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Verwaltervergütung: Moderne Verfahren der Preisfindung / 1.3 Bündelpreise und Rabatte

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Bündelpreise sind bei der Konfiguration von Autos oder im Handwerk üblicher als in der Immobilienverwaltung. Aber gerade im gewerblichen Verwaltungsbereich kann es sinnvoll sein, mehrere Aufgaben zu einem Gesamtpaket zusammenzufassen und hierfür einen Preis aufzurufen, der günstiger ist als die Summe der Einzelpreise. Einen Anhaltspunkt für die Größenordnung des Rabatts gibt es schon, es wurde ja bereits dargestellt, wie kostendeckend kalkuliert wird. Bei allen Berechnungen wurde eine übliche Gewinnmarge von 15 % unterstellt und aufgeschlagen. Sie bietet auch einen guten Anhaltspunkt für Bündelpreise. Tabelle 20 zeigt auf, wie ein Unternehmen beim Schnüren von Paketen vorgehen kann.

 
  Preis Gewinnmarge Rest
Leistung 1 1.000 EUR 15 % 870 EUR
Leistung 2 2.000 EUR 15 % 1.739 EUR
Leistung 3 1.500 EUR 15 % 1.304 EUR
Leistung 4 700 EUR 10 % 636 EUR
Leistung 5 500 EUR 5 % 476 EUR

Tab. 20: Entwicklung von Bündelpreisen

Beispielhaft sind hier fünf Leistungen auf unterschiedlichen Preisniveaus angegeben. Um zu veranschaulichen, dass das folgende Verfahren nicht auf die übliche Gewinnmarge von 15 % begrenzt ist, werden für die beiden letztgenannten Leistungen abweichende Margen angenommen.

Der Verwalter zieht von den Preisen (unabhängig davon, ob brutto oder netto gemeint ist) die Gewinnmarge ab, um zu seinen Selbstkosten zurückzurechnen. Diese betragen beispielsweise 870 EUR für Leistung 1 und 1.304 EUR für Leistung 3. Würde ein potenzieller Auftraggeber diese Leistungen einzeln beauftragen, ergäbe sich ein Gesamtpreis von 2.500 EUR, wenn weiterhin 15 % Marge aufgeschlagen werden. Möchte oder muss der Verwalter aber ein Entgegenkommen zeigen, kann er mindestens drei Wege gehen.

  • Er könnte sich auf der ersten Stufe sehr defensiv verhalten und anerkennen, dass jeder Euro mehr als 2.17...

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