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Verwaltervergütung: Grundsätze der Preiskalkulation / 1.3 Mehrleistung und Mehrpreis

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Werden Menschen befragt, warum Luxusautos teurer sind als die von anderen Herstellern oder wieso Haute Couture mehr kostet als vergleichbare Kleidung im Online-Handel, fällt häufig das Stichwort "Besonderheit", um die Preisunterschiede zu erklären. Diese Denkhaltung findet sich auch in der Immobilienverwaltung wieder. Wenn Marktteilnehmer im persönlichen Austausch davon berichten, eine Nische gefunden zu haben, in der sie besonders ertragreich arbeiten, ist genau die beschriebene Besonderheit gemeint.

Nach der Verwalterentgelt-Studie 2021 meldete sich ein Verwaltungsunternehmen und berichtete von einzelnen Verwaltungsmandaten, für die teilweise das Zehnfache der durchschnittlichen Verwalterpreise verlangt wurde. Dieser Anbieter hatte sich allerdings bewusst auf Auftraggeber spezialisiert, die andere möglicherweise als problematisch bezeichnen würden. Der Ansprechpartner dieses Unternehmens erklärte, dass sie in der Regel kleine WEG-Objekte betreuen, bei denen gleich mehrere Konflikte im Raum stünden oder technisch und ggf. auch rechtlich schwierige Sachverhalte zu regeln seien.

Mehrpreis für Bau- und gebäudetechnische Betreuung

Doch nicht immer muss es sich um besondere Einzelfälle handeln. Viel erwartbarer sind bauliche und gebäudetechnische Aufgaben, die der Immobilienverwalter auch bei einer engen Vertragsgestaltung nicht ausklammern kann. Nahezu alle Verwalter, die in der Studie 2023 befragt wurden, erheben eine Gebühr, wenn sie Baumaßnahmen, etwa Modernisierungen begleiten, wenn die Auftragssumme über 20.000 EUR hinausgeht. Mindestgrenzen für Zuschläge liegen zwischen 5.000 EUR und 10.000 EUR. Das übliche Entlohnungsmodell veranschaulicht Abbildung 10.

Abb. 10: Entlohnungsmodell bei Modernisierungsmaßnahmen
Quelle: Verwalterentgelt-Studie 2025

76 % der befragten Verwaltu...

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