagesgeschäft nutzen, tun sich andere mit dem Eins...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterjährige Verbrauchsinformationen: Fristen für Verwalter

Überblick Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist im Rahmen der Heizkostenverordnung fällig, wenn fernablesbare Zähler in einem Gebäude installiert sind – spätestens ab 2027 müssen Immobilienverwaltungen UVIs für alle Mieter bereitstellen. Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) von 2021 regelt, dass Mieter in Gebäuden mit fernablesbaren Messgeräten das Recht au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare

Die Basissätze in der WEG- und Mietverwaltung sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen – der Mehraufwand durch Zusatzaufgaben ist damit aber nicht gedeckt, heißt es in der aktuellen CRES-Entgeltstudie. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen. Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben auch wegen gesetzlicher Vorgaben f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 9 Dauer der Zertifizierung/Wiederholung

Die Prüfung zur Zertifizierung muss nur einmalig abgelegt und nicht wiederholt werden. Nach § 34a Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV gibt es allerdings eine Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter. Demnach müssen Verwalter von Wohnimmobilien innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Eine Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die Weiterbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.1 Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Versicherung sichert Vermögensschäden ab, die aufgrund beruflicher Fehler entstehen. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall bietet, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Heizen, kühlen und lüften m... / 1 Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen zentralen Baustein der nationalen Strategie zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energiewende im Gebäudesektor dar. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu lei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6.4 CEPI-CEI

Der CEPI-CEI (European Association of Real Estate Professions) ist am 6.3.2015 durch Zusammenschluss der beiden europäischen Maklerverbände CEI und CEPI entstanden. In ihm sind mehr als 300.000 Makler und Immobilienverwalter aus über 30 nationalen Verbänden organisiert. Die Geschäftsstelle befindet sich in Brüssel. Automatisch werden auch die Interessen der Mitglieder des IV...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 – Das müssen Verwalter jetzt wissen!

Auch 2025 bleiben Verwalter nicht vor Veränderungen im Arbeitsalltag verschont, die es gilt, möglichst zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen. Denn die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – wird ab dem 1.1.2025 im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiet nach § 1 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitale Wohnungswirtschaft: Dafür zahlen Mieter mehr

Zwei Drittel der Mieter würden für fortschrittliche Technologien mehr Miete zahlen oder überhaupt erst einen Mietvertrag unterschreiben – laut einer Umfrage von Capterra. Deutsche Vermieter halten beim digitalen Wandel aber nicht Schritt, schon gar nicht im internationalen Vergleich. Deutschland ist ein Mieterland. Bei einer Umfrage der Software-Vermittlungsplattform Capterra...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.1 Gründerzahl

Rz. 3 Das Gesetz[1] lässt zu, dass eine GmbH nicht nur durch mehrere Personen (Mehrpersonengründung), sondern bereits durch eine Person gegründet ("errichtet") werden kann (Einpersonengründung, Ein-Personen-GmbH). Für die Mehrpersonengründung und die Einpersonengründung gelten dieselben Regeln.[2] So haben zum Beispiel auch Wohnungs- und Immobilienverwalter die Möglichkeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Die Zukunft des Heizens in der WEG: Immobilienverwalter müssen schon jetzt die Weichen stellen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Immobilienverwalter müssen schon jetzt einige Vorgaben umsetzen und den Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizungsanlage vorbereiten. Bestandsgebäude Für Bestandsgebäude gilt, beim Einbau einer neuen Heizung, dass sie zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist wird, erst mit Vorliegen der kommu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Beschlussfassung

Rz. 5 Nach jetzigem Recht wird nicht mehr die Abrechnung, sondern werden Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschlossen (→ § 8 Rdn 21); die Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) dient nur der Vorbereitung des Beschlusses.[5] In welcher Höhe Zahlungspflichten bestehen, ergibt sich aber nach wie vor aus den Einzelabrechnungen bzw. aus einer Zusammenfassu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Bedeutung, Qualifikation und geweberechtliche Anforderungen

Rz. 1 Wie jeder Verband (zum Begriff → § 1 Rdn 28) benötigt auch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Willensbildung und zum Handeln "Einrichtungen". Diese nennt man Organe.[1] Der Verwalter ist ein solches Organ der WEG, ebenso wie z.B. der Geschäftsführer ein Organ der GmbH ist. Theoretisch ist die Wohnungseigentümerversammlung das wichtigste Organ der Wohnungseigentümer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kosten für TV-Grundversorgung: "Nebenkostenprivileg" für Vermieter vor dem Aus

Überblick Die Kosten für die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze können Wohnungsvermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Diese Option will die Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschaffen. Der Bundestag hat dem Entwurf am 22.4.2021 abschließend zugestimmt und den Weg frei gemacht für die Pläne der Koalition. Das heißt: Vermi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung: Inhalte

Leitsatz In die Abrechnung sind sämtliche im Wirtschaftsjahr getätigte Ausgaben einzustellen, und zwar unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind. Auch solche Ausgaben sind in die Abrechnung aufzunehmen, die zu Unrecht erfolgt sind oder bei denen wegen fehlender Kontounterlagen oder Belege jedenfalls eine Prüfung, ob sie sachlich zu Recht er...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz 1. Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG) ist die Un­ternehmensidentität Voraussetzung des Abzugs des Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG. 2. Die Unternehmensidentität kann deshalb fehlen, wenn eine Personengesellschaft zunächst originär gewerblich tätig ist, anschließend Einkünfte aus Gewerbebetrieb kraft gewerblicher...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder: Muss Anschaffung beschlossen werden?

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beschließen, wenn lediglich eine sogenannte "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" (§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG) besteht. Normenkette § 15 Abs. 7 LBO-BW; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2, 21 Abs. 3 WEG Das Problem I...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kabelweitersendung durch Verteilungsanlage

Leitsatz Leitet eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern mittels einer Gemeinschaftsantenne aufgefangene Rundfunkprogramme über ein Kabelnetz an einzelne Wohnungseigentümer weiter, stellt dies unabhängig von der Anzahl der Einheiten (hier: 343) keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung i.S.d. §§ 20, 20b UrhG dar, wenn sich die Wohnungen in einem einheitlichen Gebäude befind...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Entgeltliche Leistungen eines Vereins an die Gemeinde unterliegen der Umsatzsteuer

Leitsatz Die Verwaltung von Sporthallen sowie das Einziehen der Hallenmieten einschließlich des Mahn- und Vollstreckungswesens durch einen gemeinnützigen Verein gegen Entgelt im Auftrag einer Stadt ist weder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG als "sportliche Veranstaltung" noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG steuerbefreit. Sachverhalt Der gemeinnüt...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter haftet bei Diskriminierung von Wohnungsinteressenten wegen Hautfarbe und Herkunft

Leitsatz Lehnt ein Immobilienverwalter durch Verweigerung der Wohnungsbesichtigung Mietinteressenten schon aufgrund ihrer Hautfarbe oder ausländischen Herkunft ab, kann er zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Sachverhalt Ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft, das auf Wohnungssuche war, hat sich im Jahr 2006 auf eine Annonce eines Wohnungsverwa...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sehr kritische Äußerungen eines Eigentümers über die Tätigkeit des Verwalters in Schreiben an ihn rechtfertigten - entgegen der Meinung beider Vorinstanzen - keinen Unterlassungsanspruch des Verwalters !

Normenkette Art. 5 Abs.1 GG; § 823 Abs.2 BGB, § 1004 Abs.1 Satz 2 BGB Kommentar 1. In drei Schreiben an den Verwalter (eine GmbH) beanstandete ein Eigentümer dessen Tätigkeit, u.a. mit folgenden Formulierungen: a) Die Verwalterin oder ihre Mitarbeiter betrieben Günstlingswirt- schaft à la Neue Heimat, b) die Antragstellerin oder ihre Mitarbeiter leisteten im Gegen- satz zum Ha...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belege müssen vorgelegt werden

Leitsatz Zu einer ordnungsgemäßen, nachprüfbaren Rechnungslegung im Rahmen einer Grundstücksverwaltung gehört auch die Vorlage von Belegen für die Einnahmen und Ausgaben. Fakten: Gegen einen Immobilienverwalter war ein Zwangsgeld festgesetzt worden, da er seiner einem gerichtlichen Vergleich entstammenden Verpflichtung zur Rechnungslegung nicht genügend nachgekommen war. Er h...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Faktische Eigentümergemeinschaft

Leitsatz Keine Haftung der faktischen (werdenden) Eigentümer für Verbindlichkeiten, die vor der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet wurden! (?) Ende der faktischen Gemeinschaft mit Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft! (?) Normenkette § 16 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Ist die tatsächliche Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2021, Herstellung un... / I. Einleitung

Herstellung und Management von Ladeinfrastruktur zum Betrieb einer E-Mobilität setzen ein Grundverständnis zu den technischen Grundlagen, insb. der Stromversorgung, zu bestehenden Angebotskategorien von Ladesystemen sowie Grundkenntnisse im Bereich des anzutreffenden Rechtsrahmens und den Fördermöglichkeiten voraus. Dies gilt in gleicher Weise für Mieter, Vermieter und für I...mehr