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Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Laura Eckert-Rinallo
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Überblick

Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungsprüfung durch die Mieter.

Welche Ziele werden mit dem neuen Gesetz verfolgt?

Das Gesetz hat zum Ziel, Abläufe und Vorschriften zu vereinfachen, damit Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer im Tagesgeschäft künftig mehr Zeit für ihre wesentlichen Aufgaben gewinnen. Dies geht aus der Gesetzesbegründung hervor. Die Bundesregierung, die das Gesetz initiiert hat, erwartet jährliche finanzielle Entlastungen von rund 944 Millionen Euro.

Insbesondere in Zeiten der Personalknappheit stellt das Gesetz eine wichtige Maßnahme zur Ressourcenschonung dar.

Welche Regelungen sind für Immobilienverwalter besonders relevant?

Arbeitsrecht

Für Verwalter, die Mitarbeiter beschäftigen, bringt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz insbesondere weitreichende Änderungen im Hinblick auf das Arbeitsrecht mit sich, die es nun zu kennen gilt.

Besonders das Nachweisgesetz hatte bei den Arbeitgebern für Unmut gesorgt, als am 1.8.2022 die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umgesetzt wurde. Diese Änderung führte zu einer erheblichen Erweiterung und Verschärfung der Nachweispflichten für Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsvertrag. Im Rahmen des arbeitsrechtlichen Nachweisgesetzes sollen die Formerfordernisse nun entsprechend angepasst werden.

Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt hierbei zahlreiche Erleichterungen insbesondere durch den Verzicht auf die bisher erforderl...

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