Die Bundesregierung will mit dem Investitionspaket steuerliche Anreize für mehr E-Mobilität schaffen. Das spielt auch Eigentümern und Immobilienverwaltern zu. Was beim Einbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern rechtlich und technisch zu beachten ist – ein Leitfaden.
Für Eigentümer und Verwalter ist im Investitionspaket der Bundesregierung der Aspekt zur Förderung der E-Mobilität relevant. Je mehr Elektroautos verkauft werden, umso höher wird der Bedarf an Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Schritt für Schritt den Weg zur Ladelösung im Mehrparteienhaus erklärt.
Im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einbau von Ladesäulen geregelt.
Einbau von Ladeinfrastruktur: Herausforderungen für Verwalter
Immobilienverwaltungen müssen sich laut dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) vielen Herausforderungen stellen, wenn es um den Einbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern geht. Neben den rechtlichen Neuerungen müssen sie sich auch intensiv mit technischen und planerischen Aspekten auseinandersetzen.
"Letztere stellen in der Praxis oft die größere Hürde dar", schreibt der Verband. Ein solides technisches Grundverständnis sei unerlässlich, um bei Planungen, Ausschreibungen und der Umsetzung agieren zu können. Eine fundierte Vorbereitung und praxisnahe Orientierungshilfen seien daher unverzichtbar.
Der neue Leitfaden vermittle praxisnah die wesentlichen Grundlagen und zeige konkrete Wege auf, wie das Potenzial von E-Mobilität an Wohngebäuden – angesichts von rund 21 Millionen Mehrparteienhäusern und knapp 9 Millionen Stellplätzen abseits öffentlich...